Faslchberatung am Telefon

vor 8 Jahren

Guten Tag,

 

vor 2 Wochen hat mich ein Telekom-Mitarbeiter angerufen und mir zusätzlich zu meinem Mobilfunkvertrag eine Datenkarte angeboten.

Seine Worte waren, dass diese Datenkarte 9,95€ kosten soll aber sich das mit dem Magenta1-Vorteil verrechnen soll und mir keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen.

Soweit so gut, also habe ich zugesagt und die Datenkarte bekommen, aber als mir das dann doch ein bisschen spanisch vorgekommen ist habe ich noch einmal beim Kundenservice angerufen und nachgefragt.

Der netten Dame habe ich dann geschildert was mir angeboten wurde und das ich nun bedenken hatte, dass sich das mit den Magenta-Vorteil meines Mobilfunkvertrages beißen würde. Ihre Aussage war, dass das überhaupt keine Rolle spielt, da es quasi um ein ganz anderer Vertrag handelt und bei beiden Verträgen der Vorteil anwendbar sei. Ich hab sogar ausdrücklich noch nachgefragt ob dann mein Mobilfunkvertrag bei 39,95€ (49,95€ abzgl. 10€ Magenta-Vorteil) bleibt und die Datenkarte nichts (9,95€ abzgl. 10€ Magenta-Vorteil) kostet, das hat Sie alles bejaht.

Heute habe ich die Rechnung bekommen und musste feststellen, dass die Versprechungen am Telefon nur heiße Luft waren und ich jetzt die Datenkarte doch komplett zahlen muss. Ich habe eigentlich nur zugesagt, da es mich nichts kosten sollte.

 

Habe ich nun die Möglichkeit Ansprüche geltend zu machen?

 

Mit freundlichen Grüßen,

Michael W

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Letzte Aktivität

vor 8 Jahren

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 8 Jahren

      Ansprüche? Nö du kannst innerhalb  der Wiederrufsfrist vom Vertrag zurücktreten.

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      von

      vor 8 Jahren

      Aber ein riesen Frechheit ist es trotzdem

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    • vor 8 Jahren

      Hallo @Michael W,

      natürlich gibt es den Vorteil nur einmal.

      Das sind z.B. die 10€ Gutschrift auf die Mobilfunkrechnung oder eine kostenfreie Datenkarte zu9,95€.

       

      Da du die 10€ bereits bekommst, ist Magenta Eins somit von den Vorteilen ausgereizt und es wird kein weiterer Vorteil gewährt.

       

      Leider war keiner von uns beim Gespräch mit dabei, deshalb möchte ich mir auch kein Urteil darüber erlauben.

      Sollte der Eindruck entstanden sein, das versucht wurde dich über den Tisch ziehen zu wollen, ist das natrürlich unschön.

       

       

      Du hast die Möglichkeit nach dem Paragraph von Fernabsatzgeschäften vom vierzehn tägigen Widerrufsrecht gebrauch zu machen.

      Der Widerruf kann unbegründet erfolgen, aber bitte rechtzeitig.

       

       

       

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    • vor 8 Jahren

      Hallo @Michael W,

      der Berater, der dich angerufen hatte, hat einfach nur mit dem MagentaEINS Vorteil gearbeitet und hat die 10€ mit der Datenkarte verrechnet.

       

      In meinen Augen ist das dann nicht wirklich eine Frechheit... aber du kannst ja von deinem Widerrufsrecht gebrauch machen und den Auftrag widerrufen.

       

       

       

       

       

       

      Beste Grüße Zwinkernd

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      von

      vor 8 Jahren

      Das er mit dem Vorteil gearbeitet hat ist an sich nicht die Frechheit, aber das mir bei der Frage ob sich damit dann an einem der Verträge etwas ändert, sprich das Ich bei beiden Verträgen diesen Vorteil habe oder ob dieser nur für einen Vertrag gültig ist, die Antwort bekommen habe das es kein Problem sei bei beiden Verträgen den Vorteil zu bekommen.

      Das ist die Frechheit in meinen Augen. 

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      von

      vor 8 Jahren

      Frechheit hin oder her, ja oder nein.

      Wie ich schon sagte, war keiner von uns dabei und hat dem Gespräch gelauscht, so dass man sich eine abließende Meinung bilden kann.

