Was muss ich tun um meinen korrekten Rufnamen im Kundenprofil eingetragen zu bekommen?
vor 6 Stunden
Sehr geehrtes Telekom-Team,
ich bin mit meinem Anliegen nun schon mehrfach an die Hotline herangetreten. Immer wieder wurde mir mitgteilt, dass als "Vorname" das im Kundenprofil stehen muss, was exakt auch im Ausweis steht.
Hintergrund meiner Problemsituation ist, dass ich meinen Mobilfunk-Vertrag in einem T-Punkt habe anlegen lassen. Für diese Möglichkeit bin ich auch sehr dankbar weil so das Abschließen deutlich einfacher war als mich irgendwie online zu verifizieren. Ich habe den freundlichen Mitarbeitern einfach meinen Ausweis in die Hand gedrückt, noch ein Formular unterschrieben und kurze Zeit später meine SIM erhalten. Vielen Dank für diese Möglichkeit des persönlichen Kontakts!
Allerdings war der Mitarbeiter im T-Punkt beim Übertragen der Daten leider etwas "übereifrig" und hat leider auch nicht rückgefragt welcher meiner Vornamen nun mein tatsächlicher Rufname ist. Die aktuellen Ausweise haben leider kein eigenes Feld mehr für "Rufname" und alle Vornamen sind einfach nur hintereinander geschrieben.
So kommt es das ich nun in "MeinMagenta", bei Postsendungen und via Mail immer mit all meinen Vornamen angesprochen werde. Für mich ist das ausgesprochen störend. Niemand spricht mich so an, außer die Telekom.
Wäre es möglich meinen Vornamen im Kundenprofil so zu ändern das nur noch mein erster Vorname in Ansprachen genutzt wird? Im Sinne einer guten Geschäftsbeziehung halte ich es für angebracht einen Kunden mit seinem tatsächlichen Rufnamen anzusprechen.
Ich habe hier auch eine Meldebestätigung "vom Amt" vorliegen auf welcher mein Rufname tatsächlich separat aufgeführt ist. Wenn eine Korrektur im Kundenprofil also nur mit einem "amtlichen Nachweis" möglich ist, dann bitte ich mir mitzuteilen wie ich einen Scan davon auf sichere Art und Weise übermitteln kann.
Vielen Dank im Voraus
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vor 4 Jahren
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vor 6 Stunden
Hallo @TelekomUser9876,
vielen Dank für Ihre Nachricht und herzlich willkommen in der Telekom hilft Community.
Ich kann Ihren Wunsch nachvollziehen. Grundsätzlich sind wir dazu verpflichtet Ihre Vertragsdaten im Mobilfunk so anzulegen, wie es auf dem offiziellen Ausweisdokument (oder Reisepass) aufgeführt ist. Die Daten müssen zu 100% übereinstimmen und wir sind gesetzlich verpflichtet diese Daten zu Vertragsbeginn abzugleichen.
Eine nachträgliche Namensänderung ist möglich, kann z.B: über das Kundencenter sogar digital über ein Formular beantragt werden. (Bei einer Namensänderung benötigen wir ein gültiges Ausweisdokument der Änderung (Heiratsurkunde, Personalausweis, Reisepass). Allerdings wird auch hier das offizielle Ausweisdokument als Basis genutzt.
Wenn Sie mögen, können wir vom Team uns den Sachverhalt gerne einmal anschauen und unter oben genannten Voraussetzungen auch aktiv werden.
Wann darf ich Sie dazu anrufen?
VG Marco P.
1
von
vor 43 Minuten
Die Daten darf die Telekom gerne auch intern genau so speichern.
Ich will aber bitte nicht mit allen Vornamen in einer die Kundenbeziehung betreffenden Kommunikation angesprochen werden. Das empfinde ich als unprofessionell. Ich verwende meinen zweiten Vornamen nicht!
