Gelöst
Prepaid Guthaben verschwunden, zu wenige Tage angerechnet
vor 6 Jahren
Um ca. 12 Uhr hat mir die Telekom eine SMS geschrieben, ich hätte mein MagentaMobile M Prepaid-Guthaben aufgeladen. Das habe ich nicht. Ferner, dass nun mein Tarif anteilig bis zum wieder 14.05. nutzbar wird.
Tatsächlich waren absichtlich 8.87 EUR eingezahlt, an denen sich die Telekom ohne meine Einwilligung bedient und mir 0.02 EUR übrig gelassen hat. Ich möchte gerne mein volles Guthaben wieder.
Ferner entsprechen 8.85 EUR ja (8.85/9.95)*28 Tage = ca. 25 Tage, nicht 21 oder 22. Die anteilige Aktivierung – die ich nicht gewünscht habe – geht also auch nicht über den richtigen Zeitraum. „Etwas Gutes“ hat man mir damit definitiv nicht gemacht.
Anlässlich dieses untreuen Verhaltens möchte ich bitte nun:
- Eine Gutschrift meines Guthabens.
- Kein uneinvernehmliches Einverleiben meines Guthabens bzw. der Ihnen anvertrauten Gelder.
- In Zukunft kein anteiliges Wiederaufleben des Vertrages über vier Wochen (bzw. ja weniger), es sei denn ich lade Guthaben auf so dass die vereinbarten 9.95 EUR oder mehr auf dem Konto sind.
- Fortan bitte Rechnungen mit ausgewiesener USt. PDF per Email genügt.
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vor einem Jahr
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vor 4 Jahren
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Akzeptierte Lösung
Waage1969
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Katharina S.
vor 6 Jahren
Hallo @BenutzernameX
ich vermute mal eine Nutzung nach Ablauf der vier Wochen, siehe:
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/45615.pdf?
Weist das Guthabenkonto zum Abrechnungszeitpunkt ein geringeres Guthaben als der Grundpreis auf und kann dieser daher nicht abgebucht werden,
– gilt für Sprachverbindungen sowie zur Abfrage der eigenen Mobilbox ein Minutenpreis von 0,09 EUR
– gilt für den Versand von SMS ein Preis von 0,09 EUR je SMS
Außerdem:
7.2 Guthabenkonto
Voraussetzung für die Wirksamkeit des Tarifs bzw. der jeweiligen Zubuchoption ist, dass der Kunde zum jeweiligen Abbuchungszeitpunkt (vier Wochen bzw.
ein Monat) des Grundpreises über ein ausreichendes Guthaben auf seinem Guthabenkonto verfügt.
Die erste Abbuchung erfolgt in der Regel innerhalb von maximal 24 Std. nach Buchung - anteilig für den Rest des Abrechnungszeitraums, danach jeweils zum
Beginn des Abrechnungszeitraums.
Weist das Guthabenkonto zum Abbuchungszeitpunkt ein Guthaben auf, das geringer ist als der jeweilige Preis, wird der Preis nicht abgebucht und ein weiterer
Abbuchungsversuch wird am Folgetag durchgeführt. Falls dieser auch erfolglos ist, gelten die Konditionen der gebuchten Leistung dann nicht mehr. Die
Telekom führt anschließend täglich weitere Abbuchungsversuche durch. Es wird dabei versucht den Preis anteilig abzubuchen. Wenn dieser erfolgreich ist,
erhält der Kunde eine SMS-Information und die genannten Leistungen werden wieder zu den gebuchten Konditionen abgerechnet. Bei einer anteiligen
Abbuchung werden die Leistungen entsprechend dem Wert des Teilbetrages anteilig bereit gestellt.
Gruß
Waage1969
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Waage1969
Akzeptierte Lösung
Katharina S.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Katharina S.
vor 6 Jahren
Hallo zusammen,
ich danke für den bisherigen Austausch dem Thema.
@BenutzernameX vorab möchte ich noch sagen, dass es absolut korrekt und auch menschlich ist, gewisse Dinge zu hinterfragen. Ich habe mich gerade mit unserem Fachbereich unterhalten und weitere Details zu den Hintergründen der Abrechnungsintervalle für Sie. Wichtig ist, wir haben uns nicht einfach so ohne Grund an Ihrem Geld „bedient“. Nun aber erstmal zu der Erklärung:
Sie haben einen Tarif gewählt, bei welchem alle 28 Tage (alle 4 Wochen) der Preis von 9,95€ abgebucht wird. Befindet sich nicht genügend Guthaben auf der Karte, versuchen wir in gewissen Intervallen weiter, das Geld abzubuchen. Wurde die Summe für einen Intervall (= 28 Tage) bei dem Tarif nicht vollständig beglichen, ziehen wir erst den Betrag für den fehlenden Zeitraum ein (was bei dem Tarif anteilig 71 Cent ergeben). Erst wenn die fehlende Summe für den vierwöchigen Zeitraum eingezogen werden konnte (hier kommen die 8,87€ ins Spiel), beginnt unser System, den neuen Zeitraum abzubuchen. All das ist auch in unseren AGB niedergeschrieben. Lieben Dank @Waage1969 auch für deine Ausführung und den passenden Link!
Ich verstehe vollkommen, dass es für außenstehende Personen auf den ersten Blick unverständlich erscheint, jedoch ist es für jedermann transparent und in unseren AGB nachlesbar. Dass es andere Fälle gibt, in denen wir bewusst falsch abrechnen, möchte ich verneinen. Denn wie Sie sehen, gibt es immer einen Hintergrund.
Um noch den Wunsch bzgl. einer monatlichen Rechnung aufzugreifen – das ist bei einer Prepaid-Karte leider nicht möglich.
