Gelöst

Handyvertrag 25 % teurer als vereinbart

vor 3 Jahren

Hallo,

ich bin sehr enttäuscht und verärgert.

Ich hatte einen Handyvertrag telefonisch abgeschlossen und mir wurde ein ganz anderer Betrag genannt den ich monatlich zahlen sollte. Zu diesem Vertrag hab ich dann auch telefonisch zugestimmt und so meinen Vertrag telefonisch abgeschlossen.

Vier Wochen später kam dann die erste Handyrechnung die viel teurer war als der Betrag zu dem ich am Telefon zugestimmt hatte.

Ich versuchte die Telekom vergebens dazu zu bekommen in die Bandaufnahmen reinzuhören und sich dort anzuhören zu welchem Konditionen ich im Vertrag zugestimmt habe. Am Telefon sagt man mir es ist ganz egal welchen Vertrag ich abgeschlossen habe wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufe dann spielt das keine Rolle mehr.

Unglaublich!

Man schließt telefonisch einen Vertrag ab und bekommt ganz andere Zahlen genannt uns stimmt zu diesem Vertrag zu. Dann ändert die Telekom diesen Vertrag. Das bekommt man dann gar nicht mit, sondern erst wenn die erste Rechnung nach 4 Wochen da ist. Und dann kann man dem Vertrag, den man gar nicht abgeschlossen hat, nicht widersprechen, da die 14tägige Widerrufsfrist verstrichen ist.

Einfach unglaublich. 

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    • vor 3 Jahren

      I A

      Vier Wochen später kam dann die erste Handyrechnung

      Vier Wochen später kam dann die erste Handyrechnung
      I A
      Vier Wochen später kam dann die erste Handyrechnung

      Aber lange vor der Rechnung kam eine Auftragsbestätigung mit den Preisen? @I A  

      Und jetzt stehen andere Preise auf der Rechnung?

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @I A  

       

      Ich bin sehr freundlich zu dir und verlinke nochmal die Lösung aus deinem Thread hier, von @Romina D. , sie ist eine Telekom Mitarbeiterin...

       

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Handyvertrag-25-teurer-als-vereinbart/m-p/5609933#M384086

       

      Eine eindeutigere Erklärung gibt es leider nicht. Romina hat dir hiermit alles gesagt...

       

      So ärgerlich es ist, eine akzeptierte Auftragsbestätigung, weil nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen, sagt alles.

       

      Viele Grüße

      Marcel

       

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Dishmaster

      Ihr gebt Ihm immer noch mehr Futter, merkt ihr aber schon... 🤔

      Ihr gebt Ihm immer noch mehr Futter, merkt ihr aber schon... 🤔

      Dishmaster

      Ihr gebt Ihm immer noch mehr Futter, merkt ihr aber schon... 🤔


      👍

       

      <*(((((><

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren


      @I A   schrieb:
      So schwer jetzt?

      Ich hoffe, dass Du Dir beruflich aber auch sonst im privaten Bereich nicht ähnlich selbst das Leben schwer machst wie hier im Forum.

      Es ist gar keine Frage, dass ein am Telefon ausgemachter Preis auch einzuhalten ist.

       

      Aber Du willst ja keine Hilfe sondern Du willst nur die Zeit anderer verplempern.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      I A

      wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufe dann spielt das keine Rolle mehr

      wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufe dann spielt das keine Rolle mehr
      I A
      wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufe dann spielt das keine Rolle mehr

      Und diese Aussage, so ungern du sie jetzt hören möchtest ist die einzig korrekte und rechtlich bindende.

      Du hast eine ABS bekommen die du im Zweifel hättest reklamieren/widerrufen können, das hast du nicht gemacht und somit den Vertragsmodalitäten, egal wie und was auch immer telefonisch besprochen wurde, zugestimmt.

      Lern daraus und schliesse ev. im nächsten Fall nicht telefonisch ab sondern in einem Shop und komm deinen vertraglichen Pflichten nach, nämlich die ABS zu prüfen.

