Falschberatung durch Telekom-Vertriebsmitarbeiter

vor 6 Stunden

Am 13.01.2026 wurden wir an einem mobilen, mit dem Telekom-Logo ("T") gekennzeichneten Stand vor den Kassen eines Edeka-Marktes umfassend zu unseren bestehenden Telekom-Verträgen beraten.

Der Berater trat als autorisierter Telekom-Vertrieb auf (Vertriebs-Nummer liegt vor) und hatte während des Gesprächs direkten Zugriff auf unsere laufenden Telekom-Mobilfunk- und Festnetzverträge über sein MacBook.

Im Verlauf des rund 90-minütigen Beratungsgesprächs – einschließlich der Wartezeit während der systemseitigen Prüfung und Umstellung des ersten Mobilfunkvertrags auf meinen Namen, in der das Gespräch fortgesetzt wurde – wurde unser Festnetzvertrag bei der Telekom optimiert und anschließend optimiert bei der Telekom belassen. Fünf Mobilfunkverträge wurden im Rahmen der Beratung von der Telekom zu Congstar gewechselt.

Wir haben im Gespräch ausdrücklich und mehrfach hinterfragt, ob die bestehende Vertragslaufzeit bzw. Vertragsbindung der Mobilfunkverträge einer Vertragsübernahme von der Telekom zu Congstar entgegensteht. Diese Frage wurde vom Berater eindeutig verneint. Zur Begründung wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass Congstar eine 100-%-Tochter der Deutschen Telekom sei und sich daraus keine Auswirkungen auf bestehende Vertragsbindungen ergäben. Ebenso wurde argumentiert, dass ich mir, nach der ersten Abbuchung, ein neues Telefon bestellen könnte. Diese Aussage erfolgte, da ich anmerkte, dass mein Telefon technisch nicht mehr einwandfrei ist und ich ein neues benötige.

Diese Aussagen waren für uns ausschlaggebend für den Abschluss der neuen Mobilfunkverträge. Ohne diese klare und fachlich begründete Zusicherung hätten wir der Umstellung nicht zugestimmt.

Nachträglich hat sich herausgestellt, dass diese Aussage unzutreffend war und die zugesagten Konditionen unter den tatsächlichen Voraussetzungen so nicht gelten.

Erschwerend kam hinzu, dass die Mobilfunkverträge ursprünglich auf meine Ehefrau als Vertragspartnerin liefen. Nachdem Congstar die Übernahme auf meine Ehefrau abgelehnt hatte, wurden die Mobilfunkverträge im Rahmen der Beratung auf mich als Vertragspartner umgestellt. Erst nach dieser Umstellung wurde der Wechsel zu Congstar akzeptiert und bestätigt. Auch dieser Schritt erfolgte ausschließlich im Vertrauen auf die Richtigkeit der zuvor getätigten Aussagen.

Zusätzlich ist uns aufgefallen, dass in der Auftragsbestätigung zur Optimierung unseres Telekom-Festnetzvertrags der im Beratungsgespräch zugesagte Austausch von drei MagentaTV-Sticks aufgrund von Hardware-Fehlern nicht aufgeführt ist. Die gemieteten Sticks an sich fehlen ebenso.

Zwischenzeitlich hat sich congstar auf meine Anfrage hin gemeldet und mitgeteilt, dass die im Beratungsgespräch zugesagten Konditionen nicht umgesetzt werden können und dass congstar hierfür nicht zuständig ist. Eine entsprechende Rückmeldung liegt mir schriftlich vor.

Damit ist eindeutig, dass die Verantwortung für die Klärung und Regulierung dieses Vorgangs bei der Deutschen Telekom liegt, da:

  • die Beratung durch einen autorisierten Telekom-Vertriebspartner erfolgte,
  • der Berater ausdrücklich im Namen der Telekom auftrat,
  • der Vertragsabschluss ausschließlich auf Grundlage der gemachten Zusicherungen erfolgte,
  • congstar selbst bestätigt, dass eine Umsetzung auf deren Ebene nicht möglich ist.

Heute wurde ich telefonisch von einem Mitarbeiter der Telekom-Beschwerdestelle kontaktiert. In diesem Gespräch wurde mir im Zusammenhang mit der nachgewiesenen Falschberatung durch einen autorisierten Telekom-Vertriebspartner eine einmalige Gutschrift in Höhe von 60 € angeboten.

Der wirtschaftliche Schaden liegt bei etwa 800 €, die sich aus der Differenz der Kosten für die Mobilfunk-Verträge über die Laufzeit ergibt, daher kann und möchte ich die 60 € nicht akzeptieren.

Kann mir jemand sagen, wie ich hier weiter verfahren kann, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen?

 

Vielen Dank und freundliche Grüße

Norbert

102

0

29

    • vor 6 Stunden

      n.fenske

      Damit ist eindeutig, dass die Verantwortung für die Klärung und Regulierung dieses Vorgangs bei der Deutschen Telekom liegt, da:

      • die Beratung durch einen autorisierten Telekom-Vertriebspartner erfolgte (Vertriebs-Nr. 23139, Paschke GmbH),
      • der Berater ausdrücklich im Namen der Telekom auftrat,
      • der Vertragsabschluss ausschließlich auf Grundlage der gemachten Zusicherungen erfolgte,
      • congstar selbst bestätigt, dass eine Umsetzung auf deren Ebene nicht möglich ist.

