Unvollständige Vertragserfüllung / fehlende Information zur internen „3-Monats-Wartezeit“

vor 4 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich sehe mich veranlasst, mich aufgrund einer Vielzahl widersprüchlicher Auskünfte sowie einer aus meiner Sicht rechtswidrigen und nicht gerechtfertigten teilweisen Leistungsverweigerung im Zusammenhang mit meinem Mobilfunkvertrag an Sie zu wenden. Die aktuellen Vorgänge lassen erhebliche Zweifel an der Einhaltung gesetzlicher Aufklärungspflichten, der Vertragstreue sowie der Transparenz Ihrer Entscheidungsprozesse aufkommen.

Im Oktober beabsichtigte ich, gemeinsam mit meiner Familie vollständig zur Telekom zu wechseln (vier SIM-Karten sowie eine Multi-SIM-Karte). Von Beginn an wurde mir zugesichert, dass im Rahmen des Gesamtvertrags zwei Endgeräte Bestandteil der Vereinbarung seien. Diese Zusage wurde mehrfach bestätigt und stellte für mich eine wesentliche vertragliche Grundlage dar.

Zwischenzeitlich wurden folgende Vertragsbestandteile ohne Einschränkung genehmigt und geliefert:

  • Haupt-SIM samt Endgerät,

  • zwei weitere SIM-Karten,

  • eine Multi-SIM.

Der weitere Verlauf war jedoch geprägt von einer Reihe von Vorgängen, die sowohl aus tatsächlicher als auch aus rechtlicher Sicht erheblich problematisch sind:

1. Ablehnungen ohne Begründung

Kurz nach der Bestellung erhielt ich eine erste Ablehnung ohne jede inhaltliche Erläuterung. Auf Nachfrage erklärte ein Berater, diese beziehe sich lediglich auf die erste Bonitätsabfrage und sei gegenstandslos.
Wenige Tage später folgte ein weiteres Ablehnungsschreiben gleicher Art – wiederum ohne Begründung.

E

2. Falschauskünfte und widersprüchliche Beratung

Mehrfach erhielt ich sachlich unzutreffende Informationen. So wurde mir in der vergangenen Woche erklärt, der Vorgang müsse aufgrund eines Fehlers „neu bestellt“ werden. Auch hierbei erfolgte keine Aufklärung über interne Sperrfristen oder Voraussetzungen.

3. Neues Argument am 24.11.2025: „Nicht machbar“

Erst am 24.11.2025 wurde mir erstmals mitgeteilt, dass die beantragte Anzahl an Karten und das zweite Endgerät grundsätzlich „nicht machbar“ seien – ein Umstand, der nach übereinstimmender Aussage sämtlicher vorheriger Mitarbeiter nie existierte. Gleichzeitig wurde ich erneut an die Bonitätsabteilung verwiesen.

4. Erneute Bestätigung der einwandfreien Bonität

Am selben Tag erhielt ich erneut die schriftliche Bestätigung, dass keinerlei negative Merkmale vorliegen.
Damit entfällt jede Grundlage für eine bonitätsbasierte Leistungsverweigerung.

5. Gespräch mit einer Vorgesetzten

Heute wurde meinem Wunsch nach einer Eskalation entsprochen. Die betreffende Führungskraft entschuldigte sich ausdrücklich für die Fehlberatung, erklärte aber, der Auftrag sei „systembedingt“ nicht ausführbar.

6. Nachträgliche Einführung einer „3-Monats-Wartefrist“

Erst nach all diesen Vorgängen wurde mir erklärt, dass die Freigabe der letzten SIM-Karte sowie des zweiten Endgeräts erst nach drei Monaten ordnungsgemäßer Rechnungszahlung erfolgen könne.

Diese Voraussetzung wurde:

  • in keinem Beratungsgespräch,

  • in keinem Ablehnungsschreiben,

  • und zu keinem Zeitpunkt im Rahmen der Bonitätsprüfung

kommuniziert.

Ein nachträgliches Einführen einer solchen Bedingung stellt einen Eingriff in den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang dar und verletzt die Grundsätze von Treu und Glauben sowie die gesetzliche Informationspflichten.

Darüber hinaus wurde durch die wiederholt unzutreffenden Informationen ein erheblicher Vertrauenstatbestand geschaffen. 

Vor diesem Hintergrund bitte ich um verbindliche, rechtsbegründete Stellungnahme zu folgenden Punkten:

  1. Auf welcher konkreten Rechts- und Vertragsgrundlage wird die interne „3-Monats-Wartefrist“ angewendet, obwohl diese weder Bestandteil des Beratungsgesprächs noch des Vertragsabschlusses war und trotz mehrfacher Ablehnungen nie mitgeteilt wurde?

  2. Wie erklären Sie, dass vier Karten sowie ein Endgerät unter identischen Voraussetzungen genehmigt wurden, während die letzten beiden Vertragsbestandteile abgelehnt werden – obwohl die Bonität nachweislich einwandfrei ist?

  3. Auf welcher Grundlage wurden zwei Ablehnungsschreiben ohne Begründung versendet?

  4. Welche Maßnahmen ergreift Ihr Unternehmen, um den ursprünglich zugesagten Vertragsumfang vollumfänglich und zeitnah zu erfüllen, insbesondere unter Berücksichtigung der wiederholten fehlerhaften Beratung?

Ich bitte um eine schriftliche, rechtsverbindliche Stellungnahme sowie Überprüfung der bisherigen Entscheidung.
Da der Vertragswechsel ausdrücklich als Gesamtpaket abgeschlossen wurde, ist eine nachträgliche Einschränkung ohne transparente Grundlage weder vertraglich noch rechtlich haltbar.

Mit freundlichen Grüßen

Hinweis

Dieser Beitrag wurde von cannondaleMuc am 26.11.2025 12:02 eskaliert.

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0

16

    • vor 4 Stunden

      Das ist eine Community für Kunden und von Kunden zum Austausch. Hier gibt es keine Stellungnahme. Dafür ist die Beschwerde-Abteilung zuständig und hast du das schon das Formular ausgefüllt?

      0

    • vor 4 Stunden

      MSV_Fan

      Ich bitte um eine schriftliche, rechtsverbindliche Stellungnahme sowie Überprüfung der bisherigen Entscheidung.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich sehe mich veranlasst, mich aufgrund einer Vielzahl widersprüchlicher Auskünfte sowie einer aus meiner Sicht rechtswidrigen und nicht gerechtfertigten teilweisen Leistungsverweigerung im Zusammenhang mit meinem Mobilfunkvertrag an Sie zu wenden. Die aktuellen Vorgänge lassen erhebliche Zweifel an der Einhaltung gesetzlicher Aufklärungspflichten, der Vertragstreue sowie der Transparenz Ihrer Entscheidungsprozesse aufkommen.

      Im Oktober beabsichtigte ich, gemeinsam mit meiner Familie vollständig zur Telekom zu wechseln (vier SIM-Karten sowie eine Multi-SIM-Karte). Von Beginn an wurde mir zugesichert, dass im Rahmen des Gesamtvertrags zwei Endgeräte Bestandteil der Vereinbarung seien. Diese Zusage wurde mehrfach bestätigt und stellte für mich eine wesentliche vertragliche Grundlage dar.

