Mitarbeiter sichert Gutschrift zu - erstellt kein Ticket - und ist nach telefonischer Nachfrage bei der Telekom unbekannt

vor 4 Jahren

am 22.11.2021 hat mich Herr [edit] von der Telekom Geschäftskundenservice kontaktiert bezüglich meiner Kündigung zum Mobilfunkvertrag.

 

Herr [edit] teilte mir mit, dass er eine Gutschrift erstellt, er würde dazu ein Ticket eröffnen – was er leider nicht durchgeführt hat.

In der schriftlichen Auftragsbestätigung vom 24.11.2021 ist die Gutschrift nicht ausgewiesen!

Nach telefonischer Rückfrage in Ihrem Hause, wurde mir bestätigt, dass Herr [edit] weder noch ein Ticket geschrieben hat und auch keinen Vermerk in meinem Kundenkonto hinterlassen hat.
Des Weiteren teilte mir ein Mitarbeiter mit, dass Herr [edit] bei der Telekom als Mitarbeiter unbekannt ist!

Nach Durchsicht meiner Kundendaten wurde mir nach meiner telefonischen Nachfrage mitgeteilt, dass weder ein Ticket erstellt, noch ein Vermerk durch Herrn [edit] durchgeführt wurde.

Ich bin doch sehr irritiert über diese Vorgehensweise, weil ich zudem Herrn [edit] im Telefonat vom 22.11.2021 aufgefordert habe, mir schriftlich die Gutschrift zu bestätigen und er daraufhin sagte: „[…] dass dies ein interner Prozess ist und er mir dazu keine E-Mail-Bestätigung geben kann. Diese Vorgehensweise mit Gutschriften zu werben, die dann nicht dokumentiert werden finde ich äußerst fraglich und nicht Compliance gerecht.

 

Ich erwarte eine zeitnahe Rückmeldung bis zum 06.12.2021.

[Beitrag aus Gründen des Datenschutzes bearbeitet von @Stefan]
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    • vor 4 Jahren

      @Gelöschter Nutzer ich würde erst einmal den Namen des Mitarbeiters entfernen, Datenschutz betrifft nicht nur Kunden Frau Limbach!

       

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    • vor 4 Jahren

      noch ist Zeit zum Widerruf, deine Kündigung ist dann wieder in Kraft

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    • vor 4 Jahren

      Hallo @Gelöschter Nutzer 

       

      Ich erwarte eine zeitnahe Rückmeldung bis zum 06.12.2021.

      Ich erwarte eine zeitnahe Rückmeldung bis zum 06.12.2021.
      Ich erwarte eine zeitnahe Rückmeldung bis zum 06.12.2021.

      Und dann?

      Als Geschäftskunde steht ihnen kein Widerrufsrecht zu.

       

      Aber zu ihren Fall.

      Wir waren beim Gespräch nicht dabei und wissen auch nicht, was so alles besprochen wurde.

       

      Des Weiteren teilte mir ein Mitarbeiter mit, dass Herr K. bei der Telekom als Mitarbeiter unbekannt ist!

      Des Weiteren teilte mir ein Mitarbeiter mit, dass Herr K. bei der Telekom als Mitarbeiter unbekannt ist!
      Des Weiteren teilte mir ein Mitarbeiter mit, dass Herr K. bei der Telekom als Mitarbeiter unbekannt ist!

      Wenn Herr K. unbekannt ist, mit wem haben Sie dann wirklich telefoniert? 

      Haben Sie eine Telefonnummer, von der Sie angerufen wurden?

      Nur komisch, das bei ihnen schon wieder was nicht klappte mit einem Gutschein/Gutschrift, wie bereits 2019.

       

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      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Die Community hier ist offensichtlich der falsche Weg.

      Die Community hier ist offensichtlich der falsche Weg. 
      Die Community hier ist offensichtlich der falsche Weg. 

      Nur wenn Du nicht mitspielst.

       

      Dein Ansatz "ich erwarte eine zeitnahe Rückmeldung bis 6.12. ist allerdings daneben in einem primär Kunden-helfen-Kunden-Forum, in welchem Leute wie z.B. ich jemanden von der Telekom dazurufen können.

       

      Schreib bitte zu welchen Uhrzeiten ein Telekom Teamie Dich telefonisch kontaktieren darf.

