Telekom verweigert Hilfe und verheimlicht die Fehlerdiganose eines Reparaturauftrages, ich muss leider von Betrug ausgehen!

vor 6 Stunden

Ich melde mich hier im Forum, da dies inzwischen meine letzte verbleibende Möglichkeit ist, noch eine Antwort von der Telekom zu erhalten.
Weder telefonisch noch per E‑Mail habe ich bislang eine zufriedenstellende Rückmeldung bekommen – trotz wochenlanger Versuche.

Ich habe mein iPhone 15 Pro über die Telekom in Verbindung mit einem Vertrag erworben. Das Gerät ist eines Tages ohne Vorankündigung ausgegangen und ließ sich danach nicht mehr einschalten oder aufladen. Ob ein Eigenverschulden vorliegt oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
Aus diesem Grund habe ich das Handy zur Reparatur bzw. zumindest zur Fehlerdiagnose an die Telekom eingesendet.

Der erste Auftrag wurde über den Telekom Shop Biberach an der Riß abgewickelt. Leider muss ich anmerken, dass ich dort als Kunde äußerst unfreundlich behandelt wurde und keinerlei hilfreiche Unterstützung erhalten habe.

Das Gerät wurde an den externen Reparaturdienstleister Komsa weitergeleitet. Kurz darauf erhielt ich einen Kostenvoranschlag über 919 €, mit der Option, entweder ein Austauschgerät zu diesem Preis zu erwerben oder das defekte Gerät unrepariert zurückzuerhalten.
Eine Begründung oder Fehlerdiagnose, warum angeblich kein Gewährleistungsfall vorliegt, fehlte vollständig.

Nach einem Telefonat mit der Telekom wurde mir mitgeteilt, dass normalerweise eine Fehlerursache angegeben wird und es sich hierbei wohl um einen Fehler handle. Man sagte mir jedoch, dass ich mich ausschließlich an den Telekom Shop Biberach wenden müsse, da dort der Auftrag erstellt wurde.

Dort konnte mir erneut nicht geholfen werden. Der Shop kontaktierte angeblich Komsa per E‑Mail – eine Rückmeldung habe ich jedoch nie erhalten. Auch mir wurde bestätigt, dass ich Komsa nicht direkt kontaktieren darf, sondern alles über die Telekom laufen muss.

Am Telefon wurde mir anschließend empfohlen, das Gerät unrepariert zurückschicken zu lassen und den Reparaturauftrag online neu zu erstellen, da das Gerät dann angeblich an eine andere Abteilung bzw. einen anderen Dienstleister gehen würde.

Gesagt, getan:
Ich habe das Handy zurückerhalten, anschließend online erneut einen Reparaturauftrag erstellt, das Gerät selbst verpackt und eingesendet.

Leider wiederholt sich nun exakt dasselbe Szenario:

  • Das Gerät wurde wieder an denselben Dienstleister geschickt.
  • Im neuen Kostenvoranschlag fehlt erneut jede Fehlerdiagnose.
  • Mir wird erneut pauschal mitgeteilt, dass es kein Gewährleistungsfall sei – ohne Begründung.

Damit kann ich weder nachvollziehen noch belegen,

  • ob ein Eigenverschulden vorliegt oder
  • ob mir nicht doch ein Austauschgerät im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zusteht.

Ich fühle mich mittlerweile nicht ernst genommen und habe den Eindruck, dass hier bewusst darauf gesetzt wird, dass ich irgendwann aufgebe und entweder den überhöhten Betrag zahle oder das Problem hinnehme. Das werde ich nicht tun.

Fakt ist:

  • Ich befinde mich nicht mehr in der Garantie,
  • aber noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung.
  • In diesem Fall muss eine konkrete Fehlerursache genannt werden.
    Andernfalls könnte pauschal jedem Kunden Eigenverschulden unterstellt werden – ohne Nachweis.

Ich habe versucht, das Problem schriftlich, telefonisch und über den Shop zu klären – ohne Erfolg. Mir wird jedes Mal gesagt, dass die zuständigen Stellen nicht direkt kontaktiert werden können. Wenn selbst die Telekom dies angeblich nicht kann, stellt sich mir die Frage, wer dann überhaupt zuständig ist.

Ich fordere daher eine klare, schriftliche Fehlerdiagnose oder zumindest eine konkrete Benennung der angeblichen Schadensursache, damit ich meine Rechte prüfen kann.

Ich erwarte eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, ich habe es über diverse Wege versucht und Zeit investiert. Da ich Telekomkunde bin, bestehe ich auf eine Reaktion ihrerseits! Sollte weiterhin keine Klärung erfolgen, sehe ich mich gezwungen, offiziell Beschwerde einzulegen und rechtliche Schritte zu prüfen.

Ich hoffe sehr, dass mir hier im Forum endlich geholfen werden kann.

Letzte Aktivität

vor 5 Stunden

von

Gelöschter Nutzer

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0

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    • vor 6 Stunden

      Und ich möchte dich bitten, mal den §186 Strafgesetzbuch zu lesen!