      Zwischenzeitlich wurden folgende Vertragsbestandteile ohne Einschränkung genehmigt und geliefert:

      • Haupt-SIM samt Endgerät,

      • zwei weitere SIM-Karten,

      • eine Multi-SIM.

      Der weitere Verlauf war jedoch geprägt von einer Reihe von Vorgängen, die sowohl aus tatsächlicher als auch aus rechtlicher Sicht erheblich problematisch sind:

      1. Ablehnungen ohne Begründung

      Kurz nach der Bestellung erhielt ich eine erste Ablehnung ohne jede inhaltliche Erläuterung. Auf Nachfrage erklärte ein Berater, diese beziehe sich lediglich auf die erste Bonitätsabfrage und sei gegenstandslos.
      Wenige Tage später folgte ein weiteres Ablehnungsschreiben gleicher Art – wiederum ohne Begründung.

      E

      2. Falschauskünfte und widersprüchliche Beratung

      Mehrfach erhielt ich sachlich unzutreffende Informationen. So wurde mir in der vergangenen Woche erklärt, der Vorgang müsse aufgrund eines Fehlers „neu bestellt“ werden. Auch hierbei erfolgte keine Aufklärung über interne Sperrfristen oder Voraussetzungen.

      3. Neues Argument am 24.11.2025: „Nicht machbar“

      Erst am 24.11.2025 wurde mir erstmals mitgeteilt, dass die beantragte Anzahl an Karten und das zweite Endgerät grundsätzlich „nicht machbar“ seien – ein Umstand, der nach übereinstimmender Aussage sämtlicher vorheriger Mitarbeiter nie existierte. Gleichzeitig wurde ich erneut an die Bonitätsabteilung verwiesen.

      4. Erneute Bestätigung der einwandfreien Bonität

      Am selben Tag erhielt ich erneut die schriftliche Bestätigung, dass keinerlei negative Merkmale vorliegen.
      Damit entfällt jede Grundlage für eine bonitätsbasierte Leistungsverweigerung.

      5. Gespräch mit einer Vorgesetzten

      Heute wurde meinem Wunsch nach einer Eskalation entsprochen. Die betreffende Führungskraft entschuldigte sich ausdrücklich für die Fehlberatung, erklärte aber, der Auftrag sei „systembedingt“ nicht ausführbar.

      6. Nachträgliche Einführung einer „3-Monats-Wartefrist“

      Erst nach all diesen Vorgängen wurde mir erklärt, dass die Freigabe der letzten SIM-Karte sowie des zweiten Endgeräts erst nach drei Monaten ordnungsgemäßer Rechnungszahlung erfolgen könne.

      Diese Voraussetzung wurde:

      • in keinem Beratungsgespräch,

      • in keinem Ablehnungsschreiben,

      • und zu keinem Zeitpunkt im Rahmen der Bonitätsprüfung

      kommuniziert.

      Ein nachträgliches Einführen einer solchen Bedingung stellt einen Eingriff in den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang dar und verletzt die Grundsätze von Treu und Glauben sowie die gesetzliche Informationspflichten.

      Darüber hinaus wurde durch die wiederholt unzutreffenden Informationen ein erheblicher Vertrauenstatbestand geschaffen. 

      Vor diesem Hintergrund bitte ich um verbindliche, rechtsbegründete Stellungnahme zu folgenden Punkten:

      1. Auf welcher konkreten Rechts- und Vertragsgrundlage wird die interne „3-Monats-Wartefrist“ angewendet, obwohl diese weder Bestandteil des Beratungsgesprächs noch des Vertragsabschlusses war und trotz mehrfacher Ablehnungen nie mitgeteilt wurde?

      2. Wie erklären Sie, dass vier Karten sowie ein Endgerät unter identischen Voraussetzungen genehmigt wurden, während die letzten beiden Vertragsbestandteile abgelehnt werden – obwohl die Bonität nachweislich einwandfrei ist?

      3. Auf welcher Grundlage wurden zwei Ablehnungsschreiben ohne Begründung versendet?

      4. Welche Maßnahmen ergreift Ihr Unternehmen, um den ursprünglich zugesagten Vertragsumfang vollumfänglich und zeitnah zu erfüllen, insbesondere unter Berücksichtigung der wiederholten fehlerhaften Beratung?

      Ich bitte um eine schriftliche, rechtsverbindliche Stellungnahme sowie Überprüfung der bisherigen Entscheidung.
      Da der Vertragswechsel ausdrücklich als Gesamtpaket abgeschlossen wurde, ist eine nachträgliche Einschränkung ohne transparente Grundlage weder vertraglich noch rechtlich haltbar.

      Mit freundlichen Grüßen

      MSV_Fan

      Ich bitte um eine schriftliche, rechtsverbindliche Stellungnahme sowie Überprüfung der bisherigen Entscheidung.

      Bekommst du hier nicht in einem Kunden helfen Kunden Forum. 

      So viel Text dank KI, schwer alles zu lesen. 

      1

      von

      vor 4 Stunden

      Dieses KI-Geschreibs nervt!

      Bin raus!

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 4 Stunden

      MSV_Fan

      Da der Vertragswechsel ausdrücklich als Gesamtpaket abgeschlossen wurde, ist eine nachträgliche Einschränkung ohne transparente Grundlage weder vertraglich noch rechtlich haltbar.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich sehe mich veranlasst, mich aufgrund einer Vielzahl widersprüchlicher Auskünfte sowie einer aus meiner Sicht rechtswidrigen und nicht gerechtfertigten teilweisen Leistungsverweigerung im Zusammenhang mit meinem Mobilfunkvertrag an Sie zu wenden. Die aktuellen Vorgänge lassen erhebliche Zweifel an der Einhaltung gesetzlicher Aufklärungspflichten, der Vertragstreue sowie der Transparenz Ihrer Entscheidungsprozesse aufkommen.

      Im Oktober beabsichtigte ich, gemeinsam mit meiner Familie vollständig zur Telekom zu wechseln (vier SIM-Karten sowie eine Multi-SIM-Karte). Von Beginn an wurde mir zugesichert, dass im Rahmen des Gesamtvertrags zwei Endgeräte Bestandteil der Vereinbarung seien. Diese Zusage wurde mehrfach bestätigt und stellte für mich eine wesentliche vertragliche Grundlage dar.

      Zwischenzeitlich wurden folgende Vertragsbestandteile ohne Einschränkung genehmigt und geliefert:

      • Haupt-SIM samt Endgerät,

      • zwei weitere SIM-Karten,

      • eine Multi-SIM.

      Der weitere Verlauf war jedoch geprägt von einer Reihe von Vorgängen, die sowohl aus tatsächlicher als auch aus rechtlicher Sicht erheblich problematisch sind:

      1. Ablehnungen ohne Begründung

      Kurz nach der Bestellung erhielt ich eine erste Ablehnung ohne jede inhaltliche Erläuterung. Auf Nachfrage erklärte ein Berater, diese beziehe sich lediglich auf die erste Bonitätsabfrage und sei gegenstandslos.
      Wenige Tage später folgte ein weiteres Ablehnungsschreiben gleicher Art – wiederum ohne Begründung.