      Am 13.01.2026 wurden wir an einem mobilen, mit dem Telekom-Logo ("T") gekennzeichneten Stand vor den Kassen eines Edeka-Marktes umfassend zu unseren bestehenden Telekom-Verträgen beraten.

      Der Berater trat als autorisierter Telekom-Vertrieb auf (Vertriebs-Nummer liegt vor) und hatte während des Gesprächs direkten Zugriff auf unsere laufenden Telekom-Mobilfunk- und Festnetzverträge über sein MacBook.

      Im Verlauf des rund 90-minütigen Beratungsgesprächs – einschließlich der Wartezeit während der systemseitigen Prüfung und Umstellung des ersten Mobilfunkvertrags auf meinen Namen, in der das Gespräch fortgesetzt wurde – wurde unser Festnetzvertrag bei der Telekom optimiert und anschließend optimiert bei der Telekom belassen. Fünf Mobilfunkverträge wurden im Rahmen der Beratung von der Telekom zu Congstar gewechselt.

      Wir haben im Gespräch ausdrücklich und mehrfach hinterfragt, ob die bestehende Vertragslaufzeit bzw. Vertragsbindung der Mobilfunkverträge einer Vertragsübernahme von der Telekom zu Congstar entgegensteht. Diese Frage wurde vom Berater eindeutig verneint. Zur Begründung wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass Congstar eine 100-%-Tochter der Deutschen Telekom sei und sich daraus keine Auswirkungen auf bestehende Vertragsbindungen ergäben. Ebenso wurde argumentiert, dass ich mir, nach der ersten Abbuchung, ein neues Telefon bestellen könnte. Diese Aussage erfolgte, da ich anmerkte, dass mein Telefon technisch nicht mehr einwandfrei ist und ich ein neues benötige.

      Diese Aussagen waren für uns ausschlaggebend für den Abschluss der neuen Mobilfunkverträge. Ohne diese klare und fachlich begründete Zusicherung hätten wir der Umstellung nicht zugestimmt.

      Nachträglich hat sich herausgestellt, dass diese Aussage unzutreffend war und die zugesagten Konditionen unter den tatsächlichen Voraussetzungen so nicht gelten.

      Erschwerend kam hinzu, dass die Mobilfunkverträge ursprünglich auf meine Ehefrau als Vertragspartnerin liefen. Nachdem Congstar die Übernahme auf meine Ehefrau abgelehnt hatte, wurden die Mobilfunkverträge im Rahmen der Beratung auf mich als Vertragspartner umgestellt. Erst nach dieser Umstellung wurde der Wechsel zu Congstar akzeptiert und bestätigt. Auch dieser Schritt erfolgte ausschließlich im Vertrauen auf die Richtigkeit der zuvor getätigten Aussagen.

      Zusätzlich ist uns aufgefallen, dass in der Auftragsbestätigung zur Optimierung unseres Telekom-Festnetzvertrags der im Beratungsgespräch zugesagte Austausch von drei MagentaTV-Sticks aufgrund von Hardware-Fehlern nicht aufgeführt ist. Die gemieteten Sticks an sich fehlen ebenso.

      Zwischenzeitlich hat sich congstar auf meine Anfrage hin gemeldet und mitgeteilt, dass die im Beratungsgespräch zugesagten Konditionen nicht umgesetzt werden können und dass congstar hierfür nicht zuständig ist. Eine entsprechende Rückmeldung liegt mir schriftlich vor.

      Damit ist eindeutig, dass die Verantwortung für die Klärung und Regulierung dieses Vorgangs bei der Deutschen Telekom liegt, da:

      • die Beratung durch einen autorisierten Telekom-Vertriebspartner erfolgte (Vertriebs-Nr. 23139, Paschke GmbH),
      • der Berater ausdrücklich im Namen der Telekom auftrat,
      • der Vertragsabschluss ausschließlich auf Grundlage der gemachten Zusicherungen erfolgte,
      • congstar selbst bestätigt, dass eine Umsetzung auf deren Ebene nicht möglich ist.

      Heute wurde ich telefonisch von einem Mitarbeiter der Telekom-Beschwerdestelle kontaktiert. In diesem Gespräch wurde mir im Zusammenhang mit der nachgewiesenen Falschberatung durch einen autorisierten Telekom-Vertriebspartner eine einmalige Gutschrift in Höhe von 60 € angeboten.

      Der wirtschaftliche Schaden liegt bei etwa 800 €, die sich aus der Differenz der Kosten für die Mobilfunk-Verträge über die Laufzeit ergibt, daher kann und möchte ich die 60 € nicht akzeptieren.

      Kann mir jemand sagen, wie ich hier weiter verfahren kann, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen?

       

      Vielen Dank und freundliche Grüße

      Norbert

      n.fenske

      Damit ist eindeutig, dass die Verantwortung für die Klärung und Regulierung dieses Vorgangs bei der Deutschen Telekom liegt, da:

      • die Beratung durch einen autorisierten Telekom-Vertriebspartner erfolgte (Vertriebs-Nr. 23139, Paschke GmbH),
      • der Berater ausdrücklich im Namen der Telekom auftrat,
      • der Vertragsabschluss ausschließlich auf Grundlage der gemachten Zusicherungen erfolgte,
      • congstar selbst bestätigt, dass eine Umsetzung auf deren Ebene nicht möglich ist.

