Ich habe ein 14 tägiges Kündigung recht
vor einem Jahr
Ich möchte meine Magneta Plus Karte sofort kündigen weil ich sie aufgeschwätzt bekommen habe
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vor einem Jahr
Hallo @mantz-a
Herzlich willkommen in der Community und vielen Dank für deinen Beitrag
Nicht kündigen. Sondern widerrufen.
Wenn du kündigst, wird es für zum Ende der Laufzeit bestätigt
Du hast kein 14 tätiges Kündigungsrecht, sondern ein 14 tätiges Widerrufsrecht
Das ist ein großer Unterschied
Mit Erhalt der Auftragsbestätigung kannst du widerrufen. Steht alles beschrieben. Hier im Forum geht das nicht
Oder hier
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/bestellung/widerruf?samChecked=true
0
vor einem Jahr
@mantz-a
Schau mal in deinen Vertrag.
Es könnte sein, dass du auf dein Widerrufsrecht verzichtet hast, wenn zugestimmt wurde, dass sofort mit der Einrichtung/Freischaltung begonnen werden soll.
1
Antwort
von
vor einem Jahr
@mantz-a Schau mal in deinen Vertrag. Es könnte sein, dass du auf dein Widerrufsrecht verzichtet hast, wenn sofort mit der Einrichtung/Freischaltung begonnen werden soll.
@mantz-a
Schau mal in deinen Vertrag.
Es könnte sein, dass du auf dein Widerrufsrecht verzichtet hast, wenn sofort mit der Einrichtung/Freischaltung begonnen werden soll.
Interessant zu wissen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
weil ich sie aufgeschwätzt bekommen habe
Das ist keine Begründung. Gehören auch immer zwei dazu.
Ich möchte meine Magneta Plus Karte sofort kündigen
Wenn du noch innerhalb der 14-tägigen Frist bist, dann kanns du widerrufen. Allerdings nicht hier im Forum, sondern am besten über die Auftragsbestätigung, die du zu deiner MagentaMobil-Pluskarte erhalten hast.
Viele Grüße
Thomas
2
Antwort
von
vor einem Jahr
Das ist keine Begründung.
für den Widerruf wird keine Begründung benötigt
Es könnte sein, dass du auf dein Widerrufsrecht verzichtet hast, wenn zugestimmt wurde, dass sofort mit der Einrichtung/Freischaltung begonnen werden soll.
das betrifft vorrangig digitale Dienstleistungen wo dieser Passus zum Tragen kommen kann und darf, bei einer Pluskarte ist das nicht der Fall.
Antwort
von
vor einem Jahr
Ich hatte vor kurzem bei einem anderen Anbieter eine Multisim bestellt.
Im Begleitschreiben wurde das Freischalten der SIM erklärt/beschrieben und darauf hingewiesen, dass mit Freischaltung das Widerrufsrecht erloschen ist.
Nach meinem Verständnis ist eine freigeschaltete SIM auch eine digitale Dienstleistung.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Die Frage ist auch ob du überhaupt einen Anspruch hast. Wo genau wurde dir denn ein Vertrag "aufgeschwätzt" und wann genau war das?
0
vor einem Jahr
Grüße @mantz-a
weil ich sie aufgeschwätzt bekommen habe
Wo hast du es "aufgeschwatzt" bekommen?
Im Supermarkt, auf der Straße, im Laden?
Du hast nur ein Widerrufsrecht, wenn du es selber online oder telefonisch abgeschlossen hast.
Das gilt ab Eingang der Auftragsbestätigung mit der Widerrufsbelehrung.
Und du kannst es dann sogar online machen: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/bestellung/widerruf?samChecked=true
1
Antwort
von
vor einem Jahr
Hallo zusammen,
danke für euren bisherigen Input. 🤗
@mantz-a lieben Dank auch an Sie, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen hier bei uns melden. Den ein oder anderen Tipp haben Sie bereits erhalten. Gerne stehe ich helfend zur Seite.
LG
Katharina S.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
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