Gelöst
Rückerstattung Mahngebühr
vor 7 Jahren
Hallo,
im Dezember 2017 konnte der Rechnungsbetrag von meinem Konto bei der fidor-Bank nicht abgebucht werden, obwohl das Konto gedeckt war. Dadurch entstanden natürlich Mahngebühren für eine erneute Abbuchung. Jetzt erhielt ich endlich auf meine schriftliche Nachfrage bei der Fidor-Bank eine Bestätigung per Email, dass es sich dabei um einen technischen Fehler handelt.
Kann ich die Mahngebühr nun von der Telekom zurückerstattet bekommen, da ich den Fehler ja nicht verursacht habe? Die Fidor-bank stellt sich auf diese Frage jetzt jedoch wieder auf taubstumm.
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vor 7 Jahren
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vor 7 Jahren
Auch dir ein freundliches Hallo @pkoenig.ush,
frag das mal bitte deine Bank, die haben den Mist gebaut!
Warum glaubt ihr eigentlich, die Telekom müsse alles mögliche und unmögliche erstatten?
schöne Grüße
7
Antwort
von
vor 7 Jahren
Weil jetzt bestimmt irgendwo im Buchungssystem ein Vermerk über eine nichterfolgreiche Abbuchung besteht und mir das als Makel anhaftet, den ich aber gar nicht verursacht bzw. verschuldet habe und ich auch nicht möchte, dass da auch nur irgendein negativer Vermerk irgendwo bestehen bleibt.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Wegen einer gescheiterten Abbuchung — mach dir keine Gedanken.
allerdings solltest du prüfen, dass das SEPA Mandant noch besteht, denn dies wird evtl bei einer fehlgeschlagene Abbbuchung storniert.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Wegen einer gescheiterten Abbuchung — mach dir keine Gedanken. allerdings solltest du prüfen, dass das SEPA Mandant noch besteht, denn dies wird evtl bei einer fehlgeschlagene Abbbuchung storniert.
Wegen einer gescheiterten Abbuchung — mach dir keine Gedanken.
allerdings solltest du prüfen, dass das SEPA Mandant noch besteht, denn dies wird evtl bei einer fehlgeschlagene Abbbuchung storniert.
Also bei der nächsten Rechnung einfach darauf achten, was drunter steht.
Durch Lastschrift, oder Überweisung
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 7 Jahren
Die Mahnung war ja zu recht, die Telekom hat ja das Geld nicht bekommen.
und der Fehler der Telkom war es ja auch nicht
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
[...] Ich glaube gar nichts und habe lediglich hier eine Frage gestellt. Ein bisserl wenig Emotionen schadet hier nichts.
[...]
Ich glaube gar nichts und habe lediglich hier eine Frage gestellt. Ein bisserl wenig Emotionen schadet hier nichts.
Ganz emotionslos:
Nicht nur die Telekom erhebt bei einer fehlgeschlagen Lastschrift eine Kostenpauschale.
Der Fehlschlag ist dabei stets vom Zahlungspflichtigen zu vertreten, wenn der Zahlungsempfänger nicht einen Fehler bei der Übernahme der Daten aus dem SEPA-Lastschriftmandat begangen hat.
Es ist egal, ob mangelnde Deckung, eine Kontensperre oder ein technischer oder menschlicher Fehler bei der Bank des Zahlungsverpflichteten vorliegt.
Aber Du hast recht: Fragen kostet nichts.
VG kws
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von