      Grüßle

      2

      von

      vor 6 Stunden

      Danke für den qualitativen Beitrag :) 

      von

      vor 6 Stunden

      JulianeMaria
      Danke für den qualitativen Beitrag :) 

      Danke für den qualitativen Beitrag :) 

      JulianeMaria

      Danke für den qualitativen Beitrag :) 

      Ich helfe gerne!

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 6 Stunden

      JulianeMaria

      aber noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung.

      Ich melde mich hier im Forum, da dies inzwischen meine letzte verbleibende Möglichkeit ist, noch eine Antwort von der Telekom zu erhalten.
      Weder telefonisch noch per E‑Mail habe ich bislang eine zufriedenstellende Rückmeldung bekommen – trotz wochenlanger Versuche.

      Ich habe mein iPhone 15 Pro über die Telekom in Verbindung mit einem Vertrag erworben. Das Gerät ist eines Tages ohne Vorankündigung ausgegangen und ließ sich danach nicht mehr einschalten oder aufladen. Ob ein Eigenverschulden vorliegt oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
      Aus diesem Grund habe ich das Handy zur Reparatur bzw. zumindest zur Fehlerdiagnose an die Telekom eingesendet.

      Der erste Auftrag wurde über den Telekom Shop Biberach an der Riß abgewickelt. Leider muss ich anmerken, dass ich dort als Kunde äußerst unfreundlich behandelt wurde und keinerlei hilfreiche Unterstützung erhalten habe.

      Das Gerät wurde an den externen Reparaturdienstleister Komsa weitergeleitet. Kurz darauf erhielt ich einen Kostenvoranschlag über 919 €, mit der Option, entweder ein Austauschgerät zu diesem Preis zu erwerben oder das defekte Gerät unrepariert zurückzuerhalten.
      Eine Begründung oder Fehlerdiagnose, warum angeblich kein Gewährleistungsfall vorliegt, fehlte vollständig.

      Nach einem Telefonat mit der Telekom wurde mir mitgeteilt, dass normalerweise eine Fehlerursache angegeben wird und es sich hierbei wohl um einen Fehler handle. Man sagte mir jedoch, dass ich mich ausschließlich an den Telekom Shop Biberach wenden müsse, da dort der Auftrag erstellt wurde.

      Dort konnte mir erneut nicht geholfen werden. Der Shop kontaktierte angeblich Komsa per E‑Mail – eine Rückmeldung habe ich jedoch nie erhalten. Auch mir wurde bestätigt, dass ich Komsa nicht direkt kontaktieren darf, sondern alles über die Telekom laufen muss.

      Am Telefon wurde mir anschließend empfohlen, das Gerät unrepariert zurückschicken zu lassen und den Reparaturauftrag online neu zu erstellen, da das Gerät dann angeblich an eine andere Abteilung bzw. einen anderen Dienstleister gehen würde.

      Gesagt, getan:
      Ich habe das Handy zurückerhalten, anschließend online erneut einen Reparaturauftrag erstellt, das Gerät selbst verpackt und eingesendet.

      Leider wiederholt sich nun exakt dasselbe Szenario:

      • Das Gerät wurde wieder an denselben Dienstleister geschickt.
      • Im neuen Kostenvoranschlag fehlt erneut jede Fehlerdiagnose.
      • Mir wird erneut pauschal mitgeteilt, dass es kein Gewährleistungsfall sei – ohne Begründung.

      Damit kann ich weder nachvollziehen noch belegen,

      • ob ein Eigenverschulden vorliegt oder
      • ob mir nicht doch ein Austauschgerät im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zusteht.

      Ich fühle mich mittlerweile nicht ernst genommen und habe den Eindruck, dass hier bewusst darauf gesetzt wird, dass ich irgendwann aufgebe und entweder den überhöhten Betrag zahle oder das Problem hinnehme. Das werde ich nicht tun.

      Fakt ist:

      • Ich befinde mich nicht mehr in der Garantie,
      • aber noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung.
      • In diesem Fall muss eine konkrete Fehlerursache genannt werden.
        Andernfalls könnte pauschal jedem Kunden Eigenverschulden unterstellt werden – ohne Nachweis.

      Ich habe versucht, das Problem schriftlich, telefonisch und über den Shop zu klären – ohne Erfolg. Mir wird jedes Mal gesagt, dass die zuständigen Stellen nicht direkt kontaktiert werden können. Wenn selbst die Telekom dies angeblich nicht kann, stellt sich mir die Frage, wer dann überhaupt zuständig ist.

      Ich fordere daher eine klare, schriftliche Fehlerdiagnose oder zumindest eine konkrete Benennung der angeblichen Schadensursache, damit ich meine Rechte prüfen kann.