      2

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      So kann man viel Geld verdienen..

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      I A

      So kann man viel Geld verdienen..

      So kann man viel Geld verdienen..
      I A
      So kann man viel Geld verdienen..

      Bzw. anderen die Schuld für das eigene Versäumnßs geben, wird ja auch gerne hier und da MAL gemacht Zwinkernd

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Hallo @I A

       

      Herzlich willkommen in der Community und vielen Dank für deinen Beitrag.

       

      Leider gibt es eine Auftragsbestätigung, die man immer kontrollieren muss. 

       

      Den Ärger kann ich nachvollziehen. 

      Deswegen räumt der Gesetzgeber eine Widerrufsfrist von 14 Tagen ein. 

       

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    • vor 3 Jahren

      I A

      . Zu diesem Vertrag hab ich dann auch telefonisch zugestimmt und so meinen Vertrag telefonisch abgeschlossen.

      . Zu diesem Vertrag hab ich dann auch telefonisch zugestimmt und so meinen Vertrag telefonisch abgeschlossen.
      I A
      . Zu diesem Vertrag hab ich dann auch telefonisch zugestimmt und so meinen Vertrag telefonisch abgeschlossen.

      Das klingt fast so, als müsstest du am Telefon sagen "ich stimme dem zu"

       

      Meine Verdacht: Der Mitarbeiter hat die gesetzlich vorgeschriebene vertragliche Vorabinformation "durchgeklickt" und kein Versand ausgelöst.

      Wenn du wirklich keine vertragliche Vorabinformation erhalten hast und da Nachweisen kannst, kannst du aus dem Vertrag rauskommen - da er dann nichtig ist.

       

      Hast du sie aber erhalten, dann hast du 2x eine Info über Preis und Co erhalten nicht reagiert. Dann kann man wirklich nichts mehr machen.

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      der_Lutz

      Nein, es ist keine Schriftform erforderlich, Textform ist ausreichend.

      Nein, es ist keine Schriftform erforderlich, Textform ist ausreichend. 
      der_Lutz
      Nein, es ist keine Schriftform erforderlich, Textform ist ausreichend. 

      Ist doch (fast) das selbe, jedenfalls nicht mündlich. Zwinkernd

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren


      @muc80337_2  schrieb:
      Da wir aber nicht wissen wann genau das Telefonat war ist die Zusammenfassung in Textform möglicherweise noch nicht notwendig gewesen.

      so sieht es aus

       


      @wizer  schrieb:
      Ist doch (fast) das selbe

      naja, jedenfalls wenn du schon drauf hinweisen möchtest dass mündlich nicht ausreicht lieber den korrekten Begriff, der kleine Unterschied ist nämlich in der Praxis gewaltig.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      wizer

      Ist doch (fast) das selbe

      Ist doch (fast) das selbe
      wizer
      Ist doch (fast) das selbe

      Dann schick mal eine Schriftform ausschließlich per SMS oder per normaler email Zwinkernd

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Frage an die beteiligte Runde 

      Wollen Sie einen am Telefon abgeschlossenen Vertrag nicht haben, können Sie ihn mindestens innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Solange Sie den Vertrag nicht schriftlich genehmigt haben, dürfen für Sie seit dem 01. Dezember 2021 bei Telekommunikationsverträgen keine Kosten entstehen.

      MfG 

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      flipper1

      Frage an die beteiligte Runde " Wollen Sie einen am Telefon abgeschlossenen Vertrag nicht haben, können Sie ihn mindestens innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Solange Sie den Vertrag nicht schriftlich genehmigt haben, dürfen für Sie seit dem 01. Dezember 2021 bei Telekommunikationsverträgen keine Kosten entstehen. MfG

      Frage an die beteiligte Runde 

      Wollen Sie einen am Telefon abgeschlossenen Vertrag nicht haben, können Sie ihn mindestens innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Solange Sie den Vertrag nicht schriftlich genehmigt haben, dürfen für Sie seit dem 01. Dezember 2021 bei Telekommunikationsverträgen keine Kosten entstehen.