      Nope, die Verantwortung liegt beim Vertriebspartner wenn er da was falsch gemacht hat.

      Wenn es dir nicht zusagt einfach nen Widerruf einlegen und gut is.

      0

    • vor 6 Stunden

      n.fenske

      Fünf Mobilfunkverträge wurden im Rahmen der Beratung von der Telekom zu Congstar gewechselt.

      Am 13.01.2026 wurden wir an einem mobilen, mit dem Telekom-Logo ("T") gekennzeichneten Stand vor den Kassen eines Edeka-Marktes umfassend zu unseren bestehenden Telekom-Verträgen beraten.

      Der Berater trat als autorisierter Telekom-Vertrieb auf (Vertriebs-Nummer liegt vor) und hatte während des Gesprächs direkten Zugriff auf unsere laufenden Telekom-Mobilfunk- und Festnetzverträge über sein MacBook.

      Im Verlauf des rund 90-minütigen Beratungsgesprächs – einschließlich der Wartezeit während der systemseitigen Prüfung und Umstellung des ersten Mobilfunkvertrags auf meinen Namen, in der das Gespräch fortgesetzt wurde – wurde unser Festnetzvertrag bei der Telekom optimiert und anschließend optimiert bei der Telekom belassen. Fünf Mobilfunkverträge wurden im Rahmen der Beratung von der Telekom zu Congstar gewechselt.

      Wir haben im Gespräch ausdrücklich und mehrfach hinterfragt, ob die bestehende Vertragslaufzeit bzw. Vertragsbindung der Mobilfunkverträge einer Vertragsübernahme von der Telekom zu Congstar entgegensteht. Diese Frage wurde vom Berater eindeutig verneint. Zur Begründung wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass Congstar eine 100-%-Tochter der Deutschen Telekom sei und sich daraus keine Auswirkungen auf bestehende Vertragsbindungen ergäben. Ebenso wurde argumentiert, dass ich mir, nach der ersten Abbuchung, ein neues Telefon bestellen könnte. Diese Aussage erfolgte, da ich anmerkte, dass mein Telefon technisch nicht mehr einwandfrei ist und ich ein neues benötige.

      Diese Aussagen waren für uns ausschlaggebend für den Abschluss der neuen Mobilfunkverträge. Ohne diese klare und fachlich begründete Zusicherung hätten wir der Umstellung nicht zugestimmt.

      Nachträglich hat sich herausgestellt, dass diese Aussage unzutreffend war und die zugesagten Konditionen unter den tatsächlichen Voraussetzungen so nicht gelten.

      Erschwerend kam hinzu, dass die Mobilfunkverträge ursprünglich auf meine Ehefrau als Vertragspartnerin liefen. Nachdem Congstar die Übernahme auf meine Ehefrau abgelehnt hatte, wurden die Mobilfunkverträge im Rahmen der Beratung auf mich als Vertragspartner umgestellt. Erst nach dieser Umstellung wurde der Wechsel zu Congstar akzeptiert und bestätigt. Auch dieser Schritt erfolgte ausschließlich im Vertrauen auf die Richtigkeit der zuvor getätigten Aussagen.

      Zusätzlich ist uns aufgefallen, dass in der Auftragsbestätigung zur Optimierung unseres Telekom-Festnetzvertrags der im Beratungsgespräch zugesagte Austausch von drei MagentaTV-Sticks aufgrund von Hardware-Fehlern nicht aufgeführt ist. Die gemieteten Sticks an sich fehlen ebenso.

      Zwischenzeitlich hat sich congstar auf meine Anfrage hin gemeldet und mitgeteilt, dass die im Beratungsgespräch zugesagten Konditionen nicht umgesetzt werden können und dass congstar hierfür nicht zuständig ist. Eine entsprechende Rückmeldung liegt mir schriftlich vor.

      Damit ist eindeutig, dass die Verantwortung für die Klärung und Regulierung dieses Vorgangs bei der Deutschen Telekom liegt, da:

      • die Beratung durch einen autorisierten Telekom-Vertriebspartner erfolgte (Vertriebs-Nr. 23139, Paschke GmbH),
      • der Berater ausdrücklich im Namen der Telekom auftrat,
      • der Vertragsabschluss ausschließlich auf Grundlage der gemachten Zusicherungen erfolgte,
      • congstar selbst bestätigt, dass eine Umsetzung auf deren Ebene nicht möglich ist.

      Heute wurde ich telefonisch von einem Mitarbeiter der Telekom-Beschwerdestelle kontaktiert. In diesem Gespräch wurde mir im Zusammenhang mit der nachgewiesenen Falschberatung durch einen autorisierten Telekom-Vertriebspartner eine einmalige Gutschrift in Höhe von 60 € angeboten.

      Der wirtschaftliche Schaden liegt bei etwa 800 €, die sich aus der Differenz der Kosten für die Mobilfunk-Verträge über die Laufzeit ergibt, daher kann und möchte ich die 60 € nicht akzeptieren.

      Kann mir jemand sagen, wie ich hier weiter verfahren kann, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen?

       

      Vielen Dank und freundliche Grüße

      Norbert

      n.fenske

      Fünf Mobilfunkverträge wurden im Rahmen der Beratung von der Telekom zu Congstar gewechselt.

