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Frage zum Vorgehen bei Wandlung
8 years ago
Guten Tag erstmal in die Runde,
habe eigentlich nur eine kurze Frage. Sicherlich wurde diese schon mehrfach gestellt, jedoch ist mir die Vorgehensweise nicht ganz klar geworden.
Habe ein Samsung Galaxy S5 Neo und bin seit ich das Gerät habe, weniger von der WErtigkleit überzeugt. Inzwischen war es bereits 3 mal in Reperatur aus verschienden Gründen. Wurde jedesmal getauscht. Jetzt ist wieder ein Fehler aufgetreten. (Sehr schlechte Sprachqualität, war auch beim ersten mal der Grund).
Möchte gerne eine Wandlung beantragen, da ich mit dem Gerät einfach nicht mehr zufrienden bin. Entweder ein anderes Gerät odder eben die Auflösung des Vertrages.
Die einlieferungsbescheide und Reperaturbestätigungen habe ich noch.
Wie muss ich da jetzt vorgehen? kann ich das im Shop erledigen?
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes
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8 years ago
https://www.wandlung.de/tipps-und-tricks-und-wissenswertes/
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8 years ago
Du kannst das ganze im Shop machen, wenn die Wandlung akzeptiert wird bekommst du Post und kannst dir ein neue Gerät heraussuchen.
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8 years ago
Du kannst das ganze im Shop machen, wenn die Wandlung akzeptiert wird bekommst du Post und kannst dir ein neue Gerät heraussuchen.
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8 years ago
Das BGB ist hier eindeutig, die §§ 437, 439 Rechte des Käufers bei Mängeln, Nacherfüllung sagen alles notwendige aus. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf wird ein Mangel am Gerät als von Beginn an existent angenommen, als Kunde hast du dann nach deiner Wahl das Recht, die mangelhafte Ware gegen eine Mangelfreie Ware auszutauschen oder reparieren zu lassen, Ist die mehrfache Reparatur nicht erfolgreich besteht das Recht auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags und damit Geld zurück.
Diese Regelungen gelten seit der Schuldrechtsreform 2001, die telekom möchte aber immer noch nichts davon wissen und versucht solches zu negieren.
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8 years ago
Möchte gerne eine Wandlung beantragen, da ich mit dem Gerät einfach nicht mehr zufrienden bin. Entweder ein anderes Gerät odder eben die Auflösung des Vertrages.
Möchte gerne eine Wandlung beantragen, da ich mit dem Gerät einfach nicht mehr zufrienden bin. Entweder ein anderes Gerät odder eben die Auflösung des Vertrages.
Wie lange läuft der Vertrag mit dem Gerät jetzt schon?
Tausch käme eventuell infrage.
Ich habe übrigens schon ein Handy am letzten Tag der MVLZ getauscht bekommen wegen technischem Defekt.
Bei Rückabwicklung bekommt man nicht den Wert des Smartphones, sondern lediglich die Zuzahlung erstattet.
Wenn das z. B. 1€ war, hättest Du die A-Karte, wie man so schön sagt.
Was meinst Du mit Auflösung des Vertrages, den Mobilfunkvertrag?
Der hat nur mittelbar mit dem Smartphone zu tun, weil er die Smartphone-Förderung beinhaltet und was Du selbst dafür zahlen musst neben der Einmalzahlung.
Ansonsten hat der Vertrag mit dem Smartphone nichts zu tun.
Du könntest Dein Smartphone ja auch verkaufen gleich am 1. Tag und selbst ein anderes Smartphone nutzen.
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8 years ago
Der Rücktritt tritt ein, wenn wegen 2. erfolgloser Nacherfüllung lt. § 437 BGB in Verbindung mit § 440, Satz 2 BGB ein weiterer Defekt auftritt.
Der Kunde hat ein Recht auf Kaufpreis-Erstattung, wenn der Fehler (es muss immer derselbe sein) selbst nach der 2. Reparatur nicht behoben werden kann. Dies gilt nur für das Mobiltelefon und ist losgelöst vom Vertrag.
Wir räumen unseren Kunden hier jedoch folgende Abweichungen ein:
Es gelten die vollen 24 Monate Gewährleistungsfrist (Wegfall der 6-Monatsfrist). Es muss nicht 3x derselbe Fehler vorliegen.
Hintergrund: In der gesetzlichen Regelung muss ein und derselbe Fehler 2 x kostenfrei repariert worden sein und diese Reparaturen sind nicht gelungen. Dann kann der Kunde einen Rücktritt beantragen.
Wir möchten nur, dass 2 x kostenfrei im arvato ServiceCenter (von der Telekom zertifiziert) repariert worden ist, egal welcher Fehler.
Jetzt aber zu dem konkreten Fall, gehen Sie am besten in den Telekom Shop und schildern, den Defekt und Ihren Wunsch nach einem Wandel und die Kollegen, leiten dann alles Weitere in die Wege.
Viele Grüße Stefanie W.
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8 years ago
Wandlung, Umtausch gegen ein mangelfreies Produkt. Rücktritt, Auflösung des Kaufvertrages bei 2 Mal fehlgeschlagener Wandlung,sei es Austausch oder Reparatur.
Offensichtlich gab es hier im Thread eine Begriffsverirrung.
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8 years ago
Wandlung, Umtausch gegen ein mangelfreies Produkt. Rücktritt, Auflösung des Kaufvertrages bei 2 Mal fehlgeschlagener Wandlung,sei es Austausch oder Reparatur.
Wandlung, Umtausch gegen ein mangelfreies Produkt. Rücktritt, Auflösung des Kaufvertrages bei 2 Mal fehlgeschlagener Wandlung,sei es Austausch oder Reparatur.
Aha, wusste ich gar nicht, dass 2 fehlgeschlagene Reparaturen als 2 Wandlungen anzusehen sind?
Laut BGB muss man sich 2 Reparaturversuche Gefallen lassen, bevor man Umtausch verlangen darf.
Sicher ist nach diesen 2 Reparaturversuchen auch sein Geld zurück verlangen, also vom Kaufvertrag zurücktreten.
Aber wenn das dermaßen unvorteilhaft ist, weil man lediglich die Zuzahlung zurückerhält, weil der Betrag für Smartphone oder Top-Smartphone ja bei der Telekom nicht zum Handy sondern zum Vertrag gehören, müsste man ja mit dem Klammetbeutel gepudert sein, sich auf einen Rücktritt einzulassen.
Offensichtlich gab es hier im Thread eine Begriffsverirrung.
Offensichtlich gab es hier im Thread eine Begriffsverirrung.
Genau so sehe ich das hier auch.
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8 years ago
Gut, der Begriff Wandlung hat mich kirre gemacht. Es ist die Nacherfüllung die nach Kundenwahl als Lieferung eines mangelfreien Produktes erfolgen kann oder als Reparatur. Der Rücktritt vom Vertrag ist dann möglich wenn die Nacherfüllung, egal ob Reparatur oder "Wandlung" in ein mängelfreies Gerät 2 mal fehlschlägt oder die Art der Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist. Quelle BGB §§ 437,439, 440
Deine Ansicht, das erst nach 2 Reparaturversuchen ein Umtausch stattfinden darf ist spätestens seit der Schuldrechtsreform 2002 vom Tisch, falls es vorher denn so war.
Deshalb Finger weg von durch den Mobilfunkvertrag subventionierten Handies. Wer kein Geld für ein neues Smartphone hat soll das alte weiternutzen, alles andere ist dämlich.
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