Solved
videoident für alte Kunden erforderlich
7 years ago
Liebe Gemeinde,
unser Vertrag mit der Telekom läuft über meine Frau, seit nunmehr über 40 Jahren. Der Vertrag hat schon mehrere Umzüge überstanden, auch die Einführung von ISDN, Dorf-DSL und schließlich VDSL 50 und VoIP. Nun wollte ich für meine Frau einen zusätzlichen Prepaid-Vertrag für ein Mobiltelefon einrichten und habe mich hierzu mit den seit 40 Jahren gültigen Einwahldaten am Kundencenter angemeldet. Ich habe das Fenster "Neue Verträge und Produkte" geöffnet und sodann unter "Empfehlungen" auf "Günstige Prepaid-Tarife" geklickt.
So weit, so gut. Es kam aber kein Vertragsabschluss zustande, weil das in völlig absurder Weise programmierte Bestellformular der Telekom darauf bestand, per Video-Ident die Identität ihres Kunden prüfen zu wollen. Ihres Kunden, den sie seit über 40 Jahren mit allen Daten kennt und von dessen Konto sie regelmäßig die angefallenen Kosten abbucht und der sich im Kundencenter korrekt angemeldet hat. Ist das zu fassen? So blöd darf man doch nicht sein, nicht eimal bei der Telekom, oder?
Wir haben keine Webcam und werden auch keine kaufen, nur um diesem total albernen Ansinnen der Telekom Folge zu leisten.
Wer hat noch ähnliche Erfahrungen gemacht? Hat die Telekom auf Proteste reagiert? Welcher Anbieterwechsel empfiehlt sich bei einer solchen Borniertheit? Ist die Telekom an Kunden ohne Webcam nicht interessiert? Hat die Telekom das schon schriflich bestätigt?
Richtig: Ich bin sauer, stinksauer sogar und das nicht das erste Mal.
mfg Dr. DOS
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7 years ago
Vielleicht solltest Du Dir angewöhnen kurz zu recherchieren bevor Du Dich so auskotzt. Die Mobilfunkanbieter, alle Mobilfunkanbieter, sind vom Gesetzgeber gehalten, die Identität ihrer Kunden zu prüfen. Beim Onlineabschluss ist Videoident die einzige zulässige Möglichkeit. Geh' halt in einen Laden wenn du keine Webcam hast, dort genügt es, den Ausweis vorzuzeigen.
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7 years ago
Hallo lejupp, ganz so simpel ist die Sache vielleicht doch nicht. In § 111 TKG findet sich u.a. die Formulierung "... oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente oder durch Einsichtnahme in diese Register oder Verzeichnisse und Abgleich mit den darin enthaltenen Daten ...". Wenn die Telekom seit über 40 Jahren Zugriff auf alle relevanten Daten hat, sollte das doch wohl mehr als genügen, oder nicht?
Hallo lejupp,
ganz so simpel ist die Sache vielleicht doch nicht. In § 111 TKG findet sich u.a. die Formulierung "... oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente oder durch Einsichtnahme in diese Register oder Verzeichnisse und Abgleich mit den darin enthaltenen Daten ...". Wenn die Telekom seit über 40 Jahren Zugriff auf alle relevanten Daten hat, sollte das doch wohl mehr als genügen, oder nicht?
Es ist eine Prepaidkarte, ist die überhaupt mit den Kundendaten verknüpft? Hat sie jemals einen Ausweis vorgelegt und ist vor 40 Jahren ein Abgleich der Ausweisdaten durchgeführt worden der den Ansprüchen des §111 TKG genügt?
[...] Vermutlich wurde deshalb auch die Telekom bei der Abfassung des Textes hinzugezogen. Warum hat sie dann hier nicht den Zeigefinger erhoben?
[...] Vermutlich wurde deshalb auch die Telekom bei der Abfassung des Textes hinzugezogen. Warum hat sie dann hier nicht den Zeigefinger erhoben?
Und Deine Antwort auf die Frage ist natürlich "weil die Telekom unbedingt ihre potentiellen Kunden mit Videoident verärgern möchte"? Welchen Sinn sollte das haben?
[...]
[...]
Answer
from
7 years ago
der von dir erwähnte Paragraph besagt auch, dass die anderen Abgleichverfahren von der Bundesnetzagentur genehmigt
werden müssen. Sicher hast du geprüft welche dass sind?
ich kann mir nicht vorstellen, dass die Telekom im Besitz eines gültigen Dokuments ist, welches die Bedingungen der TKG erfüllt.
insbesondere deswegen
Im Sinne des Satzes 3 Nummer 1 bis 6 sind ferner Angaben zu Art, Nummer und ausstellender Stelle zu speichern.
ein altes Dokument genügt nämlich nicht
Answer
from
7 years ago
Denn genau das ist der Grund, warum es das Gesetz gibt.
Damit es böse Buben schwerer haben.
Aber wie immer geht Sicherheit und Komfort nicht Hand in Hand.
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