Gelöst

Mindestlaufzeit Vertragsverlängerung

vor 3 Jahren

Liebe Community,

liebes Telekom-Team,

 

am 13.06.2022 verlängerte ich meinen Mobilfunkvertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit, welche noch bis 08.10.2022 ging. Die nette Dame am Telefon bestätigte mir auf Nachfrage mehrmals (!), dass die neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten ab 13.06. und nicht ab 08.10. gilt. Dies wurde auch in der Bandaufnahme explizit angesprochen.

 

Auf der Auftragsbestätigung findet sich nunmehr (wie befürchtet) das Vertragsende mit 07.10.2024. Das ist so m.E. nicht in Ordnung! Der einzige Grund für mich, die Vertragsverlängerung jetzt schon durchzuführen, war der zugesagte Verlängerungszeitpunkt ab 13.06.2022. 

 

Eine Antwort der Beschwerdestelle lässt leider noch auf sich warten. Ich wünsche mir in diesem Fall eine kulante Lösung der Telekom durch Laufzeitanpassung oder Gutschrift.

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    • vor 3 Jahren

      Hallo @wzf 

       

      Herzlich willkommen in der Community.

       

      Du hättest nicht verlängern müssen,

       

      Seit 01.12.21 gilt das neue TKG , wo nach 24 Monaten MVLZ der Vertrag unbefristet weiterläuft...

       

      Aufgrund aktiver Verlängerung, ist eine neue Laufzeit entstanden.

       

      Hast du die Auftragsbestätigung gelesen? Denn da steht alles drin und hättest ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

      Denn dann hättest du rechtzeitig widerufen können.

       

      Deswegen räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit einer 14tätigen Widerrufsfrist ein !

       

      Viele Grüße

      Marcel

       

       

      2

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Lieber Marcel,

       

      es geht nicht darum, was ich könnte und hätte, sondern was mir (offensichtlich falsch) zugesagt wurde. Selbstverständlich weiß ich, dass ich ein 14-tägiges Widerrufsrecht habe, welche ich auch nutze, sollte seitens der Telekom keine Lösung gefunden werden.

       

      Beste Grüße

      Andy

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Die Dame hat dir einfach was falsches gesagt, die Verlängerung beginnt erst wenn die Mindestlaufzeit abgelaufen ist. Somit ist das Datum in der AB korrekt. Wenn du das nicht willst dann Wiederruf einlegen und dann halt erst im Oktober verlängern.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Die Dame hat dir einfach was falsches gesagt, die Verlängerung beginnt erst wenn die Mindestlaufzeit abgelaufen ist. Somit ist das Datum in der AB korrekt. Wenn du das nicht willst dann Wiederruf einlegen und dann halt erst im Oktober verlängern.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      wzf

      am 13.06.2022 verlängerte ich meinen Mobilfunkvertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit, welche noch bis 08.10.2022 ging.

      am 13.06.2022 verlängerte ich meinen Mobilfunkvertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit, welche noch bis 08.10.2022 ging.
      wzf
      am 13.06.2022 verlängerte ich meinen Mobilfunkvertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit, welche noch bis 08.10.2022 ging.

      @wzf  Dann fängt der neue am 7.10 an

       

      wzf

      Auf der Auftragsbestätigung findet sich nunmehr (wie befürchtet) das Vertragsende mit 07.10.2024. Das ist so m.E. nicht in Ordnung

      Auf der Auftragsbestätigung findet sich nunmehr (wie befürchtet) das Vertragsende mit 07.10.2024. Das ist so m.E. nicht in Ordnung
      wzf
      Auf der Auftragsbestätigung findet sich nunmehr (wie befürchtet) das Vertragsende mit 07.10.2024. Das ist so m.E. nicht in Ordnung

      Das ist in Ordnung 

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      wzf

      Naja, vielleicht erhalte ich ja noch eine Antwort von offizieller Stelle

      Naja, vielleicht erhalte ich ja noch eine Antwort von offizieller Stelle
      wzf
      Naja, vielleicht erhalte ich ja noch eine Antwort von offizieller Stelle

      Die werden Dir auch nur sagen das das nicht schön gelaufen ist, das es Ihnen leid tut, aber sie nichts machen können - du hast zwei Möglichkeiten- nimm es so hin oder widerrufe den Vorgang.

      Das hat nichts mit Vorspielen falscher Tatsachen zu tun, der Mitarbeiter hat entweder sich einfach vertan oder Du hast was falsches verstanden.

      Da hier niemand beim Gespräch dabei war, steht Aussage gegen Aussage - Deine Möglichkeiten sind Dir doch nun zur Genüge mitgeteilt worden.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      wzf

      Naja, vielleicht erhalte ich ja noch eine Antwort von offizieller Stelle.

