Guthaben Auszahlung beim MagentaMobil Prepaid 5G-Jahrestarif
2 years ago
Ich habe eine Frage zu einer möglichen Auszahlung beim
MagentaMobil Prepaid 5G -Jahrestarif.
Gem. AGBs sowie Auskunft der Hotline (2202) komm ich nicht weiter, hier gibt es widersprüchliche Angaben. "Eine Auszahlung des Guthabens ist nicht möglich, da der Prepaid Vertrag nicht anteilig berechnet wird."
Allerdings kann die Leistung auch nicht komplett in Anspruch genommen werden, da man nach 12 monatiger Laufzeit jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen kann.
Hintergrund:
Ich möchte gerne den Prepaid Vertrag von einer anderen Person auf mich übertragen (ist mittlerweile kostenlos; per Onlineformular möglich). Bei dem Prepaid Tarif wurde bereits zwei Mal der 5G -Jahrestarif zum Preis von 99 Euro aufgeladen und abgebucht, die 12 Monate Mindestvertragslaufzeit ist zum 18.07.2022 abgelaufen. Somit ist der Vertrag jederzeit, mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Frage:
Wenn ich den Vertrag zum 01.05.2023 kündige, bekomme ich dann das bereits gezahlte Guthaben, für den 5G -Jahrestarif anteilig zurückerstattet? Wenn nein, wo ist hier die vertragsrechtliche Grundlage?
Laut Hotline ist dies nicht möglich, da die Leistung für 1 Jahr bezahlt wurde und somit automatisch verfällt.
Jetzt stellt sich für mich die Frage, wenn ich einen Prepaid Tarif mit einer Frist von einem Monat kündigen kann, wie kann es sein, dass das anteilige Guthaben nicht erstattet wird? Ich kann ja die Leistung auch vorher nicht in Anspruch nehmen, da monatlich lediglich nur 3 GB freigegeben werden, somit ist meiner Meinung nach diese Form nicht rechtens bzw. widerspricht sich laut AGBs.
Die Aussagen, dass die Leistung nicht anteilig berechnet wird widerspricht aber folgender Ausführung in der Preisliste zu den MagentaMobil Prepaid Tarifen:
Der Abrechnungszeitraum für den 5G -Jahrestarif beträgt einen Monat. (Quelle: Preisliste MagentaMobil Prepaid)
-> D.h. er wird monatlich abgerechnet oder verstehe ich das was nicht richtig ???
Gibt es hierzu irgendwelche Erfahrungen?
Kann mir jemand sagen wo hier genaue Details in den AGBs zu finden sind? Ich komme hier nicht weiter.
@Deutsche Telekom GmbH: Sie können gerne mit mir Kontakt aufnehmen, um die Angelegenheit zu lösen. Falls es nicht möglich ist, wäre es wünschenswert wenn Sie mir bezüglich den AGBs bzw. der rechtlichen Gegebenheiten weiterhelfen könnten.
Vielen Dank.
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Geralt von Riva
2 years ago
@Jonas Str
Eine Guthabenauszahlung beim Jahrestarif ist nicht möglich.
Dieser wird im voraus für das gesamte Jahr abgerechnet, unabhängig der Kündigungsmöglichkeit.
Wenn ich den Vertrag zum 01.05.2023 kündige, bekomme ich dann das bereits gezahlte Guthaben, für den 5G -Jahrestarif anteilig zurückerstattet?
Da kann eventuell einer meiner Mitstreiter helfen.
Kann mir jemand sagen wo hier genaue Details in den AGBs zu finden sind? Ich komme hier nicht weiter.
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olliMD
2 years ago
Jetzt stellt sich für mich die Frage, wenn ich einen Prepaid Tarif mit einer Frist von einem Monat kündigen kann, wie kann es sein, dass das anteilige Guthaben nicht erstattet wird?
Jetzt stellt sich für mich die Frage, wenn ich einen Prepaid Tarif mit einer Frist von einem Monat kündigen kann, wie kann es sein, dass das anteilige Guthaben nicht erstattet wird?
Nach meiner Definition ist die Kündigungsfrist die Zeit, bis zu der ich eine Kündigung aussprechen muss. Allerdings nur, wenn ich nicht durch andere Vereinbarungen denn überhaupt kündigen kann.
Der Abrechnungszeitraum für den 5G -Jahrestarif beträgt einen Monat. (Quelle: Preisliste MagentaMobil Prepaid) -> D.h. er wird monatlich abgerechnet oder verstehe ich das was nicht richtig ???
