Telekom Cashback - Auftragsbestätigung

vor 4 Jahren

Liebe Community,

Liebes Telekom-Supportteam,

 

am 02.07.2020 habe ich einen Magenta Mobil L Young Tarif mit Smartphone bei der Telekom abgeschlossen und mich dadurch für die aktuelle Cashback-Aktion qualifiziert. Anschließend habe ich das Formular ausgefüllt und die PDF aus der Willkommens-Email beigefügt, der Kundenkontonummer, Rechnungsanschrift, Aktivierungsdatum, Vertragsinhalt und Telefonnummer entnommen werden können.

 

Heute bekam ich die folgende E-Mail von teqcycle: 

"Die hochgeladene Auftragsbestätigung ist leider nicht eindeutig erkennbar bzw. unvollständig. Bitte laden Sie auf Ihrer Statusseite die originale Telekom Auftragsbestätigung (inkl. aller Seiten) Ihres neu abgeschlossenen oder verlängerten Telekom Mobilfunkvertrages hoch. Zur Genehmigung und Prüfung Ihres Beleges muss das Bestelldatum, der Vertrag, die Mobilfunknummer des Vertrages, Ihre Telekom Kundennummer sowie Ihre Anschrift klar erkennbar sein. Bitte beachten Sie: Eine unvollständige Auftragsbestätigung kann nicht akzeptiert werden. Sie können die vollständige originale Telekom Auftragsbestätigung (inkl. aller Seiten) auf Ihrer Statusseite nachreichen. Bitte vergewissern Sie sich, dass alle Angaben klar ersichtlich sind."

 

Ein als Auftragsbestätigung deklariertes Dokument von der Telekom habe ich aber nie bekommen. Nach telefonischem Kontakt zur Telekom wurde mir heute zugesagt mir ein entsprechendes Dokument per E-Mail zuzuschicken. Bisher ist ich auch dieses nicht angekommen - auch nicht im Spam-Ordner.

 

Auf Gut Glück ein anderes Dokument einreichen möchte ich nicht, da man bei der Cashbackaktion die Warnung  bekommt, dass Daten nur 2 mal aktualisiert werden können. Danach gäbe es quasi keine Möglichkeit mehr an das Geld zu kommen.

Als Supporthotline bei der Cashback-Aktion ist die Telekomhotline angegeben " 0800 / 330 2202 ". Also müssten diese nach Adam Riese doch genau wissen, welches Dokument sie mir zuzuschicken und ich einzureichen habe? 

 

Vielleicht kann mir jemand helfen.

 

Liebe Grüße aus Köln

2916

5

  • vor 4 Jahren

    Hallo @Gelöschter Nutzer 

    Hoffentlich haben Sie wirklich alles beachtet:

    • Zum Erhalt der Gutschrift (nach Ablauf der Widerrufsfrist) ist vom 01.07.2020 bis 01.02.2021 eine Online-Registrierung beim Telekom Partner Teqcycle über Cashback einlösen mit Vorlage eines Erwerbsnachweises (Auftragsbestätigung) entsprechend der genannten Bedingungen erforderlich.


    Bedeutet, erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist, kann man daran teilnehmen.

    Am besten wäre es für die Auftragsbestätigung:

    Hinterlege bitte deine Daten im Profil (Link zum befüllen), damit das @Telekom-hilft-Team es sich anschauen und helfen kann.

     

    Die Daten können nur das Team und du sehen, somit ist der Datenschutz gewährt.

    Gib kurz hier im Beitrag Bescheid (z.B. "habe die Daten hinterlegt"), wenn es erledigt ist.

    4

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    @Gelöschter Nutzer

    1. Läuft das Cashback über einen Partner.

    2. Wenn dieser unvollständig schreibt, hat er indirekt Recht, da du zu früh es gemacht hast und die Widerspruchsverzichterklärung fehlt.

    Diese wäre von der Telekom bei der Auftragsbestätigung mit dabei gewesen.

    Ich hoffe nur, daß du dadurch nicht den Anspruch verwirgt hast.

     

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

1 Sterne Mitglied

in  

931

0

3

1 Sterne Mitglied

in  

160

0

1

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

688

2

8

Gelöst

1 Sterne Mitglied

in  

574

0

4

1 Sterne Mitglied

in  

184

0

2