      Und das machte dich nicht stutzig?

      Du bist noch in der Widerrufsfrist, nutze sie.

      0

    • vor 6 Stunden

      Vertriebsparter treten häufig im Namen der Telekom auf, sind aber nicht die Telekom. Versprechungen die sie tätigen müssen sie schon selber einhalten. Wenn es nichts schriftliches als direkte Zusage gibt, wird es schwer. 

      5

      von

      vor 6 Stunden

      Joulinar

      Mir geht es eher da drum, das vermutlich gewollt bei vielen Kunden der Eindruck entsteht es ist die Telekom direkt.

      Mir geht es eher da drum, das vermutlich gewollt bei vielen Kunden der Eindruck entsteht es ist die Telekom direkt. Was ja meist nicht der Fall ist.

      Joulinar

      Mir geht es eher da drum, das vermutlich gewollt bei vielen Kunden der Eindruck entsteht es ist die Telekom direkt.

      Was ja aber hier garnicht der Fall war und dass dem meist so ist halte ich persönlich für eine Unterstellung da du dieses Wissen garnicht haben kannst

      Und logisch sollte sein dass Telekom-Vertriebspartner entsprechendes Marketing-Material so wie Ausrüstung (Stand/Plakate/etc) auch von der Telekom beziehen und nutzen dürfen.

      0

      von

      vor 3 Stunden

      CobraCane

      Und logisch sollte sein dass Telekom-Vertriebspartner entsprechendes Marketing-Material so wie Ausrüstung (Stand/Plakate/etc) auch von der Telekom beziehen und nutzen dürfen.

      Joulinar

      Mir geht es eher da drum, das vermutlich gewollt bei vielen Kunden der Eindruck entsteht es ist die Telekom direkt.

      Mir geht es eher da drum, das vermutlich gewollt bei vielen Kunden der Eindruck entsteht es ist die Telekom direkt. Was ja meist nicht der Fall ist.

      Joulinar

      Mir geht es eher da drum, das vermutlich gewollt bei vielen Kunden der Eindruck entsteht es ist die Telekom direkt.

      Was ja aber hier garnicht der Fall war und dass dem meist so ist halte ich persönlich für eine Unterstellung da du dieses Wissen garnicht haben kannst

      Und logisch sollte sein dass Telekom-Vertriebspartner entsprechendes Marketing-Material so wie Ausrüstung (Stand/Plakate/etc) auch von der Telekom beziehen und nutzen dürfen.

      CobraCane

      Und logisch sollte sein dass Telekom-Vertriebspartner entsprechendes Marketing-Material so wie Ausrüstung (Stand/Plakate/etc) auch von der Telekom beziehen und nutzen dürfen.

      Die normalen Menschen die sich nicht hier im Forum rumtreiben. 

      Die gehen davon aus wenn da großartig Telekom Banner am Stand sind,

      das dann der Stand auch wirklich die Telekom selber ist.

      Und das dann das auch direkte Mitarbeiter von der Telekom sind.

      Mir und dir ist das klar,

      Dass das so nicht ist.....

      Aber wie gesagt nicht den normalen Menschen von der Straße die gehen davon aus Telekom ist Telekom. 

      Und nicht dass das irgendein Vertreter ist der sich als Telekom ausgibt.

      Und genau diese vorgehensweise müsste man von der Telekom aus ihrem Vertriebspartnern untersagten. 

      Und nicht den auch noch das Werbe Material zur Verfügung zu stellen für die Standbeschriftung

      So dass der Eindruck erscheint es

      Wäre die Telekom selber die da steht. 

      Es müsste klar von der Standbezeichnung hervorgehen dass man als freier Mitarbeiter (Vertriebspartner) für die Deutsche Telekom Verträge macht und nicht im Namen der Deutschen Telekom.

      Das ist ja das gleiche wie mit den Leuten die an die Tür zu Hause kommen, die sagen nie wir kommen im Auftrag der Deutschen Telekom. 

      Sondern wir kommen von der Deutschen Telekom. 

      Und haben natürlich auch mal wieder Telekom Sachen an. 

      Und auch schönen Eindruck zu erzeugen es wären Telekom-Mitarbeiter 

      Auch das müsste man diesen Leuten untersagen das Tragen von Telekom Sachen. 

      Aber die Telekom wird in dieser Richtung nichts unternehmen die ist ja selber scharf auf jeden neuen Vertrag egal wie der zustande gekommen ist. 

      von

      vor 39 Minuten

      Vielen Dank @Laurin,

       

      für deinen Beitrag samt offenem Feedback hier.

      Ich wünsche allseits noch einen angenehmen Abend.

       

      Herzliche Grüße

      Kathrin

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 6 Stunden

      n.fenske

      Kann mir jemand sagen, wie ich hier weiter verfahren kann, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen?

      Am 13.01.2026 wurden wir an einem mobilen, mit dem Telekom-Logo ("T") gekennzeichneten Stand vor den Kassen eines Edeka-Marktes umfassend zu unseren bestehenden Telekom-Verträgen beraten.

      Der Berater trat als autorisierter Telekom-Vertrieb auf (Vertriebs-Nummer liegt vor) und hatte während des Gesprächs direkten Zugriff auf unsere laufenden Telekom-Mobilfunk- und Festnetzverträge über sein MacBook.