Der Abrechnungszeitraum für den 5G -Jahrestarif beträgt einen Monat. (Quelle: Preisliste MagentaMobil Prepaid)
-> D.h. er wird monatlich abgerechnet oder verstehe ich das was nicht richtig ???
Da lese ich die Preisliste anders. Bei der Zeile "Grundpreis, je Abrechnungszeitraum von vier Wochen" ist bei dem 5G -Jahrestarif kein Eintrag, nur bei Basic bis Max.
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Jonas Str
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olliMD
2 years ago
@fdi Also bezüglich der Frage wie der Vertrag weitergeführt wird, wenn nicht genug Guthaben nach Ende der Laufzeit vorhanden ist, gibt es hierzu allerdings eine eindeutige Regelung laut AGBs:
Weist das Guthabenkonto zum Abrechnungszeitpunkt ein geringeres Guthaben als der Grundpreis auf und kann dieser daher nicht abgebucht werden, gilt für Sprachverbindungen sowie zur Abfrage der eigenen Mobilbox ein Minutenpreis von 0,09 EUR. Die angegebenen Minutenpreise gelten für Mobilfunk-Verbindungen von dem im deutschen Mobilfunknetz der Telekom eingebuchten MobilfunkAnschluss mit Ausnahme der Verbindungen zu Sonder- und Servicerufnummern (einschließlich Verbindungen zu Zielen mit der Rufnummer 01710 sowie Satellitenverbindungen). Die Preise für diese Mobilfunk-Verbindungen können der Preisliste „Mobilfunk für Service-, Sonderrufnummern und Mehrwertdienste für Privatkunden“ entnommen werden.
Gleiches gilt für SMS
Weitere Ausführung dazu laut Preisliste und AGBs:
Weist das Guthabenkonto zum Abbuchungszeitpunkt ein Guthaben auf, das geringer ist als der jeweilige Preis, wird der Preis nicht abgebucht und ein weiterer Abbuchungsversuch wird am Folgetag durchgeführt. Falls dieser auch erfolglos ist, gelten die Konditionen der gebuchten Leistung dann nicht mehr. Die Telekom führt anschließend täglich weitere Abbuchungsversuche durch. Es wird dabei versucht den Preis anteilig abzubuchen. Wenn dieser erfolgreich ist, erhält der Kunde eine SMS-Information und die genannten Leistungen werden wieder zu den gebuchten Konditionen abgerechnet. Bei einer anteiligen Abbuchung werden die Leistungen entsprechend dem Wert des Teilbetrages anteilig bereitgestellt.
D.h. also es werden Leistungen und Preis anteilig versucht abzubuchen, gleiches gilt für den 5G -Jahrestarif.
Die Telekom wird bezüglich meiner Eingangsfrage keine Aussage in einem öffentlich zugänglichen Forum treffen, da es für Sie ausschließlich nachteilig wäre, deswegen gab es in der Vergangenheit bei ähnlich gelagertem Sachverhalt entweder gar keine Antwort oder nur "oberflächlich und schwammig".
Letztlich ist eins fakt:
Der 5G -Jahrestarif wird anteilig sowie monatsweise abgerechnet (siehe AGBs und Preisliste). Die Behauptung, dass beim 5G -Jahrestarif keine anteilige Berechnung stattfindet ist somit falsch.
Meiner Meinung nach gibt es in den AGBs eben keinen Passus der besagt, dass die 5G -Jahresgebühr nicht anteilig berechnet wird und trotz rechtmäßiger Kündigung die Leistungsansprüche verfallen. Dies wäre rechtlich nicht haltbar und hätte ohnehin keinen Bestand.
Somit kann man abschließend feststellen, dass hier ein Anspruch auf anteiliger Erstattung (analog Auszahlung des Restguthabens) der Jahresgebühr im MagentaMobil Prepaid, für den 5G -Tarif für 99 Euro, bei rechtmäßiger Kündigung vorliegt.
Es wäre von Vorteil, wenn die Telekom Deutschland GmbH bei anderer Meinung, sich laut AGBs konkret dazu äußert.
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fdi
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olliMD
2 years ago
Dann müsstest du deinen "Fakt" gerichtlich überprüfen lassen ansonsten bleibt es nur die Rechtsansicht deinerseits. Und ja, die Telekom wird sich weiter so verhalten in dem Fall, wie es hier beschrieben wurde.
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Jonas Str
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olliMD
2 years ago
@fdi Da stimme ich dir uneigneschränkt zu :). Das ist auch der einzige Weg.
Danke für Eure Unterstützung in der Sache, bleibt gesund.
Sollte es hierzu was neues geben melde ich mich wieder.
Viele Grüße
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