Solved

Rufnummermitnahme zum anderen Anbieter

2 months ago

Bitte setzen Sie das Opt-in frei zur Rufnummermitnahme zum andern Anbieter.

Mein neuer Anbieter wartet auf die Freischaltung der Rufnummerübertragung.

Danke + Grüße*

FMK

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    • Accepted Solution

      accepted by

      2 months ago

      Du hast in einem anderen Thread Antwort bekommen und selbst wieder geantwortet.

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/mobilfunk/opt-in-setzen/67aad51390f6611928085140?commentId=67b86234602d306057752c6b&replyId=67b863107f860c79695b74cb

      Warum nun ein neuer Thread? 

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      Answer

      from

      2 months ago

      Hey @FMKShopping,

       

      meine Kollegin Cosa ist bereits in ihrem wohl verdientem Feierabend, weshalb ich einfach einmal übernehme. 

       

      Wenn dein Tarif bereits gekündigt ist, wird keine zusätzliches Opt-In benötigt. Der neue Anbieter kann die Rufnummer also einfach anfragen. :) 

       

      Sollte das nicht der Fall sein, können wir das Opt-In natürlich nach einer kurzen telefonischen Legitimierung für dich setzten. 

      - Verrate mir dazu einfach, wann du telefonisch am besten erreichbar bist.

       

      Freundliche Grüße

      Finn A. 

      Answer

      from

      2 months ago

      @Finn A.   

      Ich weiß, aber der neue Anbieter teilt mir mit dass Sie die Portierung noch nicht freigegeben haben. Also wurde keine Opt-in gesetzt.

      Ich habe daraufhin bei Ihrem telefonischen Kundenberater angerufen, dieser hat gemeint, dass Telekom meine Nummer nicht freigibt, weil noch Entgelte aus dem gekündigten Vertrag offen ist.  Das ist aber eigentlich total irrelevant. 

      Als Nutzer habe ich ein Nutzungsrecht an meiner Rufnummer unabhängig des Vertrags.

      Die Rufnummermitnahme ist mein Rechtsanspruch und an Fristen gebunden.

      Oder siehe auch hier:

      Der Vertrag mit dem bisherigen Anbieter bleibt davon unberührt - der Kunde ist also weiterhin verpflichtet, die vertraglichen Entgelte zu zahlen. „Auf diesen Umstand hat der neue Anbieter vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen“, erklärt der Sprecher der Bundesnetzagentur. Der alte Anbieter ist zudem verpflichtet, dem Kunden über alle anfallenden Kosten aus seinem bisherigen Vertrag zu informieren. Auf Verlangen des Kunden muss er eine neue Mobilfunkrufnummer zuteilen.

      Answer

      from

      2 months ago

      Hallo @FMKShopping

       

      wie bereits über den anderen Thread geschrieben, habe ich Ihre Frage weitergeleitet.

       

      Viele Grüße

      Marita

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      Answer

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