      Im Verlauf des rund 90-minütigen Beratungsgesprächs – einschließlich der Wartezeit während der systemseitigen Prüfung und Umstellung des ersten Mobilfunkvertrags auf meinen Namen, in der das Gespräch fortgesetzt wurde – wurde unser Festnetzvertrag bei der Telekom optimiert und anschließend optimiert bei der Telekom belassen. Fünf Mobilfunkverträge wurden im Rahmen der Beratung von der Telekom zu Congstar gewechselt.

      Wir haben im Gespräch ausdrücklich und mehrfach hinterfragt, ob die bestehende Vertragslaufzeit bzw. Vertragsbindung der Mobilfunkverträge einer Vertragsübernahme von der Telekom zu Congstar entgegensteht. Diese Frage wurde vom Berater eindeutig verneint. Zur Begründung wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass Congstar eine 100-%-Tochter der Deutschen Telekom sei und sich daraus keine Auswirkungen auf bestehende Vertragsbindungen ergäben. Ebenso wurde argumentiert, dass ich mir, nach der ersten Abbuchung, ein neues Telefon bestellen könnte. Diese Aussage erfolgte, da ich anmerkte, dass mein Telefon technisch nicht mehr einwandfrei ist und ich ein neues benötige.

      Diese Aussagen waren für uns ausschlaggebend für den Abschluss der neuen Mobilfunkverträge. Ohne diese klare und fachlich begründete Zusicherung hätten wir der Umstellung nicht zugestimmt.

      Nachträglich hat sich herausgestellt, dass diese Aussage unzutreffend war und die zugesagten Konditionen unter den tatsächlichen Voraussetzungen so nicht gelten.

      Erschwerend kam hinzu, dass die Mobilfunkverträge ursprünglich auf meine Ehefrau als Vertragspartnerin liefen. Nachdem Congstar die Übernahme auf meine Ehefrau abgelehnt hatte, wurden die Mobilfunkverträge im Rahmen der Beratung auf mich als Vertragspartner umgestellt. Erst nach dieser Umstellung wurde der Wechsel zu Congstar akzeptiert und bestätigt. Auch dieser Schritt erfolgte ausschließlich im Vertrauen auf die Richtigkeit der zuvor getätigten Aussagen.

      Zusätzlich ist uns aufgefallen, dass in der Auftragsbestätigung zur Optimierung unseres Telekom-Festnetzvertrags der im Beratungsgespräch zugesagte Austausch von drei MagentaTV-Sticks aufgrund von Hardware-Fehlern nicht aufgeführt ist. Die gemieteten Sticks an sich fehlen ebenso.

      Zwischenzeitlich hat sich congstar auf meine Anfrage hin gemeldet und mitgeteilt, dass die im Beratungsgespräch zugesagten Konditionen nicht umgesetzt werden können und dass congstar hierfür nicht zuständig ist. Eine entsprechende Rückmeldung liegt mir schriftlich vor.

      Damit ist eindeutig, dass die Verantwortung für die Klärung und Regulierung dieses Vorgangs bei der Deutschen Telekom liegt, da:

      • die Beratung durch einen autorisierten Telekom-Vertriebspartner erfolgte (Vertriebs-Nr. 23139, Paschke GmbH),
      • der Berater ausdrücklich im Namen der Telekom auftrat,
      • der Vertragsabschluss ausschließlich auf Grundlage der gemachten Zusicherungen erfolgte,
      • congstar selbst bestätigt, dass eine Umsetzung auf deren Ebene nicht möglich ist.

      Heute wurde ich telefonisch von einem Mitarbeiter der Telekom-Beschwerdestelle kontaktiert. In diesem Gespräch wurde mir im Zusammenhang mit der nachgewiesenen Falschberatung durch einen autorisierten Telekom-Vertriebspartner eine einmalige Gutschrift in Höhe von 60 € angeboten.

      Der wirtschaftliche Schaden liegt bei etwa 800 €, die sich aus der Differenz der Kosten für die Mobilfunk-Verträge über die Laufzeit ergibt, daher kann und möchte ich die 60 € nicht akzeptieren.

      Kann mir jemand sagen, wie ich hier weiter verfahren kann, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen?

       

      Vielen Dank und freundliche Grüße

      Norbert

      n.fenske

      Kann mir jemand sagen, wie ich hier weiter verfahren kann, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen?

      EInfach alles widerrufen so wie es in den Auftragsbestätigungen nachzulesen ist. 

      Congstar mag zwar eine Tochter der Telekom sein, aber die Verträge sind untereinander nicht austauschbar und auch nicht verlängerbar, sol heißen, eine Laufzeit bei dem einen hat nicht mit dem anderen zu tun. Das gleiche gilt übrigens auch für fraenk- Verträge. 

      0

    • vor 6 Stunden

      n.fenske

      Damit ist eindeutig, dass die Verantwortung für die Klärung und Regulierung dieses Vorgangs bei der Deutschen Telekom liegt, da:

      • die Beratung durch einen autorisierten Telekom-Vertriebspartner erfolgte (Vertriebs-Nr. 23139, Paschke GmbH),

      Am 13.01.2026 wurden wir an einem mobilen, mit dem Telekom-Logo ("T") gekennzeichneten Stand vor den Kassen eines Edeka-Marktes umfassend zu unseren bestehenden Telekom-Verträgen beraten.

