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Tarifwechsel Widerruf
vor 7 Jahren
Hallo zusammen,
da dieser Post mein erster hier im Forum ist, hoffe ich, dass die Kategorie stimmt. Falls nicht, bitte verschieben
Ich habe am 07.05.2018 meinen Tarif telefonisch geändert. Wunschgemäß wurde mir der Tarif Magenta Mobil XL eingerichtet. Da ich nun ab Ende des Monats überraschend einige Zeit außerhalb der EU verbringen werde, bringt mir der Tarif leider nichts.
Lange Rede, kurzer Sinn: kann ich den telefonisch beauftragten Tarifwechsel widerrufen und in meinen alten Tarif zurück? Ich würde dann ab Ende Juni respektive Anfang Juli noch einmal den Magenta Mobil XL buchen, da es ja zweifelsohne ein guter Tarif ist.
Wenn der Widerruf möglich ist, würde ich natürlich die "verbrauchten" Tage des Magenta Mobil XL anteilig zahlen.
Vielen Dank für Ratschläge
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HAMAPA
Community Guide
vor 7 Jahren
Das wirdd eng.
Du hast ab Zugang der Auftragsbestätigung 14 Tage Zeit den Vertrag zu widerrufen
Beigefügten Widerruf ausfüllen und abschicken
Am besten noch Heute über das Kontaktformular.
Hilfe dazu https://www.telekom.de/hilfe/auftrag-erste-schritte/auftrags-und-lieferstatus/auftrag-oder-bestellung-widerrufen?samChecked=true
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Kugic
Antwort
von
HAMAPA
vor 7 Jahren
Das Fax ist schon korrekt.
Es dient eben nur und ausschließlich den Widerruf.
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MP0602
Community Guide
vor 7 Jahren
Hallo @Sonic86,
wenn man einen Tarifwechsel oder einen Neuauftrag online oder telefonisch bestellt, dann hat man als Verbraucher ab Erhalt der Auftragsbestätigung ein 14-tägiges Widerrufsrecht, dies wird bei dir ab dem 07.05.2018 gestartet sein, sodass du bis maximal 21.05.2018 widerrufen könntest.
Aus dem Grund rate ich dir noch heute HIER den Tarifwechsel zu widerrufen, damit du nicht zu spät bist!
Beste Grüße
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Has
Antwort
von
MP0602
vor 7 Jahren
https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/43194.pdf?
Folgen des Widerrufs
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erwerben Sie ein vergünstigtes Endgerät in Verbindung mit Abschluss eines neuen Telekommunikationsdienste-Vertrags oder einer Vertragsverlängerung, so können Kaufvertrag und Dienstleistung nur gemeinsam widerrufen werden. Widerrufen Sie den Vertrag über die Dienstleistung, so erklären Sie gleichzeitig auch den Widerruf des Kaufvertrags und umgekehrt.
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Elvira H.
Telekom hilft Team
vor 7 Jahren
Sie haben nun zahlreich richtige Antworten bekommen.
Haben Sie den Widerruf nun abgeschickt?
Viele Grüße
Elvira H.
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Sonic86
Antwort
von
Elvira H.
vor 7 Jahren
Hallo Anja,
vielen Dank für die schnelle Hilfe, jetzt passt alles.
Ich wundere mich nur über das Willkommensgeschenk mit unbegrenztem Datenvolumen. Ich dachte, dass es das nur bei Neuveträgen gibt.
Aber wenn alles so seine Richtigkeit hat, kann es gerne so bleiben.
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