Umzug ins Ausland / Sonderkündigung – aber wie?

vor 4 Tagen

Hallo in die Runde : )

Ich bin vor kurzem ins Ausland umgezogen. Nach meinen Recherchen habe ich dadurch ein Sonderkündigungsrecht nach  § 60 TKG .

Nur wie kann ich das er  Telekom mitteilen? Ich bin Geschäftskunde und finde nur das normale Kündigungsformular, ohne eine Möglichkeit auf das Sonderkündigungsrecht zu verweisen. Dort kann ich auch keine Anhänge oder Erklärungen hinzufügen.

Ich habe bereits zwei mal bei der Hotline angerufen, daraufhin wurden mir diverse Links zu Formularen zugesandt, die aber leider alle nicht zu meiner Situation passen. Entweder, weil sie für Privatkunden sind, oder, weil sie nur für Festnetznummern gedacht sind.

Ich habe jetzt erstmal eine normale Kündigung abgeschickt und dann noch meine vorläufige Abmeldebescheinigung über ein Dokumenten-Upload Formular für GK.

Ist dieser Prozess wirklich so sperrig oder finde ich und die Menschen an der Hotline einfach nur nicht die richtigen Formulare?

Muss ich noch irgendwas anderes machen, damit die Kündigung vorgemerkt wird?

Danke für jedwede Hilfe : )

Letzte Aktivität

vor 3 Tagen

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 4 Tagen

      Eigentlich musst du einen Umzug beauftragen.

      Nur wenn dann festgestellt wird das am neuen Standort der gleiche Tarif nicht möglich ist wird einem ein Sonderkündigungsrecht gewährt. (So ist es zumindest bein den normalen Tarifen)

      Die Reihenfolge muss normalerweise eingehalten werden.

      Wie langen wäre noch die Mindestlaufzeit?

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      von

      vor 4 Tagen

      eytec

      Eigentlich musst du einen Umzug beauftragen.

      Eigentlich musst du einen Umzug beauftragen.

      Nur wenn dann festgestellt wird das am neuen Standort der gleiche Tarif nicht möglich ist wird einem ein Sonderkündigungsrecht gewährt. (So ist es zumindest bein den normalen Tarifen)

      Die Reihenfolge muss normalerweise eingehalten werden.

      Wie langen wäre noch die Mindestlaufzeit?

      eytec

      Eigentlich musst du einen Umzug beauftragen.

      Das geht aber nicht ins Ausland.

      @ulfertg 

      Bitte dein Profil befüllen und einen großzügigen Zeitraum der Erreichbarkeit angeben.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Tagen

      Guten Morgen @ulfertg

       

      auch im Geschäftskundenbereich besteht das Sonderkündigungsrecht bei einem Umzug ins Ausland. 

      Wir benötigen hier auf jeden Fall die Abmeldebescheinigung aus Deutschland. Ich habe hier nochmal einen Link für Dich, wo Du den Nachweis hochladen kannst. Du kannst dann also über diesen Link kündigen, Du kannst dort einen Freitext eingeben,  und die Abteilung die hierfür zuständig ist, erledigt dann alles für Dich. 

       

      Ich melde mich aber später nochmal bei Dir. 

       

      Liebe Grüße 

       

      Karin 

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    • vor 3 Tagen

      Hallo @ulfertg

       

      vielen Dank für das tolle Gespräch.

       

      Sollten noch Fragen auftauchen, melden Sie sich einfach wieder bei uns. 

       

      Ich wünsche alles Gute für die Zukunft im neuen Land. Ein wenig neidisch bin ich ja. 

       

      Liebe Grüße

       

      Karin 

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      von

      vor 3 Tagen

      Hallo Karin,

      vielen Dank für die Unterstützung und die guten Wünsche : )

      Liebe Grüße aus Norwegen,

      Ulfert

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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