      Der Berater trat als autorisierter Telekom-Vertrieb auf (Vertriebs-Nummer liegt vor) und hatte während des Gesprächs direkten Zugriff auf unsere laufenden Telekom-Mobilfunk- und Festnetzverträge über sein MacBook.

      Im Verlauf des rund 90-minütigen Beratungsgesprächs – einschließlich der Wartezeit während der systemseitigen Prüfung und Umstellung des ersten Mobilfunkvertrags auf meinen Namen, in der das Gespräch fortgesetzt wurde – wurde unser Festnetzvertrag bei der Telekom optimiert und anschließend optimiert bei der Telekom belassen. Fünf Mobilfunkverträge wurden im Rahmen der Beratung von der Telekom zu Congstar gewechselt.

      Wir haben im Gespräch ausdrücklich und mehrfach hinterfragt, ob die bestehende Vertragslaufzeit bzw. Vertragsbindung der Mobilfunkverträge einer Vertragsübernahme von der Telekom zu Congstar entgegensteht. Diese Frage wurde vom Berater eindeutig verneint. Zur Begründung wurde ausdrücklich darauf verwiesen, dass Congstar eine 100-%-Tochter der Deutschen Telekom sei und sich daraus keine Auswirkungen auf bestehende Vertragsbindungen ergäben. Ebenso wurde argumentiert, dass ich mir, nach der ersten Abbuchung, ein neues Telefon bestellen könnte. Diese Aussage erfolgte, da ich anmerkte, dass mein Telefon technisch nicht mehr einwandfrei ist und ich ein neues benötige.

      Diese Aussagen waren für uns ausschlaggebend für den Abschluss der neuen Mobilfunkverträge. Ohne diese klare und fachlich begründete Zusicherung hätten wir der Umstellung nicht zugestimmt.

      Nachträglich hat sich herausgestellt, dass diese Aussage unzutreffend war und die zugesagten Konditionen unter den tatsächlichen Voraussetzungen so nicht gelten.

      Erschwerend kam hinzu, dass die Mobilfunkverträge ursprünglich auf meine Ehefrau als Vertragspartnerin liefen. Nachdem Congstar die Übernahme auf meine Ehefrau abgelehnt hatte, wurden die Mobilfunkverträge im Rahmen der Beratung auf mich als Vertragspartner umgestellt. Erst nach dieser Umstellung wurde der Wechsel zu Congstar akzeptiert und bestätigt. Auch dieser Schritt erfolgte ausschließlich im Vertrauen auf die Richtigkeit der zuvor getätigten Aussagen.

      Zusätzlich ist uns aufgefallen, dass in der Auftragsbestätigung zur Optimierung unseres Telekom-Festnetzvertrags der im Beratungsgespräch zugesagte Austausch von drei MagentaTV-Sticks aufgrund von Hardware-Fehlern nicht aufgeführt ist. Die gemieteten Sticks an sich fehlen ebenso.

      Zwischenzeitlich hat sich congstar auf meine Anfrage hin gemeldet und mitgeteilt, dass die im Beratungsgespräch zugesagten Konditionen nicht umgesetzt werden können und dass congstar hierfür nicht zuständig ist. Eine entsprechende Rückmeldung liegt mir schriftlich vor.

      Damit ist eindeutig, dass die Verantwortung für die Klärung und Regulierung dieses Vorgangs bei der Deutschen Telekom liegt, da:

      • die Beratung durch einen autorisierten Telekom-Vertriebspartner erfolgte (Vertriebs-Nr. 23139, Paschke GmbH),
      • der Berater ausdrücklich im Namen der Telekom auftrat,
      • der Vertragsabschluss ausschließlich auf Grundlage der gemachten Zusicherungen erfolgte,
      • congstar selbst bestätigt, dass eine Umsetzung auf deren Ebene nicht möglich ist.

      Heute wurde ich telefonisch von einem Mitarbeiter der Telekom-Beschwerdestelle kontaktiert. In diesem Gespräch wurde mir im Zusammenhang mit der nachgewiesenen Falschberatung durch einen autorisierten Telekom-Vertriebspartner eine einmalige Gutschrift in Höhe von 60 € angeboten.

      Der wirtschaftliche Schaden liegt bei etwa 800 €, die sich aus der Differenz der Kosten für die Mobilfunk-Verträge über die Laufzeit ergibt, daher kann und möchte ich die 60 € nicht akzeptieren.

      Kann mir jemand sagen, wie ich hier weiter verfahren kann, um zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen?

       

      Vielen Dank und freundliche Grüße

      Norbert

      n.fenske

      Damit ist eindeutig, dass die Verantwortung für die Klärung und Regulierung dieses Vorgangs bei der Deutschen Telekom liegt, da:

      • die Beratung durch einen autorisierten Telekom-Vertriebspartner erfolgte (Vertriebs-Nr. 23139, Paschke GmbH),

      Nein, die Fa Paschke wäre hier in der Klärungs-und Regulierungs-Pflicht.

      0

    • vor 6 Stunden

      Dass ich zurücktreten könnte, ist mir bewusst. Möchte ich allerdings nicht. 800 € sind aus meiner Sicht viel Geld, und da der Vertriebspartner die Zusagen getroffen hat, eindeutig und vor Zeugen, bin ich nicht bereit darauf einzugehen. Wegen Mir kann auch der Vertriebspartner die Differenz zahlen.

