[FYI] - StreamON final vom EuGH als nicht-netzneutral eingestuft
vor 4 Jahren
"Eine solche Geschäftspraxis verstößt gegen die allgemeine, in der Verordnung über den Zugang zum offenen Internet aufgestellte Pflicht, den Verkehr ohne Diskriminierung oder Störung gleich zu behandeln"
"Nach der Wortmeldung des EuGH gehen nun separate Verfahren an zwei deutschen Gerichten weiter - es ist nun aber klar, dass die Unternehmen dort auf verlorenem Posten stehen."
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vor 4 Jahren
Wie die Kommentatoren sich darunter darüber freuen. Denken die wirklich das dadurch Unlimited für 20 Euro kommt?
2
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Sharôn Opheliac
Ist halt teltarif 🤷
Antwort
von
vor 4 Jahren
Denken die wirklich das dadurch Unlimited für 20 Euro kommt
Sofern der Tarif für 20 Euro dann auf 16mbit ("MagentaUnlimited S") gedrosselt ist, sollte das machbar sein
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
Wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, geht es um die Anfänge und nicht um das aktuelle Angebot.
13
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Gelöschter Nutzer hat wohl recht ...
siehe https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=245537&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=3273264
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Achte Kammer) für Recht erkannt:
Art. 3 der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und ‑diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union ist dahin auszulegen, dass eine auf der Aktivierung einer Tarifoption zum sogenannten „Nulltarif“ beruhende Bandbreitenlimitierung, die bei Videostreaming unabhängig davon zur Anwendung kommt, ob es sich um Videostreaming von Partnerunternehmen oder anderen Anbietern von Inhalten handelt, mit den Pflichten aus Art. 3 Abs. 3 unvereinbar ist
Edit: betreffende Stelle rot markiert
Antwort
von
vor 4 Jahren
Die betroffenen Firmen betonten beide, dass man die Tarife ja schon längst geändert habe. Für das jetzige StreamOn ändere sich also nichts, sagte ein Telekom-Sprecher.
Quelle: https://www.teltarif.de/telekom-streamon-vodafone-pass-eugh-urteil-verstoss-netzneutralitaet/news/85611.html
Letzter Absatz. Und weiter:
Tatsächlich beziehen sich die Beanstandungen der Richter auf die Vergangenheit.
Und genau das habe ich auch gesagt. StreamOn der ersten Generation.
Antwort
von
vor 4 Jahren
@Gelöschter Nutzer danke für die Klarheit 😊
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von