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iPhone X Hardwaredefekt - Gewährleistung verweigert
5 years ago
Sehr geehrtes Telekom Team,
bei Ihrem Kundenservice fehlen mir schlicht weg die Worte... Mails werden nicht beantwortet, Anrufe in der Hotline werden einfach beendet.
Mein iPhone X (Kaufpreis über 1000€) zeigte vom ersten Tag an eine leichte Schwäche in der Lautstärke der Hörermuschel. Für mich war das zum damaligen Zeitpunkt kein Grund zur Reklamation, da ich wenig telefoniere und wenn dann mit AirPods. Leider hat sich der Defekt in den letzten Tagen derart verschlechtert, dass ich den Anrufer kaum noch höre. Das Gerät ist mittlerweile 1 Jahr und 4 Monate, sodass die Gewährleistung des Verkäufers zum Tragen kommt. Also über das Portal alle Daten eingetragen, Gerät gemäß Anleitung verpackt und versendet. Innerhalb von 4 Tagen kam dann auch schon die Rückmeldung, sensationell schnell.
Noch schneller gehen die Techniker ans Werk - binnen einer Minute können diese den Fehler beurteilen, bewerten und wie von mir erwartet - die Gewährleitung ablehnen. Der Fehler bestand ja nicht von Anfang an - hallo Ihr Drei mit der hässlichen Mütze - wie wollt und könnt Ihr das beurteilen???!!!
Der Ablehnung der Gewährleistung habe ich schriftlich widersprochen, schriftliche Rückmeldung der "kompetenten" Servicemitarbeiter = 0. Somit nahm ich mehrmals den Hörer zur Hand und versuchte mein Glück telefonisch. Nach unendlichen Minuten des Wartens bekommt man hier wenigstens einen Gesprächspartner, leider sind diese so etwas von inkompetent, dass nach meinem Beharren das Gespräch mit einen Supervisor/Vorgesetzten fortzusetzen, einfach aufgelegt wird. Sorry liebe Telekom, Ihr bietet zwar das beste Netz, jedoch zeichnet ihr Euch durch den schlechtesten Service, unfreundlichsten und inkompetentesten Mitarbeiter aus und dies leider seit Jahrzehnten!
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5 years ago
Der Fehler bestand ja nicht von Anfang an - hallo Ihr Drei mit der hässlichen Mütze - wie wollt und könnt Ihr das beurteilen???!!!
Der Fehler bestand ja nicht von Anfang an - hallo Ihr Drei mit der hässlichen Mütze - wie wollt und könnt Ihr das beurteilen???!!!
Das muss die Telekom nicht beurteilen, du musst beweisen, dass der Fehler im Neugerät bereits vorhanden war.
Innerhalb von 6 Monaten nach Kauf muss dir die Telekom das beweisen.
Es ist einfach unwahrscheinlich, dass jemand mehr als ein Jahr wartet bis er bei einem solchen Schaden sich meldet.
Wenn doch, dann hat er halt Pech gehabt.
Das Zeitprotokoll der Untersuchung ist völlig irrelevant, da du ja nicht weißt, ob zum Zeitpunkt an dem das Protokoll anfängt die Untersuchung nicht schön längst durch war.
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5 years ago
Der Fehler bestand ja nicht von Anfang an - hallo Ihr Drei mit der hässlichen Mütze - wie wollt und könnt Ihr das beurteilen???!!!
Wie willst Du das Gegenteil beweisen?
Da wir nach Gesetzeslage im Rahemn der zweijährigen Gewährleistung eine Beweislastumkehr nach sechs Monaten haben, wie willst Du beweisen, dass der Fehler bereits von Anfang an bestand wenn Du erst nach sechzehn Monaten reklamierst? Wenn mir ein Kunde erzählen will, dass er sechzehn Monate mit dem Fehler gelebt hat, so denke ich mir meinen Teil um nicht zu sagen, ich glaube ihm das nicht. Warum nicht? Ich habe in den letzten fast 40 Jahren so einges erlebt was angebliche Reklamationen angeht.
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5 years ago
Hallo @Gelöschter Nutzer
Mein iPhone X (Kaufpreis über 1000€) zeigte vom ersten Tag an eine leichte Schwäche in der Lautstärke der Hörermuschel. Für mich war das zum damaligen Zeitpunkt kein Grund zur Reklamation, da ich wenig telefoniere und wenn dann mit AirPods.
Mein iPhone X (Kaufpreis über 1000€) zeigte vom ersten Tag an eine leichte Schwäche in der Lautstärke der Hörermuschel. Für mich war das zum damaligen Zeitpunkt kein Grund zur Reklamation, da ich wenig telefoniere und wenn dann mit AirPods.
Warum ist das kein Grund zur Reklamation ?
Es ist ein Premiumgerät, was von Anfang an in Ordnung sein muss.
