Gelöst
Handyvertrag 25 % teurer als vereinbart
vor 3 Jahren
Hallo,
ich bin sehr enttäuscht und verärgert.
Ich hatte einen Handyvertrag telefonisch abgeschlossen und mir wurde ein ganz anderer Betrag genannt den ich monatlich zahlen sollte. Zu diesem Vertrag hab ich dann auch telefonisch zugestimmt und so meinen Vertrag telefonisch abgeschlossen.
Vier Wochen später kam dann die erste Handyrechnung die viel teurer war als der Betrag zu dem ich am Telefon zugestimmt hatte.
Ich versuchte die Telekom vergebens dazu zu bekommen in die Bandaufnahmen reinzuhören und sich dort anzuhören zu welchem Konditionen ich im Vertrag zugestimmt habe. Am Telefon sagt man mir es ist ganz egal welchen Vertrag ich abgeschlossen habe wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufe dann spielt das keine Rolle mehr.
Unglaublich!
Man schließt telefonisch einen Vertrag ab und bekommt ganz andere Zahlen genannt uns stimmt zu diesem Vertrag zu. Dann ändert die Telekom diesen Vertrag. Das bekommt man dann gar nicht mit, sondern erst wenn die erste Rechnung nach 4 Wochen da ist. Und dann kann man dem Vertrag, den man gar nicht abgeschlossen hat, nicht widersprechen, da die 14tägige Widerrufsfrist verstrichen ist.
Einfach unglaublich.
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vor 3 Jahren
Vier Wochen später kam dann die erste Handyrechnung
Aber lange vor der Rechnung kam eine Auftragsbestätigung mit den Preisen? @I A
Und jetzt stehen andere Preise auf der Rechnung?
39
Antwort
von
vor 3 Jahren
@I A
Ich bin sehr freundlich zu dir und verlinke nochmal die Lösung aus deinem Thread hier, von @Romina D. , sie ist eine Telekom Mitarbeiterin...
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Handyvertrag-25-teurer-als-vereinbart/m-p/5609933#M384086
Eine eindeutigere Erklärung gibt es leider nicht. Romina hat dir hiermit alles gesagt...
So ärgerlich es ist, eine akzeptierte Auftragsbestätigung, weil nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen, sagt alles.
Viele Grüße
Marcel
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ihr gebt Ihm immer noch mehr Futter, merkt ihr aber schon... 🤔
Ihr gebt Ihm immer noch mehr Futter, merkt ihr aber schon... 🤔
👍
<*(((((><
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ich hoffe, dass Du Dir beruflich aber auch sonst im privaten Bereich nicht ähnlich selbst das Leben schwer machst wie hier im Forum.
Es ist gar keine Frage, dass ein am Telefon ausgemachter Preis auch einzuhalten ist.
Aber Du willst ja keine Hilfe sondern Du willst nur die Zeit anderer verplempern.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufe dann spielt das keine Rolle mehr
Und diese Aussage, so ungern du sie jetzt hören möchtest ist die einzig korrekte und rechtlich bindende.
Du hast eine ABS bekommen die du im Zweifel hättest reklamieren/widerrufen können, das hast du nicht gemacht und somit den Vertragsmodalitäten, egal wie und was auch immer telefonisch besprochen wurde, zugestimmt.
Lern daraus und schliesse ev. im nächsten Fall nicht telefonisch ab sondern in einem Shop und komm deinen vertraglichen Pflichten nach, nämlich die ABS zu prüfen.
2
Antwort
von
vor 3 Jahren
So kann man viel Geld verdienen..
Antwort
von
vor 3 Jahren
So kann man viel Geld verdienen..
Bzw. anderen die Schuld für das eigene Versäumnßs geben, wird ja auch gerne hier und da MAL gemacht
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @I A
Herzlich willkommen in der Community und vielen Dank für deinen Beitrag.
Leider gibt es eine Auftragsbestätigung, die man immer kontrollieren muss.
Den Ärger kann ich nachvollziehen.
Deswegen räumt der Gesetzgeber eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ein.
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vor 3 Jahren
. Zu diesem Vertrag hab ich dann auch telefonisch zugestimmt und so meinen Vertrag telefonisch abgeschlossen.
Das klingt fast so, als müsstest du am Telefon sagen "ich stimme dem zu"
Meine Verdacht: Der Mitarbeiter hat die gesetzlich vorgeschriebene vertragliche Vorabinformation "durchgeklickt" und kein Versand ausgelöst.
Wenn du wirklich keine vertragliche Vorabinformation erhalten hast und da Nachweisen kannst, kannst du aus dem Vertrag rauskommen - da er dann nichtig ist.
Hast du sie aber erhalten, dann hast du 2x eine Info über Preis und Co erhalten nicht reagiert. Dann kann man wirklich nichts mehr machen.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Nein, es ist keine Schriftform erforderlich, Textform ist ausreichend.