      E

      2. Falschauskünfte und widersprüchliche Beratung

      Mehrfach erhielt ich sachlich unzutreffende Informationen. So wurde mir in der vergangenen Woche erklärt, der Vorgang müsse aufgrund eines Fehlers „neu bestellt“ werden. Auch hierbei erfolgte keine Aufklärung über interne Sperrfristen oder Voraussetzungen.

      3. Neues Argument am 24.11.2025: „Nicht machbar“

      Erst am 24.11.2025 wurde mir erstmals mitgeteilt, dass die beantragte Anzahl an Karten und das zweite Endgerät grundsätzlich „nicht machbar“ seien – ein Umstand, der nach übereinstimmender Aussage sämtlicher vorheriger Mitarbeiter nie existierte. Gleichzeitig wurde ich erneut an die Bonitätsabteilung verwiesen.

      4. Erneute Bestätigung der einwandfreien Bonität

      Am selben Tag erhielt ich erneut die schriftliche Bestätigung, dass keinerlei negative Merkmale vorliegen.
      Damit entfällt jede Grundlage für eine bonitätsbasierte Leistungsverweigerung.

      5. Gespräch mit einer Vorgesetzten

      Heute wurde meinem Wunsch nach einer Eskalation entsprochen. Die betreffende Führungskraft entschuldigte sich ausdrücklich für die Fehlberatung, erklärte aber, der Auftrag sei „systembedingt“ nicht ausführbar.

      6. Nachträgliche Einführung einer „3-Monats-Wartefrist“

      Erst nach all diesen Vorgängen wurde mir erklärt, dass die Freigabe der letzten SIM-Karte sowie des zweiten Endgeräts erst nach drei Monaten ordnungsgemäßer Rechnungszahlung erfolgen könne.

      Diese Voraussetzung wurde:

      • in keinem Beratungsgespräch,

      • in keinem Ablehnungsschreiben,

      • und zu keinem Zeitpunkt im Rahmen der Bonitätsprüfung

      kommuniziert.

      Ein nachträgliches Einführen einer solchen Bedingung stellt einen Eingriff in den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang dar und verletzt die Grundsätze von Treu und Glauben sowie die gesetzliche Informationspflichten.

      Darüber hinaus wurde durch die wiederholt unzutreffenden Informationen ein erheblicher Vertrauenstatbestand geschaffen. 

      Vor diesem Hintergrund bitte ich um verbindliche, rechtsbegründete Stellungnahme zu folgenden Punkten:

      1. Auf welcher konkreten Rechts- und Vertragsgrundlage wird die interne „3-Monats-Wartefrist“ angewendet, obwohl diese weder Bestandteil des Beratungsgesprächs noch des Vertragsabschlusses war und trotz mehrfacher Ablehnungen nie mitgeteilt wurde?

      2. Wie erklären Sie, dass vier Karten sowie ein Endgerät unter identischen Voraussetzungen genehmigt wurden, während die letzten beiden Vertragsbestandteile abgelehnt werden – obwohl die Bonität nachweislich einwandfrei ist?

      3. Auf welcher Grundlage wurden zwei Ablehnungsschreiben ohne Begründung versendet?

      4. Welche Maßnahmen ergreift Ihr Unternehmen, um den ursprünglich zugesagten Vertragsumfang vollumfänglich und zeitnah zu erfüllen, insbesondere unter Berücksichtigung der wiederholten fehlerhaften Beratung?

      Ich bitte um eine schriftliche, rechtsverbindliche Stellungnahme sowie Überprüfung der bisherigen Entscheidung.
      Da der Vertragswechsel ausdrücklich als Gesamtpaket abgeschlossen wurde, ist eine nachträgliche Einschränkung ohne transparente Grundlage weder vertraglich noch rechtlich haltbar.

      Mit freundlichen Grüßen

      MSV_Fan

      Da der Vertragswechsel ausdrücklich als Gesamtpaket abgeschlossen wurde, ist eine nachträgliche Einschränkung ohne transparente Grundlage weder vertraglich noch rechtlich haltbar.

      😂

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    • vor 4 Stunden

      MSV_Fan
      Sehr geehrte Damen und Herren, ich sehe mich veranlasst, mich aufgrund einer Vielzahl widersprüchlicher Auskünfte sowie einer aus meiner Sicht rechtswidrigen und nicht gerechtfertigten teilweisen Leistungsverweigerung im Zusammenhang mit meinem Mobilfunkvertrag an Sie zu wenden. Die aktuellen Vorgänge lassen erhebliche Zweifel an der Einhaltung gesetzlicher Aufklärungspflichten, der Vertragstreue sowie der Transparenz Ihrer Entscheidungsprozesse aufkommen. Im Oktober beabsichtigte ich, gemeinsam mit meiner Familie vollständig zur Telekom zu wechseln (vier SIM-Karten sowie eine Multi-SIM-Karte). Von Beginn an wurde mir zugesichert, dass im Rahmen des Gesamtvertrags zwei Endgeräte Bestandteil der Vereinbarung seien. Diese Zusage wurde mehrfach bestätigt und stellte für mich eine wesentliche vertragliche Grundlage dar. Zwischenzeitlich wurden folgende Vertragsbestandteile ohne Einschränkung genehmigt und geliefert: Haupt-SIM samt Endgerät, zwei weitere SIM-Karten, eine Multi-SIM. Der weitere Verlauf war jedoch geprägt von einer Reihe von Vorgängen, die sowohl aus tatsächlicher als auch aus rechtlicher Sicht erheblich problematisch sind: 1. Ablehnungen ohne Begründung Kurz nach der Bestellung erhielt ich eine erste Ablehnung ohne jede inhaltliche Erläuterung. Auf Nachfrage erklärte ein Berater, diese beziehe sich lediglich auf die erste Bonitätsabfrage und sei gegenstandslos.
      Wenige Tage später folgte ein weiteres Ablehnungsschreiben gleicher Art – wiederum ohne Begründung. E 2. Falschauskünfte und widersprüchliche Beratung Mehrfach erhielt ich sachlich unzutreffende Informationen. So wurde mir in der vergangenen Woche erklärt, der Vorgang müsse aufgrund eines Fehlers „neu bestellt“ werden. Auch hierbei erfolgte keine Aufklärung über interne Sperrfristen oder Voraussetzungen. 3. Neues Argument am 24.11.2025: „Nicht machbar“ Erst am 24.11.2025 wurde mir erstmals mitgeteilt, dass die beantragte Anzahl an Karten und das zweite Endgerät grundsätzlich „nicht machbar“ seien – ein Umstand, der nach übereinstimmender Aussage sämtlicher vorheriger Mitarbeiter nie existierte. Gleichzeitig wurde ich erneut an die Bonitätsabteilung verwiesen. 4. Erneute Bestätigung der einwandfreien Bonität Am selben Tag erhielt ich erneut die schriftliche Bestätigung, dass keinerlei negative Merkmale vorliegen.
      Damit entfällt jede Grundlage für eine bonitätsbasierte Leistungsverweigerung. 5. Gespräch mit einer Vorgesetzten Heute wurde meinem Wunsch nach einer Eskalation entsprochen. Die betreffende Führungskraft entschuldigte sich ausdrücklich für die Fehlberatung, erklärte aber, der Auftrag sei „systembedingt“ nicht ausführbar. 6. Nachträgliche Einführung einer „3-Monats-Wartefrist“ Erst nach all diesen Vorgängen wurde mir erklärt, dass die Freigabe der letzten SIM-Karte sowie des zweiten Endgeräts erst nach drei Monaten ordnungsgemäßer Rechnungszahlung erfolgen könne. Diese Voraussetzung wurde: in keinem Beratungsgespräch, in keinem Ablehnungsschreiben, und zu keinem Zeitpunkt im Rahmen der Bonitätsprüfung kommuniziert. Ein nachträgliches Einführen einer solchen Bedingung stellt einen Eingriff in den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang dar und verletzt die Grundsätze von Treu und Glauben sowie die gesetzliche Informationspflichten. Darüber hinaus wurde durch die wiederholt unzutreffenden Informationen ein erheblicher Vertrauenstatbestand geschaffen.  Vor diesem Hintergrund bitte ich um verbindliche, rechtsbegründete Stellungnahme zu folgenden Punkten: Auf welcher konkreten Rechts- und Vertragsgrundlage wird die interne „3-Monats-Wartefrist“ angewendet, obwohl diese weder Bestandteil des Beratungsgesprächs noch des Vertragsabschlusses war und trotz mehrfacher Ablehnungen nie mitgeteilt wurde? Wie erklären Sie, dass vier Karten sowie ein Endgerät unter identischen Voraussetzungen genehmigt wurden, während die letzten beiden Vertragsbestandteile abgelehnt werden – obwohl die Bonität nachweislich einwandfrei ist? Auf welcher Grundlage wurden zwei Ablehnungsschreiben ohne Begründung versendet? Welche Maßnahmen ergreift Ihr Unternehmen, um den ursprünglich zugesagten Vertragsumfang vollumfänglich und zeitnah zu erfüllen, insbesondere unter Berücksichtigung der wiederholten fehlerhaften Beratung? Ich bitte um eine schriftliche, rechtsverbindliche Stellungnahme sowie Überprüfung der bisherigen Entscheidung.
      Da der Vertragswechsel ausdrücklich als Gesamtpaket abgeschlossen wurde, ist eine nachträgliche Einschränkung ohne transparente Grundlage weder vertraglich noch rechtlich haltbar. Mit freundlichen Grüßen

