24 Monate Gewährleistung auf iPhone?

vor 11 Jahren

Liebes Telekom-Hilft Team,

ich habe einen Hardware Defekt an einem iPhone 5s ( wlan defekt) der laut Apple Genius Bar ein bekanntes Hardware Problem darstellt und wurde von Apple an meinen Händler ( T-Mobile) verwiesen, da das Gerät bereits älter als ein Jahr ist und die Hersteller Garantie nicht mehr greift - wohl aber die Gewährleistung durch den Händler.

Im T-Punkt wurde ich informiert, dass auf Apple Produkte generell nur 12 Monate Gewährleistung gegeben werden, da Apple das auch nicht anders anbietet.

Bei Nachfrage über die T-Mobile Hotline erhielt ich dieselbe Antwort. Auf meinen Einwand ob EU Recht nicht auch für T-Mobile als Händler gelte wurde die Verbindung unterbrochen. Ich habe die Hotline unverzüglich erneut angerufen und um einen Supervisor gebeten. Der war nicht mehr vor Ort, ein Rückruf wurde mir versprochen - hat aber leider nicht stattgefunden.

Ich bin über den Vorgang sehr enttäuscht und auch ratlos, wie ich mich jetzt weiter verhalten soll. Es handelt sich übrigens um ein Gerät das zusammen mit einem Business Tarif gekauft wurde.

Ich würde mich über Hilfe sehr freuen.
Beste Grüße
Mike B.

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  • vor 11 Jahren

    Ein 5s älter als ein Jahr, für Prototypen gelten andere Regeln.
    Ansonsten BGB, 24 Monate Gewährleistung, nach 6 Monaten Beweislastumkehr.

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  • vor 11 Jahren

    Du hast zwei Jahre Gewährleistung - ich frage mich nur warum sich die Mitarbeiter im Shop und an der Hotline das nicht merken können :D

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  • vor 11 Jahren

    Gewährleistung bedeutet aber: Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.
    Nach 6 Monaten aber ist der Käufer in der Beweislast!

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  • vor 11 Jahren

    Schon, aber was mach ich denn wenn der T-Punkt die Annahme verweigert und mich die Hotline aus der Leitung wirft?

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  • vor 11 Jahren

    Wie gesagt, du müsstest nach BGB beweisen, dass der Defekt bereits bei Auslieferung bestand. Denn darauf bezieht sich die Gewährleistung

    Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.

    Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.
    Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.



    Wenn der Fehler nicht bei Auslieferung besteht ist der Hersteller dran - aber Apple bleibt ja bei ihrer 1-Jahr-Garantie-Politik

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  • vor 11 Jahren

    Hallo zusammen,

    @Mike b: olliMD und Burny88 haben hier schon recht. Sie haben zwar 24 Monate Gewährleistung, allerdings greift sechs Monate nach Kauf die Beweislastumkehr. Der Telekom Shop kann nun zwar Ihr iPhone einschicken, allerdings wird das Ganze auf einen kostenpflichtigen Tausch hinauslaufen.

    Viele Grüße Tobias

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  • vor 11 Jahren

    Wobei die Beweislastumkehr durch "der laut Apple Genius Bar ein bekanntes Hardware Problem darstellt" unter Umständen erfüllt sein kann.

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  • vor 11 Jahren

    Da hat Niewieder natürlich Recht.
    Kann die Genius Bar da irgend etwas ausstellen, damit die Beweisbarkeit belegt wird?

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  • vor 11 Jahren

    Also für mich ist das dann trotzdem nicht wirklich zweifelsfrei belegt. Nur weil von 1000 Geräten 900 einen bekannten Fehler haben, kann ich doch eines der 100 Geräte haben, die diesen nicht haben. Immerhin kann der WLAN Chip auch durch einen Sturz kaputt gegangen sein, oder ich habe (das ist nur ein Beispiel, kein Vorwurfoder eine Unterstellung) ich habe am Gerät herumgepfuscht und dabei den Chip ggf. durch Überspannung oder sonst was kaputt gemacht.

    - privat -

    Grüße
    Florian

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  • vor 11 Jahren

    Das ist aber nicht der Punkt Florian. Die Telekom kann ja gerne den Gegenbeweis antreten. Wenn die Telekom nachweisen kann, dass eine zu Hohe Spannung angelegen hat, oder das Wasser im Gehäuse war, dann muss sie auch keine Gewährleistung zahlen. Das ist ja prinzipiell auch in den ersten 6 Monaten so. Der Kunde kann sich auf die Position zurückziehen, dass ein Gerät welches innerhalb 6 Monate defekt gegangen ist, war bei der Lieferung schon defekt. Die Telekom kann ihm aber auch das Gegenteil beweisen und muss dann auch nicht zahlen.
    In so fern stellt ein Beleg, welcher von einem Serienfehler in Verbindung mit einem WLAN Ausfall ausgeht, durchaus ein Beweis dar. Nur wird er dass nicht schriftlich von Apple bekommen.

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