      Ich erwarte eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, ich habe es über diverse Wege versucht und Zeit investiert. Da ich Telekomkunde bin, bestehe ich auf eine Reaktion ihrerseits! Sollte weiterhin keine Klärung erfolgen, sehe ich mich gezwungen, offiziell Beschwerde einzulegen und rechtliche Schritte zu prüfen.

      Ich hoffe sehr, dass mir hier im Forum endlich geholfen werden kann.

      JulianeMaria

      aber noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung.

      Ist doch kein Problem.

      Danke der Beweislastumkehr nach dem ersten Jahr mußt du nur nachweisen, dass der Fehler schon beim Gefahrenübergang bestanden hat.

      Nicht dir muss was bewiesen werden, du bist in der Pflicht.

      Grüßle

      8

      von

      vor 5 Stunden

      Da muss ich sie leider Enttäuschen. Sollte der Fehler bei mir liegen, dann hat sich die Sache für mich erledigt!

      0

      von

      vor 5 Stunden

      Hallo @JulianeMaria, vielen Dank für deine ausführliche Nachricht. Ich finde dein Anliegen ist nachvollziehbar und wir wollen dir so gut es geht weiterhelfen; zu deiner Situation mit dem iPhone 15 Pro hier einige wichtige Infos zur Gewährleistung und zum Ablauf:

       

      Die gesetzliche Gewährleistung gilt 24 Monate ab Übergabe des Geräts; diese Frist läuft unabhängig vom Mobilfunkvertrag und dem Kaufkanal; Apple gibt auf seine Endgeräte eine 12-monatige Herstellergarantie zusätzlich, die Telekom selbst bietet keine Garantie auf Endgeräte an; innerhalb der ersten 12 Monate liegt die Beweislast bei der Telekom, also wir müssen nachweisen, dass ein Schaden durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist; nach Ablauf der ersten 12 Monate musst du als Kunde beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag; wenn dein Gerät mechanische oder Flüssigkeitsschäden hat, gelten besondere Regeln, die wir ebenfalls beachten.

       

      Zum Ablauf bei deinem Reparaturauftrag: Es ist richtig, dass bei Ablehnung eines Gewährleistungsanspruchs eine konkrete und nachvollziehbare Fehlerdiagnose vorliegen muss; diese ist wichtig, damit du nachvollziehen kannst, warum der Fall abgelehnt wurde und du deine Rechte prüfen kannst; auch wenn du bereits einen Auftrag gestellt hast, empfehlen wir dir, trotzdem nochmal einen neuen Reparaturauftrag zu erstellen; das geht nicht nur über den Shop, sondern auch ganz bequem online

       

      Ich hoffe sehr, dass dann eine aussagekräftige Rückmeldung kommt, halte uns dazu gerne hier auf dem Laufenden. 

       

      Lieben Gruß

      Diandra

      0

      von

      vor 5 Stunden

      Diandra

      auch wenn du bereits einen Auftrag gestellt hast, empfehlen wir dir, trotzdem nochmal einen neuen Reparaturauftrag zu erstellen; das geht nicht nur über den Shop, sondern auch ganz bequem online

      Hallo @JulianeMaria, vielen Dank für deine ausführliche Nachricht. Ich finde dein Anliegen ist nachvollziehbar und wir wollen dir so gut es geht weiterhelfen; zu deiner Situation mit dem iPhone 15 Pro hier einige wichtige Infos zur Gewährleistung und zum Ablauf:

       

      Die gesetzliche Gewährleistung gilt 24 Monate ab Übergabe des Geräts; diese Frist läuft unabhängig vom Mobilfunkvertrag und dem Kaufkanal; Apple gibt auf seine Endgeräte eine 12-monatige Herstellergarantie zusätzlich, die Telekom selbst bietet keine Garantie auf Endgeräte an; innerhalb der ersten 12 Monate liegt die Beweislast bei der Telekom, also wir müssen nachweisen, dass ein Schaden durch unsachgemäße Nutzung entstanden ist; nach Ablauf der ersten 12 Monate musst du als Kunde beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag; wenn dein Gerät mechanische oder Flüssigkeitsschäden hat, gelten besondere Regeln, die wir ebenfalls beachten.

       

      Zum Ablauf bei deinem Reparaturauftrag: Es ist richtig, dass bei Ablehnung eines Gewährleistungsanspruchs eine konkrete und nachvollziehbare Fehlerdiagnose vorliegen muss; diese ist wichtig, damit du nachvollziehen kannst, warum der Fall abgelehnt wurde und du deine Rechte prüfen kannst; auch wenn du bereits einen Auftrag gestellt hast, empfehlen wir dir, trotzdem nochmal einen neuen Reparaturauftrag zu erstellen; das geht nicht nur über den Shop, sondern auch ganz bequem online

       

      Ich hoffe sehr, dass dann eine aussagekräftige Rückmeldung kommt, halte uns dazu gerne hier auf dem Laufenden. 

