Guthaben Auszahlung beim MagentaMobil Prepaid 5G-Jahrestarif

vor 2 Jahren

Ich habe eine Frage zu einer möglichen Auszahlung beim 

MagentaMobil Prepaid  5G -Jahrestarif.

 

Gem. AGBs sowie Auskunft der Hotline (2202) komm ich nicht weiter, hier gibt es widersprüchliche Angaben. "Eine Auszahlung des Guthabens ist nicht möglich, da der Prepaid Vertrag nicht anteilig berechnet wird."

Allerdings kann die Leistung auch nicht komplett in Anspruch genommen werden, da man nach 12 monatiger Laufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen kann.

 

Hintergrund:

Ich möchte gerne den Prepaid Vertrag von einer anderen Person auf mich übertragen (ist mittlerweile kostenlos; per Onlineformular möglich). Bei dem Prepaid Tarif wurde bereits zwei Mal der 5G -Jahrestarif zum Preis von 99 Euro aufgeladen und abgebucht, die 12 Monate Mindestvertragslaufzeit ist zum 18.07.2022 abgelaufen. Somit ist der Vertrag jederzeit, mit einer Frist von einem Monat kündbar. 

 

Frage:

Wenn ich den Vertrag zum 01.05.2023 kündige, bekomme ich dann das bereits gezahlte Guthaben, für den 5G -Jahrestarif anteilig zurückerstattet? Wenn nein, wo ist hier die vertragsrechtliche Grundlage?

 

Laut Hotline ist dies nicht möglich, da die Leistung für 1 Jahr bezahlt wurde und somit automatisch verfällt. 

 

Jetzt stellt sich für mich die Frage, wenn ich einen Prepaid Tarif mit einer Frist von einem Monat kündigen kann, wie kann es sein, dass das anteilige Guthaben nicht erstattet wird? Ich kann ja die Leistung auch vorher nicht in Anspruch nehmen, da monatlich lediglich nur 3 GB freigegeben werden, somit ist meiner Meinung nach diese Form nicht rechtens bzw. widerspricht sich laut AGBs.

 

Die Aussagen, dass die Leistung nicht anteilig berechnet wird widerspricht aber folgender Ausführung in der Preisliste zu den MagentaMobil Prepaid Tarifen:

Der Abrechnungszeitraum für den 5G -Jahrestarif beträgt einen Monat. (Quelle: Preisliste MagentaMobil Prepaid)

-> D.h. er wird monatlich abgerechnet oder verstehe ich das was nicht richtig ???

 

Gibt es hierzu irgendwelche Erfahrungen?

 

Kann mir jemand sagen wo hier genaue Details in den AGBs zu finden sind? Ich komme hier nicht weiter.

 

@Deutsche Telekom GmbH: Sie können gerne mit mir Kontakt aufnehmen, um die Angelegenheit zu lösen. Falls es nicht möglich ist, wäre es wünschenswert wenn Sie mir bezüglich den AGBs bzw. der rechtlichen Gegebenheiten weiterhelfen könnten.

 

Vielen Dank.

50303.pdf

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  • Community Guide

    vor 2 Jahren

    @Jonas Str 

    Eine Guthabenauszahlung beim Jahrestarif ist nicht möglich.

    Dieser wird im voraus für das gesamte Jahr abgerechnet, unabhängig der Kündigungsmöglichkeit.

     

    @Jonas Str  schrieb:
    Wenn ich den Vertrag zum 01.05.2023 kündige, bekomme ich dann das bereits gezahlte Guthaben, für den 5G -Jahrestarif anteilig zurückerstattet?

    Da kann eventuell einer meiner Mitstreiter helfen.

     

    @Jonas Str  schrieb:
    Kann mir jemand sagen wo hier genaue Details in den AGBs zu finden sind? Ich komme hier nicht weiter.

     

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  • Community Guide

    vor 2 Jahren


    @Jonas Str  schrieb:

    Jetzt stellt sich für mich die Frage, wenn ich einen Prepaid Tarif mit einer Frist von einem Monat kündigen kann, wie kann es sein, dass das anteilige Guthaben nicht erstattet wird?


    Nach meiner Definition ist die Kündigungsfrist die Zeit, bis zu der ich eine Kündigung aussprechen muss. Allerdings nur, wenn ich nicht durch andere Vereinbarungen denn überhaupt kündigen kann.

     


    @Jonas Str  schrieb:

    Der Abrechnungszeitraum für den 5G -Jahrestarif beträgt einen Monat. (Quelle: Preisliste MagentaMobil Prepaid)

    -> D.h. er wird monatlich abgerechnet oder verstehe ich das was nicht richtig ???


    Da lese ich die Preisliste anders. Bei der Zeile "Grundpreis, je Abrechnungszeitraum von vier Wochen" ist bei dem 5G -Jahrestarif kein Eintrag, nur bei Basic bis Max.

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    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

      @fdi Da stimme ich dir uneigneschränkt zu :). Das ist auch der einzige Weg.

     

    Danke für Eure Unterstützung in der Sache, bleibt gesund.

     

    Sollte es hierzu was neues geben melde ich mich wieder.

     

    Viele Grüße

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