Vertrag teurer als am Telefon vereinbart

vor 4 Jahren

Hallo zusammen, 

ich habe am Donnerstag meinen Vertrag frühzeitig verlängern können. Dies tat ich am Telefon, die Dame nahm alles auf Band auf und sagte mir die monatlichen Preise. Nun bekam ich die Auftragsbestätigung und dort ist der Preis monatlich 5€ teurer, als es am Telefon vereinbart war. Ich frage mich jetzt, ob es ein Fehler der Kollegin war und ich den Vertrag trotzdem zum vereinbarten Preis bekomme oder ob ich diese 5€ mehr wirklich jeden Monat zahlen muss. Sollte das so sein, werde ich vom Vertrag zurücktreten.

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9

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 4 Jahren

    Egal ob das ein Fehler oder eine fehlgeleitete Verkaufsstragie des Mitarbeiters war, es gilt in jedem Fall das, was in der Auftragsbestätigung steht. Wenn Du nicht bereit bist die fünf Euro im Monat mehr zu bezahlen, dann musst du jetzt widersprechen.

    0

  • vor 4 Jahren

    Hallo @celina.hahn 

    Wenn eine separate Tonaufzeichnung zum

    Vertragsabschluss vorliegt kannst du dich

    arrauf berufen.

    Das kann aber nur ein Teamie klären und

    dazu müsste dein Profil befüllt werden.

    MfG 

    Nachtrag: geht es um die Tonaufzeichnung 

                    zur Qualitätssicherung, gilt das

                    nicht.

               

    2

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren


    @Gelöschter Nutzer  schrieb:

    Hallo @celina.hahn 

    Wenn eine separate Tonaufzeichnung zum

    Vertragsabschluss vorliegt , ist die

    Verbindlich. [...]

    Da hast Du natürlich Recht. Aber wie will man in der Praxis zu seinem Recht kommen? Man hat die Aufzeichnung ja nicht einmal in der Hand.

  • vor 4 Jahren

    Warum verlängert man einen Vertrag, wenn dieser sowieso automatisch fortgesetzt wird?

    Ich habe noch nie einen Vertrag verlängert, sondern laß ihn einfach unangetastet weiter laufen.

    3

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren


    @holzher24  schrieb:
    ...

    Altive Vetragsverlängerung wäre teurer. Ich hätte dann zwar mehr Leitung, aber die würde ich gar nicht in Anspruch nehmen.

    Zum Thema neues Handy, die kaufe ich mir im freien Handel, weil günstiger.


    @holzher24 

    Ich tue es ähnlich handhaben.

    Eine Verlängerung käme für mich nur bei einem Tarifwechsel in Frage.

    Tarifwechsel = Neuvertrag = Neue Mindestvertragslaufzeit.

    Für einen Gebrauchsgegenstand wie ein Handy schließe ich doch keinen Vertrag ab.

    Ein Handy ist keine Dienstleistung, wofür es keinen Laufzeitvertrag benötigt.

    So etwas kaufe ich im freien Handel und zahle es in bar. Zwinkernd

  • Telekom hilft Team

    vor 4 Jahren

    Hallo @celina.hahn ,

    herzlich willkommen in der Telekom hilft Community und danke für Ihre Nachricht.

    Entschuldigen Sie bitte die späte Reaktion, gerne helfe ich Ihnen weiter.
    Mögen Sie bitte einmal in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ ausfüllen, damit ich Sie anrufen kann und wir gemeinsam eine Lösung finden können.
    Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil.

    Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung hier im Beitrag.

    Viele Grüße
    Natascha A.

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