       

      Lieben Gruß

      Diandra

      Diandra

      auch wenn du bereits einen Auftrag gestellt hast, empfehlen wir dir, trotzdem nochmal einen neuen Reparaturauftrag zu erstellen; das geht nicht nur über den Shop, sondern auch ganz bequem online

      @Diandra es wurde doch bereist ein zweiter direkter Reparaturauftrag gestellt, es gibt also schon zwei

      JulianeMaria

      Am Telefon wurde mir anschließend empfohlen, das Gerät unrepariert zurückschicken zu lassen und den Reparaturauftrag online neu zu erstellen, da das Gerät dann angeblich an eine andere Abteilung bzw. einen anderen Dienstleister gehen würde.

      Gesagt, getan:

      Ich melde mich hier im Forum, da dies inzwischen meine letzte verbleibende Möglichkeit ist, noch eine Antwort von der Telekom zu erhalten.
      Weder telefonisch noch per E‑Mail habe ich bislang eine zufriedenstellende Rückmeldung bekommen – trotz wochenlanger Versuche.

      Ich habe mein iPhone 15 Pro über die Telekom in Verbindung mit einem Vertrag erworben. Das Gerät ist eines Tages ohne Vorankündigung ausgegangen und ließ sich danach nicht mehr einschalten oder aufladen. Ob ein Eigenverschulden vorliegt oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
      Aus diesem Grund habe ich das Handy zur Reparatur bzw. zumindest zur Fehlerdiagnose an die Telekom eingesendet.

      Der erste Auftrag wurde über den Telekom Shop Biberach an der Riß abgewickelt. Leider muss ich anmerken, dass ich dort als Kunde äußerst unfreundlich behandelt wurde und keinerlei hilfreiche Unterstützung erhalten habe.

      Das Gerät wurde an den externen Reparaturdienstleister Komsa weitergeleitet. Kurz darauf erhielt ich einen Kostenvoranschlag über 919 €, mit der Option, entweder ein Austauschgerät zu diesem Preis zu erwerben oder das defekte Gerät unrepariert zurückzuerhalten.
      Eine Begründung oder Fehlerdiagnose, warum angeblich kein Gewährleistungsfall vorliegt, fehlte vollständig.

      Nach einem Telefonat mit der Telekom wurde mir mitgeteilt, dass normalerweise eine Fehlerursache angegeben wird und es sich hierbei wohl um einen Fehler handle. Man sagte mir jedoch, dass ich mich ausschließlich an den Telekom Shop Biberach wenden müsse, da dort der Auftrag erstellt wurde.

      Dort konnte mir erneut nicht geholfen werden. Der Shop kontaktierte angeblich Komsa per E‑Mail – eine Rückmeldung habe ich jedoch nie erhalten. Auch mir wurde bestätigt, dass ich Komsa nicht direkt kontaktieren darf, sondern alles über die Telekom laufen muss.

      Am Telefon wurde mir anschließend empfohlen, das Gerät unrepariert zurückschicken zu lassen und den Reparaturauftrag online neu zu erstellen, da das Gerät dann angeblich an eine andere Abteilung bzw. einen anderen Dienstleister gehen würde.

      Gesagt, getan:
      Ich habe das Handy zurückerhalten, anschließend online erneut einen Reparaturauftrag erstellt, das Gerät selbst verpackt und eingesendet.

      Leider wiederholt sich nun exakt dasselbe Szenario:

      • Das Gerät wurde wieder an denselben Dienstleister geschickt.
      • Im neuen Kostenvoranschlag fehlt erneut jede Fehlerdiagnose.
      • Mir wird erneut pauschal mitgeteilt, dass es kein Gewährleistungsfall sei – ohne Begründung.

      Damit kann ich weder nachvollziehen noch belegen,

      • ob ein Eigenverschulden vorliegt oder
      • ob mir nicht doch ein Austauschgerät im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zusteht.

      Ich fühle mich mittlerweile nicht ernst genommen und habe den Eindruck, dass hier bewusst darauf gesetzt wird, dass ich irgendwann aufgebe und entweder den überhöhten Betrag zahle oder das Problem hinnehme. Das werde ich nicht tun.

      Fakt ist:

      • Ich befinde mich nicht mehr in der Garantie,
      • aber noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung.
      • In diesem Fall muss eine konkrete Fehlerursache genannt werden.
        Andernfalls könnte pauschal jedem Kunden Eigenverschulden unterstellt werden – ohne Nachweis.

      Ich habe versucht, das Problem schriftlich, telefonisch und über den Shop zu klären – ohne Erfolg. Mir wird jedes Mal gesagt, dass die zuständigen Stellen nicht direkt kontaktiert werden können. Wenn selbst die Telekom dies angeblich nicht kann, stellt sich mir die Frage, wer dann überhaupt zuständig ist.

      Ich fordere daher eine klare, schriftliche Fehlerdiagnose oder zumindest eine konkrete Benennung der angeblichen Schadensursache, damit ich meine Rechte prüfen kann.

