Gelöst

Rückerstattung Mahngebühr

vor 7 Jahren

Hallo,

im Dezember 2017 konnte der Rechnungsbetrag von meinem Konto bei der fidor-Bank nicht abgebucht werden, obwohl das Konto gedeckt war. Dadurch entstanden natürlich Mahngebühren für eine erneute Abbuchung. Jetzt erhielt ich endlich auf meine schriftliche Nachfrage bei der Fidor-Bank eine Bestätigung per Email, dass es sich dabei um einen technischen Fehler handelt.

Kann ich die Mahngebühr nun von der Telekom zurückerstattet bekommen, da ich den Fehler ja nicht verursacht habe? Die Fidor-bank stellt sich auf diese Frage jetzt jedoch wieder auf taubstumm.

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    • vor 7 Jahren

      Auch dir ein freundliches Hallo @pkoenig.ush,

      frag das mal bitte deine Bank, die haben den Mist gebaut!

      Warum glaubt ihr eigentlich, die Telekom müsse alles mögliche und unmögliche erstatten?

       

      schöne Grüße

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @pkoenig.ush

      Ganz emotionslos, wie kommst du auf die Idee die Telekom würde die Mahngebühren erstatten?

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      pkoenig.ush

      [...] Ich glaube gar nichts und habe lediglich hier eine Frage gestellt. Ein bisserl wenig Emotionen schadet hier nichts.

      [...]

      Ich glaube gar nichts und habe lediglich hier eine Frage gestellt. Ein bisserl wenig Emotionen schadet hier nichts. Traurig 

      pkoenig.ush

      [...]

      Ich glaube gar nichts und habe lediglich hier eine Frage gestellt. Ein bisserl wenig Emotionen schadet hier nichts. Traurig 


      Ganz emotionslos:

       

      Nicht nur die Telekom erhebt bei einer fehlgeschlagen Lastschrift eine Kostenpauschale.

      Der Fehlschlag ist dabei stets vom Zahlungspflichtigen zu vertreten, wenn der Zahlungsempfänger nicht einen Fehler bei der Übernahme der Daten aus dem SEPA-Lastschriftmandat begangen hat.

      Es ist egal, ob mangelnde Deckung, eine Kontensperre oder ein technischer oder menschlicher Fehler bei der Bank des Zahlungsverpflichteten vorliegt.

       

      Aber Du hast recht: Fragen kostet nichts.

       

      VG kws

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Hallo @pkoenig.ush

       

      Da die Bank dir (sogar schriftlich) den Fehler bestätigt hat, muss sie auch dafür gerade stehen.

      Tut sie das nicht, so siehe z.B. hier oder hier.

      Ich habe nach 2-3 eMails über diesen Weg z.B. die zu unrecht erhobene Gebühren von der Bank ganz fix erstattet bekommen.

      Ich würde die Bank nochmals anschreiben und mit dem Hinweis auf rechtliche Schritte eine Frist zur Rückzahlung setzen.

      Ist die Frist verstichen, kannst Du dich dann an die Schiedsstelle/Ombudsmann wenden.

      Wichtig dabei, sämtlichen Schriftverkehr mit der Bank gut aufheben, also auch die Mail, die Du bereits erhalten hast.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Jahren

      Die Mahnung war ja zu recht, die Telekom hat ja das Geld nicht bekommen.

      und der Fehler der Telkom war es ja auch nicht

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      pkoenig.ush

      [...] Ich glaube gar nichts und habe lediglich hier eine Frage gestellt. Ein bisserl wenig Emotionen schadet hier nichts.

      [...]

      Ich glaube gar nichts und habe lediglich hier eine Frage gestellt. Ein bisserl wenig Emotionen schadet hier nichts. Traurig 

      pkoenig.ush

      [...]

      Ich glaube gar nichts und habe lediglich hier eine Frage gestellt. Ein bisserl wenig Emotionen schadet hier nichts. Traurig 


      Ganz emotionslos:

       

      Nicht nur die Telekom erhebt bei einer fehlgeschlagen Lastschrift eine Kostenpauschale.

      Der Fehlschlag ist dabei stets vom Zahlungspflichtigen zu vertreten, wenn der Zahlungsempfänger nicht einen Fehler bei der Übernahme der Daten aus dem SEPA-Lastschriftmandat begangen hat.

      Es ist egal, ob mangelnde Deckung, eine Kontensperre oder ein technischer oder menschlicher Fehler bei der Bank des Zahlungsverpflichteten vorliegt.

       

      Aber Du hast recht: Fragen kostet nichts.

       

      VG kws

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      Uneingeloggter Nutzer

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