Gelöst

Keine Leitung bis in neue Wohnung

vor 3 Jahren

Hallo,

ich ziehe zum 01.06.2021 mit meinem Partner in eine neue Wohnung.

In diesem Zusammenhang 2 Anliegen.

Ich bin bereits länger Kunde der Telekom und bin Ende letzten Jahres in meine derzeitige Wohnung gezogen.

Offensichtlich wurde in diesem Zusammenhang statt eines Umzuges ein neuer Vertrag geschlossen aufgrund einer dort liegenden Glasfaserleitung. Hier bin ich nun offensichtlich an einen neuen Vertrag mit Laufzeit bis 06.01.2021 gebunden.

Ich wollte meinen bestehenden Anschluss aufgrund Zusammenzug mit meinem Partner kündigen und mir liegt nun eine Kündigungsbestätigung zum 06.01.2024 vor, was für mich natürlich absolut unbefriedigend ist. Mir war nicht klar, dass aufgrund eines Umzuges und obwohl ich ja bereits Kunde der Telekom war mit diesem Umzug ein neuer Vertrag einhergeht an den ich erneut so lange gebunden bin. Grundsätzlich ja kein Problem, wäre da nicht die hinzukommende Sachlage.

 

Nun kommt ein gravierendes Problem hinzu. Die Telekom hat mir bereits mitgeteilt das der Vertrag an der neuen Wohnung bereitgestellt werden kann. Inzwischen haben wir jedoch die Info seitens des neuen Vermieters erhalten, dass die Telefonleitung nicht bis in die Wohnung verlegt ist. Die Leitung müsste laut Vermieter aus dem Keller bis hoch in die Wohnung verlegt werden, wobei dies nicht ohne weiteres möglich sei. Der Vermieter verweigert dies zu übernehmen! Bedeutet das wir den Anschluss gar nicht nutzen können und hoffen auf die Kulanz der Telekom mich vorzeitig zu Ende Mai aus dem Vertrag zu entlassen. Im Forum findet man durchaus weitere Fälle mit gleichem Problem in dem aus einmaliger Kulanz Kunden aus dem Vertrag entlassen wurden. Was können Sie für mich tun und ich hoffe auf eine kulante Lösung.

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    • vor 3 Jahren

      Umzug nach den Regelungen des TKG telefonisch beauftragen - heißt Leistungen 1:1 am neuen Standort.

      Klappt das nicht hast eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit - welche die Telekom dir dann einräumt.

       

      In diesem Rahmen wird die Telekom sicherlich auch mal mit dem Vermieter quatschen, wenn vor Ort festgestellt wird, dass er die Leitungen nicht mehr bis in die Wohnungen hat. Dann muss er die Eigentümererklärung kündigen und alles zurückbauen lassen. 

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    • vor 3 Jahren

      NLieth1709

      Mir war nicht klar, dass aufgrund eines Umzuges und obwohl ich ja bereits Kunde der Telekom war mit diesem Umzug ein neuer Vertrag einhergeht an den ich erneut so lange gebunden bin.

      Mir war nicht klar, dass aufgrund eines Umzuges und obwohl ich ja bereits Kunde der Telekom war mit diesem Umzug ein neuer Vertrag einhergeht an den ich erneut so lange gebunden bin.
      NLieth1709
      Mir war nicht klar, dass aufgrund eines Umzuges und obwohl ich ja bereits Kunde der Telekom war mit diesem Umzug ein neuer Vertrag einhergeht an den ich erneut so lange gebunden bin.

      ist aber so und steht auch in der Auftragsbestätigung.

       

      Du hättest nicht KÜNDIGEN dürfen - sondern einen Umzug gemäß §60  TKG an der Hotline melden.

      Dann gibt es ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat, SOFERN am neuen Wohnort der gleiche Tarifs nicht zur Verfügung steht 

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    • vor 3 Jahren

      Hallo @NLieth1709 

      Ein zusammenführen der Verträge geht nur, wenn ihr Freund auch bei der Telekom ist.

       

      Wenn kein Anschluss vorhanden ist, könnte da der Umzug(nach TKG ) des Vertrages auch scheitern, weil ja das Kabel in die Wohnung fehlt.

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Wir haben dir doch schon alles gesagt? 😄 

       

      1. Bestehende Kündigung stornieren.
      2. Umzug deines Anschlusses zur neuen Adresse nach den Regelungen des TKG beauftragen (1:1)
        1. Wenn die Telekom dein Vertrag liefern kann, indem sie das mit dem Vermieter klärt, bekommst den gleichen Anschluss da. Welt is fine. 
        2. Kann die Telekom das mit dem Vermieter nicht klären, gibt es eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit mit 3 1 Monaten Vorlaufzeit.
        3. Kann die Telekom genau das gleiche Produkt (1:1) nicht liefern, gibt es eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit mit 3 1 Monaten Vorlaufzeit.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Ich ich mag mich irren aber ist das seit der letyten Anpassung nicht nur noch 1 Monat

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      KarstenS5

      Ich ich mag mich irren aber ist das seit der letyten Anpassung nicht nur noch 1 Monat

      Ich ich mag mich irren aber ist das seit der letyten Anpassung nicht nur noch 1 Monat
      KarstenS5
      Ich ich mag mich irren aber ist das seit der letyten Anpassung nicht nur noch 1 Monat

      Oh .. der Punkt geht an dich Fröhlich 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @NLieth1709,

       

      ich habe gesehen, dass die Kündigung bereits neu zum 31.05.2022 eingestellt wurde. Die Kollegen waren hier also schon aktiv. Zwinkernd

       

      Gruß

      André A.

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      Uneingeloggter Nutzer

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