Gelöst

kann ich einen neuvertrag den ich im telekom shop agbeschlossen habe auch widerr

vor 12 Jahren

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    • vor 12 Jahren

      widerrufen?

      Normalerweise nicht, da du den Vertrag persönlich abgeschlossen hast und somit kein Fernabsatzgesetz gilt.
      Du kannst nur auf Kulanz des Mitarbeiters vor Ort hoffen und ihn mal "nett" fragen. Aber er ist nicht verpflichtet deiner Bitte nach zu kommen.

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    • vor 12 Jahren

      Hallo Ulrike,

      schau' doch mal in Deine Vertragsunterlagen. Da müßte alles drinstehen.
      Stichpunkt "Widerrufsrecht".
      Danach kann " ... eine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen werden ".

      Viele Grüße

      ATOMIC

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    • vor 12 Jahren

      @Reginleif - Deine Aussage stimmt so nicht

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    • vor 12 Jahren

      Hallo Ulrike,

      wurde der Anschluss denn schon realisiert ? Wie lange ist das denn her ?

      AGB Mobilfunk (Privatkunden)

      §3 Zustandekommen des Vertrages

      " Vorbehaltlich einer gesonderten Regelung kommt der Vertrag mit Zugang einer Auftragsbestätigung spätestens mit Bereitstellung der Leistung (freischaltung der SIM-Karte) durch die Telekom zustande. "

      Viele Grüße

      ATOMIC

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 12 Jahren

      Hallo Atomic,

      da muss ich dir leider widersprechen. Wenn der Vertrag im Shop getätigt wurde, gilt das Widerrufsrecht nicht!!! Du kannst nur höflich fragen, ob der Händler, in dem Falle der Shop, Kulanz walten lässt, in dem er einen sogenannten Händlerstorno anweist, diesen muss er aber nicht tätigen!!!

      Die Entscheidung trifft dann auch widerrum die Telekom Deutschland GmbH, Abteilung Mobilfunk. Wurde der Vertrag bzw die Sim-Karte schon genutzt, wird dem nicht entsprochen.

      Wenn du in einem Geschäft deine Unterschrift gibst, dann hast du dieses aus freien Stücken getätigt bei vollem geistigen Bewusstein und vollem Handeln.

      Das Fernabsatzgesetz zum Widerruf eines Vertrages, bezieht sich nur auf Verträge, die nur in folgenden Geschäftsfällen abgeschlossen wurden: Online, per Telefon oder bei einem Haustürgeschäft.

      Lg

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    • vor 12 Jahren

      @ATOMIC
      In Telekom-Shops gelten die selben Bedingungen wie als wenn man Klamotten bei C&A &Co.,Schuhe bei Deichmann&Co. oder Unterhaltungselektronik bei Saturn&Co.kauft.
      In Geschäften vor Ort gibt es kein Widerrufsrecht!
      Das Fernabsatzgesetz regelt klar,das das Widerrufsrecht nur per Versand,Telefon oder Internet Kaeufe gilt.
      Sprich,Ulrike ist auf Entgegenkommen des Telekom-Shop angewiesen.

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    • vor 12 Jahren

      @bratmaxe + bernd02

      Hallo Ihr beiden, ihr habt vollkommen recht habe in der Eile nur partielle die AGB's überflogen. Weiter unten steht der Vermerk dann wie von Euch zitiert.
      Trotzdem besteht aber die Möglichkeit, wie von mir aufgeführt, das der Vertrag noch nicht zustandegekommen ist. (Nicht Widerrufsrecht).
      Dazu bräuchte man aber genauere Angaben von Ulrike.

      Viele Grüße

      ATOMIC

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    • vor 12 Jahren

      Wenn der Vertrag unterschrieben ist,gehts nur noch mit Entgegenkommen des Händlers im Telekom Shop.

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    • vor 12 Jahren

      @ATOMIC

      Wenn im Shop ein Vertrag abgeschlossen wird im Bereich Mobilfunk läuft es folgendermaßen im Prozess ab:

      - Kunde unterschreibt Vertragsdolumente
      - Händler schickt nach allen erfolgreich getätigten Unterschriften das ganze per Online-System an die Fachabteilung Mobilfunk
      - Auftrag wird von Fachabteilung geprüft und Händler bekommt eine positive/negative Rückmeldung ( in der Regel dauert das ganze maximal 30 Minuten im Höchstfalle)
      - erfolgt die positive Rückmeldung, ist der Vertrag ab diesem Zeitpunkt rechtskräftig gültig und somit abgeschlossen!

      Jetzt gibt es nur noch die Möglichkeit eines Händler-Stornos, wie oben schon von mir zitiert wurde ;)

      lg

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    • vor 12 Jahren

      @bratmaxe
      Sorry, aber da fehlt noch die Realisierung, sprich die Freischaltung der SIM-Karte.
      Als ca. 2006 das Geschäft mit den DSL-Leitungen boomte, hatte man den Kunden damals auch alles möglich versprochen und auch Verträge gemacht. In manchen Fällen konnte die Realisierung erst nach mehreren Wochen oder sogar gar nicht realisiert werden. Diese Kunden mußten sogar die monatliche Gebühr zahlen (es wurde ja, so Deine Argumentation ein Vertrag geschlossen). Diese Verträge wurden dann auch auf drängen der Kunden für nichtig erklärt.
      Gott sei Dank differenzieren die Gerichte heutzutage in ihrer Urteilsfindung.

      Viele Grüße

      ATOMIC

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