      Ich erwarte eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, ich habe es über diverse Wege versucht und Zeit investiert. Da ich Telekomkunde bin, bestehe ich auf eine Reaktion ihrerseits! Sollte weiterhin keine Klärung erfolgen, sehe ich mich gezwungen, offiziell Beschwerde einzulegen und rechtliche Schritte zu prüfen.

      Ich hoffe sehr, dass mir hier im Forum endlich geholfen werden kann.

      JulianeMaria

      Am Telefon wurde mir anschließend empfohlen, das Gerät unrepariert zurückschicken zu lassen und den Reparaturauftrag online neu zu erstellen, da das Gerät dann angeblich an eine andere Abteilung bzw. einen anderen Dienstleister gehen würde.

      Gesagt, getan:

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 6 Stunden

      JulianeMaria

      Ich erwarte eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, ich habe es über diverse Wege versucht und Zeit investiert

      Ich melde mich hier im Forum, da dies inzwischen meine letzte verbleibende Möglichkeit ist, noch eine Antwort von der Telekom zu erhalten.
      Weder telefonisch noch per E‑Mail habe ich bislang eine zufriedenstellende Rückmeldung bekommen – trotz wochenlanger Versuche.

      Ich habe mein iPhone 15 Pro über die Telekom in Verbindung mit einem Vertrag erworben. Das Gerät ist eines Tages ohne Vorankündigung ausgegangen und ließ sich danach nicht mehr einschalten oder aufladen. Ob ein Eigenverschulden vorliegt oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
      Aus diesem Grund habe ich das Handy zur Reparatur bzw. zumindest zur Fehlerdiagnose an die Telekom eingesendet.

      Der erste Auftrag wurde über den Telekom Shop Biberach an der Riß abgewickelt. Leider muss ich anmerken, dass ich dort als Kunde äußerst unfreundlich behandelt wurde und keinerlei hilfreiche Unterstützung erhalten habe.

      Das Gerät wurde an den externen Reparaturdienstleister Komsa weitergeleitet. Kurz darauf erhielt ich einen Kostenvoranschlag über 919 €, mit der Option, entweder ein Austauschgerät zu diesem Preis zu erwerben oder das defekte Gerät unrepariert zurückzuerhalten.
      Eine Begründung oder Fehlerdiagnose, warum angeblich kein Gewährleistungsfall vorliegt, fehlte vollständig.

      Nach einem Telefonat mit der Telekom wurde mir mitgeteilt, dass normalerweise eine Fehlerursache angegeben wird und es sich hierbei wohl um einen Fehler handle. Man sagte mir jedoch, dass ich mich ausschließlich an den Telekom Shop Biberach wenden müsse, da dort der Auftrag erstellt wurde.

      Dort konnte mir erneut nicht geholfen werden. Der Shop kontaktierte angeblich Komsa per E‑Mail – eine Rückmeldung habe ich jedoch nie erhalten. Auch mir wurde bestätigt, dass ich Komsa nicht direkt kontaktieren darf, sondern alles über die Telekom laufen muss.

      Am Telefon wurde mir anschließend empfohlen, das Gerät unrepariert zurückschicken zu lassen und den Reparaturauftrag online neu zu erstellen, da das Gerät dann angeblich an eine andere Abteilung bzw. einen anderen Dienstleister gehen würde.

      Gesagt, getan:
      Ich habe das Handy zurückerhalten, anschließend online erneut einen Reparaturauftrag erstellt, das Gerät selbst verpackt und eingesendet.

      Leider wiederholt sich nun exakt dasselbe Szenario:

      • Das Gerät wurde wieder an denselben Dienstleister geschickt.
      • Im neuen Kostenvoranschlag fehlt erneut jede Fehlerdiagnose.
      • Mir wird erneut pauschal mitgeteilt, dass es kein Gewährleistungsfall sei – ohne Begründung.

      Damit kann ich weder nachvollziehen noch belegen,

      • ob ein Eigenverschulden vorliegt oder
      • ob mir nicht doch ein Austauschgerät im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zusteht.

      Ich fühle mich mittlerweile nicht ernst genommen und habe den Eindruck, dass hier bewusst darauf gesetzt wird, dass ich irgendwann aufgebe und entweder den überhöhten Betrag zahle oder das Problem hinnehme. Das werde ich nicht tun.

      Fakt ist:

      • Ich befinde mich nicht mehr in der Garantie,
      • aber noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung.
      • In diesem Fall muss eine konkrete Fehlerursache genannt werden.
        Andernfalls könnte pauschal jedem Kunden Eigenverschulden unterstellt werden – ohne Nachweis.

      Ich habe versucht, das Problem schriftlich, telefonisch und über den Shop zu klären – ohne Erfolg. Mir wird jedes Mal gesagt, dass die zuständigen Stellen nicht direkt kontaktiert werden können. Wenn selbst die Telekom dies angeblich nicht kann, stellt sich mir die Frage, wer dann überhaupt zuständig ist.