Melden Sie sich gerne wieder bei uns, wenn noch weitere Unklarheiten im Raum stehen.
Liebe Grüße
Katharina S.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Katharina S.
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BenutzernameX
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BenutzernameX
vor 6 Jahren
Sehr geehrte Damen und Herren,
mein Anliegen ist nicht gelöst. Die entsprechende Markierung bitte ich nicht länger neben meinem Beitrag aufscheinen zu lassen und so einen anderen, nicht wahrheitsgetreuen Eindruck zu vermitteln.
1. Ihre Beschreibung geht nicht darauf ein, dass mir zuwenige Tage gutgeschrieben wurden. Auch fehlt darüberhinaus Geld (siehe mein vorheriger Beitrag).
2. Ferner hatte ich ja keine vier Wochen (28 Tage) erhalten, wie ich es erwarten durfte. Sondern nur zwei Wochen oder dergleichen.
3. Guthaben über 9.95€ hinaus hatte ich zum Vertelefonieren vorgesehen. Mit einem Verzehr bin ich nicht einverstanden gewesen und musste damit nicht rechnen.
4. Der Tarif ist kein Prepaid wenn Sie ihn als Laufzeitvertrag ausgestalten. Merkmal: wiederkehrende fixe Abrechnungsperioden. Es sind Rechnungen auszustellen.
Insbesondere ein „wir lassen das jetzt anteilig zwei Wochen laufen“, dann wird trotz ausreichendem Guthaben über Ostern im wesentlichen ausgesetzt, um mir in der Unterbrechungslücke per „buchen Sie die DayFlat!“ etwas anzudrehen (Upselling?). Schließlich, in der Woche nach den Feiertagen, „finden“ Sie die anvertrauten Gelder („hey, ein Rest! der ist bestimmt 100% für uns“) und bedienen sich daran. (Vgl. § 45k TKG )
Absurd auch im Innenverhältnis gegenüber Kunden von versuchten und gescheiterten Transaktionen zu sprechen. Die Telekom ist weder Roboter noch Bank, und hat durchgehend Kenntnis vom Guthabenstand. Da braucht nichts versucht werden.
Am 27. Mai habe ich wieder 15€ aufgeladen. Es kam eine SMS, mein Tarif sei „anteilig bis zum 11.06. nutzbar.“ NEIN, DAS SIND KEINE VIER WOCHEN. Ich wünsche vier Wochen am Stück, nichts anderes erwarte und bezahle ich.
Selbstverständlich möchte ich nun die Differenz zurück, wie oben beschrieben. Damit sind Sie nun im Verzug, weswegen ich von Ihnen weitere 40€ fordere i. V. m. § 288 Abs. 5 BGB. Ich lasse mich auch auf eine pauschale Gutschrift von 40€ bis zum 07.06. ein, um das zu beenden.
Anderen Betroffenen rate ich es mir gleich zu tun und zu reklamieren.
1. Teilen Sie sinngemäß obiges der Telekom nachweisbar (≠ mündlich) mit. Wenn Sie Ihre Vertragsnummer hier im Konto hinterlegen und in Ihrem neuen Thread auf diesen Thread hinweisen, dürfte die Mitteilung eindeutig und Ihnen zuordenbar sein. Setzen Sie eine Frist!
2. Nach fruchtlosem Fristablauf stellen Sie Strafanzeige postschriftlich bei Ihrer nächsten Staatsanwaltschaft. Diese wird ggf. weitergeleitet und zu einem Vorgang zusammengefasst. Gesetze müssen Sie dabei nicht nennen; drucken einfach meinen Thread aus (Link reicht nicht) und notieren Sie separat, dass Ihnen das auch passiert ist, plus Ihrer Kunden- und Mobilfunknummer sowie Ihrem Zeitraum und Betrag (bzw. Restguthaben).
3. Den Ausdruck nochmals machen, nun als Beschwerde an den VZBV gegen die Telekom:
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., Rudi-Dutschke-Straße 17, 10969 Berlin
4. Optional geht die gleiche Beschwerde als „Aufsichtsbeschwerde“ an die Bundesnetzagentur. Adresse, Telefax, Email – ist online unter Impressum auf deren Seite.
Bundesnetzagentur, Referat Telekommunikation (Verbraucherbeschwerde), Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
5. Wenn etabliert ist, dass die Klausel (automatische Teilaktivierung) unwirksam weil überraschend (oder anderer Grund) ist, war auch der Verzehr Ihres Guthabens nicht statthaft. Schreiben Sie sich auf, wieviel Sie drauf hatten nach der SMS mit dem Hinweis auf die zu kurze Laufzeit, und fordern Sie das Guthaben schriftlich unter Frist zurück (lässt sich mit (1) kombinieren). Nach Fristablauf müssen Sie das nächste Amtsgericht bemühen; das geht aber online und zentral über (Behördenseite): https://www.online-mahnantrag.de/
Lieber @Waage1969, nach Ihrem ersten Beitrag, dem missglückten Diffamierungsversuch, sollte es Ihnen aufgefallen sein. Und, das Forum heißt „Telekom Hilft“, nicht „alte weiße Männer versuchen online das, was schon in der echten Welt in einem Café unhöflich wäre: sich in Gespräche zwischen anderen mischen und mit Falschem zu brillieren.“
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Maria R.
Telekom hilft Team
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Waage1969
vor 6 Monaten
Hallo @Nixonias,
in diesem Beitrag wurde die Abrechnungsweise mehrfach erklärt bei Prepaid und ich kann nichts weiter hinzufügen.
Natürlich steht es dir frei zu wechseln, was ich persönlich aber sehr schade finde.
Ich würde mich freuen, wenn du deine Entscheidung überdenkst und wünsche dir einen guten Start in die neue Woche.
Viele Grüße
Maria
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Maria R.