       

      Du warst der einzige Gesprächspartner.

      Entweder ist die ganze Sache nur ein Missverständnis oder es wurde hier etwas absichtlich falsch gesteuert.

       

      Letztendlich ist u.a. ja auch dafür das gesetzliche Widerrufsrecht anwendbar und das ist gut so.

       

      Wenn dagegen solche Missverständnisse oder Fehlinformation in einem T-Shop entstehen hat man als Kunde die A-Karte gezogen, da das Widerrufsrecht hier nicht greift.

       

      Also, unterm Strich, alles gut.

    • vor 8 Jahren

      Hallo und herzlich willkommen in der Community, @Michael W.

      Vorab entschuldige ich mich bei Ihnen für dieses schlechte Serviceerlebnis.
      Sie haben hier ja schon ein paar Tipps erhalten können.
      Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?
      Besteht weiterhin Handlungsbedarf oder haben Sie den Widerruf bereits auf die Reise geschickt?

      Freundliche Grüße
      Carolin K.

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    • vor 8 Jahren

      Michael W

      vor 2 Wochen hat mich ein Telekom-Mitarbeiter angerufen und mir zusätzlich zu meinem Mobilfunkvertrag eine Datenkarte angeboten. Seine Worte waren, dass diese Datenkarte 9,95€ kosten soll aber sich das mit dem Magenta1-Vorteil verrechnen soll und mir keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen.

      vor 2 Wochen hat mich ein Telekom-Mitarbeiter angerufen und mir zusätzlich zu meinem Mobilfunkvertrag eine Datenkarte angeboten.

      Seine Worte waren, dass diese Datenkarte 9,95€ kosten soll aber sich das mit dem Magenta1-Vorteil verrechnen soll und mir keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen.

       

      Michael W

      vor 2 Wochen hat mich ein Telekom-Mitarbeiter angerufen und mir zusätzlich zu meinem Mobilfunkvertrag eine Datenkarte angeboten.

      Seine Worte waren, dass diese Datenkarte 9,95€ kosten soll aber sich das mit dem Magenta1-Vorteil verrechnen soll und mir keine zusätzlichen Kosten entstehen sollen.

       


      Zunächst einmal:

      Den MagentaEINS-Vorteil bekommt man, wenn man einen Festnetz-Vertrag und einen mobilen Laufzeitvertrag bei der Telekom hat, wobei die Betonung auf jeweils "ein" liegt.

      Warum sollte es einen weiteren MagentaEINS-Vorteil für eine Datenkarte geben, der ja nicht nur aus einem Vorteil besteht.

      Möchtet Du dann 2x die 10 € Gutschrift auf der monatlichen Rechnung bekommen, 2 x Festnetz-Flat zu mobil usw.?

      Das gibt es nicht einmal, für Family-Cards und das funktioniert auch nicht mit anderen Mobilfunk-Laufzeitverträgen, die man ja noch zusätzlich haben kann.

      Warum also, denkst Du, dass es so etwas für eine plödrige Datenkarte gibt?

      Warum liest Du Dir nicht selbst die Voraussetzungen für MagentaEINS durch?

       

      Dass die Kundenberaterin Dir ausgerechnet so etwas bestätigt haben soll, glaube ich eher nicht.

       

      Der erste Kundenberater hat das schon richtig geschrieben.

      Lies Dir mal selbst durch, was Du dazu geschrieben hast.

      Da hättest Du gar nicht noch mal nachfragen brauchen, was doch alles klar beschrieben.

       

      Wenn Du Ansprüche an ein irgendeinen Vertragspartner hast und kaufst anschließemnd weider was bei dem gleichen Partner, dann bekommst Du ja Deine Ansprüche verrechnet und zahlst für die neue Leistung am Ende weniger, rein oberflächloch betrachtet.

      Was natürlich nicht stimmt, da Du ja nur eine Gutschrift verrechnet bekommst aus einem früheren Kauf oder so, der mit dem neuen Kauf absolut gar nichts zu tun hat.

       

      Hier hast Du einen Datenkarte gebucht und Deine Gutschrift aus dem MagentaEINS-Vorteil ist verrechnet worden.

      Ist doch alles gut so, oder?

      Nächstes Mal einfach besser aufpassen, ok?

       

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