      Ich fordere daher eine klare, schriftliche Fehlerdiagnose oder zumindest eine konkrete Benennung der angeblichen Schadensursache, damit ich meine Rechte prüfen kann.

      Ich erwarte eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, ich habe es über diverse Wege versucht und Zeit investiert. Da ich Telekomkunde bin, bestehe ich auf eine Reaktion ihrerseits! Sollte weiterhin keine Klärung erfolgen, sehe ich mich gezwungen, offiziell Beschwerde einzulegen und rechtliche Schritte zu prüfen.

      Ich hoffe sehr, dass mir hier im Forum endlich geholfen werden kann.

      JulianeMaria

      Ich erwarte eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, ich habe es über diverse Wege versucht und Zeit investiert

      Das hier ist ein öffentliches User Forum. Bin mir da nicht sicher ob es da einen Anspruch auf Antwort der Telekom gibt?

      0

    • vor 5 Stunden

      JulianeMaria
      Ich melde mich hier im Forum, da dies inzwischen meine letzte verbleibende Möglichkeit ist, noch eine Antwort von der Telekom zu erhalten.
      Weder telefonisch noch per E‑Mail habe ich bislang eine zufriedenstellende Rückmeldung bekommen – trotz wochenlanger Versuche. Ich habe mein iPhone 15 Pro über die Telekom in Verbindung mit einem Vertrag erworben. Das Gerät ist eines Tages ohne Vorankündigung ausgegangen und ließ sich danach nicht mehr einschalten oder aufladen. Ob ein Eigenverschulden vorliegt oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
      Aus diesem Grund habe ich das Handy zur Reparatur bzw. zumindest zur Fehlerdiagnose an die Telekom eingesendet. Der erste Auftrag wurde über den Telekom Shop Biberach an der Riß abgewickelt. Leider muss ich anmerken, dass ich dort als Kunde äußerst unfreundlich behandelt wurde und keinerlei hilfreiche Unterstützung erhalten habe. Das Gerät wurde an den externen Reparaturdienstleister Komsa weitergeleitet. Kurz darauf erhielt ich einen Kostenvoranschlag über 919 €, mit der Option, entweder ein Austauschgerät zu diesem Preis zu erwerben oder das defekte Gerät unrepariert zurückzuerhalten.
      Eine Begründung oder Fehlerdiagnose, warum angeblich kein Gewährleistungsfall vorliegt, fehlte vollständig. Nach einem Telefonat mit der Telekom wurde mir mitgeteilt, dass normalerweise eine Fehlerursache angegeben wird und es sich hierbei wohl um einen Fehler handle. Man sagte mir jedoch, dass ich mich ausschließlich an den Telekom Shop Biberach wenden müsse, da dort der Auftrag erstellt wurde. Dort konnte mir erneut nicht geholfen werden. Der Shop kontaktierte angeblich Komsa per E‑Mail – eine Rückmeldung habe ich jedoch nie erhalten. Auch mir wurde bestätigt, dass ich Komsa nicht direkt kontaktieren darf, sondern alles über die Telekom laufen muss. Am Telefon wurde mir anschließend empfohlen, das Gerät unrepariert zurückschicken zu lassen und den Reparaturauftrag online neu zu erstellen, da das Gerät dann angeblich an eine andere Abteilung bzw. einen anderen Dienstleister gehen würde. Gesagt, getan:
      Ich habe das Handy zurückerhalten, anschließend online erneut einen Reparaturauftrag erstellt, das Gerät selbst verpackt und eingesendet. Leider wiederholt sich nun exakt dasselbe Szenario: Damit kann ich weder nachvollziehen noch belegen, Ich fühle mich mittlerweile nicht ernst genommen und habe den Eindruck, dass hier bewusst darauf gesetzt wird, dass ich irgendwann aufgebe und entweder den überhöhten Betrag zahle oder das Problem hinnehme. Das werde ich nicht tun. Fakt ist: Ich habe versucht, das Problem schriftlich, telefonisch und über den Shop zu klären – ohne Erfolg. Mir wird jedes Mal gesagt, dass die zuständigen Stellen nicht direkt kontaktiert werden können. Wenn selbst die Telekom dies angeblich nicht kann, stellt sich mir die Frage, wer dann überhaupt zuständig ist. Ich fordere daher eine klare, schriftliche Fehlerdiagnose oder zumindest eine konkrete Benennung der angeblichen Schadensursache, damit ich meine Rechte prüfen kann. Ich erwarte eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, ich habe es über diverse Wege versucht und Zeit investiert. Da ich Telekomkunde bin, bestehe ich auf eine Reaktion ihrerseits! Sollte weiterhin keine Klärung erfolgen, sehe ich mich gezwungen, offiziell Beschwerde einzulegen und rechtliche Schritte zu prüfen. Ich hoffe sehr, dass mir hier im Forum endlich geholfen werden kann.