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich sehe mich veranlasst, mich aufgrund einer Vielzahl widersprüchlicher Auskünfte sowie einer aus meiner Sicht rechtswidrigen und nicht gerechtfertigten teilweisen Leistungsverweigerung im Zusammenhang mit meinem Mobilfunkvertrag an Sie zu wenden. Die aktuellen Vorgänge lassen erhebliche Zweifel an der Einhaltung gesetzlicher Aufklärungspflichten, der Vertragstreue sowie der Transparenz Ihrer Entscheidungsprozesse aufkommen.

      Im Oktober beabsichtigte ich, gemeinsam mit meiner Familie vollständig zur Telekom zu wechseln (vier SIM-Karten sowie eine Multi-SIM-Karte). Von Beginn an wurde mir zugesichert, dass im Rahmen des Gesamtvertrags zwei Endgeräte Bestandteil der Vereinbarung seien. Diese Zusage wurde mehrfach bestätigt und stellte für mich eine wesentliche vertragliche Grundlage dar.

      Zwischenzeitlich wurden folgende Vertragsbestandteile ohne Einschränkung genehmigt und geliefert:

      • Haupt-SIM samt Endgerät,

      • zwei weitere SIM-Karten,

      • eine Multi-SIM.

      Der weitere Verlauf war jedoch geprägt von einer Reihe von Vorgängen, die sowohl aus tatsächlicher als auch aus rechtlicher Sicht erheblich problematisch sind:

      1. Ablehnungen ohne Begründung

      Kurz nach der Bestellung erhielt ich eine erste Ablehnung ohne jede inhaltliche Erläuterung. Auf Nachfrage erklärte ein Berater, diese beziehe sich lediglich auf die erste Bonitätsabfrage und sei gegenstandslos.
      Wenige Tage später folgte ein weiteres Ablehnungsschreiben gleicher Art – wiederum ohne Begründung.

      E

      2. Falschauskünfte und widersprüchliche Beratung

      Mehrfach erhielt ich sachlich unzutreffende Informationen. So wurde mir in der vergangenen Woche erklärt, der Vorgang müsse aufgrund eines Fehlers „neu bestellt“ werden. Auch hierbei erfolgte keine Aufklärung über interne Sperrfristen oder Voraussetzungen.

      3. Neues Argument am 24.11.2025: „Nicht machbar“

      Erst am 24.11.2025 wurde mir erstmals mitgeteilt, dass die beantragte Anzahl an Karten und das zweite Endgerät grundsätzlich „nicht machbar“ seien – ein Umstand, der nach übereinstimmender Aussage sämtlicher vorheriger Mitarbeiter nie existierte. Gleichzeitig wurde ich erneut an die Bonitätsabteilung verwiesen.

      4. Erneute Bestätigung der einwandfreien Bonität

      Am selben Tag erhielt ich erneut die schriftliche Bestätigung, dass keinerlei negative Merkmale vorliegen.
      Damit entfällt jede Grundlage für eine bonitätsbasierte Leistungsverweigerung.

      5. Gespräch mit einer Vorgesetzten

      Heute wurde meinem Wunsch nach einer Eskalation entsprochen. Die betreffende Führungskraft entschuldigte sich ausdrücklich für die Fehlberatung, erklärte aber, der Auftrag sei „systembedingt“ nicht ausführbar.

      6. Nachträgliche Einführung einer „3-Monats-Wartefrist“

      Erst nach all diesen Vorgängen wurde mir erklärt, dass die Freigabe der letzten SIM-Karte sowie des zweiten Endgeräts erst nach drei Monaten ordnungsgemäßer Rechnungszahlung erfolgen könne.

      Diese Voraussetzung wurde:

      • in keinem Beratungsgespräch,

      • in keinem Ablehnungsschreiben,

      • und zu keinem Zeitpunkt im Rahmen der Bonitätsprüfung

      kommuniziert.

      Ein nachträgliches Einführen einer solchen Bedingung stellt einen Eingriff in den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang dar und verletzt die Grundsätze von Treu und Glauben sowie die gesetzliche Informationspflichten.

      Darüber hinaus wurde durch die wiederholt unzutreffenden Informationen ein erheblicher Vertrauenstatbestand geschaffen. 

      Vor diesem Hintergrund bitte ich um verbindliche, rechtsbegründete Stellungnahme zu folgenden Punkten:

      1. Auf welcher konkreten Rechts- und Vertragsgrundlage wird die interne „3-Monats-Wartefrist“ angewendet, obwohl diese weder Bestandteil des Beratungsgesprächs noch des Vertragsabschlusses war und trotz mehrfacher Ablehnungen nie mitgeteilt wurde?

      2. Wie erklären Sie, dass vier Karten sowie ein Endgerät unter identischen Voraussetzungen genehmigt wurden, während die letzten beiden Vertragsbestandteile abgelehnt werden – obwohl die Bonität nachweislich einwandfrei ist?