Leider hat sich der Defekt in den letzten Tagen derart verschlechtert, dass ich den Anrufer kaum noch höre. Das Gerät ist mittlerweile 1 Jahr und 4 Monate, sodass die Gewährleistung des Verkäufers zum Tragen kommt.
Leider hat sich der Defekt in den letzten Tagen derart verschlechtert, dass ich den Anrufer kaum noch höre. Das Gerät ist mittlerweile 1 Jahr und 4 Monate, sodass die Gewährleistung des Verkäufers zum Tragen kommt.
Irrtum. Dieser Fehler hätte sofort gemeldet werden müssen und nicht erst nach 1 Jahr und 4 Tagen.
Bedeutet, Es kann auch anders ausgelegt werden. Wie beweisen Sie, das es von Anfang an war?
Noch schneller gehen die Techniker ans Werk - binnen einer Minute können diese den Fehler beurteilen, bewerten und wie von mir erwartet - die Gewährleitung ablehnen. Der Fehler bestand ja nicht von Anfang an - hallo Ihr Drei mit der hässlichen Mütze - wie wollt und könnt Ihr das beurteilen???!!!
Noch schneller gehen die Techniker ans Werk - binnen einer Minute können diese den Fehler beurteilen, bewerten und wie von mir erwartet - die Gewährleitung ablehnen. Der Fehler bestand ja nicht von Anfang an - hallo Ihr Drei mit der hässlichen Mütze - wie wollt und könnt Ihr das beurteilen???!!!
Warum wird man jetzt beleidigend?
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5 years ago
So neben bei:
Hatte vor ein paar Tagen einen Schriftsatz auf dem Schreibtisch, den der gegnerische Anwalt an das Gericht gesendet hat:
Zitat:
. . . . . wird mit Nichtwissen bestritten. . . .
Dachte erst das sei ein Scherz, musste mich dann aber von meinem Anwalt belehren lassen, dass das eine durchaus gängige Formulierung sei.
Heiß also, der Gegner hat zwar keine Ahnung ob diese "Tatsache" stimmt oder nicht, daher bestreitet er sie erst mal, bis ihm Beweise vorgelegt werden.
Und genau so läuft es auch in vielen Gewährleistungsverfahren.
Wenn der Verbraucher vom Gesetz her in der Beweispflicht ist, einfach ablehnen und auf keine Disskusion einlassen, bis diese Beweise vorgelegt werden, selbst wenn man weiß, dass der Kunde Recht hat.
Ist aber bei Leibe kein spezifisches Telekom-Problem, sondern allgegenwärtig.
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5 years ago
@Gelöschter Nutzer
Einen Anspruch auf Gewährleistung haben Sie natürlich nur, wenn der Mangel nicht selbst verschuldet ist. Wenn ein Mangel bereits nach kurzer Zeit auftritt, geht man bei einem Verbrauchsgüterkauf - also bei einem Kauf zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher - davon aus, dass dieser schon beim Kauf vorhanden war. So schreibt es das Gesetz vor. Sechs Monate sind hierfür die Grenze. In dieser Zeit muss der Verkäufer Ihren Gewährleistungsanspruch erfüllen oder beweisen, dass Sie den Mangel verschuldet haben.
https://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/KonsumImAlltag/MaengelGewaehrleistung/MaengelGewaehrleistung_node.html
Wer bei einem Gerät in dieser Preisklasse es versäumt, einen festgestellten Mangel nicht sofort, bzw. zumindest innerhalb der ersten sechs Monate zu melden...
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5 years ago
Ihr bietet zwar das beste Netz, jedoch zeichnet ihr Euch durch den schlechtesten Service, unfreundlichsten und inkompetentesten Mitarbeiter aus und dies leider seit Jahrzehnten!
Ihr bietet zwar das beste Netz, jedoch zeichnet ihr Euch durch den schlechtesten Service, unfreundlichsten und inkompetentesten Mitarbeiter aus und dies leider seit Jahrzehnten!
Vielleicht sind aber auch gar nicht die Mitarbeiter unfreundlich, inkompetent und ... sondern der Kunde?
Weitere Adjektive kann sich jeder nach Wahl an Stelle des Platzhalters eintragen.
Du hast einfach zu lange gewartet, jetzt ist der Drops gelutscht, nutze weiter deine AirPods, ging ja auch 1 Jahr und 4 Monate.
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5 years ago
@der_Lutz, @Käseblümchen , @holzher24 und @Stefan
Nun hat er sich gelöscht, da ihn die Antworten nicht gefallen haben.
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5 years ago
So gingen meist solche Anfragen hier aus, erst Backen aufblasen und nach Erläuterung der rechtlichen Situation ein gelöschter User mehr, vermutlich um sich jetzt n anderen Communitys über die böse Telekom weiter auszutauschen.
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