      Oder schreib wenn Du übers Forum nicht weiter gehen möchtest.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Käseblümchen

      Wenn die Telefonische Willenserklärung nicht mit dem Übereinstimmt, was in der schriftlichen Bestätigung steht, dann bedarf es selbstverständlich keinerlei Kulanz, ja noch nicht mal ein besonderes Gesetz, da reichen dann die allgemein gültigen Paragrapen des BGB (und anderer Gesetze) voll aus. Wenn die Telefonische Willenserklärung nicht mit dem Übereinstimmt, was in der schriftlichen Bestätigung steht, dann bedarf es selbstverständlich keinerlei Kulanz, ja noch nicht mal ein besonderes Gesetz, da reichen dann die allgemein gültigen Paragrapen des BGB (und anderer Gesetze) voll aus. Wenn die Telefonische Willenserklärung nicht mit dem Übereinstimmt, was in der schriftlichen Bestätigung steht, dann bedarf es selbstverständlich keinerlei Kulanz, ja noch nicht mal ein besonderes Gesetz, da reichen dann die allgemein gültigen Paragrapen des BGB (und anderer Gesetze) voll aus.

      Wenn die Telefonische Willenserklärung nicht mit dem Übereinstimmt, was in der schriftlichen Bestätigung steht, dann bedarf es selbstverständlich keinerlei Kulanz, ja noch nicht mal ein besonderes Gesetz, da reichen dann die allgemein gültigen Paragrapen des BGB (und anderer Gesetze) voll aus.

      Wenn die Telefonische Willenserklärung nicht mit dem Übereinstimmt, was in der schriftlichen Bestätigung steht, dann bedarf es selbstverständlich keinerlei Kulanz, ja noch nicht mal ein besonderes Gesetz, da reichen dann die allgemein gültigen Paragrapen des BGB (und anderer Gesetze) voll aus.
      Wenn die Telefonische Willenserklärung nicht mit dem Übereinstimmt, was in der schriftlichen Bestätigung steht, dann bedarf es selbstverständlich keinerlei Kulanz, ja noch nicht mal ein besonderes Gesetz, da reichen dann die allgemein gültigen Paragrapen des BGB (und anderer Gesetze) voll aus.

      Käseblümchen

      Wenn die Telefonische Willenserklärung nicht mit dem Übereinstimmt, was in der schriftlichen Bestätigung steht, dann bedarf es selbstverständlich keinerlei Kulanz, ja noch nicht mal ein besonderes Gesetz, da reichen dann die allgemein gültigen Paragrapen des BGB (und anderer Gesetze) voll aus.

      Wenn die Telefonische Willenserklärung nicht mit dem Übereinstimmt, was in der schriftlichen Bestätigung steht, dann bedarf es selbstverständlich keinerlei Kulanz, ja noch nicht mal ein besonderes Gesetz, da reichen dann die allgemein gültigen Paragrapen des BGB (und anderer Gesetze) voll aus.
      Wenn die Telefonische Willenserklärung nicht mit dem Übereinstimmt, was in der schriftlichen Bestätigung steht, dann bedarf es selbstverständlich keinerlei Kulanz, ja noch nicht mal ein besonderes Gesetz, da reichen dann die allgemein gültigen Paragrapen des BGB (und anderer Gesetze) voll aus.


      Hat auch niemand behauptet. Es ging um die Aussage dass der/die/das TE:in selbstverständlich auch Geschäftskunden ein Widerrufsrecht zusteht und das ist selbstverständlich nicht so - sondern Kulanz der Telekom.  Selbstverständlich steht aber jedes andere möglich Rechtsmittel zur Verfügung.

       

      Die Telekom räumt ein Widerrufsrecht freiwillig ein, damit es einen einfachen Weg gibt um ein Problem wie hier aus dem Weg zu schaffen.Egal ob sich der/die/das  TE:in es anders überlegt hat oder die Bedingungen nicht übereinstimmen.

       

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Wobei ich auch klar sagen muss:

      Was ich gar nicht brauchen kann ist wenn mir jemand zusätzliche Arbeit anschafft weil vertraglich getroffene Vereinbarungen nicht eingehalten werden. Weil ich mich dann kümmern muss, und sei es auch nur, dass ich einen Widerruf aktiv ausüben muss.

       

      Dies komplett unabhängig davon wie/ob der Fall dieses Threads...

       

      Wie war das mit der geänderten Gesetzlage... was telefonisch besprochen wurde das muss aktiv bestätigt werden um gültig zu werden... zumindest im Privatkundenbereich. Ist natürlich auch so eine Sache, da muss ich ja auch wieder aktiv werden nach dem Telefonat Zwinkernd

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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