Gewährleistung bei defekten Gerät abgelehnt
4 years ago
Hallo,
Ich hatte Anfang september 2020 einen neuen Vertrag mit einem huawei p40 pro abgeschlossen und war auch ziem,ich zufrieden mit dem Gerät.
Letztens ist es mir ausversehen in die Badewanne gefallen und hat nach gefühlten 6 Sekunden einen Wasserschaden erlitten.
Eigentlich hätte das durch IP 68 garnicht passieren dürfen schon garnicht bei den paar Sekunden.
Ich habe das Gerät dann auf anraten der Hotline in den Shop geschafft ,der Verkäufer sagte mir das gleiche das es nicht hätte passieren sollen bei der kurzen Zeit, Gerät wurde eingeschickt und wird jetzt zurückgesendet weil auf Wasserschäden keine Gewährleistung besteht.
Alle anschlüsse wie sim kartenslot waren 100% fest verschlossen so das mir hier augenscheinlich schon ein von werk aus nicht optimal verarbeitetes P40 Pro verkauft wurde.
Ich werde die sache aufjedenfall dem Verbraucherschutz melden und eventuell jenachdem wie die sache weiter geht rechtliche schritte einleiten.
Liebes Telekom hilft Team gibt es sonst noch etwas was ich tun kann?
Mit freundlichen Grüßen
Marcel
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Timo N.
Telekom hilft Team
4 years ago
natürlich steht Ihnen der Weg zum Verbraucherschutz oder gar das Einleiten von rechtlichen Mitteln vollkommen zu.
Eine weitere Alternative wäre sonst noch der direkte Kontakt zum Hersteller. Wie dort jedoch vorgegangen wird, ist mir nicht bekannt.
Viele Grüße
Timo N.
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Ludwig II
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Timo N.
4 years ago
@Timo N. Eine interne Nachfrage dass die Ablehnung ja wohl Unfug ist geht nicht? Ich bin hier ganz beim TO, ein IP68 zertifiziertes Handy und Ablehnung der Gewährleistung wegen Wasserschaden hat schon was von Komik. Vermutlich ist nur dem TO nicht zum Lachen zumute.
@Timo N.
Eine interne Nachfrage dass die Ablehnung ja wohl Unfug ist geht nicht?
Ich bin hier ganz beim TO, ein IP68 zertifiziertes Handy und Ablehnung der Gewährleistung wegen Wasserschaden hat schon was von Komik.
Vermutlich ist nur dem TO nicht zum Lachen zumute.
Wir wissen ja nicht, ob und wie heftig das Teil auf dem Wannenboden aufgeschlagen ist.
Ich denke auch, dass der Hersteller der richtige Ansprechpartner ist.
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der_Lutz
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Timo N.
4 years ago
@Ludwig II
Bei einem Aufschlag wäre die Ablehnung wegen Wasserschaden noch größerer Unfug.
Und nein, Gewährleistung macht man gegenüber dem Händler geltend nur dieser ist hier der Ansprechpartner, niemand anderes.
Mit der Inanspruchnahme der Garantie verzichtet man freiwillig auf wesentlich Vorteile.
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Anonymous User
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Timo N.
4 years ago
Gewährleistung ist Händlersache.
Und ein Wasserschaden ist bei IP68 ein deutlicher Hinweis.
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Timo N.
muc80337_2
4 years ago
In der Badewanne ist meist warmes bis heißes Wasser - und eine Badeessenz ist da auch gerne mal drin.
War das bei Dir auch so?
Das sind ganz andere Bedingungen als bei IP68...
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der_Lutz
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muc80337_2
4 years ago
Der Knackpunkt ist eben, dass die IP Schutzleistung nachgibt und hier gilt zu beweisen, dass diese bereits bei Kauf nicht ausreichend war.
Da noch in den ersten 6 Monaten liegt aber die Beweislast bei der Telekom.
@muc80337_2
Wenn sich die Ablehnung der Gewährleistung in irgendeiner Form darauf bezieht könnte man sicher darüber diskutieren, eine reine Ablehnung wegen Wasserschaden aber doch nicht.
Und dann müsste die Telekom das eben nachweisen.
Wenn ich dazu komme lasse ich mir Montag die entsprechende Norm ziehen was da genau für Umgebungsbedingungen spezifiziert sind.
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Kugic
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muc80337_2
4 years ago
Dann ist die Telekom hier definitiv in der Verantwortung. Denn dann muss man davon ausgehen, dass der Fehler von Anfang bestand.
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Fenix777
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muc80337_2
4 years ago
Erstmal Danke für die vielen Antworten.
Ich habe meine Tochter gebadet Wasser war bei ca 36 Grad also nicht heiß, Shampoo war da auch nicht drin weil sie das nicht gut verträgt,aber ich sehe das wie ihr die telekom ist hier eindeutig in der Pflicht.
Also gehe ich mit dem gerät nochmal in den shop? Das Problem da ist eher das die Verkäufer da großteils total unbeholfen wirken
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muc80337_2
muc80337_2
4 years ago
Gerät wurde eingeschickt und wird jetzt zurückgesendet weil auf Wasserschäden keine Gewährleistung besteht.
Gerät wurde eingeschickt und wird jetzt zurückgesendet weil auf Wasserschäden keine Gewährleistung besteht.
Also es ist ja nicht so, dass da der Mitarbeiter im Shop seine Arbeit nicht korrekt gemacht hätte, wenn das Gerät eingeschickt wurde.
Da noch einmal in einen Telekom Shop zu gehen halte ich persönlich nicht für sehr vielversprechend.
Es wäre schön, wenn sich ein Teamie mal äußern würde...
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Kugic
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muc80337_2
4 years ago
Hallo @Fenix777, es gäbe noch den Weg, den Reparatur Auftrag online https://www.telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/geraete-service zu erstellen. Allerdings denke ich, dass da das Ergebnis ähnlich ausfällt, denn selbst auf der verlinkten Seite von @Kugic fallen seitens Huawei Kosten für eine Reparatur eines Wasserschadens an. Hat das klassische "in trockenen Reis legen" bei dem Gerät nicht geholfen? Grüße Mandy S.
es gäbe noch den Weg, den Reparatur Auftrag online https://www.telekom.de/hilfe/geraete-zubehoer/geraete-service zu erstellen.
Allerdings denke ich, dass da das Ergebnis ähnlich ausfällt, denn selbst auf der verlinkten Seite von @Kugic fallen seitens Huawei Kosten für eine Reparatur eines Wasserschadens an.
Hat das klassische "in trockenen Reis legen" bei dem Gerät nicht geholfen?
Grüße
Mandy S.
Das mit den Kosten steht bei „wenn das Gerät NICHT IP68“ zertifiziert ist.
Das gesetzt geht davon aus, dass das Gerät in den ersten 6 Monaten bereits ab Kauf defekt war. Jetzt ist es an der Telekom zu beweisen, das dem nicht so war.
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Diandra
Telekom hilft Team
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muc80337_2
4 years ago
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der_Lutz
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from
muc80337_2
4 years ago
@Diandra S.
Dann beweise es doch einfach.
Die Beweislast liegt bei der Telekom. nur zu, ich sehe da eher schwarz.
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muc80337_2
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Fenix777