Gelöst

Rechnung Mobilfunk 100€

vor einem Jahr

Guten Morgen!

 

Ich habe 2023 meinen Mobilfunktarif auf eine Einmalzahlung von 100€/ 1 Jahr umgestellt. Diesen habe ich kürzlich um ein weiteres Jahr verlängert. Weder im letzten Jahr noch in diesem habe ich eine ordnungsgemässe Rechnung hierfür erhalten.

Zahllose Gespräche mit Ihrer Hotline blieben bis dato erfolglos.

Daher versuche ich jetzt auf diesem Weg. 

 

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Letzte Aktivität

vor einem Jahr

von

Gelöschter Nutzer

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0

9

    • vor einem Jahr

      Grüße @guenterhanke 

      Damit dir hier ein Teamie helfen kann, hinterlege bitte deine Daten in deinem Profil hier.

      Dies geht unter: 

      Wie befülle ich am besten?

      "Mehr Infos" (Spoiler) anklicken.

      Zuerst prüfen.

      Daten01.png

      Dann hier befüllen

      Daten.png
      Und zum Schluss:
      daten2.png

      Auch wichtig bei dem telefonischen Gespräch die letzten 6 Zahlen der hinterlegten IBAN und die Kundennummer griffbereit zu haben. Dies geschieht für den Datenabgleich.




       

      1

      von

      vor einem Jahr

      Erledigt

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Jahr

      Klingt irgendwie nach Prepaid Jahresvertrag?

       

      Da gibt's keine Rechnung, höchstens einen Leistungsnachweis. 

      0

    • vor einem Jahr

      guenterhanke

      Ich habe 2023 meinen Mobilfunktarif auf eine Einmalzahlung von 100€/ 1 Jahr umgestellt.

      Ich habe 2023 meinen Mobilfunktarif auf eine Einmalzahlung von 100€/ 1 Jahr umgestellt.
      guenterhanke
      Ich habe 2023 meinen Mobilfunktarif auf eine Einmalzahlung von 100€/ 1 Jahr umgestellt.

      Warum nennt man nicht sofort genau diesen Tarif? Bei dem Preis kann man von einem Magenta Prepaid 5G Jahrestarif ausgehen?

       

      Bei Prepaid gibt es keine Rechnung für die Aufladung, du kannst aber einen Leistungsnachweis beauftragen, der die kostenpflichtigen Leistungen (über deine Flats hinaus) ausweist.

      0

    • vor einem Jahr

      guenterhanke

      Daher versuche ich jetzt auf diesem Weg.

      Daher versuche ich jetzt auf diesem Weg. 
      guenterhanke
      Daher versuche ich jetzt auf diesem Weg. 

      Und die Suche im Forum ergibt diese Lösung @guenterhanke:
      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Mobilfunk/Vorsteuer-ziehen-bei-quot-Magenta-Mobil-Start-quot-Prepaid-Tarif/m-p/1745387#M5145

      0

    • vor einem Jahr

      Ich habe auch diesen Leistungsnachweis nicht erhalten - verstehe ich alles steuerrechtlich überhaupt nicht, das ein sogar börsennotiertes Unternehmen keine Rechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen muss, der Bäcker jedoch verpflichtet ist, für jedes Brötchen einen Bon auszustellen!

       

      0

      2

      von

      vor einem Jahr

      Hallo @guenterhanke,

       

      vielen Dank für unser eben geführtes Telefonat. Leider muss ich an dieser Stelle bei einem rückwirkenden Leistungsnachweis enttäuschen. Um sich direkt mit unserem Beschwerdemanagement in Verbindung zu setzen, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

       

      Dort bitte unter den Punkten

       

      1. Themenauswahl: Kontaktformular Mobilfunk

      2. Anliegen: Nachfrage / Beratung

      3. Weiteres Anliegen: Sonstige Nachfrage oder Beschwerde

       

      mit unserem Fachbereich in Verbindung setzen.

      Eine separate Rückmeldung zum ausgefüllten Kontaktformular folgt dann natürlich direkt aus dem Fachteam.

       

      Viele Grüße

      Timo

      von

      vor einem Jahr

      guenterhanke

      verstehe ich alles steuerrechtlich überhaupt nicht

      verstehe ich alles steuerrechtlich überhaupt nicht
      guenterhanke
      verstehe ich alles steuerrechtlich überhaupt nicht

      Dann lass es Dir von einem Steuergelehrten erklären @guenterhanke.

       

      So mal auf Urania-Niveau: Beim Bäcker kaufst Du eine Leistung ein, die Du sofort erhälst. Bei einem Prepaid-Vertrag kaufst Du nur ein Guthaben, dafür kan  keine USt ausgewiesen werden. Erst mit Inanspruchnahme des Guthabens wird diese fällig und wird mit dem beauftragten Leistungsnachweis ausgewiesen. Dieser Leistungsnachweis muss vorher beauftragt werden, dass hast Du nicht getan.

      PS an alle Steuerfachangestellten: Sehr vereinfacht und nicht 100 % korrekt erklärt, für den Hausgebrauch aber ausreichend.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Jahr

      guenterhanke

      verstehe ich alles steuerrechtlich überhaupt nicht

      verstehe ich alles steuerrechtlich überhaupt nicht
      guenterhanke
      verstehe ich alles steuerrechtlich überhaupt nicht

      Dann lass es Dir von einem Steuergelehrten erklären @guenterhanke.

       

      So mal auf Urania-Niveau: Beim Bäcker kaufst Du eine Leistung ein, die Du sofort erhälst. Bei einem Prepaid-Vertrag kaufst Du nur ein Guthaben, dafür kan  keine USt ausgewiesen werden. Erst mit Inanspruchnahme des Guthabens wird diese fällig und wird mit dem beauftragten Leistungsnachweis ausgewiesen. Dieser Leistungsnachweis muss vorher beauftragt werden, dass hast Du nicht getan.

      PS an alle Steuerfachangestellten: Sehr vereinfacht und nicht 100 % korrekt erklärt, für den Hausgebrauch aber ausreichend.

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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