Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Gelöst
Frage zum Vorgehen bei Wandlung
vor 8 Jahren
Guten Tag erstmal in die Runde,
habe eigentlich nur eine kurze Frage. Sicherlich wurde diese schon mehrfach gestellt, jedoch ist mir die Vorgehensweise nicht ganz klar geworden.
Habe ein Samsung Galaxy S5 Neo und bin seit ich das Gerät habe, weniger von der WErtigkleit überzeugt. Inzwischen war es bereits 3 mal in Reperatur aus verschienden Gründen. Wurde jedesmal getauscht. Jetzt ist wieder ein Fehler aufgetreten. (Sehr schlechte Sprachqualität, war auch beim ersten mal der Grund).
Möchte gerne eine Wandlung beantragen, da ich mit dem Gerät einfach nicht mehr zufrienden bin. Entweder ein anderes Gerät odder eben die Auflösung des Vertrages.
Die einlieferungsbescheide und Reperaturbestätigungen habe ich noch.
Wie muss ich da jetzt vorgehen? kann ich das im Shop erledigen?
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes
877
0
22
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor einem Jahr
232
0
5
vor 27 Tagen
161
0
4
71
0
3
821
0
1
Akzeptierte Lösung
hashstat
4 Sterne Mitglied
akzeptiert von
jojo1990
vor 8 Jahren
Das BGB ist hier eindeutig, die §§ 437, 439 Rechte des Käufers bei Mängeln, Nacherfüllung sagen alles notwendige aus. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird ein Mangel am Gerät als von Beginn an existent angenommen, als Kunde hast du dann nach deiner Wahl das Recht, die mangelhafte Ware gegen eine Mangelfreie Ware auszutauschen oder reparieren zu lassen, Ist die mehrfache Reparatur nicht erfolgreich besteht das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags und damit Geld zurück.
Diese Regelungen gelten seit der Schuldrechtsreform 2001, die telekom möchte aber immer noch nichts davon wissen und versucht solches zu negieren.
0
0