Handy bekommen Arbeit verloren

vor 4 Jahren

Hallo ich habe eine Vertragsverlängerung mit neuen Handy abgeschlossen und habe nun meine Arbeit wegen Corona verloren kann nun die einmalige Zahlung nicht leisten 

jetzt die Frage gibt es die Möglichkeit das in Raten zu zahlen?

bitte um Lösungsvorschläge 

647

11

  • vor 4 Jahren

    @Gelöschter Nutzer 

    Das ist sehr bedauerlich. Am einfachsten und schnellsten klärst Du das am besten mitder Hotline, Stichwort "Rechnung".

    Die Nummer lautet: 0800 3301000. Am besten unverzüglich dort klären bevor Du in Zahlungsverzug kommst.

    0

  • vor 4 Jahren

    Moin @Gelöschter Nutzer 

    Wann hast du den Vertrag verlängert?

    8

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Eine einzige Frage : wie wurde die VVL durchgeführt? Noch im Telekom Shop vor Ort oder telefonisch oder online ? Falls im Shop gilt sowieso keine  gesetzliches  Widerufsrecht 

     

    Viele Grüße 

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Da das Handy schon im Gebrauch ist in die das so nicht zurücknehmen

    Da das Handy schon im Gebrauch ist in die das so nicht zurücknehmen 

    Da das Handy schon im Gebrauch ist in die das so nicht zurücknehmen 


    Durch das löschen denke ich eher, das das Handy entweder kaputt gegangen ist, oder es nicht mehr in seinem Besitz ist.

     

    Ohne Anzeichen, verliert man nicht seinen Job. Denn gerade in Coronazeiten greift auch die Kurzarbeit.

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren


    @Gelöschter Nutzer  schrieb:

    Ohne Anzeichen, verliert man nicht seinen Job. Denn gerade in Coronazeiten greift auch die Kurzarbeit.


    Als Angestellter der möglicherweise schon in Kurzarbeit war weißt Du nicht immer wie Dein Arbeitgeber dasteht.

    Ob das im Falle dieses Threads das Problem war bzw. was genau das Problem war wissen wir nicht.

    Aber es ist ja allemal löblich, wenn der TE zu seinen vertraglichen Verpflichtungen stehen möchte, wenn auch per Abstottern.

    Und auch nicht ein richtig in Betrieb genommenes Gerät per Widerruf zurückgeben möchte, im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Die Antworten haben ihm wohl nicht gefallen. 😀

    0

Uneingeloggter Nutzer

Frage

von

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