      Ich melde mich hier im Forum, da dies inzwischen meine letzte verbleibende Möglichkeit ist, noch eine Antwort von der Telekom zu erhalten.
      Weder telefonisch noch per E‑Mail habe ich bislang eine zufriedenstellende Rückmeldung bekommen – trotz wochenlanger Versuche.

      Ich habe mein iPhone 15 Pro über die Telekom in Verbindung mit einem Vertrag erworben. Das Gerät ist eines Tages ohne Vorankündigung ausgegangen und ließ sich danach nicht mehr einschalten oder aufladen. Ob ein Eigenverschulden vorliegt oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
      Aus diesem Grund habe ich das Handy zur Reparatur bzw. zumindest zur Fehlerdiagnose an die Telekom eingesendet.

      Der erste Auftrag wurde über den Telekom Shop Biberach an der Riß abgewickelt. Leider muss ich anmerken, dass ich dort als Kunde äußerst unfreundlich behandelt wurde und keinerlei hilfreiche Unterstützung erhalten habe.

      Das Gerät wurde an den externen Reparaturdienstleister Komsa weitergeleitet. Kurz darauf erhielt ich einen Kostenvoranschlag über 919 €, mit der Option, entweder ein Austauschgerät zu diesem Preis zu erwerben oder das defekte Gerät unrepariert zurückzuerhalten.
      Eine Begründung oder Fehlerdiagnose, warum angeblich kein Gewährleistungsfall vorliegt, fehlte vollständig.

      Nach einem Telefonat mit der Telekom wurde mir mitgeteilt, dass normalerweise eine Fehlerursache angegeben wird und es sich hierbei wohl um einen Fehler handle. Man sagte mir jedoch, dass ich mich ausschließlich an den Telekom Shop Biberach wenden müsse, da dort der Auftrag erstellt wurde.

      Dort konnte mir erneut nicht geholfen werden. Der Shop kontaktierte angeblich Komsa per E‑Mail – eine Rückmeldung habe ich jedoch nie erhalten. Auch mir wurde bestätigt, dass ich Komsa nicht direkt kontaktieren darf, sondern alles über die Telekom laufen muss.

      Am Telefon wurde mir anschließend empfohlen, das Gerät unrepariert zurückschicken zu lassen und den Reparaturauftrag online neu zu erstellen, da das Gerät dann angeblich an eine andere Abteilung bzw. einen anderen Dienstleister gehen würde.

      Gesagt, getan:
      Ich habe das Handy zurückerhalten, anschließend online erneut einen Reparaturauftrag erstellt, das Gerät selbst verpackt und eingesendet.

      Leider wiederholt sich nun exakt dasselbe Szenario:

      • Das Gerät wurde wieder an denselben Dienstleister geschickt.
      • Im neuen Kostenvoranschlag fehlt erneut jede Fehlerdiagnose.
      • Mir wird erneut pauschal mitgeteilt, dass es kein Gewährleistungsfall sei – ohne Begründung.

      Damit kann ich weder nachvollziehen noch belegen,

      • ob ein Eigenverschulden vorliegt oder
      • ob mir nicht doch ein Austauschgerät im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zusteht.

      Ich fühle mich mittlerweile nicht ernst genommen und habe den Eindruck, dass hier bewusst darauf gesetzt wird, dass ich irgendwann aufgebe und entweder den überhöhten Betrag zahle oder das Problem hinnehme. Das werde ich nicht tun.

      Fakt ist:

      • Ich befinde mich nicht mehr in der Garantie,
      • aber noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung.
      • In diesem Fall muss eine konkrete Fehlerursache genannt werden.
        Andernfalls könnte pauschal jedem Kunden Eigenverschulden unterstellt werden – ohne Nachweis.

      Ich habe versucht, das Problem schriftlich, telefonisch und über den Shop zu klären – ohne Erfolg. Mir wird jedes Mal gesagt, dass die zuständigen Stellen nicht direkt kontaktiert werden können. Wenn selbst die Telekom dies angeblich nicht kann, stellt sich mir die Frage, wer dann überhaupt zuständig ist.

      Ich fordere daher eine klare, schriftliche Fehlerdiagnose oder zumindest eine konkrete Benennung der angeblichen Schadensursache, damit ich meine Rechte prüfen kann.

      Ich erwarte eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, ich habe es über diverse Wege versucht und Zeit investiert. Da ich Telekomkunde bin, bestehe ich auf eine Reaktion ihrerseits! Sollte weiterhin keine Klärung erfolgen, sehe ich mich gezwungen, offiziell Beschwerde einzulegen und rechtliche Schritte zu prüfen.

      Ich hoffe sehr, dass mir hier im Forum endlich geholfen werden kann.

      JulianeMaria

      Ich melde mich hier im Forum, da dies inzwischen meine letzte verbleibende Möglichkeit ist, noch eine Antwort von der Telekom zu erhalten.
      Weder telefonisch noch per E‑Mail habe ich bislang eine zufriedenstellende Rückmeldung bekommen – trotz wochenlanger Versuche.

