Gelöst
Sperrung meines Anschlusses ohne jegliche Mahnung, weder per Post noch per Mail
vor 3 Jahren
Mein Anschluss wurde heute morgen gesperrt. Ich dachte zuerst es wäre eine Störung. Danach hab ich meine Kontoauszüge durchsucht und tatsächlich wurden die letzten 2 Monate nicht abgebucht. Das hat mich aber schwer verwundert, da ich kein einziges Schreiben erhalten hab. Keine Mahnung oder Rechnung, weder per Mail noch per Post. Ich bin seit gestern in Quarantäne wegen Corona positiv. Ich kann den Betrag aktuell auch nicht bezahlen. Was soll ich machen? Bitte helfen sie mir. Ich kann nichts machen, nicht mal Fernsehen. Können sie mir nicht einmalig einen zahlungsaufschub von 14 Tagen gewähren und meinen Anschluss vorübergehend wieder freischalten? Ich garantiere Ihnen ich werde die kompletten offenen Beträge innerhalb der nächsten 14 Tage bezahlen. Ich hab auch mit einem Berater des Kundencenters gesprochen, der mich aber leider nicht mal verstanden hat was ich eigentlich will. Ich bitte sie meinen Anschluss wieder freizuschalten. Des Weiteren find ich es sehr schwach mir meinen Anschluss ohne jegliche Vorwarnung einfach zu sperren. Ich habe keinerlei Mahnung oder sonst etwas erhalten, sprich ich wusste einfach nichts davon. Der Mitarbeiter im Kundencenter meinte auch noch irgendwas von meine E-mail Adresse wäre bei ihnen im System gesperrt. Warum auch immer? (wusste er selber nicht). Bitte um baldige Antwort
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Akzeptierte Lösung
der_Lutz
akzeptiert von
Claudia Bö.
vor 3 Jahren
Ich habe keinerlei Mahnung oder sonst etwas erhalten, sprich ich wusste einfach nichts davon.
Die Sperrankündigung muss zwingend in Schriftform erfolgen
(4) Wegen Zahlungsverzugs des Verbrauchers darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Verbraucher bei wiederholter Nichtzahlung und nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist. Der Anbieter muss die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich androhen und dabei auf die Möglichkeit des Verbrauchers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hinweisen. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Verbraucher form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind.
Heißt, hier wäre zu klären wo die Post abgeblieben ist, eine Mail reicht da nicht.
Zum entsperren gibt es, wie dir schon mitgeteilt, zwei Möglichkeiten, einfach zahlen oder dich über einen Ratenplan verständigen.
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Antwort
von
der_Lutz