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Rückerstattung Mahngebühr
7 years ago
Hallo,
im Dezember 2017 konnte der Rechnungsbetrag von meinem Konto bei der fidor-Bank nicht abgebucht werden, obwohl das Konto gedeckt war. Dadurch entstanden natürlich Mahngebühren für eine erneute Abbuchung. Jetzt erhielt ich endlich auf meine schriftliche Nachfrage bei der Fidor-Bank eine Bestätigung per Email, dass es sich dabei um einen technischen Fehler handelt.
Kann ich die Mahngebühr nun von der Telekom zurückerstattet bekommen, da ich den Fehler ja nicht verursacht habe? Die Fidor-bank stellt sich auf diese Frage jetzt jedoch wieder auf taubstumm.
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7 years ago
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7 years ago
[...] Ich glaube gar nichts und habe lediglich hier eine Frage gestellt. Ein bisserl wenig Emotionen schadet hier nichts.
[...]
Ich glaube gar nichts und habe lediglich hier eine Frage gestellt. Ein bisserl wenig Emotionen schadet hier nichts.
Ganz emotionslos:
Nicht nur die Telekom erhebt bei einer fehlgeschlagen Lastschrift eine Kostenpauschale.
Der Fehlschlag ist dabei stets vom Zahlungspflichtigen zu vertreten, wenn der Zahlungsempfänger nicht einen Fehler bei der Übernahme der Daten aus dem SEPA-Lastschriftmandat begangen hat.
Es ist egal, ob mangelnde Deckung, eine Kontensperre oder ein technischer oder menschlicher Fehler bei der Bank des Zahlungsverpflichteten vorliegt.
Aber Du hast recht: Fragen kostet nichts.
VG kws
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