Rücktritt von Mobilfunkvertrag

vor 5 Jahren

Guten Tag,

ich brauche dringend Ihre Unterstützung, da ich nicht weiterkomme. Das Handy (Galaxy S10+) meiner Frau ist defekt (Lautsprecher),

was laut Telekommitarbeiter im Shop ein Produktionsfehler ist. Das Gerät wurde ausgetauscht, aber der Fehler blieb der Gleiche.

Daher die Empfehlung des Mitarbeiters vom Vertrag zurückzutreten (was das handy angeht) und das geld dafür zurückzubekommen,

obwohl es uns lieber gewesen wäre uns vor Ort ein neues, anderes Handy auszusuchen. Dies war nicht möglich. Der Mitarbeiter im Telekomshop wollte den Antrag auf Rücktritt faxen, was nicht passiert ist. Erst auf meine E-Mail reagierte man zunächst und rief mich auch ein paar Tage später an. Seit einer Woche habe ich nun nichts mehr gehört, obwohl ich die noch fehlenden Unterlagen zugesendet habe.

Bitte um Unterstützung.

Mit freundlichem Gruss,

Stefan Grittner

332

4

  • vor 5 Jahren

    Bitte ergänze Dein Forenprofil, siehe Link in meiner Fußzeile.

    2

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren


    @Forstars  schrieb:

    Du hast erst nach zweimaliger Tausch das Recht auf Rückwandlung. 


    Das stimmt so nicht.

    Das kann auch schon nach dem ersten Nachbesserungsversuch zutreffen.

    Es ist aber so, dass man gemeinhin nach dem zweiten Nachbesserungsversuch von vorneherein überhaupt keine Diskussionen hat.

     

    Und darüber hinaus: der Verkäufer hat noch nicht einmal "einfach so" ein Nachbesserungsrecht.

     

    https://www.anwalt.de/rechtstipps/wie-viele-nachbesserungen-stehen-einem-verkaeufer-eigentlich-zu_063142.html

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 5 Jahren

    Hallo @stgrittner ,

    damit ich mir einen Überblick verschaffen kann, füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil http://bit.ly/Kundeninfos Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.

    Grüße
    Mandy S.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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von

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