Schriftlich bestätigte Kündigung nicht erfolgt
vor 2 Jahren
Hallo,
ich hatte einen Festnetz- und DSL-Vertrag bei der Telekom, den ich zum 09.11.2022 mit einigen Monaten Vorlauf gekündigt hatte. Die Kündigung wurde mir von der Telekom auch schriftlich bestätigt.
Ich hatte mich im Sommer zunächst um einen anderen DSL-Anbieter bemüht, die Schaltung des anderen DSL-Anschlusses ging aber aus Gründen der Verfügbarkeit nicht. Stattdessen nutze ich seit Oktober 2022 jetzt Internet über Kabel.
Anfang Dezember ist mir aufgefallen, dass weiterhin Abbuchungen erfolgen, und nachdem ich mich ins Kundencenter eingeloggt hatte, habe ich gesehen, dass der Vertrag dort noch als laufend und nicht gekündigt angezeigt wird. Nach einem Gespräch mit der Hotline wurde mir erklärt, dass die Telekom die Kündigung aufgrund des "gescheiterten" Wechsels zu dem anderen DSL-Anbieter rückgängig gemacht hatte. Ich habe allerdings weder mein OK dazu gegeben noch die Rücknahme gar selbst veranlasst, da ich ja inzwischen einen Kabelanschluss habe.
Die Beraterin an der Hotline hat mir dann zugesichert, dass der Vertrag auf jeden Fall bis zum 09.12.2022, also einen Monat später als von mir beabsichtigt, gekündigt wird. Im Kundenportal wird jetzt allerdings der Vertrag immer noch als laufend angezeigt, die Kündigung scheint also wieder nicht stattgefunden zu haben.
Ich erwarte eigentlich, dass der Vertrag rückwirkend zum 09.11.2022 gekündigt wird, da ich wie gesagt zu keinem Zeitpunkt meine ursprüngliche Kündigung zurückgenommen habe und den Anschluss ab 01.11.2022 auch nicht mehr genutzt habe.
Wie gehe ich den jetzt am besten vor? Ich möchte eigentlich nicht wieder den Weg über die Hotline mit langer Wartezeit gehen, da dort veranlasste Kündigungen scheinbar ohnehin nicht wirksam werden.
Danke und viele Grüße
NL
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muc80337_2
vor 2 Jahren
Ich hatte mich im Sommer zunächst um einen anderen DSL-Anbieter bemüht
Hast Du eine Rufnummernportierung sprich einen Anbieterwechsel beauftragt?
Wenn der vom anderen Anbieter abgelehnt wird, dann kann die Telekom nicht einfach abschalten.
Stattdessen nutze ich seit Oktober 2022 jetzt Internet über Kabel.
Warum hast Du nicht einen neuen Anbieterwechsel beauftragt?
Ich habe allerdings weder mein OK dazu gegeben noch die Rücknahme gar selbst veranlasst
Das brauchst Du auch gar nicht. Die Telekom hält sich an die Gesetze.
Ich erwarte eigentlich, dass der Vertrag rückwirkend zum 09.11.2022 gekündigt wird,
Träumen darf man ja.
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muc80337_2
Antwort
von
muc80337_2
vor 2 Jahren
Bei der Beauftragung des Kabelanbieters habe ich den Telekom-Anschluss als bereits gekündigt gemeldet, was er ja auch war.
Die Beauftragung des Kabelanbieters spielt da eher weniger eine Rolle.
Rufnummernportierung habe ich nicht beantragt (weder beim DSL noch beim Kabel), da ich kein Festnetz nutze.
Die Frage ist primär ob Du einen Anbieterwechsel beauftragt hast beim Versuch, einen anderen DSL-Anbieter zu kontraktieren.
Falls ja und falls das nicht geklappt hat, dann wäre es natürlich ein feiner Zug vom anderen Anbieter gewesen, Dich entsprechend zu informieren - und/oder nicht den Fall an die Telekom zurückzugeben und dabei die Kündigung zu stornieren.
Mir ist nicht klar, was ich hier anders/besser hätte machen sollen.
Beispielsweise fängt das damit an, dass Du selbst den Telekomanschluss gekündigt hast. Das soll man explizit nicht machen beim Festnetz, sondern das den neuen Anbieter machen lassen. Dann wärst Du von vorneherein gar nicht auf die Idee gekommen, dass der Telekomanschluss gekündigt ist. Sondern hättest nach dem erfolglosen Umstieg selbst gekündigt.
