Gelöst

Mobilfunkvertrag mit Wohnsitz in der Schweiz abschließen

vor 8 Jahren

Schönen guten Abend zusammen,

 

da ich aus privaten und beruflichen Gründen sehr häufig in Deutschland unterwegs bin, würde ich für meine dortigen Aufenthalte gerne noch einen regulären Magenta Laufzeitvertrag abschließen.

 

- Deutsches Girokonto ist vorhanden

- Deutsche Lieferanschrift ist vorhanden

- Deutscher Reisepass ist vorhanden

- Nachweis des Wohnsitzes in der Schweiz ist vorhanden

 

Kann ich unter obigen Umständen einen Magenta Tarif abschließen? Wie funktioniert das, an wen kann ich mich wenden?

 

Besten Dank und einen schönen Abend!

2533

6

    • vor 8 Jahren

      Hy nabend un herzlich willkommen hier @la811 glaub das geht nur mit Wohnsitz in Deutschland.  ..grüsle 

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Hallo @la811,

       

      da ich aus privaten und beruflichen Gründen sehr häufig in Deutschland unterwegs bin, würde ich für meine dortigen Aufenthalte gerne noch einen regulären Magenta Laufzeitvertrag abschließen. ... - Nachweis des Wohnsitzes in der Schweiz ist vorhanden ...

      da ich aus privaten und beruflichen Gründen sehr häufig in Deutschland unterwegs bin, würde ich für meine dortigen Aufenthalte gerne noch einen regulären Magenta Laufzeitvertrag abschließen.

       ...

      - Nachweis des Wohnsitzes in der Schweiz ist vorhanden

      ...

      da ich aus privaten und beruflichen Gründen sehr häufig in Deutschland unterwegs bin, würde ich für meine dortigen Aufenthalte gerne noch einen regulären Magenta Laufzeitvertrag abschließen.

       ...

      - Nachweis des Wohnsitzes in der Schweiz ist vorhanden

      ...


      siehe Punkt 9.4 der Preisliste: "Vertragsgegenstand ist die vorrangige und überwiegende Nutzung innerhalb Deutschlands sowie eine Nutzung im Ausland für vorübergehende Reisen. Für die Nutzung der Tarife ist ein Wohnsitz bzw. Geschäftssitz und der überwiegende Aufenthalt in Deutschland Voraussetzung."

      http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/44679.pdf?

       

      VG

      Peuki

      1

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Anhang: Regelung zur angemessenen Nutzung regulierter Roaming-Leistungen innerhalb der Europäischen Union zur Preisliste Mobilfunknutzung im Ausland (Privatkunden)

      Ziffer 1.2

      1. Die Telekom ist berechtigt, vor Vertragsabschluss oder wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung regulierter Roamingdienste vorliegen, den Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland oder einer stabilen Bindung zu Deutschland zu verlangen.

        Der Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland oder stabiler Bindungen, die eine häufige und erhebliche Anwesenheit in Deutschland mit sich bringen, kann in der Regel durch Vorlage eines der folgenden Dokumente erbracht werden, wobei die Telekom berechtigt ist, zum Nachweis die Vorlage mehrerer geeigneter Dokumente zu fordern, wie z.B.:

        • –  Personalausweis

        • –  Meldebescheinigung über einen Wohnsitz in Deutschland

        • –  Wohnungsmietvertrag mit deutscher Adresse/Vermieterbescheinigung

        • –  Aufenthaltsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland (mind. 6 Monate)

        • –  Rentenbescheid

        • –  Steuerbescheid

        • –  Nachweis eines Vollzeitstudiums an einer deutschen Hochschule

        • –  Arbeitsvertrag (nicht kürzer befristet als 6 Monate) über eine Beschäftigung bei einem inländischen Unternehmen, in Verbindung mit einer

          Bestätigung, dass der zeitliche Tätigkeitsschwerpunkt in Deutschland liegt

        • –  Eintrag ins Handelsregister für Unternehmer

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Jahren

      schließ den Vertrag auf die lieferanschrift ab oder einen ort, wo du magenta eins nutzen könntest. Du bist nicht verpflichtet ihn auf deine Meldeadresse laufen zu lassen.

      Gruß

      1

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Gibt es da kein PostIdent oder ähnliches? Oder müsste ich den Brief persönlich in Empfang nehmen? (Einschreiben) LG

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Jahren

      Hallo @la811,

      vielen Dank für Ihren Beitrag in unserer Community. Fröhlich

      Wie ich gesehen habe, haben Sie bereits tatkräftige Unterstützung erhalten.
      Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie bestellen.

      Benötigen Sie noch Unterstützung dabei?
      Dann gerne kurz Bescheid geben.

      Viele Grüße Anja W.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Frage

      von

      Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

      Gelöst

      in  

      2997

      0

      3

      Gelöst

      in  

      1051

      0

      3

      Gelöst

      in  

      1967

      0

      1

      Gelöst

      in  

      1091

      0

      3