      3. Auf welcher Grundlage wurden zwei Ablehnungsschreiben ohne Begründung versendet?

      4. Welche Maßnahmen ergreift Ihr Unternehmen, um den ursprünglich zugesagten Vertragsumfang vollumfänglich und zeitnah zu erfüllen, insbesondere unter Berücksichtigung der wiederholten fehlerhaften Beratung?

      Ich bitte um eine schriftliche, rechtsverbindliche Stellungnahme sowie Überprüfung der bisherigen Entscheidung.
      Da der Vertragswechsel ausdrücklich als Gesamtpaket abgeschlossen wurde, ist eine nachträgliche Einschränkung ohne transparente Grundlage weder vertraglich noch rechtlich haltbar.

      Mit freundlichen Grüßen

      MSV_Fan

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich sehe mich veranlasst, mich aufgrund einer Vielzahl widersprüchlicher Auskünfte sowie einer aus meiner Sicht rechtswidrigen und nicht gerechtfertigten teilweisen Leistungsverweigerung im Zusammenhang mit meinem Mobilfunkvertrag an Sie zu wenden. Die aktuellen Vorgänge lassen erhebliche Zweifel an der Einhaltung gesetzlicher Aufklärungspflichten, der Vertragstreue sowie der Transparenz Ihrer Entscheidungsprozesse aufkommen.

      Im Oktober beabsichtigte ich, gemeinsam mit meiner Familie vollständig zur Telekom zu wechseln (vier SIM-Karten sowie eine Multi-SIM-Karte). Von Beginn an wurde mir zugesichert, dass im Rahmen des Gesamtvertrags zwei Endgeräte Bestandteil der Vereinbarung seien. Diese Zusage wurde mehrfach bestätigt und stellte für mich eine wesentliche vertragliche Grundlage dar.

      Zwischenzeitlich wurden folgende Vertragsbestandteile ohne Einschränkung genehmigt und geliefert:

      • Haupt-SIM samt Endgerät,

      • zwei weitere SIM-Karten,

      • eine Multi-SIM.

      Der weitere Verlauf war jedoch geprägt von einer Reihe von Vorgängen, die sowohl aus tatsächlicher als auch aus rechtlicher Sicht erheblich problematisch sind:

      1. Ablehnungen ohne Begründung

      Kurz nach der Bestellung erhielt ich eine erste Ablehnung ohne jede inhaltliche Erläuterung. Auf Nachfrage erklärte ein Berater, diese beziehe sich lediglich auf die erste Bonitätsabfrage und sei gegenstandslos.
      Wenige Tage später folgte ein weiteres Ablehnungsschreiben gleicher Art – wiederum ohne Begründung.

      E

      2. Falschauskünfte und widersprüchliche Beratung

      Mehrfach erhielt ich sachlich unzutreffende Informationen. So wurde mir in der vergangenen Woche erklärt, der Vorgang müsse aufgrund eines Fehlers „neu bestellt“ werden. Auch hierbei erfolgte keine Aufklärung über interne Sperrfristen oder Voraussetzungen.

      3. Neues Argument am 24.11.2025: „Nicht machbar“

      Erst am 24.11.2025 wurde mir erstmals mitgeteilt, dass die beantragte Anzahl an Karten und das zweite Endgerät grundsätzlich „nicht machbar“ seien – ein Umstand, der nach übereinstimmender Aussage sämtlicher vorheriger Mitarbeiter nie existierte. Gleichzeitig wurde ich erneut an die Bonitätsabteilung verwiesen.

      4. Erneute Bestätigung der einwandfreien Bonität

      Am selben Tag erhielt ich erneut die schriftliche Bestätigung, dass keinerlei negative Merkmale vorliegen.
      Damit entfällt jede Grundlage für eine bonitätsbasierte Leistungsverweigerung.

      5. Gespräch mit einer Vorgesetzten

      Heute wurde meinem Wunsch nach einer Eskalation entsprochen. Die betreffende Führungskraft entschuldigte sich ausdrücklich für die Fehlberatung, erklärte aber, der Auftrag sei „systembedingt“ nicht ausführbar.

      6. Nachträgliche Einführung einer „3-Monats-Wartefrist“

      Erst nach all diesen Vorgängen wurde mir erklärt, dass die Freigabe der letzten SIM-Karte sowie des zweiten Endgeräts erst nach drei Monaten ordnungsgemäßer Rechnungszahlung erfolgen könne.

      Diese Voraussetzung wurde:

      • in keinem Beratungsgespräch,

      • in keinem Ablehnungsschreiben,

      • und zu keinem Zeitpunkt im Rahmen der Bonitätsprüfung

      kommuniziert.

      Ein nachträgliches Einführen einer solchen Bedingung stellt einen Eingriff in den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang dar und verletzt die Grundsätze von Treu und Glauben sowie die gesetzliche Informationspflichten.

      Darüber hinaus wurde durch die wiederholt unzutreffenden Informationen ein erheblicher Vertrauenstatbestand geschaffen. 

      Vor diesem Hintergrund bitte ich um verbindliche, rechtsbegründete Stellungnahme zu folgenden Punkten:

      1. Auf welcher konkreten Rechts- und Vertragsgrundlage wird die interne „3-Monats-Wartefrist“ angewendet, obwohl diese weder Bestandteil des Beratungsgesprächs noch des Vertragsabschlusses war und trotz mehrfacher Ablehnungen nie mitgeteilt wurde?

      2. Wie erklären Sie, dass vier Karten sowie ein Endgerät unter identischen Voraussetzungen genehmigt wurden, während die letzten beiden Vertragsbestandteile abgelehnt werden – obwohl die Bonität nachweislich einwandfrei ist?

      3. Auf welcher Grundlage wurden zwei Ablehnungsschreiben ohne Begründung versendet?

      4. Welche Maßnahmen ergreift Ihr Unternehmen, um den ursprünglich zugesagten Vertragsumfang vollumfänglich und zeitnah zu erfüllen, insbesondere unter Berücksichtigung der wiederholten fehlerhaften Beratung?

      Ich bitte um eine schriftliche, rechtsverbindliche Stellungnahme sowie Überprüfung der bisherigen Entscheidung.
      Da der Vertragswechsel ausdrücklich als Gesamtpaket abgeschlossen wurde, ist eine nachträgliche Einschränkung ohne transparente Grundlage weder vertraglich noch rechtlich haltbar.

      Mit freundlichen Grüßen

      Viel Text, aber wo ist der Passus, dass Du irgendetwas in Schriftform von den Bestandteilen der Vereinbarungen vorliegen hast?

      0

    • vor 4 Stunden

      Guten Tag @MSV_Fan, vielen Dank für die ausführliche Schilderung deiner Situation. Ich kann gut nachvollziehen, wie belastend und frustrierend diese Erfahrung für dich ist.

      Unser Anspruch ist es, allen Kundinnen und Kunden einen reibungslosen und angenehmen Start zu ermöglichen. Es tut uns aufrichtig leid, dass dies in deinem Fall nicht gelungen ist. Selbstverständlich möchten wir dein Anliegen so schnell und transparent wie möglich klären.

      Wir stehen dir hier im Service vollständig zur Verfügung und geben unser Bestes, um gemeinsam eine zufriedenstellende Lösung zu finden. Bitte habe jedoch Verständnis dafür, dass wir keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen können, da wir keine juristische Beratung anbieten dürfen. Sollte dies notwendig sein, steht dir selbstverständlich jederzeit der Rechtsweg offen.

