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Mindestlaufzeit Vertragsverlängerung
3 years ago
Liebe Community,
liebes Telekom-Team,
am 13.06.2022 verlängerte ich meinen Mobilfunkvertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit, welche noch bis 08.10.2022 ging. Die nette Dame am Telefon bestätigte mir auf Nachfrage mehrmals (!), dass die neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten ab 13.06. und nicht ab 08.10. gilt. Dies wurde auch in der Bandaufnahme explizit angesprochen.
Auf der Auftragsbestätigung findet sich nunmehr (wie befürchtet) das Vertragsende mit 07.10.2024. Das ist so m.E. nicht in Ordnung! Der einzige Grund für mich, die Vertragsverlängerung jetzt schon durchzuführen, war der zugesagte Verlängerungszeitpunkt ab 13.06.2022.
Eine Antwort der Beschwerdestelle lässt leider noch auf sich warten. Ich wünsche mir in diesem Fall eine kulante Lösung der Telekom durch Laufzeitanpassung oder Gutschrift.
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6 years ago
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3 years ago
Hallo @wzf
Herzlich willkommen in der Community.
Du hättest nicht verlängern müssen,
Seit 01.12.21 gilt das neue TKG , wo nach 24 Monaten MVLZ der Vertrag unbefristet weiterläuft...
Aufgrund aktiver Verlängerung, ist eine neue Laufzeit entstanden.
Hast du die Auftragsbestätigung gelesen? Denn da steht alles drin und hättest ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Denn dann hättest du rechtzeitig widerufen können.
Deswegen räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit einer 14tätigen Widerrufsfrist ein !
Viele Grüße
Marcel
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3 years ago
Lieber Marcel,
es geht nicht darum, was ich könnte und hätte, sondern was mir (offensichtlich falsch) zugesagt wurde. Selbstverständlich weiß ich, dass ich ein 14-tägiges Widerrufsrecht habe, welche ich auch nutze, sollte seitens der Telekom keine Lösung gefunden werden.
Beste Grüße
Andy
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3 years ago
Die Dame hat dir einfach was falsches gesagt, die Verlängerung beginnt erst wenn die Mindestlaufzeit abgelaufen ist. Somit ist das Datum in der AB korrekt. Wenn du das nicht willst dann Wiederruf einlegen und dann halt erst im Oktober verlängern.
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Accepted Solution
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3 years ago
Die Dame hat dir einfach was falsches gesagt, die Verlängerung beginnt erst wenn die Mindestlaufzeit abgelaufen ist. Somit ist das Datum in der AB korrekt. Wenn du das nicht willst dann Wiederruf einlegen und dann halt erst im Oktober verlängern.
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3 years ago
@wzf Dann fängt der neue am 7.10 an
Das ist in Ordnung
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3 years ago
Naja, vielleicht erhalte ich ja noch eine Antwort von offizieller Stelle
Die werden Dir auch nur sagen das das nicht schön gelaufen ist, das es Ihnen leid tut, aber sie nichts machen können - du hast zwei Möglichkeiten- nimm es so hin oder widerrufe den Vorgang.
Das hat nichts mit Vorspielen falscher Tatsachen zu tun, der Mitarbeiter hat entweder sich einfach vertan oder Du hast was falsches verstanden.
Da hier niemand beim Gespräch dabei war, steht Aussage gegen Aussage - Deine Möglichkeiten sind Dir doch nun zur Genüge mitgeteilt worden.
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from
3 years ago
Naja, vielleicht erhalte ich ja noch eine Antwort von offizieller Stelle.
Und bis die kommt, ist vielleicht die Widerspruchsfrist abgelaufen @wzf
Du bist falsch beraten worden, da kann auch eine offizielle Stelle nichts anderes sagen.
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3 years ago
Naja, vielleicht erhalte ich ja noch eine Antwort von offizieller Stelle. Ich finde es nicht in Ordnung, dass offensichtlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verkauft wird. Man sollte meinen, dass die Mitarbeiter*innen wissen, wie Vertragsverlängerungen funktionieren...
Naja, vielleicht erhalte ich ja noch eine Antwort von offizieller Stelle. Ich finde es nicht in Ordnung, dass offensichtlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verkauft wird. Man sollte meinen, dass die Mitarbeiter*innen wissen, wie Vertragsverlängerungen funktionieren...
@wzf Welche offizielle Stelle? Für was? Früher musste Dafür sind auch die 15€ Strafgebühr monatlich zahlen, die weggefallen ist . Letztens Jahr konntest nur so vorzeitig verlängern. Was ist besser
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3 years ago
Soweit ich weiß war die Rechtssituation bis vor kurzem auch tatsächlich noch so, dass die Verlängerung ab 13.6. gegolten hätte weil eine längere Laufzeit als 24 Monate nicht erlaubt war (also Restlaufzeit plus neue Mindestvertragslaufzeit durfte nicht mehr als 24 Monate betragen). Das wurde aber mittlerweile vom Gesetzgeber korrigiert, da hatte die Dame wohl noch nicht den neuen Stand.
Natürlich sollte möglichst jede Auskunft korrekt sein. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass auch Du schon mal einen Fehler gemacht hast. Beispielsweise ist das ziemlich sicher nicht korrekt:
Da gab es sicher mindestens noch einen weiteren Grund, irgendwelche Vorteile die Dir aus der Verlängerung erwachsen, dass Du z.B. jetzt bereits ein neues Smartphone haben wolltest.
Ansonsten gibt es ja überhaupt gar keinen Grund überhaupt aktiv eine Verlängerung zu tätigen. Der Vertrag läuft ohne aktives Eingreifen ja nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit unbefristet weiter, er verlängert sich nicht mehr automatisch um 12 Monate. Und man kann dann auch jederzeit kündigen, Vertragsende ein Monat nach Kündigungseingang.
Ein weiterer Fehler Deinerseits:
Was willst Du dann noch hier?
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3 years ago
Ihr seid alle so unfassbar freundlich und gar nicht besserwisserisch. Finde ich klasse ❤️
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3 years ago
Hallo @wzf,
vielen Dank für deinen Beitrag in der Community.
Es tut mir leid, dass es bei der Vertragsverlängerung zu einem Missverständnis gekommen ist.
Die Vertragslaufzeit auf der Auftragsbestätigung ist korrekt. Eine Änderung der Vertragslaufzeit ist nicht möglich. Es besteht natürlich die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist zu Widerrufen.
Viele Grüße
Sarah E.
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