      Ich habe mein iPhone 15 Pro über die Telekom in Verbindung mit einem Vertrag erworben. Das Gerät ist eines Tages ohne Vorankündigung ausgegangen und ließ sich danach nicht mehr einschalten oder aufladen. Ob ein Eigenverschulden vorliegt oder nicht, kann ich nicht beurteilen.
      Aus diesem Grund habe ich das Handy zur Reparatur bzw. zumindest zur Fehlerdiagnose an die Telekom eingesendet.

      Der erste Auftrag wurde über den Telekom Shop Biberach an der Riß abgewickelt. Leider muss ich anmerken, dass ich dort als Kunde äußerst unfreundlich behandelt wurde und keinerlei hilfreiche Unterstützung erhalten habe.

      Das Gerät wurde an den externen Reparaturdienstleister Komsa weitergeleitet. Kurz darauf erhielt ich einen Kostenvoranschlag über 919 €, mit der Option, entweder ein Austauschgerät zu diesem Preis zu erwerben oder das defekte Gerät unrepariert zurückzuerhalten.
      Eine Begründung oder Fehlerdiagnose, warum angeblich kein Gewährleistungsfall vorliegt, fehlte vollständig.

      Nach einem Telefonat mit der Telekom wurde mir mitgeteilt, dass normalerweise eine Fehlerursache angegeben wird und es sich hierbei wohl um einen Fehler handle. Man sagte mir jedoch, dass ich mich ausschließlich an den Telekom Shop Biberach wenden müsse, da dort der Auftrag erstellt wurde.

      Dort konnte mir erneut nicht geholfen werden. Der Shop kontaktierte angeblich Komsa per E‑Mail – eine Rückmeldung habe ich jedoch nie erhalten. Auch mir wurde bestätigt, dass ich Komsa nicht direkt kontaktieren darf, sondern alles über die Telekom laufen muss.

      Am Telefon wurde mir anschließend empfohlen, das Gerät unrepariert zurückschicken zu lassen und den Reparaturauftrag online neu zu erstellen, da das Gerät dann angeblich an eine andere Abteilung bzw. einen anderen Dienstleister gehen würde.

      Gesagt, getan:
      Ich habe das Handy zurückerhalten, anschließend online erneut einen Reparaturauftrag erstellt, das Gerät selbst verpackt und eingesendet.

      Leider wiederholt sich nun exakt dasselbe Szenario:

      • Das Gerät wurde wieder an denselben Dienstleister geschickt.
      • Im neuen Kostenvoranschlag fehlt erneut jede Fehlerdiagnose.
      • Mir wird erneut pauschal mitgeteilt, dass es kein Gewährleistungsfall sei – ohne Begründung.

      Damit kann ich weder nachvollziehen noch belegen,

      • ob ein Eigenverschulden vorliegt oder
      • ob mir nicht doch ein Austauschgerät im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung zusteht.

      Ich fühle mich mittlerweile nicht ernst genommen und habe den Eindruck, dass hier bewusst darauf gesetzt wird, dass ich irgendwann aufgebe und entweder den überhöhten Betrag zahle oder das Problem hinnehme. Das werde ich nicht tun.

      Fakt ist:

      • Ich befinde mich nicht mehr in der Garantie,
      • aber noch innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung.
      • In diesem Fall muss eine konkrete Fehlerursache genannt werden.
        Andernfalls könnte pauschal jedem Kunden Eigenverschulden unterstellt werden – ohne Nachweis.

      Ich habe versucht, das Problem schriftlich, telefonisch und über den Shop zu klären – ohne Erfolg. Mir wird jedes Mal gesagt, dass die zuständigen Stellen nicht direkt kontaktiert werden können. Wenn selbst die Telekom dies angeblich nicht kann, stellt sich mir die Frage, wer dann überhaupt zuständig ist.

      Ich fordere daher eine klare, schriftliche Fehlerdiagnose oder zumindest eine konkrete Benennung der angeblichen Schadensursache, damit ich meine Rechte prüfen kann.

      Ich erwarte eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden, ich habe es über diverse Wege versucht und Zeit investiert. Da ich Telekomkunde bin, bestehe ich auf eine Reaktion ihrerseits! Sollte weiterhin keine Klärung erfolgen, sehe ich mich gezwungen, offiziell Beschwerde einzulegen und rechtliche Schritte zu prüfen.

      Ich hoffe sehr, dass mir hier im Forum endlich geholfen werden kann.

      Spielt alles keine Rolle, nach 12 Monaten greift die Beweislastumkehr, was Dir sehr schwer fallen wird. 

      Weiterhin sind solche Forderungen wie von Dir gestellt in einem öffentlichen Forum nicht wirksam. Davon abgesehen ist die kurze Frist ohnehin nicht möglich einzuhalten. 

      0

    • vor 5 Stunden

      Dann prüfen Sie mal die rechtlichen Schritte und melden sich dann wieder. 

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