      Wenn du weiterhin Interesse daran hast, die Verträge mit uns abzuschließen und bereit bist, mit uns an einer Lösung zu arbeiten, gib uns bitte eine kurze Rückmeldung. Teile uns in diesem Zusammenhang auch einen gewünschten Rückkaufzeitpunkt mit.

      Sobald wir diese Informationen haben, nehmen wir alle erforderlichen Daten auf und leiten den Vorgang umgehend an die zuständige Fachabteilung zur weiteren Prüfung und Bearbeitung weiter.

      Vielen Dank für deine Geduld.

      Beste Grüße
      Luke

      6

      von

      vor 2 Stunden

      Hallo Diandra, ich bin jetzt gut zu erreichen.

      0

      von

      vor 2 Stunden

      MSV_Fan
      Hallo Diandra, ich bin jetzt gut zu erreichen.

      Hallo Diandra, ich bin jetzt gut zu erreichen.

      MSV_Fan

      Hallo Diandra, ich bin jetzt gut zu erreichen.

      @Diandra 

      0

      von

      vor 47 Minuten

      @MSV_Fan
      Vielen Dank für das nette Gespräch. Ich bedanke mich ebenfalls für deine Geduld, die du trotz der Unannehmlichkeiten auch während des Gesprächs mitgebracht hast.

      Wie versprochen, habe ich dein Anliegen nun an die Fachabteilung weitergeleitet. Dein Anliegen geht direkt an die Beschwerdeabteilung, und wird somit dort weiter bearbeitet.

      Ich drücke dir die Daumen, dass es bis Weihnachten klappt und wir die Verträge, wie von dir gewünscht einbuchen können. 
      Wir melden uns in regelmäßigen Abständen bei dir, ob es etwas Neues gibt.

      Bis dahin wünsche ich dir alles gute.

      Beste Grüße
      Luke

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 4 Stunden

      MSV_Fan

      sowie einer aus meiner Sicht rechtswidrigen und nicht gerechtfertigten teilweisen Leistungsverweigerung im Zusammenhang mit meinem Mobilfunkvertrag an Sie zu wenden. Die aktuellen Vorgänge lassen erhebliche Zweifel an der Einhaltung gesetzlicher Aufklärungspflichten, der Vertragstreue sowie der Transparenz Ihrer Entscheidungsprozesse aufkommen.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich sehe mich veranlasst, mich aufgrund einer Vielzahl widersprüchlicher Auskünfte sowie einer aus meiner Sicht rechtswidrigen und nicht gerechtfertigten teilweisen Leistungsverweigerung im Zusammenhang mit meinem Mobilfunkvertrag an Sie zu wenden. Die aktuellen Vorgänge lassen erhebliche Zweifel an der Einhaltung gesetzlicher Aufklärungspflichten, der Vertragstreue sowie der Transparenz Ihrer Entscheidungsprozesse aufkommen.

      Im Oktober beabsichtigte ich, gemeinsam mit meiner Familie vollständig zur Telekom zu wechseln (vier SIM-Karten sowie eine Multi-SIM-Karte). Von Beginn an wurde mir zugesichert, dass im Rahmen des Gesamtvertrags zwei Endgeräte Bestandteil der Vereinbarung seien. Diese Zusage wurde mehrfach bestätigt und stellte für mich eine wesentliche vertragliche Grundlage dar.

      Zwischenzeitlich wurden folgende Vertragsbestandteile ohne Einschränkung genehmigt und geliefert:

      • Haupt-SIM samt Endgerät,

      • zwei weitere SIM-Karten,

      • eine Multi-SIM.

      Der weitere Verlauf war jedoch geprägt von einer Reihe von Vorgängen, die sowohl aus tatsächlicher als auch aus rechtlicher Sicht erheblich problematisch sind:

      1. Ablehnungen ohne Begründung

      Kurz nach der Bestellung erhielt ich eine erste Ablehnung ohne jede inhaltliche Erläuterung. Auf Nachfrage erklärte ein Berater, diese beziehe sich lediglich auf die erste Bonitätsabfrage und sei gegenstandslos.
      Wenige Tage später folgte ein weiteres Ablehnungsschreiben gleicher Art – wiederum ohne Begründung.

      E

      2. Falschauskünfte und widersprüchliche Beratung

      Mehrfach erhielt ich sachlich unzutreffende Informationen. So wurde mir in der vergangenen Woche erklärt, der Vorgang müsse aufgrund eines Fehlers „neu bestellt“ werden. Auch hierbei erfolgte keine Aufklärung über interne Sperrfristen oder Voraussetzungen.

      3. Neues Argument am 24.11.2025: „Nicht machbar“

      Erst am 24.11.2025 wurde mir erstmals mitgeteilt, dass die beantragte Anzahl an Karten und das zweite Endgerät grundsätzlich „nicht machbar“ seien – ein Umstand, der nach übereinstimmender Aussage sämtlicher vorheriger Mitarbeiter nie existierte. Gleichzeitig wurde ich erneut an die Bonitätsabteilung verwiesen.

      4. Erneute Bestätigung der einwandfreien Bonität

      Am selben Tag erhielt ich erneut die schriftliche Bestätigung, dass keinerlei negative Merkmale vorliegen.
      Damit entfällt jede Grundlage für eine bonitätsbasierte Leistungsverweigerung.

      5. Gespräch mit einer Vorgesetzten

      Heute wurde meinem Wunsch nach einer Eskalation entsprochen. Die betreffende Führungskraft entschuldigte sich ausdrücklich für die Fehlberatung, erklärte aber, der Auftrag sei „systembedingt“ nicht ausführbar.

      6. Nachträgliche Einführung einer „3-Monats-Wartefrist“

      Erst nach all diesen Vorgängen wurde mir erklärt, dass die Freigabe der letzten SIM-Karte sowie des zweiten Endgeräts erst nach drei Monaten ordnungsgemäßer Rechnungszahlung erfolgen könne.

      Diese Voraussetzung wurde:

      • in keinem Beratungsgespräch,

      • in keinem Ablehnungsschreiben,

      • und zu keinem Zeitpunkt im Rahmen der Bonitätsprüfung

      kommuniziert.

      Ein nachträgliches Einführen einer solchen Bedingung stellt einen Eingriff in den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang dar und verletzt die Grundsätze von Treu und Glauben sowie die gesetzliche Informationspflichten.

      Darüber hinaus wurde durch die wiederholt unzutreffenden Informationen ein erheblicher Vertrauenstatbestand geschaffen. 

      Vor diesem Hintergrund bitte ich um verbindliche, rechtsbegründete Stellungnahme zu folgenden Punkten:

      1. Auf welcher konkreten Rechts- und Vertragsgrundlage wird die interne „3-Monats-Wartefrist“ angewendet, obwohl diese weder Bestandteil des Beratungsgesprächs noch des Vertragsabschlusses war und trotz mehrfacher Ablehnungen nie mitgeteilt wurde?

      2. Wie erklären Sie, dass vier Karten sowie ein Endgerät unter identischen Voraussetzungen genehmigt wurden, während die letzten beiden Vertragsbestandteile abgelehnt werden – obwohl die Bonität nachweislich einwandfrei ist?