      Naja, vielleicht erhalte ich ja noch eine Antwort von offizieller Stelle.
      wzf
      Naja, vielleicht erhalte ich ja noch eine Antwort von offizieller Stelle.

      Und bis die kommt, ist vielleicht die Widerspruchsfrist abgelaufen @wzf 

      Du bist falsch beraten worden, da kann auch eine offizielle Stelle nichts anderes sagen.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      wzf

      Naja, vielleicht erhalte ich ja noch eine Antwort von offizieller Stelle. Ich finde es nicht in Ordnung, dass offensichtlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verkauft wird. Man sollte meinen, dass die Mitarbeiter*innen wissen, wie Vertragsverlängerungen funktionieren...

      Naja, vielleicht erhalte ich ja noch eine Antwort von offizieller Stelle. Ich finde es nicht in Ordnung, dass offensichtlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verkauft wird. Man sollte meinen, dass die Mitarbeiter*innen wissen, wie Vertragsverlängerungen funktionieren...

      wzf

      Naja, vielleicht erhalte ich ja noch eine Antwort von offizieller Stelle. Ich finde es nicht in Ordnung, dass offensichtlich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen verkauft wird. Man sollte meinen, dass die Mitarbeiter*innen wissen, wie Vertragsverlängerungen funktionieren...


      @wzf Welche offizielle Stelle? Für was? Früher musste Dafür sind auch die 15€ Strafgebühr monatlich  zahlen, die weggefallen ist . Letztens Jahr konntest nur so vorzeitig verlängern. Was ist besser 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      wzf

      Die nette Dame am Telefon bestätigte mir auf Nachfrage mehrmals (!), dass die neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten ab 13.06. und nicht ab 08.10. gilt.

      Die nette Dame am Telefon bestätigte mir auf Nachfrage mehrmals (!), dass die neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten ab 13.06. und nicht ab 08.10. gilt.
      wzf
      Die nette Dame am Telefon bestätigte mir auf Nachfrage mehrmals (!), dass die neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten ab 13.06. und nicht ab 08.10. gilt.

      Soweit ich weiß war die Rechtssituation bis vor kurzem auch tatsächlich noch so, dass die Verlängerung ab 13.6. gegolten hätte weil eine längere Laufzeit als 24 Monate nicht erlaubt war (also Restlaufzeit plus neue Mindestvertragslaufzeit durfte nicht mehr als 24 Monate betragen). Das wurde aber mittlerweile vom Gesetzgeber korrigiert, da hatte die Dame wohl noch nicht den neuen Stand.

       

      Natürlich sollte möglichst jede Auskunft korrekt sein. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass auch Du schon mal einen Fehler gemacht hast. Beispielsweise ist das ziemlich sicher nicht korrekt:

       

      wzf

      Der einzige Grund für mich, die Vertragsverlängerung jetzt schon durchzuführen, war der zugesagte Verlängerungszeitpunkt ab 13.06.2022.

      Der einzige Grund für mich, die Vertragsverlängerung jetzt schon durchzuführen, war der zugesagte Verlängerungszeitpunkt ab 13.06.2022. 
      wzf
      Der einzige Grund für mich, die Vertragsverlängerung jetzt schon durchzuführen, war der zugesagte Verlängerungszeitpunkt ab 13.06.2022. 

      Da gab es sicher mindestens noch einen weiteren Grund, irgendwelche Vorteile die Dir aus der Verlängerung erwachsen, dass Du z.B. jetzt bereits ein neues Smartphone haben wolltest.

      Ansonsten gibt es ja überhaupt gar keinen Grund überhaupt aktiv eine Verlängerung zu tätigen. Der Vertrag läuft ohne aktives Eingreifen ja nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit unbefristet weiter, er verlängert sich nicht mehr automatisch um 12 Monate. Und man kann dann auch jederzeit kündigen, Vertragsende ein Monat nach Kündigungseingang.

       

      Ein weiterer Fehler Deinerseits:

       

      wzf

      Eine Antwort der Beschwerdestelle lässt leider noch auf sich warten.

      Eine Antwort der Beschwerdestelle lässt leider noch auf sich warten.
      wzf
      Eine Antwort der Beschwerdestelle lässt leider noch auf sich warten.

      Was willst Du dann noch hier?

      1

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Ihr seid alle so unfassbar freundlich und gar nicht besserwisserisch. Finde ich klasse ❤️

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @wzf,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag in der Community.

       

      Es tut mir leid, dass es bei der Vertragsverlängerung zu einem Missverständnis gekommen ist. 

       

      Die Vertragslaufzeit auf der Auftragsbestätigung ist korrekt. Eine Änderung der Vertragslaufzeit ist nicht möglich. Es besteht natürlich die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist zu Widerrufen. 

       

      Viele Grüße

      Sarah E.

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    Uneingeloggter Nutzer

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