[FYI] - StreamON final vom EuGH als nicht-netzneutral eingestuft

vor 4 Jahren

https://www.teltarif.de/telekom-streamon-vodafone-pass-eugh-urteil-verstoss-netzneutralitaet/news/85611.html

 

"Eine solche Geschäfts­praxis verstößt gegen die allge­meine, in der Verord­nung über den Zugang zum offenen Internet aufge­stellte Pflicht, den Verkehr ohne Diskri­minie­rung oder Störung gleich zu behan­deln"

"Nach der Wort­mel­dung des EuGH gehen nun sepa­rate Verfahren an zwei deut­schen Gerichten weiter - es ist nun aber klar, dass die Unter­nehmen dort auf verlo­renem Posten stehen."

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    • vor 4 Jahren

      Wie die Kommentatoren sich darunter darüber freuen. Denken die wirklich das dadurch Unlimited für 20 Euro kommt? 

      2

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Sharôn Opheliac 

      Ist halt teltarif 🤷

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Sharôn Opheliac

      Denken die wirklich das dadurch Unlimited für 20 Euro kommt

      Denken die wirklich das dadurch Unlimited für 20 Euro kommt
      Sharôn Opheliac
      Denken die wirklich das dadurch Unlimited für 20 Euro kommt

      Sofern der Tarif für 20 Euro dann auf 16mbit ("MagentaUnlimited S") gedrosselt ist, sollte das machbar sein Fröhlich

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, geht es um die Anfänge und nicht um das aktuelle Angebot.

       

       

      13

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Gelöschter Nutzer  hat wohl recht ...

       

      siehe https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=245537&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=3273264

       

      Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Achte Kammer) für Recht erkannt:

      Art. 3 der Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und diensten sowie der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union ist dahin auszulegen, dass eine auf der Aktivierung einer Tarifoption zum sogenannten „Nulltarif“ beruhende Bandbreitenlimitierung, die bei Videostreaming unabhängig davon zur Anwendung kommt, ob es sich um Videostreaming von Partnerunternehmen oder anderen Anbietern von Inhalten handelt, mit den Pflichten aus Art. 3 Abs. 3 unvereinbar ist

       

      Edit: betreffende Stelle rot markiert

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Die betrof­fenen Firmen betonten beide, dass man die Tarife ja schon längst geän­dert habe. Für das jetzige StreamOn ändere sich also nichts, sagte ein Telekom-Spre­cher. 

       

      Quelle: https://www.teltarif.de/telekom-streamon-vodafone-pass-eugh-urteil-verstoss-netzneutralitaet/news/85611.html

      Letzter Absatz. Und weiter:

      Tatsäch­lich beziehen sich die Bean­stan­dungen der Richter auf die Vergan­gen­heit.

       

      Und genau das habe ich auch gesagt. StreamOn der ersten Generation.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Gelöschter Nutzer  danke für die Klarheit 😊

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

      Uneingeloggter Nutzer

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