      MfG

      flipper1

      Frage an die beteiligte Runde 

      Wollen Sie einen am Telefon abgeschlossenen Vertrag nicht haben, können Sie ihn mindestens innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Solange Sie den Vertrag nicht schriftlich genehmigt haben, dürfen für Sie seit dem 01. Dezember 2021 bei Telekommunikationsverträgen keine Kosten entstehen.

      MfG


       Von "schriftlich genehmigen" steht nichts im TKG , nur von Genehmigung erteilen, und das kann im Gespräch stattfinden.

       

      Edit:

      Ok, kommt die Zusammenfassung erst nach dem Gespräch, ist es tatsächlich schriftlich...

      "Ist es aus objektiven technischen Gründen nicht möglich, die Vertragszusammenfassung vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers zur Verfügung zu stellen, so muss sie dem Verbraucher unverzüglich nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden. Die Wirksamkeit des Vertrages hängt davon ab, dass der Verbraucher nach Erhalt der Vertragszusammenfassung den Vertrag in Textform genehmigt."

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      I A

      Man schließt telefonisch einen Vertrag ab und bekommt ganz andere Zahlen genannt uns stimmt zu diesem Vertrag zu.

      Man schließt telefonisch einen Vertrag ab und bekommt ganz andere Zahlen genannt uns stimmt zu diesem Vertrag zu.
      I A
      Man schließt telefonisch einen Vertrag ab und bekommt ganz andere Zahlen genannt uns stimmt zu diesem Vertrag zu.

      @I A   Macht doch die Telekom garnicht mehr seit 2.23.21. 

      Es kommt immer erst ein Vorvertrag zum durchlesen und zum bestätigen oder nicht. 

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Eben nicht. Der Vertrag wurde am Telefon abgeschlossen und ich musste die Personalausweisnummer durchgeben.

      Deshalb war ich mir auch so sicher, dass nur diese Vertrag gültig ist mit dem niedrigeren Preis zu dem ich zugestimmt hatte. 

      Deshalb wollte ich auch dass sie sich die Bandaufnahmen anhören. 

      Aber wie gesagt, scheint alles keine Rolle zu spielen was man abgeschlossen hat. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @I A und herzlichen Dank für Ihren Beitrag hier in der Community!

       

      Es tut mir wirklich leid, dass der Start bei uns nicht so gelaufen ist, wie es hätte sein sollen. Dafür kann ich nur um Entschuldigung bitten.

       

      Auch wenn das Ganze sehr ärgerlich ist, so sind mir dennoch die Hände gebunden, hier noch eingreifen zu können. Der Vertragsabschluss ist bereits zu lange her, sodass weder Gespräche ausgewertet, noch irgendetwas rückgängig gemacht werden kann. Aufzeichnungen dienen den internen Qualitätszwecken und werden nur eine kleine Weile gespeichert. Über die Widerrufsfrist wurde hier schon vieles geschrieben und dem schließe ich mich zu 100% an.

       

      Viele Grüße

      Romina D.

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      I A

      Und das mit dem %-rechnen üben wir nochmal...

      Und das mit dem %-rechnen üben wir nochmal...
      I A
      Und das mit dem %-rechnen üben wir nochmal...

      Und Du @I A   übst nochmal, Deine Antworten mit dem @ zu adressieren. Danke👍

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @Gelöschter Nutzer achso, ich dachte, wenn ich darunter direkt antworte dann sieht man wem ich antworte.

      Danke! 

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Ich glaube auch fast an die FamilyCard @RoadrunnerDD .

       

      Weil von einem Youngtarif zu normalen, glaube ich fast kaum.

      Denn das würde ja auch nicht gehen, mit den Daten der Mutter.

       

      Nur gibt ja dazu @I A   keine Auskunft.

      Ersten will er keine Hilfe, aber geht hier ab, wie ein HB-Männchen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Sorry aber auf deine "Expertise" kann ich verzichten. 

      Ich wollte den Fall nur Publik machen und keine Hilfe. 

       

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      Uneingeloggter Nutzer

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