Solved

Leistungsnachweis PrePaid Jahrestarif

11 months ago

Hallo,

 

ich habe gerade telefonisch über die Hotline meinen Laufzeittarif auf den PrePaid 5G Jahrestarif geändert. Nun soll ich über das Kundencenter das Guthaben aufladen.

 

Ich benötige allerdings eine Rechnung für das Finanzamt, da ich die Rechnung absetzen kann. Wenn ich es richtig verstanden habe muss ein "Leistungsnachweis" für mein Kundenkonto eingerichtet werden, ist das richtig? Wo geht das? Muss das erfolgen bevor ich Guthaben einzahle? Letzteres habe ich jetzt absichtlich noch nicht gemacht, aus Sorge dass der Leistungsnachweis dann nicht mehr "rückwirkend" erstellt werden kann.

 

Danke vorab für jede Hilfe!

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      11 months ago

      @Torsten982 

      Eine dauerhafte Mehrwertsteuer-Ausweisung kann mithilfe
      eines Leistungsnachweisabonnements eingerichtet werden.

      Bitte beachten Sie Folgendes:
      - Kein rückwirkender Versand möglich.
      - Der Prepaid Leistungsnachweis wird nur für den laufenden Monat erstellt,
      indem das Abo eingerichtet wird. Das Versanddatum kann nicht beeinflusst werden.
      - Wird in einem Monat keine Leistung in Anspruch genommen, erfolgt auch kein Versand.

      Bitte folgendes  Formular  ausfüllen:



      Siehe hier:
      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Mobilfunk/Vorsteuer-ziehen-bei-quot-Magenta-Mobil-Start-quot-Prepaid-Tarif/m-p/1745387/highlight/true#M5145

      0

    • 11 months ago

      @Torsten982 

       

      D er Leistungsnachweis für Prepaid zeigt aber nur die kostenpflichtigen Verbindungen. Da du aber Flats im Tarif hast, werden da normal wenn überhaupt nur Kleinstbeträge auflaufen. Die 100 € für den Tarif für 12 Monate werden ja zu Beginn schon abgezogen vom Guthaben.

      0

    • 11 months ago

      Es geht mir nicht primär um die MwSt., ich kann die gesamten Mobilfunkkosten als Freiberufler auch in Bezug auf die Einkommensteuer absetzen. Insofern brauche ich einfach eine Rechnung über die Leistung für die ich die 99,95 € zahle. Soweit ich weiß ist das keine besondere Anforderung sondern im geschäftlichen Verkehr üblich und sogar gesetzlich verpflichtend (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz).

      1

      Answer

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      11 months ago

      Torsten982

      sogar gesetzlich verpflichtend (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz).

      sogar gesetzlich verpflichtend (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz).
      Torsten982
      sogar gesetzlich verpflichtend (§ 14 Abs. 2 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz).

      Dann schau mal, was der § zu Prepaid sagt:

       

      https://datenbank.nwb.de/Dokument/167326/

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 11 months ago

      Der sagt, dass der Erwerb von PrePaid Guthaben keine Umsatzsteuer auslöst, aber was hat das mit dem Thema hier zu tun?

       

      Ich frage nicht nach einer Rechnung für den Erwerb von PrePaid Guthaben, sondern nach einer Rechnung für die tatsächliche Bezahlung einer vertraglich fixierten Leistung (konkret: 99,95 € Jahresgebühr für den MagentaMobil Prepaid 5G -Jahrestarif gemäß Leistungsbeschreibung). Das ist ein völlig anderer Sachverhalt als der Kauf von PrePaid Guthaben und hier greift § 14 Abs. 2 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz sehr wohl.

      0

    • Accepted Solution

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      11 months ago

      Hallo @Torsten982.

       

      Schaue dir bitte den Beitrag an. Ich kann dir leider nichts Anderes mitteilen, außer, dass es für Prepaid-Tarife keine richtige Rechnung gibt, da keine Mehrwertsteuer aufgelistet ist, weil es sich hierbei um das "Verschieben/Aufteilen" vom Guthaben handelt.☹️Für die Aufladung bekommst du je nach Zahlungsart eine Aufladebestätigung entweder per E-Mail (für automatische Aufladung im Kundencenter), als Quittung/Kassenbon (an der Tankstelle oder im Geschäft fürs Guthaben-Kärtchen) oder als Abbuchung auf deinem Bank-/Paypal-Konto. 

       

      Nach Wunsch kann ich für dich den Leistungsnachweis gerne einrichten. Dieser kommt als "Abo" per Briefpost an (das Versanddatum kann nicht beeinflusst werden). Wird in einem Monat keine Leistung in Anspruch genommen, erfolgt auch kein Versand. Beachte aber, dass der Leistungsnachweis nicht rückwirkend eingerichtet werden kann. Gebe mir dafür eine kurze Rückmeldung und teile deine telefonische Erreichbarkeit mit, damit ich dich legitimieren kann.

       

      Liebe Grüße

      Viktoriia

      0

    • 11 months ago

      Hallo Viktoriia,

       

      danke für Deine Rückmeldung. Ich möchte wie gesagt keine Rechnung für die Aufladung (das ist steuerrechtlich lediglich ein Geldtransit), sondern für die Belastung meines Guthabens (also für die 99,95 € die bei Buchung des Jahrestarifs für eine vertraglich vereinbarte Leistungserbringung von meinem Guthaben abgezogen werden). Auf Letzteres habe ich nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 Umsatzsteuergesetz einen Rechtsanspruch, ich gehe davon aus, dass der Leistungsnachweis genau das darstellt. Bitte richte ihn daher für mich ein, telefonisch bin ich durchgehend erreichbar.

       

      Ich frage übrigens nicht aus Spaß so vehement danach, sondern weil ich als Freiberufler einfach verpflichtet bin dem Finanzamt Rechnungen für alle bezogenen Leistungen vorzulegen.

       

      Viele Grüße
      Torsten

      1

      Answer

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      11 months ago

      Danke dir für das kurze, dafür aber nette Gespräch @Torsten982.😊

       

      Wie versprochen, habe ich für dich das Abonnement für den Leistungsnachweis aktiviert. Sollten noch weitere Fragen auftauchen, kannst du dich jederzeit wieder melden. 

       

      Liebe Grüße

      Viktoriia 

      Unlogged in user

      Answer

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    • Accepted Solution

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      11 months ago

      Danke dir für das kurze, dafür aber nette Gespräch @Torsten982.😊

       

      Wie versprochen, habe ich für dich das Abonnement für den Leistungsnachweis aktiviert. Sollten noch weitere Fragen auftauchen, kannst du dich jederzeit wieder melden. 

       

      Liebe Grüße

      Viktoriia 

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