Ist doch (fast) das selbe, jedenfalls nicht mündlich.
Antwort
von
vor 3 Jahren
so sieht es aus
naja, jedenfalls wenn du schon drauf hinweisen möchtest dass mündlich nicht ausreicht lieber den korrekten Begriff, der kleine Unterschied ist nämlich in der Praxis gewaltig.
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ist doch (fast) das selbe
Dann schick mal eine Schriftform ausschließlich per SMS oder per normaler email
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Frage an die beteiligte Runde
" Wollen Sie einen am Telefon abgeschlossenen Vertrag nicht haben, können Sie ihn mindestens innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Solange Sie den Vertrag nicht schriftlich genehmigt haben, dürfen für Sie seit dem 01. Dezember 2021 bei Telekommunikationsverträgen keine Kosten entstehen.
MfG
1
Antwort
von
vor 3 Jahren
Frage an die beteiligte Runde " Wollen Sie einen am Telefon abgeschlossenen Vertrag nicht haben, können Sie ihn mindestens innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Solange Sie den Vertrag nicht schriftlich genehmigt haben, dürfen für Sie seit dem 01. Dezember 2021 bei Telekommunikationsverträgen keine Kosten entstehen. MfG
Frage an die beteiligte Runde
" Wollen Sie einen am Telefon abgeschlossenen Vertrag nicht haben, können Sie ihn mindestens innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Solange Sie den Vertrag nicht schriftlich genehmigt haben, dürfen für Sie seit dem 01. Dezember 2021 bei Telekommunikationsverträgen keine Kosten entstehen.
MfG
Von "schriftlich genehmigen" steht nichts im TKG , nur von Genehmigung erteilen, und das kann im Gespräch stattfinden.
Edit:
Ok, kommt die Zusammenfassung erst nach dem Gespräch, ist es tatsächlich schriftlich...
"Ist es aus objektiven technischen Gründen nicht möglich, die Vertragszusammenfassung vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers zur Verfügung zu stellen, so muss sie dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Die Wirksamkeit des Vertrages hängt davon ab, dass der Verbraucher nach Erhalt der Vertragszusammenfassung den Vertrag in Textform genehmigt."
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Man schließt telefonisch einen Vertrag ab und bekommt ganz andere Zahlen genannt uns stimmt zu diesem Vertrag zu.
@I A Macht doch die Telekom garnicht mehr seit 2.23.21.
Es kommt immer erst ein Vorvertrag zum durchlesen und zum bestätigen oder nicht.
1
Antwort
von
vor 3 Jahren
Eben nicht. Der Vertrag wurde am Telefon abgeschlossen und ich musste die Personalausweisnummer durchgeben.
Deshalb war ich mir auch so sicher, dass nur diese Vertrag gültig ist mit dem niedrigeren Preis zu dem ich zugestimmt hatte.
Deshalb wollte ich auch dass sie sich die Bandaufnahmen anhören.
Aber wie gesagt, scheint alles keine Rolle zu spielen was man abgeschlossen hat.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Hallo @I A und herzlichen Dank für Ihren Beitrag hier in der Community!
Es tut mir wirklich leid, dass der Start bei uns nicht so gelaufen ist, wie es hätte sein sollen. Dafür kann ich nur um Entschuldigung bitten.
Auch wenn das Ganze sehr ärgerlich ist, so sind mir dennoch die Hände gebunden, hier noch eingreifen zu können. Der Vertragsabschluss ist bereits zu lange her, sodass weder Gespräche ausgewertet, noch irgendetwas rückgängig gemacht werden kann. Aufzeichnungen dienen den internen Qualitätszwecken und werden nur eine kleine Weile gespeichert. Über die Widerrufsfrist wurde hier schon vieles geschrieben und dem schließe ich mich zu 100% an.
Viele Grüße
Romina D.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Und das mit dem %-rechnen üben wir nochmal...
Und Du @I A übst nochmal, Deine Antworten mit dem @ zu adressieren. Danke👍
Antwort
von
vor 3 Jahren
@Gelöschter Nutzer achso, ich dachte, wenn ich darunter direkt antworte dann sieht man wem ich antworte.
Danke!
Antwort
von
vor 3 Jahren
Ich glaube auch fast an die FamilyCard @RoadrunnerDD .
Weil von einem Youngtarif zu normalen, glaube ich fast kaum.
Denn das würde ja auch nicht gehen, mit den Daten der Mutter.
Nur gibt ja dazu @I A keine Auskunft.
Ersten will er keine Hilfe, aber geht hier ab, wie ein HB-Männchen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Sorry aber auf deine "Expertise" kann ich verzichten.
Ich wollte den Fall nur Publik machen und keine Hilfe.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von