Gelöst
Pluskarte und Pluskarte+ Rufnummermitnahme
vor einem Jahr
Guten Morgen,
ich plane für meine Frau und Kinder (über 18) jeweils eine Pluskarte bzw. Pluskarte+ zu bestellen und habe dazu ein paar technische Fragen:
1. Rufnummermitnahme (von congstar) sollte ja unproblematisch möglich sein. Nach meinem Verständnis wird die Rufnummer dann aber auch auf mich (Hauptvertrag) übertragen und verbleibt nicht bei meiner Frau. Korrekt? Was passiert, wenn sie - etwa aus dienstlichen Gründen - die Rufnummer wieder auf einen eigenständigen Vertrag oder einen anderen Anbieter umstellen möchte? Ist das technisch möglich?
2. Flexoption oder 24 Monate Laufzeit: Was sind hier die Unterschiede? Ich verstehe, dass einige Vermittler wie zB Logitel Boni bei 24 Monaten anbieten - macht das die telekom selbst auch?
3. Kann ich jede beliebige Telefonnummer als Pluskarte hinzufügen, oder muss die Nummer jeweils einem bestimmten Familienmitglied zugeordnet sein?
Herzlichen Dank für jede Unterstützung
Tobias
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Grüße @tobra
Nach meinem Verständnis wird die Rufnummer dann aber auch auf mich (Hauptvertrag) übertragen und verbleibt nicht bei meiner Frau. Korrekt?
Ja
Was passiert, wenn sie - etwa aus dienstlichen Gründen - die Rufnummer wieder auf einen eigenständigen Vertrag oder einen anderen Anbieter umstellen möchte?
Dann muss Sie die Nummer wieder übernehmen und es wird dann ein anderer Vertrag als die Pluskarte.
Flexoption oder 24 Monate Laufzeit: Was sind hier die Unterschiede?
Flex ohne Endgerät, 24 Monate da kann man ein Endgerät dazu bestellen. Sonst bis auf die Laufzeit keine Unterschiede.
Kann ich jede beliebige Telefonnummer als Pluskarte hinzufügen, oder muss die Nummer jeweils einem bestimmten Familienmitglied zugeordnet sein?
Das ist egal.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
1 Ja geht ohne Probleme
2. keine nur die Laufzeit 4 Wochen oder 24 Monate
3. Nein muss nicht zugeordnet werden . Wer welche Nummer bekommt bleibt dir überlassen.
Aber keine nachträgliche Portierung machen , das geht bei der Telekom nicht
7
Antwort
von
vor einem Jahr
Du schreibst, nachträgliche Portierung geht bei Telekom nicht. Warum funktioniert es dann bei anderen Wettbewerbern?
Ich habe das gerade vor 3 Wochen für meine Tochter andersrum durchgezogen (Wechsel von Telekom prepaid zu klarmobil Vertrag) und das hat reibungslos geklappt: Neuvertrag abgeschlossen - alten gekündigt und Rufnummer portiert. In dieser Reihenfolge.
Ich ging davon aus, dass es andersrum (von Wettbewerber zur Telekom) genauso klappt - war wohl nix.
Antwort
von
vor einem Jahr
Warum funktioniert es dann bei anderen Wettbewerbern?
@TK1974 Weil es die Telekom nicht anbietet.
Auch wenn es technisch möglich wäre, da man ja auch die Nummer kostenpflichtig ändern kann.
Antwort
von
vor einem Jahr
Weil die Telekom nicht will, Managemententscheidung. Früher vor einigen Jahren hat die Telekom das gelegentlich gemacht.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Ob/wie ggf. die Rufnummer wieder weggehen kann musst Du den neuen Anbieter fragen. Die Telekom stellt nur sicher, dass grundsätzlich abgehend portiert werden kann (kein Anbieter ist überhaupt gesetzlich gezwungen, eine eingehende Portierung zu machen, und tatsächlich geht das gelegentlich auch nicht).
Zur Not kannst Du die Telekom Karte in eine Prepaid-Karte umstellen und Deine Frau übernimmt sie und portiert abgehend.
Nachteil der Flex-Tarife: anbieterseitige Tariferhöhungen sind leichter durchsetzbar. Keine Flex-Tarife "mit Smartphone". Generell gibt es in Flextarifen wohl auch keine Neukundenvergünstigungen - bei 24-Monatstarifen u.U. schon (und wenn auch nur mit einem vergünstigten Smartphone)
2
Antwort
von
vor einem Jahr
kann (kein Anbieter ist überhaupt gesetzlich gezwungen, eine eingehende Portierung zu machen
Da hab ich Paragraph 59 TKG anders verstanden.
Antwort
von
vor einem Jahr
Da hab ich Paragraph 59 TKG anders verstanden.
Geschieht schnell, wenn man kein Anwalt ist.
Aber viele "Beraten" ja hier gerne andere, weil sie sich was erlesen.
Und ich z.B. lese bei dem §59 das dies "nur" für Festnetznummern gilt.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von