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Ungewollte Vertragsverlängerung
5 years ago
Hallo. Ich habe bereits im Januar 2018 einen Mobilfunkvertrag mit Smartphone mit 24 Monaten Mindestlaufzeit (Vertragsende 12.01.2020) bei der Telekom abgeschlossen. Hierzu hatte ich im Oktober 1019 beim Kundenservice angerufen und mitgeteilt, dass ich den Vertrag gerne kündigen möchte. Hier wurde mir gesagt, das geht erst ab 12.12.19, also einen Monat vor Laufzeitende, meine Kündigung wäre aber jetzt "vorgemerkt". Ich war also erstmal beruhigt. Zur Sicherheit habe ich nun am 31.12.19 zusätzlich online gekündigt. Jetzt heißt es per Mail, der Vertrag hat sich entgegen meinem Wunsch um 1 Jahr verlängert. Auf Nachfrage wurde mir hier in überheblich unfreundlicher Weise mitgeteilt, das ich hätte im Oktober schriftlich kündigen müssen und ich jetzt zu spät sei - Pech gehabt (obwohl das im Oktober mit keinem Wort erwähnt wurde). Jetzt soll ich 1 Jahr lang den bestehenden Vertrag zahlen (und somit das bereits abbezahlte Smartphone noch weiter bezahlen). Liebe Telekom, was sind das für Knebel-Praktiken und wer berät die, die mich beraten??? Ich bin langjährige Kunde auch mit Festnetzvertrag, wieso wurde mir nicht schon im Oktober mitgeteilt, das ich direkt hätte kündigen müssen? Ich empfinde das als Unverschämtheit.
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7 years ago
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5 years ago
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5 years ago
Hallo @Matthias Treusch,
willkommen in der Community und ein frohes neues Jahr. Jetzt war ich nicht beim Gespräch dabei und kann und möchte nicht beurteilen, wie dieses abgelaufen ist.
Die Kündigungsfrist von 3 Monaten und das entsprechende Datum sind zur Sicherheit noch einmal auf jeder Rechnung aufgedruckt... die Kündigung kann schriftlich, aber auch online erfolgen.... Ärgerlich, aber telefonisch wird diese nicht entgegengenommen.
VG
Peuki
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5 years ago
@Matthias Treusch
Wodurch das Missverständnis entstand, kann ich nicht nachvollziehen.
Mobilfunkverträgen haben in der Regel 3 Monate Kündigungsfrist, dies erscheint auch z.B. im Kundencenter, in jeder Rechnung und in der Auftragsbestätigung.
Du kannst den Vertrag mit oder ohne Handy verlängern (um 24 Monate), dann zahlst du die Endgerätesubvention nicht mehr "umsonst" weiter.
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5 years ago
Naja, man muss sich auch selbst um seine Vertragsmodalitäten kümmern. So blöd das jetzt auch rüberkommen mag. Du kannst aber dann auf einen Tarif ohne Handy umstellen und damit reduziert sich dein Grundpreis. Hinterlege mal deine Daten hier im Profil damit sich das mal ein Mitarbeiter anschauen kann. Folge dazu meiner Signatur.
Freundliche Grüße
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5 years ago
Das Laufzeitverträge sich bei nicht Kündigung verlängern ist nichts wirklich neues.
Das relevante Datum steht auf jeder Rechnung.
Du kannst nun in einen Vertrag ohne Handy mit einer Laufzeit von 24 Monaten wechseln, damit du wenigsten das Handy nicht weiter bezahlst. Oder du nimmst ein neues Handy mit Vertragsverlängerung
upps, da war ich wohl viel zu langsam
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5 years ago
Hierzu hatte ich im Oktober 1019 beim Kundenservice angerufen und mitgeteilt, dass ich den Vertrag gerne kündigen möchte. Hier wurde mir gesagt, das geht erst ab 12.12.19, also einen Monat vor Laufzeitende, meine Kündigung wäre aber jetzt "vorgemerkt".
Irgendwie finde ich diese Aussage "seltsam". Ich kann doch meinen Vertrag jederzeit kündigen und nicht erst 1 Monat
vor Laufzeit ende! Selbst wenn ich einen Neuvertrag abschließe und direkt 2 Tage nach Aktivierung zum Laufzeitende
kündige ist die Kündigung selbstverständlich rechtskräftig!
Hast du eine Kündigungsbestätigung erhalten?
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5 years ago
@Mächschen
Von hier habe ich den Link xD
Bin davon ausgegangen das es die aktuell ist.
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5 years ago
Warum verlinkst du uralte AGB?
Warum verlinkst du uralte AGB?
Kann durchaus sein, das diese AGB für ihn gültig sind - es gelten natürlich die AGB die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig waren.
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5 years ago
@Ludwig II Warum verlinkst du uralte AGB?
@Ludwig II
Warum verlinkst du uralte AGB?
Die hat mein Freund Google gefunden...
hat sich den bzgl. Laufzeiten und Kündigungsform und Fristen was geändert?
Außerdem gelten ja die AGB, die z.Zt. des Vertragsabschlusses gültig waren und nicht die aktuellsten.
Also der TE müßte wissen, welche AGB in seinem Falle gültig sind.
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