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Rücktritt / Wandlung des Handy wegen Defekt
4 years ago
Hallo liebe Community, hallo liebes Telekom-Team,
ich habe ein Problem mit meinem Vertragsgerät, dem Nokia 7.1
Das Gerät wurde nun schon zum zweiten Mal ausgetauscht, wegen eines Defekts (Freezes in allen möglichen Apps, plötzliche Reboots während längeren Telefongesprächen). Das bedeutet, ich habe nun schon das insgesamt dritte Gerät hier.
Im Telekom-Shop waren die Probleme - speziell zu diesem Gerät bekannt und man sagte mir, dass nun eine Wandlung möglich wäre, diese allerdings über die Hotline abgewickelt werden muss.
Nun fangen die Probleme an...
Nach Rücksprache mit der Hotline sagte man mir, dass für eine Gerätewandlung sowohl der Kaufbeleg (Lieferschein?!) sowie die Dokumente für die zwei bisher erfolgten (nicht erfolgreichen) Reparaturen (Tauschbelege) notwendig sind.
Hätte man mir das schon während den ersten beiden Reparaturen mitgeteilt, dass die Dokumente später noch zwingend erforderlich sind, hätte ich diese aufbewahrt.
- Gibt es eine Möglichkeit an die beiden verschollenen Reparaturberichte zu gelangen? Ich möchte ungern das Gerät erneut zweimal einsenden, nur um an neue Dokumente zu gelangen, da das Problem - wie mir auch die Mitarbeiter etwas durch die Blume sagten - von Nokia "by design" ist und bekannt.
Zusätzlich wird ja noch der Kaufbeleg / Lieferschein benötigt.
Hier beginnt das zweite Problem. Der Vertrag wurde im November 2020 auf mich umgeschrieben, somit sehe ich natürlich auch erst sämtliche Rechnungen ab dem Datum. Ehemaliger Vertragsinhaber davor war mein Ex-Lebensgefährte. Zu diesem besteht kein Kontakt mehr und ich kann vom Ihm keine Dokumente mehr bekommen.
Könnt Ihr mir helfen? Die Probleme treten nicht nur sporadisch auf, sondern regelmäßig und es ist leider mit dem Gerät kein wirkliches auskommen mehr möglich.
Vielen lieben Dank und Beste Grüße,
Lisa
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4 years ago
Der Kaufbeleg ist einzig eine Rechnung - ein Lieferschein ist kein Kaufbeleg.
Ohne einen Beleg wird es schwer an dein Recht zu kommen.
Da muss das Tema sehen ob sie dir die Belege erneut erstellen kann und vor allem ob sie das die als dritte Partei überhaupt darf.
Gewährleistung gibt es nur gegenüber dem Käufer und nicht gegenüber einem der dies in "zweiter" Hand besitzt
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4 years ago
Wie war das gleich, Du bist Telekom-Aktionär, oder? Wenn ja, verstehe ich Dich vollkommen, ehrlich. Kann ja nicht sein, dass die Telekom irgend Jemandem gegenüber Kulanz zeigt und auch nur einen Euro ausgibt, der Deine Dividende schmälern würde, oder warum reitest Du so auf etwas herum?
Wie war das gleich, Du bist Telekom-Aktionär, oder?
Wenn ja, verstehe ich Dich vollkommen, ehrlich.
Kann ja nicht sein, dass die Telekom irgend Jemandem gegenüber Kulanz zeigt und auch nur einen Euro ausgibt, der Deine Dividende schmälern würde, oder warum reitest Du so auf etwas herum?
Ich verstehe deine Auslassung nun überhaupt nicht. Es geht hier nicht um Kulanz oder Aktionäre und ob du mich verstehst oder nicht.
Es geht hier um geltendes Recht unabhängig der Firma oder sonst irgendwelchen Nebensächlichkeiten.
Ich habe überhaupt kein Problem, wenn die Telekom Kulanz zeigt - gehe sogar davon aus - nur ist Kulanz halt etwas freiwilliges.
Ich habe zudem geschrieben, dass es der Telekom langen wird. Trotzdem ist die Fragestellung prinzipiell interessant
Entsprechende Belege im Besitz der beanspruchenden Person vorausgesetzt (was hier erst noch geklärt werden muss, ob beschaffbar) muss jeder die Rechte in Anspruch nehmen können.
Und das eben genau langt für Kulanz - aber nicht für eine wirksame Abtretung der Gewährleistung - selbst nicht mit beiliegendem Vertrag wenn es nicht dort ebenfalls expliziert erwähnt wurde. Aber genau das hast du behauptet und sorry - das ist falsch.
Sicherlich ist ihm Rahmen einer Schenkung der Fall noch mal zu prüfen - ist mir nun aber zu müßig.
Wenn es bei einem Verkauf von Privat an Privat kommt und es keine Abtretung gibt, fällt der letzte Käufer hinten runter, wenn es Spitz auf Kopf kommt. Mehr wollte ich nie sagen.
Im übrigen hast du mit der Belehnung angefangen
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4 years ago
@der_Lutz
Danke für Deinen Beitrag.
Bestätigt genau, was ich geschrieben und wie ich es bisher auch immer gehandhabt habe.
Sollte ich es vergessen haben zu erwähnen. Die Rechnung habe ich mit dem Kaufvertrag natürlich mitgegeben, da das ja der eigentliche Nachweis ist, wo ich selbst das Gerät bezogen hatte.
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4 years ago
es bestätigt lediglich - was auch nie bestritten wurde - wie die Telekom es handhabt, aber eben nicht ob darauf ein Kunde Anspruch hat. Darum ging es in der Diskussion auch wenn du nun versuchst anderen Sand in Augen zu streuen
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4 years ago
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Accepted Solution
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4 years ago
Vielen Dank noch einmal an @Stefan @BigWoelfi2 @der_Lutz für eure Beiträge
Ich bin jetzt gemeinsam mit @Diandra S. zu einer guten Lösung gekommen.
Gruß,
Lisa
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