      3. Auf welcher Grundlage wurden zwei Ablehnungsschreiben ohne Begründung versendet?

      4. Welche Maßnahmen ergreift Ihr Unternehmen, um den ursprünglich zugesagten Vertragsumfang vollumfänglich und zeitnah zu erfüllen, insbesondere unter Berücksichtigung der wiederholten fehlerhaften Beratung?

      Ich bitte um eine schriftliche, rechtsverbindliche Stellungnahme sowie Überprüfung der bisherigen Entscheidung.
      Da der Vertragswechsel ausdrücklich als Gesamtpaket abgeschlossen wurde, ist eine nachträgliche Einschränkung ohne transparente Grundlage weder vertraglich noch rechtlich haltbar.

      Mit freundlichen Grüßen

      MSV_Fan

      sowie einer aus meiner Sicht rechtswidrigen und nicht gerechtfertigten teilweisen Leistungsverweigerung im Zusammenhang mit meinem Mobilfunkvertrag an Sie zu wenden. Die aktuellen Vorgänge lassen erhebliche Zweifel an der Einhaltung gesetzlicher Aufklärungspflichten, der Vertragstreue sowie der Transparenz Ihrer Entscheidungsprozesse aufkommen.

      Was für ein Unfuch!

      1

      von

      vor 3 Stunden

      kann man nur schmunzeln ...

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Stunden

      pamperlapescu

      Was für ein Unfuch!

      MSV_Fan

      sowie einer aus meiner Sicht rechtswidrigen und nicht gerechtfertigten teilweisen Leistungsverweigerung im Zusammenhang mit meinem Mobilfunkvertrag an Sie zu wenden. Die aktuellen Vorgänge lassen erhebliche Zweifel an der Einhaltung gesetzlicher Aufklärungspflichten, der Vertragstreue sowie der Transparenz Ihrer Entscheidungsprozesse aufkommen.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich sehe mich veranlasst, mich aufgrund einer Vielzahl widersprüchlicher Auskünfte sowie einer aus meiner Sicht rechtswidrigen und nicht gerechtfertigten teilweisen Leistungsverweigerung im Zusammenhang mit meinem Mobilfunkvertrag an Sie zu wenden. Die aktuellen Vorgänge lassen erhebliche Zweifel an der Einhaltung gesetzlicher Aufklärungspflichten, der Vertragstreue sowie der Transparenz Ihrer Entscheidungsprozesse aufkommen.

      Im Oktober beabsichtigte ich, gemeinsam mit meiner Familie vollständig zur Telekom zu wechseln (vier SIM-Karten sowie eine Multi-SIM-Karte). Von Beginn an wurde mir zugesichert, dass im Rahmen des Gesamtvertrags zwei Endgeräte Bestandteil der Vereinbarung seien. Diese Zusage wurde mehrfach bestätigt und stellte für mich eine wesentliche vertragliche Grundlage dar.

      Zwischenzeitlich wurden folgende Vertragsbestandteile ohne Einschränkung genehmigt und geliefert:

      • Haupt-SIM samt Endgerät,

      • zwei weitere SIM-Karten,

      • eine Multi-SIM.

      Der weitere Verlauf war jedoch geprägt von einer Reihe von Vorgängen, die sowohl aus tatsächlicher als auch aus rechtlicher Sicht erheblich problematisch sind:

      1. Ablehnungen ohne Begründung

      Kurz nach der Bestellung erhielt ich eine erste Ablehnung ohne jede inhaltliche Erläuterung. Auf Nachfrage erklärte ein Berater, diese beziehe sich lediglich auf die erste Bonitätsabfrage und sei gegenstandslos.
      Wenige Tage später folgte ein weiteres Ablehnungsschreiben gleicher Art – wiederum ohne Begründung.

      E

      2. Falschauskünfte und widersprüchliche Beratung

      Mehrfach erhielt ich sachlich unzutreffende Informationen. So wurde mir in der vergangenen Woche erklärt, der Vorgang müsse aufgrund eines Fehlers „neu bestellt“ werden. Auch hierbei erfolgte keine Aufklärung über interne Sperrfristen oder Voraussetzungen.

      3. Neues Argument am 24.11.2025: „Nicht machbar“

      Erst am 24.11.2025 wurde mir erstmals mitgeteilt, dass die beantragte Anzahl an Karten und das zweite Endgerät grundsätzlich „nicht machbar“ seien – ein Umstand, der nach übereinstimmender Aussage sämtlicher vorheriger Mitarbeiter nie existierte. Gleichzeitig wurde ich erneut an die Bonitätsabteilung verwiesen.

      4. Erneute Bestätigung der einwandfreien Bonität

      Am selben Tag erhielt ich erneut die schriftliche Bestätigung, dass keinerlei negative Merkmale vorliegen.
      Damit entfällt jede Grundlage für eine bonitätsbasierte Leistungsverweigerung.

      5. Gespräch mit einer Vorgesetzten

      Heute wurde meinem Wunsch nach einer Eskalation entsprochen. Die betreffende Führungskraft entschuldigte sich ausdrücklich für die Fehlberatung, erklärte aber, der Auftrag sei „systembedingt“ nicht ausführbar.

      6. Nachträgliche Einführung einer „3-Monats-Wartefrist“

      Erst nach all diesen Vorgängen wurde mir erklärt, dass die Freigabe der letzten SIM-Karte sowie des zweiten Endgeräts erst nach drei Monaten ordnungsgemäßer Rechnungszahlung erfolgen könne.

      Diese Voraussetzung wurde:

      • in keinem Beratungsgespräch,

      • in keinem Ablehnungsschreiben,

      • und zu keinem Zeitpunkt im Rahmen der Bonitätsprüfung

      kommuniziert.

      Ein nachträgliches Einführen einer solchen Bedingung stellt einen Eingriff in den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang dar und verletzt die Grundsätze von Treu und Glauben sowie die gesetzliche Informationspflichten.

      Darüber hinaus wurde durch die wiederholt unzutreffenden Informationen ein erheblicher Vertrauenstatbestand geschaffen. 

      Vor diesem Hintergrund bitte ich um verbindliche, rechtsbegründete Stellungnahme zu folgenden Punkten:

      1. Auf welcher konkreten Rechts- und Vertragsgrundlage wird die interne „3-Monats-Wartefrist“ angewendet, obwohl diese weder Bestandteil des Beratungsgesprächs noch des Vertragsabschlusses war und trotz mehrfacher Ablehnungen nie mitgeteilt wurde?

      2. Wie erklären Sie, dass vier Karten sowie ein Endgerät unter identischen Voraussetzungen genehmigt wurden, während die letzten beiden Vertragsbestandteile abgelehnt werden – obwohl die Bonität nachweislich einwandfrei ist?

      3. Auf welcher Grundlage wurden zwei Ablehnungsschreiben ohne Begründung versendet?

      4. Welche Maßnahmen ergreift Ihr Unternehmen, um den ursprünglich zugesagten Vertragsumfang vollumfänglich und zeitnah zu erfüllen, insbesondere unter Berücksichtigung der wiederholten fehlerhaften Beratung?

