Telekom Cashback - Auftragsbestätigung

5 years ago

Liebe Community,

Liebes Telekom-Supportteam,

 

am 02.07.2020 habe ich einen Magenta Mobil L Young Tarif mit Smartphone bei der Telekom abgeschlossen und mich dadurch für die aktuelle Cashback-Aktion qualifiziert. Anschließend habe ich das Formular ausgefüllt und die PDF aus der Willkommens-Email beigefügt, der Kundenkontonummer, Rechnungsanschrift, Aktivierungsdatum, Vertragsinhalt und Telefonnummer entnommen werden können.

 

Heute bekam ich die folgende E-Mail von teqcycle: 

"Die hochgeladene Auftragsbestätigung ist leider nicht eindeutig erkennbar bzw. unvollständig. Bitte laden Sie auf Ihrer Statusseite die originale Telekom Auftragsbestätigung (inkl. aller Seiten) Ihres neu abgeschlossenen oder verlängerten Telekom Mobilfunkvertrages hoch. Zur Genehmigung und Prüfung Ihres Beleges muss das Bestelldatum, der Vertrag, die Mobilfunknummer des Vertrages, Ihre Telekom Kundennummer sowie Ihre Anschrift klar erkennbar sein. Bitte beachten Sie: Eine unvollständige Auftragsbestätigung kann nicht akzeptiert werden. Sie können die vollständige originale Telekom Auftragsbestätigung (inkl. aller Seiten) auf Ihrer Statusseite nachreichen. Bitte vergewissern Sie sich, dass alle Angaben klar ersichtlich sind."

 

Ein als Auftragsbestätigung deklariertes Dokument von der Telekom habe ich aber nie bekommen. Nach telefonischem Kontakt zur Telekom wurde mir heute zugesagt mir ein entsprechendes Dokument per E-Mail zuzuschicken. Bisher ist ich auch dieses nicht angekommen - auch nicht im Spam-Ordner.

 

Auf Gut Glück ein anderes Dokument einreichen möchte ich nicht, da man bei der Cashbackaktion die Warnung  bekommt, dass Daten nur 2 mal aktualisiert werden können. Danach gäbe es quasi keine Möglichkeit mehr an das Geld zu kommen.

Als Supporthotline bei der Cashback-Aktion ist die Telekomhotline angegeben " 0800 / 330 2202 ". Also müssten diese nach Adam Riese doch genau wissen, welches Dokument sie mir zuzuschicken und ich einzureichen habe? 

 

Vielleicht kann mir jemand helfen.

 

Liebe Grüße aus Köln

2917

5

  • 5 years ago

    Hallo @Gelöschter Nutzer 

    Hoffentlich haben Sie wirklich alles beachtet:

    • Zum Erhalt der Gutschrift (nach Ablauf der Widerrufsfrist) ist vom 01.07.2020 bis 01.02.2021 eine Online-Registrierung beim Telekom Partner Teqcycle über Cashback einlösen mit Vorlage eines Erwerbsnachweises (Auftragsbestätigung) entsprechend der genannten Bedingungen erforderlich.


    Bedeutet, erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist, kann man daran teilnehmen.

    Am besten wäre es für die Auftragsbestätigung:

    Hinterlege bitte deine Daten im Profil (Link zum befüllen), damit das @Telekom-hilft-Team es sich anschauen und helfen kann.

     

    Die Daten können nur das Team und du sehen, somit ist der Datenschutz gewährt.

    Gib kurz hier im Beitrag Bescheid (z.B. "habe die Daten hinterlegt"), wenn es erledigt ist.

    4

    Answer

    from

    5 years ago

    @Gelöschter Nutzer


    @Gelöschter Nutzer  schrieb:

    Hallo @Gelöschter Nutzer,

     

    danke für die schnelle Antwort.  Die Daten hab ich jetzt im Account hinterlegt.

     

    Die Bedingungen erfülle ich soweit. Es stellt sich weiterhin die Frage, welches Dokument als nächstes hochgeladen werden soll, da die Anzahl von Veränderungen begrenzt ist.


    bisher nicht, denn wenn du am 02.07. die Auftragsbestätigung erhalten hast, läuft die Widerspruchsfrist noch bis morgen.

    Bedeutet, du hättest frühstens am 18.07. die Daten hochladen dürfen bzw dich da erst anmelden dürfen.

    Je später die Auftragsbestätigung dir zugestellt wurde, je später kannst du dich da auch erst registrieren.

    Beispiele:

    • 03.07. -- 19.07.
    • 04.07. -- 20.07.
    • 05.07. -- 21.07.
    • u.s.w.

     

     

    Answer

    from

    5 years ago

     @Gelöschter Nutzer Okay, da hast du recht.

    Die Telekom unterscheidet aber auf ihrer Homepage zwischen abgelehnten Antrag und unvollständigen Antrag. (https://www.telekom.de/unterwegs/cashback/cashback-einloesen)
    Bei nicht erfüllten Bedingungen hätte der Antrag abgelehnt werden müssen. Unvollständiger Antrag heißt, dass Unterlagen fehlen oder falsche Unterlagen hochgeladen wurden. Die Frage ist, was genau hochgeladen werden soll, da kein Dokument "Auftragsbestätigung" vorliegt und mein hochgeladenes Dokument offenbar nicht dem erforderlichen entsprach.

    Answer

    from

    5 years ago

    @Gelöschter Nutzer

    1. Läuft das Cashback über einen Partner.

    2. Wenn dieser unvollständig schreibt, hat er indirekt Recht, da du zu früh es gemacht hast und die Widerspruchsverzichterklärung fehlt.

    Diese wäre von der Telekom bei der Auftragsbestätigung mit dabei gewesen.

    Ich hoffe nur, daß du dadurch nicht den Anspruch verwirgt hast.

     

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