Festnetz- und DSL-Vertrag bei der Telekom, den ich zum 09.11.2022 mit einigen Monaten Vorlauf gekündigt
Ganz abgesehen erschließt sich mir solch ein Vorgehen ohnehin nicht - seit 1.12.21 gibt es keine Verlängerung mehr, sondern eine Umwandlung in einen jederzeit kündbaren unbefristeten Vertrag, mit Kündigungsfrist 1 Monat.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
muc80337_2
*Paz Vizsla*
vor 2 Jahren
Hallo, ich hatte einen Festnetz- und DSL-Vertrag bei der Telekom, den ich zum 09.11.2022 mit einigen Monaten Vorlauf gekündigt hatte. Die Kündigung wurde mir von der Telekom auch schriftlich bestätigt. Ich hatte mich im Sommer zunächst um einen anderen DSL-Anbieter bemüht, die Schaltung des anderen DSL-Anschlusses ging aber aus Gründen der Verfügbarkeit nicht. Stattdessen nutze ich seit Oktober 2022 jetzt Internet über Kabel. Anfang Dezember ist mir aufgefallen, dass weiterhin Abbuchungen erfolgen, und nachdem ich mich ins Kundencenter eingeloggt hatte, habe ich gesehen, dass der Vertrag dort noch als laufend und nicht gekündigt angezeigt wird. Nach einem Gespräch mit der Hotline wurde mir erklärt, dass die Telekom die Kündigung aufgrund des "gescheiterten" Wechsels zu dem anderen DSL-Anbieter rückgängig gemacht hatte. Ich habe allerdings weder mein OK dazu gegeben noch die Rücknahme gar selbst veranlasst, da ich ja inzwischen einen Kabelanschluss habe. Die Beraterin an der Hotline hat mir dann zugesichert, dass der Vertrag auf jeden Fall bis zum 09.12.2022, also einen Monat später als von mir beabsichtigt, gekündigt wird. Im Kundenportal wird jetzt allerdings der Vertrag immer noch als laufend angezeigt, die Kündigung scheint also wieder nicht stattgefunden zu haben. Ich erwarte eigentlich, dass der Vertrag rückwirkend zum 09.11.2022 gekündigt wird, da ich wie gesagt zu keinem Zeitpunkt meine ursprüngliche Kündigung zurückgenommen habe und den Anschluss ab 01.11.2022 auch nicht mehr genutzt habe. Wie gehe ich den jetzt am besten vor? Ich möchte eigentlich nicht wieder den Weg über die Hotline mit langer Wartezeit gehen, da dort veranlasste Kündigungen scheinbar ohnehin nicht wirksam werden. Danke und viele Grüße NL
Hallo,
ich hatte einen Festnetz- und DSL-Vertrag bei der Telekom, den ich zum 09.11.2022 mit einigen Monaten Vorlauf gekündigt hatte. Die Kündigung wurde mir von der Telekom auch schriftlich bestätigt.
Ich hatte mich im Sommer zunächst um einen anderen DSL-Anbieter bemüht, die Schaltung des anderen DSL-Anschlusses ging aber aus Gründen der Verfügbarkeit nicht. Stattdessen nutze ich seit Oktober 2022 jetzt Internet über Kabel.
Anfang Dezember ist mir aufgefallen, dass weiterhin Abbuchungen erfolgen, und nachdem ich mich ins Kundencenter eingeloggt hatte, habe ich gesehen, dass der Vertrag dort noch als laufend und nicht gekündigt angezeigt wird. Nach einem Gespräch mit der Hotline wurde mir erklärt, dass die Telekom die Kündigung aufgrund des "gescheiterten" Wechsels zu dem anderen DSL-Anbieter rückgängig gemacht hatte. Ich habe allerdings weder mein OK dazu gegeben noch die Rücknahme gar selbst veranlasst, da ich ja inzwischen einen Kabelanschluss habe.
Die Beraterin an der Hotline hat mir dann zugesichert, dass der Vertrag auf jeden Fall bis zum 09.12.2022, also einen Monat später als von mir beabsichtigt, gekündigt wird. Im Kundenportal wird jetzt allerdings der Vertrag immer noch als laufend angezeigt, die Kündigung scheint also wieder nicht stattgefunden zu haben.
Ich erwarte eigentlich, dass der Vertrag rückwirkend zum 09.11.2022 gekündigt wird, da ich wie gesagt zu keinem Zeitpunkt meine ursprüngliche Kündigung zurückgenommen habe und den Anschluss ab 01.11.2022 auch nicht mehr genutzt habe.
Wie gehe ich den jetzt am besten vor? Ich möchte eigentlich nicht wieder den Weg über die Hotline mit langer Wartezeit gehen, da dort veranlasste Kündigungen scheinbar ohnehin nicht wirksam werden.
Danke und viele Grüße
NL
Da dein ganzen Wechselgewurschtel in die Buxe gegangen ist muss die Telekom dich weiterversogen. Warum? Weil es die BNA und das TKG so vorgibt wenn du nicht einen Finger krumm machst und dem Missstand mit dem Wechsel der TK mitteilst.
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Antwort
von
*Paz Vizsla*
Lorenz S.
Telekom hilft Team
vor 2 Jahren
Hallo @NL3 ,
vielen Dank für unser freundliches Gespräch.
Ihre Eigenkündigung wurde durch den Auftrag zum Anbieterwechsel storniert. Das war notwendig, damit der Wechsel nahtlos - also ohne Ausfall für Sie - erfolgen konnte.
Der aufnehmende Anbieter signalisierte uns dann, dass er nicht schalten kann, was zu einem Storno des Anbieterwechsels führte.
Somit war Ihr Anschluss ungekündigt.
Als Sie dann einem dritten Anbieter einen Auftrag erteilten, hätten Sie bei dem ebenso einen Auftrag zum Anbieterwechsel erteilen müssen. So wäre der nahtlose Übergang - inklusive der Kündigung bei uns - sicher gestellt gewesen.
Um Verwirrung zu vermeiden, wird im allgemeinen empfohlen nicht selber zu kündigen, sondern die Kündigung im Zuge eines Auftrags zum Anbieterwechsel auszuführen.
Ihr Anschluss ist nun gekündigt.
Ich wünsche alles Gute weiterhin.
Freundliche Grüße, Lorenz S.
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von
Lorenz S.
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von
NL3