      0

      6

      von

      vor 2 Stunden

      Hallo Katharina,

      Danke für Deine Antwort.

      Das war leider die Abschließende Aussage. Wir haben zwar zu den Magenta-Sticks eine Lösung gefunden - der Vertrag besteht ja noch bei der Telekom - Beim anderen Thema sagte mir der Kollege, er wäre die Höchste Beschwerdestelle der Telekom und er kann mir nur die 60 € anbieten, was aus meiner Sicht inakzeptabel ist.

      Schade, dass Ihr hier nichts mehr weiter machen könnt. 

      Dann bleibt wohl wirklich nur das Einschreiben nach Bonn und die Schlichtungsstelle. Solange derartige "Vertriebler" unterwegs sein dürfen, Wird das Bild der Telekom nicht besser werden. 

      Bitte nicht falsch verstehen, bislang bin ich sehr zufrieden mit den Leistungen der Telekom. Nicht umsonst habe ich ein recht großes Vertragsvolumen hier.

      0

      von

      vor 2 Stunden

      n.fenske

      Dann bleibt wohl wirklich nur das Einschreiben nach Bonn und die Schlichtungsstelle.

      Hallo Katharina,

      Danke für Deine Antwort.

      Das war leider die Abschließende Aussage. Wir haben zwar zu den Magenta-Sticks eine Lösung gefunden - der Vertrag besteht ja noch bei der Telekom - Beim anderen Thema sagte mir der Kollege, er wäre die Höchste Beschwerdestelle der Telekom und er kann mir nur die 60 € anbieten, was aus meiner Sicht inakzeptabel ist.

      Schade, dass Ihr hier nichts mehr weiter machen könnt. 

      Dann bleibt wohl wirklich nur das Einschreiben nach Bonn und die Schlichtungsstelle. Solange derartige "Vertriebler" unterwegs sein dürfen, Wird das Bild der Telekom nicht besser werden. 

      Bitte nicht falsch verstehen, bislang bin ich sehr zufrieden mit den Leistungen der Telekom. Nicht umsonst habe ich ein recht großes Vertragsvolumen hier.

      n.fenske

      Dann bleibt wohl wirklich nur das Einschreiben nach Bonn und die Schlichtungsstelle.

      Kannst du machen wenn du deine Zeit vergeuden willst und nicht verstehen willst dass die Firma Paschke GmbH eine eigenständige Firma ist.

      Werden dir sicherlich die angeschriebenen Personen ebenso beantworten.

      Aber hinterher nicht jammern dass die Widerrufsfrist abgelaufen ist.

      von

      vor 2 Stunden

      n.fenske

      Dass ich zurücktreten könnte, ist mir bewusst. Möchte ich allerdings nicht.

      Dass ich zurücktreten könnte, ist mir bewusst. Möchte ich allerdings nicht. 800 € sind aus meiner Sicht viel Geld, und da der Vertriebspartner die Zusagen getroffen hat, eindeutig und vor Zeugen, bin ich nicht bereit darauf einzugehen. Wegen Mir kann auch der Vertriebspartner die Differenz zahlen.

      n.fenske

      Dass ich zurücktreten könnte, ist mir bewusst. Möchte ich allerdings nicht.

      es gäbe die einfach Lösung aber du möchtest es auf die harte und wunderst dich dann wenn du dir eine blutige Nase holst?

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      @n.fenske DAS sollte mir einfallen. Mich 90 Minuten bei einem Edeka Markt aufhalten? Und mich in der Zeit über ein völlig narktfremdes Produkt beraten lassen?! Hattest Du sonst nichts besseres vor?!

      Ich kann nur immer wieder den Kopf schütteln.

      6

      von

      vor 2 Stunden

      @n.fenske Warum weist Du ‚hättest Du besser nicht‘-Kommentare zurück? Mit DEINEM unbedachten Tun hast Du Dich doch selber in diese Situation manövriert. Und dann hast Du gleich die dicke Vorstandskeule rausgeholt und damit zumindest HIER und im Team weitere Aktionen blockiert.

      Schnäppchenjagd macht blind.

      von

      vor 2 Stunden

      n.fenske

      Kommentare in der Art kann man sich auch sparen.

      Kommentare in der Art kann man sich auch sparen. Da greift das Motto "hilft" nicht wirklich.

      n.fenske

      Kommentare in der Art kann man sich auch sparen.

      Offensichtlich kann man es ja nicht oft genug schreiben

      von

      vor 2 Stunden

      holzher24

      Hier ist ja angeblich ein wirtschaftlicher Schaden von 800 € entstanden,

      wolliballa
      @n.fenske DAS sollte mir einfallen. Mich 90 Minuten bei einem Edeka Markt aufhalten? Und mich in der Zeit über ein völlig narktfremdes Produkt beraten lassen?! Hattest Du sonst nichts besseres vor?! Ich kann nur immer wieder den Kopf schütteln.

      @n.fenske DAS sollte mir einfallen. Mich 90 Minuten bei einem Edeka Markt aufhalten? Und mich in der Zeit über ein völlig narktfremdes Produkt beraten lassen?! Hattest Du sonst nichts besseres vor?!

