Netatmo-Kamera nicht mehr nutzbar ohne Bestätigung der neue AGBs

vor 4 Jahren

Seit heute kann ich meine Netatmo-Kamera nicht nutzen, ohne die neuen AGBs zu bestätigen. Die sagen unter anderem, dass ich nichts Negatives zu diesem Produkt sagen darf. Stimme ich den AGBs nicht zu, habe ich keinen Zugriff mehr auf mein erworbenes Produkt. Das ist ein absolutes No-Go und sicherlich weder mit deutschen noch mit europäischem Recht vereinbar.

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7

    • vor 4 Jahren

      Herzlich willkommen @OberLeo 

       

      Wenn man ein bestimmtes Produkt und/oder Dienst/Dienstleistung erwirbt stimmt man in der Regel den aktuellen AGB zu , somit auch das sich die AGB in der Zeit ändern können  ! Möchte man den neuen , aktuellen AGB nicht zustimmen , kann man ggfs. das Produkt oder die Dienstleistungen/Dienst nicht im vollständigen Umfang nutzen ! Daher sollte man die AGB auch doch lesen /verstehen , der Anbieter, zum Beispiel die Telekom muss nur auf die Änderungen  der aktuellen  AGB hinweisen ! 

       

      Viele Grüße 

      3

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Hallo @OberLeo 

      Ob das mit dem "nicht negatives Bewerten" in den AGB rechtens ist, glaube ich kaum.

      Denn es besteht ja die Meinungsfreiheit.

      Sollte das "negative Bewerten" nicht begründet sein, kann auch ein Hersteller dagegen vorgehen.

      Und so sehe ich das bei den AGB´s des Herstellers.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @OberLeo 

      Wenn du die Kameras nicht mehr nutzen willst, ich nehm sie gerne gratis 😂

       

      Deine Beschwerde würde ich übrigens an Netatmo richten, hier bei der Telekom wird man nichts gegen die AGB unternehmen. 😉

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @dunikohler : die Vorstellung, dass der Anbieter einer Leistung nachträglich folgenlos die AGB ändern kann ist nicht richtig. AGB sind Vertragsbestandteil und bedürfen damit für ihre Änderung grundsätzlich der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers. Zwar sind Änderungsvorbehalte in den AGB  grundsätzlich zulässig, sofern sie den Kunden eben nicht unangemessen benachteiligen. Wenn die Weiternutzung eines mit Entgelt erworbenen Produktes von der Zustimmung zu den geänderten AGB abhängt, ist wohl von einem unangemessenen Eingriff in die Rechte des Verbrauchers auszugehen. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Also da kann so oft und so deutlich in den AGB drin stehen. Das du deine Meinung zur Kamera nicht sagen darfst. Rein rechtlich kommt da garantiert keiner mit durch. Grundgesetz. Meinungsfreiheit. 

      in Asien dürften die AGB funktionieren 

      2

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @OberLeo , 💩 was drauf. Was sich Netatmo dabei gedacht hat, ist mir völlig schleierhaft.

      In der BRD jedenfalls ist damit definitiv kein durchkommen.

      Gruß Pitter

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Sie dürfen viel Geld für unsere Geräte ausgeben.

      Aber schlecht über uns reden, wenns mal Probleme gibt dürfen Sie nicht XD.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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