Gerne können Sie mich auch dazu anrufen. Ich bin aber ab morgen wieder mehr oder weniger den ganzen Tag im Büro. Einfach probieren wenn es passt. Ich bin ab 08:00 frühs erreichbar.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 6 Stunden
Die Vornamen in Ausweisdokumenten wird in der Reihenfolge der Geburtsurkunde festgelegt, einen besonderen Rufnamen gibt es seit 2010 schon nicht mehr. Die Reihenfolge ist änderbar beim Standesamt, aber bedenke die Folgen der Änderung, das muss dann in allen Dokumenten und Verträgen auch geändert werden.
https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/4_daten_auf_PAusweis_Chip/H4_8_Warum_gibt_es_keine_Rufnamenerfassung_mehr.html
https://budapest.diplo.de/hu-de/service/04-familienangelegenheiten/2202574-2202574
0
vor 4 Stunden
@TelekomUser9876
Das Konstrukt „Rufname“ gibt es schon seit Ewigkeiten nicht mehr.
https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/4_daten_auf_PAusweis_Chip/H4_8_Warum_gibt_es_keine_Rufnamenerfassung_mehr.html
und jede Wette, wenn du amtliche Post bekommst, also von Staatsbehörden, dann wirst du auch, wie ich, mit allen Vornamen angeschrieben. Das ist nunmal so. Ich nutze meinen zweiten Vornamen auch nie, keiner spricht mich damit an. Aber wenn ich Post vom Staat bekomme, dann steht er nunmal da. Kratzt mich das? Nö 😉
3
von
vor 3 Stunden
Ein Rufname ist mehr ein "Konstrukt" im privaten Bereich. Das nicht der erste eingetragene Name genommen wird und der ggf. auch noch verändert.
Aus Hans Dieter wird dann Didi ;-)
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von
vor 38 Minuten
In eben diesem Dokument ganz am Ende:
Eben eine solche Meldebescheinigung habe ich vorliegen. Und da wird der Rufname durchaus noch extra gekennzeichnet. Im Telefonat mit der Meldebehörde hat man mir auch bestätigt, dass man am Computer durchaus hinterlegt hat welcher Vorname mein Rufname ist (ist, wenn ich das richtig verstanden habe, in meiner Akte unterstrichen dargestellt).
Und: Nein, amtliche Post ist mit meinem ersten Vornamen adressiert und ich werde nur mit meinem ersten Vornamen angesprochen.
@TelekomUser9876
Das Konstrukt „Rufname“ gibt es schon seit Ewigkeiten nicht mehr.
https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/faqs/Webs/PA/DE/Haeufige-Fragen/4_daten_auf_PAusweis_Chip/H4_8_Warum_gibt_es_keine_Rufnamenerfassung_mehr.html
und jede Wette, wenn du amtliche Post bekommst, also von Staatsbehörden, dann wirst du auch, wie ich, mit allen Vornamen angeschrieben. Das ist nunmal so. Ich nutze meinen zweiten Vornamen auch nie, keiner spricht mich damit an. Aber wenn ich Post vom Staat bekomme, dann steht er nunmal da. Kratzt mich das? Nö 😉
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von
vor 10 Minuten
Wir melden uns dazu morgen bei dir @TelekomUser9876.
Herzliche Grüße und einen schönen Abend
Julia
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 58 Minuten
Und weil es einige ggf. interessieren könnte hier noch die gesetzlichen Grundlagen dazu: (von der KI zusammengefasst)
Rechtliche Grundlage
- Nach § 172 Abs. 1 TKG müssen Telekom-Anbieter bestimmte „Anschlussinhaberdaten“ erheben und speichern – darunter explizit den Namen des Anschlussinhabers.
- „Name“ ist in den Auslegungshinweisen der Bundesnetzagentur so verstanden, dass vollständig und inhaltlich zutreffend zu sein sei („wahre Daten“).
- Damit interpretiert die Behörde den „Namen“ so, dass er vollständig, korrekt und in der Form zu speichern ist, wie er in offiziellen Dokumenten steht.
- Die Auslegungshinweise sehen also keinen Raum dafür vor, wichtige Namensbestandteile (z. B. Vornamen) wegzulassen, wenn sie Teil des offiziellen Namens sind.
- Damit ist sichergestellt, dass der Anbieter die Übereinstimmung zwischen dem im Ausweis stehenden Namen (inklusive aller Vornamen) und den bei ihm gespeicherten Daten prüft bzw. dokumentiert.
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Uneingeloggter Nutzer
von