Gelöst

Telekom ignoriert Kündigung bzw. Wechselauftrag

vor 3 Jahren

Ich will hier nur mal kurz meinen Fall schildern den ich letzte Woche erlebt habe...


Ein örtlicher Breitbandanbieter wurde am 19.07.2021 von mir beauftragt meinen aktuellen Telekom 16mbit Call&Surf Vertrag zu kündigen und meine Rufnummer  zu portieren. Mein Wunsch ist es explizit den Vertrag zu kündigen, da mir die Telekom leider seit Jahren kein adäquates Angebot für eine Breitbandnutzung (50 oder 100mbit) an meinem Standort machen kann. Der neue Anbieter bei mir im Ort hat das Netz ausgebaut und bietet mir nun einen 100mbit Anschluss an, deshalb der Wechsel. Der Auftrag wurde von der Telekom abgelehnt mit der Begründung ich hätte diesen widerrufen. Dies ist in keinster Weise richtig. Den Wechselauftrag habe ich dem neuen Anbieter schriftlich per formular ausdrücklich erteilt. Offenbar hatte die Telekom in meiner Abwesenheit versucht mich zu erreichen  (08003001101 - vermutlich Callcenter) , diesen konnte ich jedoch nicht annehmen, da ich nicht Zuhause war. Ein Rückruf auf diese Nummer zum späteren Zeitpunkt war ebenfalls nicht möglich. Anscheinend gilt das bei der Telekom schon als Widerruf - ein seltsames Geschäftsgebaren, ein schelm wer böses dabei denkt. Man muss sich jedenfalls doch sehr wundern. Was kann ich nun tun? Melde ich diesen Fall dem Verbraucherschutz ? Offensichtlich versucht die Telekom ja hier ihre Kunde auf fragwürdigste Art und Weise in eine Vertragsverlängerung zu zwingen.
Ich habe den Wechselauftrag erneut dem neuen Anbieter erteilt, und hoffe mal das es diesmal durchgeht. Kann ja wohl nicht sein dass die Telekom die Willenserklärung dann wieder ignoriert nach dem ich das ganze spielchen nun zum 2ten mal machen muss!

 

Vielleicht hat ja wer nen tipp wie damit umzugehen ist, bzw. vielleicht für andere wechselwillige hilfreich zu erfahren wie sich die Telekom hier bei Ihren Kunden verhält ...

 

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  • Akzeptierte Lösung

    Telekom hilft Team

    akzeptiert von

    vor 3 Jahren

    Hallo @friedrich.jan,

    Grundsätzliches zuerst:
    Ein Widerruf muss im Gespräch mit dem Kunden oder schriftlich bei uns eingehen. Ein Widerruf muss schriftlich als Stornobestätigung bestätigt werden.

    Ein Widerruf bei einem Auftrag zum Anbieterwechsel kann nicht beim abgebenden Anbieter (Telekom), sondern muss beim aufnehmenden Anbieter erteilt werden, denn dort wurde der Auftrag erteilt. Sie erteilten uns keinen Auftrag, daher wäre ein Widerruf bei uns wirkungslos.

    Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt über das WBCI-System (in Deutschland das System, über welches Aufträge zum Anbieterwechsel abgewickelt werden) keine Anfrage von keinem Anbieter eingegangen ist.

    Haben Sie eine andere Kundennummer als die, die Sie im Profil angegeben haben? Ich konnte keine Weitere finden.

    Fragen Sie bitte beim Anbieter nach, auf welchem Weg er die Anfrage an die Telekom geschickt hat. Wenn der gewählte Weg nicht über die WBCI erfolgte, dann wundert es mich nicht, dass eine Ablehnung erteilt wurde.
    Anbieter haben spezielle Ansprechpartner bei uns und somit komfortable Wege, um Ihnen den Wechsel zu erleichtern.

    Die Telekom hilft Community ist gedacht für Kunden der Telekom und solche, die zur Telekom wechseln möchten.
    Kunden, die zu einem anderen Anbieter wechseln, erhalten den Kundenservice bei diesem gewählten Anbieter.
    Bitte richten Sie daher Ihre Anfragen und Ihr Unverständnis zu dem Hergang an den Anbieter.

    Freundliche Grüße, Lorenz S.

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