      Ich kann nur immer wieder den Kopf schütteln.

      wolliballa

      @n.fenske DAS sollte mir einfallen. Mich 90 Minuten bei einem Edeka Markt aufhalten? Und mich in der Zeit über ein völlig narktfremdes Produkt beraten lassen?! Hattest Du sonst nichts besseres vor?!

      Ich kann nur immer wieder den Kopf schütteln.

      Da gebe ich Dir vollkommen Recht, aber wir wissen ja, wenns heißt billiger, geschenkt gratis u. s. w. nehmen die Leute so einiges in Kauf. Hier ist ja angeblich ein wirtschaftlicher Schaden von 800 € entstanden, da hat wohl einiges ausgesetzt. Fautregel Nummer eins: zu verschenken hat keiner was, zählt dann nicht mehr. 

      holzher24

      Hier ist ja angeblich ein wirtschaftlicher Schaden von 800 € entstanden,

      Wobei ich bezweifle, dass ein Schaden entstanden ist!

      Allenfalls nicht die erhoffte Einsparung.

      @n.fenske 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Stunden

      Noch dazu, ich möchte hier keine Kommentare mit "gefährlichem" Halbwissen:

      Haftung gegenüber dem Kunden (Außenverhältnis)

      Vertriebspartner als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB)

      Der Vertriebspartner berät im Namen des Unternehmens

      Vertrag kommt zwischen Kunde und Unternehmen zustande

      ️ Unternehmen haftet für die Falschberatung, auch wenn der Vertriebspartner selbstständig ist

      ️ Verschulden des Vertriebspartners wird dem Unternehmen zugerechnet

      Das ist hier ganz klar die Grundlage

      0

      4

      von

      vor 2 Stunden

      n.fenske
      Noch dazu, ich möchte hier keine Kommentare mit "gefährlichem" Halbwissen: Haftung gegenüber dem Kunden (Außenverhältnis) Vertriebspartner als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB) Der Vertriebspartner berät im Namen des Unternehmens Vertrag kommt zwischen Kunde und Unternehmen zustande ️ Unternehmen haftet für die Falschberatung, auch wenn der Vertriebspartner selbstständig ist ️ Verschulden des Vertriebspartners wird dem Unternehmen zugerechnet Das ist hier ganz klar die Grundlage

      Noch dazu, ich möchte hier keine Kommentare mit "gefährlichem" Halbwissen:

      Haftung gegenüber dem Kunden (Außenverhältnis)

      Vertriebspartner als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB)

      Der Vertriebspartner berät im Namen des Unternehmens

      Vertrag kommt zwischen Kunde und Unternehmen zustande

      ️ Unternehmen haftet für die Falschberatung, auch wenn der Vertriebspartner selbstständig ist

      ️ Verschulden des Vertriebspartners wird dem Unternehmen zugerechnet

      Das ist hier ganz klar die Grundlage

      n.fenske

      Noch dazu, ich möchte hier keine Kommentare mit "gefährlichem" Halbwissen:

      Haftung gegenüber dem Kunden (Außenverhältnis)

      Vertriebspartner als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB)

      Der Vertriebspartner berät im Namen des Unternehmens

      Vertrag kommt zwischen Kunde und Unternehmen zustande

      ️ Unternehmen haftet für die Falschberatung, auch wenn der Vertriebspartner selbstständig ist

      ️ Verschulden des Vertriebspartners wird dem Unternehmen zugerechnet

      Das ist hier ganz klar die Grundlage

      Dann zackig morgen zum Rechtsanwalt!

      von

      vor 2 Stunden

      n.fenske

      Das ist hier ganz klar die Grundlage

      Noch dazu, ich möchte hier keine Kommentare mit "gefährlichem" Halbwissen:

      Haftung gegenüber dem Kunden (Außenverhältnis)

      Vertriebspartner als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB)

      Der Vertriebspartner berät im Namen des Unternehmens

      Vertrag kommt zwischen Kunde und Unternehmen zustande

      ️ Unternehmen haftet für die Falschberatung, auch wenn der Vertriebspartner selbstständig ist

      ️ Verschulden des Vertriebspartners wird dem Unternehmen zugerechnet

      Das ist hier ganz klar die Grundlage

      n.fenske

      Das ist hier ganz klar die Grundlage

      deiner Meinung nach und damit schlich deine Meinung, nicht mehr nicht weniger.

      von

      vor 42 Minuten

      n.fenske

      Vertriebspartner als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB)

      Noch dazu, ich möchte hier keine Kommentare mit "gefährlichem" Halbwissen:

      Haftung gegenüber dem Kunden (Außenverhältnis)

      Vertriebspartner als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB)

      Der Vertriebspartner berät im Namen des Unternehmens

      Vertrag kommt zwischen Kunde und Unternehmen zustande

      ️ Unternehmen haftet für die Falschberatung, auch wenn der Vertriebspartner selbstständig ist

      ️ Verschulden des Vertriebspartners wird dem Unternehmen zugerechnet

      Das ist hier ganz klar die Grundlage

      n.fenske

      Vertriebspartner als Erfüllungsgehilfe (§ 278 BGB)

      Übrigens kann man das BGB auch online nachlesen bevor man KI Antworten posten

      https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__278.html

      Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
      § 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte
      Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine Anwendung

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...