Gelöst

Portierungserklärung

vor 3 Jahren

Mein Vertrag bei der Telekom endet am 29.12.2021. Die Rufnummernmitnahme habe ich bereits beantragt und ist genehmigt. Ich brauche nun noch die Hinterlegung der Portierungserklärung durch die Telekom. Wie mache ich das?

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    • vor 3 Jahren

      Keine Ahnung was Du willst.

       

      Das machst Du alles mit dem neuen Anbieter aus.

      2

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      muc80337_2

      Keine Ahnung was Du willst. Das machst Du alles mit dem neuen Anbieter aus.

      Keine Ahnung was Du willst.

       

      Das machst Du alles mit dem neuen Anbieter aus.

      muc80337_2

      Keine Ahnung was Du willst.

       

      Das machst Du alles mit dem neuen Anbieter aus.


      Im Mobilfunk muss der Vertrag gekündigt pder ein Opt-In gesetzt sein.

      Mit Gekündigt meine ich in dem Fall, die Kündigung muss vorliegen. Der Vertrag sebst kann natürlich noch aktiv sein.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Mister Burny

      Im Mobilfunk muss der Vertrag gekündigt pder ein Opt-In gesetzt sein. Mit Gekündigt meine ich in dem Fall, die Kündigung muss vorliegen.

      Im Mobilfunk muss der Vertrag gekündigt pder ein Opt-In gesetzt sein.

      Mit Gekündigt meine ich in dem Fall, die Kündigung muss vorliegen.

      Mister Burny

      Im Mobilfunk muss der Vertrag gekündigt pder ein Opt-In gesetzt sein.

      Mit Gekündigt meine ich in dem Fall, die Kündigung muss vorliegen.


      Das ist doch alles passiert.

      Vertrag gekündigt auf 29.12.21

      Portierung ist auch bereits beauftragt und offenbar durch

       

      Deshalb ist sozusagen die Frage im Raum was die TE da noch zusätzlich haben möchte.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 3 Jahren

      Hey @Petra031961 leider habe ich Sie telefonisch nicht erreichen können. Wann passt es zeitlich? Liebe Grüße Cosa M. 

      0

    • vor 3 Jahren

      Hallo @Petra031961 und ein herzliches Willkommen in unserer Community!

       

      Danke für Ihre Nachricht. Wenn die Opt-In Option gesetzt ist und auch die Kündigung zum 29. Dezember 2021, ist von unserer Seite aus, alles erledigt. Die Portierungsanfrage muss von Ihrem neuen Anbieter kommen. Normalerweise wird der Wunsch bereits in der Bestellung des Tarifs & Endgeräts mit angegeben. Haben Sie bereits irgendwo beim neuen Anbieter angegeben, dass Sie die Portierung der Rufnummer wünschen? Das sollte einmal abgeklärt werden.

       

      Beste Grüße und alles Gute

      Justina M.

      3

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Die Opt-in Option ist wohl noch nicht gesetzt. Nach einem Anruf beim Kundenservice wurde mir zugesagt, dass dies erledigt wird und ich eine Mail erhalte. Bis jetzt ist aber nichts geschehen.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Guten Morgen @Petra031961,

       

      diese ist definitiv hinterlegt und auch die Kündigung. Eine Opt-In Option wird immer nur gesetzt, wenn Sie aus dem laufenden Vertrag herausportieren möchten. Wenn eine Portierung zum Ende der Vertragslaufzeit gewünscht ist, ist das Setzen der Opt-In Option nicht erforderlich. Wichtig an der Stelle ist nur, ob die Portierung bei Ihrem neuen Anbieter Ihrerseits gemeldet worden ist. Nicht, dass Sie am Ende ohne Verbindung sind. 

       

      Ich wünsche ein frohes Weihnachtsfest. 🎄 Bleiben Sie gesund!

       

      Weihnachtliche Grüße

      Justina M.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren


      @Petra031961  schrieb:
      Bis jetzt ist aber nichts geschehen.

      Anhand von was willst Du das denn beurteilen, dass Du eine solche Behauptung in den Raum stellst?

      Für Opt-In sendet die Telekom keine Bestätigung, das ist auch nirgends im Kundencenter zu sehen.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Guten Morgen @Petra031961,

       

      diese ist definitiv hinterlegt und auch die Kündigung. Eine Opt-In Option wird immer nur gesetzt, wenn Sie aus dem laufenden Vertrag herausportieren möchten. Wenn eine Portierung zum Ende der Vertragslaufzeit gewünscht ist, ist das Setzen der Opt-In Option nicht erforderlich. Wichtig an der Stelle ist nur, ob die Portierung bei Ihrem neuen Anbieter Ihrerseits gemeldet worden ist. Nicht, dass Sie am Ende ohne Verbindung sind. 

       

      Ich wünsche ein frohes Weihnachtsfest. 🎄 Bleiben Sie gesund!

       

      Weihnachtliche Grüße

      Justina M.

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