      Ich bitte um eine schriftliche, rechtsverbindliche Stellungnahme sowie Überprüfung der bisherigen Entscheidung.
      Da der Vertragswechsel ausdrücklich als Gesamtpaket abgeschlossen wurde, ist eine nachträgliche Einschränkung ohne transparente Grundlage weder vertraglich noch rechtlich haltbar.

      Mit freundlichen Grüßen

      MSV_Fan

      sowie einer aus meiner Sicht rechtswidrigen und nicht gerechtfertigten teilweisen Leistungsverweigerung im Zusammenhang mit meinem Mobilfunkvertrag an Sie zu wenden. Die aktuellen Vorgänge lassen erhebliche Zweifel an der Einhaltung gesetzlicher Aufklärungspflichten, der Vertragstreue sowie der Transparenz Ihrer Entscheidungsprozesse aufkommen.

      Was für ein Unfuch!

      pamperlapescu

      Was für ein Unfuch!

      @pamperlapescu 

      zweifeln darf er ja ruhig, sind dann halt unberechtigte Zweifel 😉

      0

    • vor 3 Stunden

      MSV_Fan

      Da der Vertragswechsel ausdrücklich als Gesamtpaket abgeschlossen wurde, ist eine nachträgliche Einschränkung ohne transparente Grundlage weder vertraglich noch rechtlich haltbar.

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      ich sehe mich veranlasst, mich aufgrund einer Vielzahl widersprüchlicher Auskünfte sowie einer aus meiner Sicht rechtswidrigen und nicht gerechtfertigten teilweisen Leistungsverweigerung im Zusammenhang mit meinem Mobilfunkvertrag an Sie zu wenden. Die aktuellen Vorgänge lassen erhebliche Zweifel an der Einhaltung gesetzlicher Aufklärungspflichten, der Vertragstreue sowie der Transparenz Ihrer Entscheidungsprozesse aufkommen.

      Im Oktober beabsichtigte ich, gemeinsam mit meiner Familie vollständig zur Telekom zu wechseln (vier SIM-Karten sowie eine Multi-SIM-Karte). Von Beginn an wurde mir zugesichert, dass im Rahmen des Gesamtvertrags zwei Endgeräte Bestandteil der Vereinbarung seien. Diese Zusage wurde mehrfach bestätigt und stellte für mich eine wesentliche vertragliche Grundlage dar.

      Zwischenzeitlich wurden folgende Vertragsbestandteile ohne Einschränkung genehmigt und geliefert:

      • Haupt-SIM samt Endgerät,

      • zwei weitere SIM-Karten,

      • eine Multi-SIM.

      Der weitere Verlauf war jedoch geprägt von einer Reihe von Vorgängen, die sowohl aus tatsächlicher als auch aus rechtlicher Sicht erheblich problematisch sind:

      1. Ablehnungen ohne Begründung

      Kurz nach der Bestellung erhielt ich eine erste Ablehnung ohne jede inhaltliche Erläuterung. Auf Nachfrage erklärte ein Berater, diese beziehe sich lediglich auf die erste Bonitätsabfrage und sei gegenstandslos.
      Wenige Tage später folgte ein weiteres Ablehnungsschreiben gleicher Art – wiederum ohne Begründung.

      E

      2. Falschauskünfte und widersprüchliche Beratung

      Mehrfach erhielt ich sachlich unzutreffende Informationen. So wurde mir in der vergangenen Woche erklärt, der Vorgang müsse aufgrund eines Fehlers „neu bestellt“ werden. Auch hierbei erfolgte keine Aufklärung über interne Sperrfristen oder Voraussetzungen.

      3. Neues Argument am 24.11.2025: „Nicht machbar“

      Erst am 24.11.2025 wurde mir erstmals mitgeteilt, dass die beantragte Anzahl an Karten und das zweite Endgerät grundsätzlich „nicht machbar“ seien – ein Umstand, der nach übereinstimmender Aussage sämtlicher vorheriger Mitarbeiter nie existierte. Gleichzeitig wurde ich erneut an die Bonitätsabteilung verwiesen.

      4. Erneute Bestätigung der einwandfreien Bonität

      Am selben Tag erhielt ich erneut die schriftliche Bestätigung, dass keinerlei negative Merkmale vorliegen.
      Damit entfällt jede Grundlage für eine bonitätsbasierte Leistungsverweigerung.

      5. Gespräch mit einer Vorgesetzten

      Heute wurde meinem Wunsch nach einer Eskalation entsprochen. Die betreffende Führungskraft entschuldigte sich ausdrücklich für die Fehlberatung, erklärte aber, der Auftrag sei „systembedingt“ nicht ausführbar.

      6. Nachträgliche Einführung einer „3-Monats-Wartefrist“

      Erst nach all diesen Vorgängen wurde mir erklärt, dass die Freigabe der letzten SIM-Karte sowie des zweiten Endgeräts erst nach drei Monaten ordnungsgemäßer Rechnungszahlung erfolgen könne.

      Diese Voraussetzung wurde:

      • in keinem Beratungsgespräch,

      • in keinem Ablehnungsschreiben,

      • und zu keinem Zeitpunkt im Rahmen der Bonitätsprüfung

      kommuniziert.

      Ein nachträgliches Einführen einer solchen Bedingung stellt einen Eingriff in den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang dar und verletzt die Grundsätze von Treu und Glauben sowie die gesetzliche Informationspflichten.

      Darüber hinaus wurde durch die wiederholt unzutreffenden Informationen ein erheblicher Vertrauenstatbestand geschaffen. 

      Vor diesem Hintergrund bitte ich um verbindliche, rechtsbegründete Stellungnahme zu folgenden Punkten:

      1. Auf welcher konkreten Rechts- und Vertragsgrundlage wird die interne „3-Monats-Wartefrist“ angewendet, obwohl diese weder Bestandteil des Beratungsgesprächs noch des Vertragsabschlusses war und trotz mehrfacher Ablehnungen nie mitgeteilt wurde?

      2. Wie erklären Sie, dass vier Karten sowie ein Endgerät unter identischen Voraussetzungen genehmigt wurden, während die letzten beiden Vertragsbestandteile abgelehnt werden – obwohl die Bonität nachweislich einwandfrei ist?

      3. Auf welcher Grundlage wurden zwei Ablehnungsschreiben ohne Begründung versendet?

      4. Welche Maßnahmen ergreift Ihr Unternehmen, um den ursprünglich zugesagten Vertragsumfang vollumfänglich und zeitnah zu erfüllen, insbesondere unter Berücksichtigung der wiederholten fehlerhaften Beratung?

      Ich bitte um eine schriftliche, rechtsverbindliche Stellungnahme sowie Überprüfung der bisherigen Entscheidung.
      Da der Vertragswechsel ausdrücklich als Gesamtpaket abgeschlossen wurde, ist eine nachträgliche Einschränkung ohne transparente Grundlage weder vertraglich noch rechtlich haltbar.

      Mit freundlichen Grüßen

      MSV_Fan

      Da der Vertragswechsel ausdrücklich als Gesamtpaket abgeschlossen wurde, ist eine nachträgliche Einschränkung ohne transparente Grundlage weder vertraglich noch rechtlich haltbar.

      dann einfach widerrufen @MSV_Fan , wenn du noch in der Frist bist.

      Das, was auf der Auftragsbestätigung steht, zählt, allers andere ist uninteressant

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