Nachweis Internetverbindungen, als Beweis, dass man an diesem Tag zu Hause war
vor 5 Stunden
Von einer Behörde wird behauptet, dass ich an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit an einem Ort, an dem ich noch nie war, rechtswidrig gehandelt habe. Genauer möchte ich nicht darauf eingehen. Gibt es die Möglichkeit über Nachweise von z.B. Internetzugriffen (Internetzugang zu Hause) oder Mobilfunkdaten, zu beweisen, dass ich an diesem Tag zu Hause war? Ich freue mich über alle Vorschläge, da das eine belastende Situation für mich ist.
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vor 4 Stunden
Mobilfunkdaten etc. kann alles von Polizei, Staatsanwaltschaft etc. eingeholt werden, du als „normaler“ Kunde kannst das nicht.
Nutzung von Internet zuhause könntest du im Router nachschauen (je nach Routermodell) jedoch kann ich mir nicht vorstellen dass so was als „Beweis“ gilt.
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vor 4 Stunden
Dein Router ist eh die ganze Zeit on .. also nein , vom Anschluss her bekommst das nicht.
Mobilfunkverbindungsdaten könnte man sicher mit nem Beschluss von nem Richter besorgen ABER auch nur x - 7 Tage.
Länger gibt es Diagnosedaten nicht.
Wenn du daheim am PC warst, könntest als Beispiel mit den Logs deines PCs was aussagen.
Am besten besprichst du das alles aber mit nem passenden Fachanwalt.
0
vor 4 Stunden
da das eine belastende Situation für mich ist
Von einer Behörde wird behauptet, dass ich an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit an einem Ort, an dem ich noch nie war, rechtswidrig gehandelt habe. Genauer möchte ich nicht darauf eingehen. Gibt es die Möglichkeit über Nachweise von z.B. Internetzugriffen (Internetzugang zu Hause) oder Mobilfunkdaten, zu beweisen, dass ich an diesem Tag zu Hause war? Ich freue mich über alle Vorschläge, da das eine belastende Situation für mich ist.
Einen "technischen Rat" habe ich nicht, aber vielleicht informierst Du dich eher in juristischer Richtung? Was irgendeine Behörde denkt, behauptet oder möchte kann Dir egal sein und irgendein halbgarer "Beweis" wird bei der Behörde nichts nutzen. Nicht Du musst nachweisen, zuhause gewesen zu sein.
0
vor 3 Stunden
@user_6aa8ba
Ich denke auch, dass da die Unterstützung durch einen Juristen sinnvoll ist.
Wobei ich aber auch zu bedenken gebe, dass der Nachweis, dass zu einer bestimmten Zeit an deinem Computer eine oder mehrere Internetverbindungen bestanden, ja noch lange nicht bestätigt, dass du die Tastatur bedient hast.😉
3
von
vor 3 Stunden
In dem Haushalt leben insgesamt zwei Personen. Die andere war zu dieser Zeit am Arbeitsplatz, was über Arbeitsnachweise belegt werden kann.
0
von
vor 3 Stunden
@user_6aa8ba ,
Wenn Du Google Maps nutzt und "Zeitachse" aktiviert hast, könntest Du damit vielkeicht beweisen, wo Du zu dem Zeitpunkt tatsächlich warst.
Ich kenne einige Personen, die das in Familie aktiviert haben.
von
vor 3 Stunden
Das mit dem Zugriff auf die Zeitachse funktioniert übrigens nur noch am Smartphone, nicht mehr am PC.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
Ein Anwalt wurde gestern beauftragt.
0
1
von
vor 3 Stunden
Ein Anwalt wurde gestern beauftragt.
Dann lass den seinen Job machen!
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
Hat dich evtl ein Nachbar gesehen ,
Oder der Postboote oder warst beim Bäcker oder frag google Maps nach der Verfolgung deines smartphone.
@user_6aa8ba
1
von
vor 3 Stunden
Leider nein. Der Tag, um den es geht, ist ungefähr 3,5 Monate her. Von diesem Vorwurf habe ich erst am Donnerstagabend erfahren.
0
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 3 Stunden
Gibt es die Möglichkeit über Nachweise von z.B. Internetzugriffen (Internetzugang zu Hause) oder Mobilfunkdaten, zu beweisen, dass ich an diesem Tag zu Hause war?
Von einer Behörde wird behauptet, dass ich an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit an einem Ort, an dem ich noch nie war, rechtswidrig gehandelt habe. Genauer möchte ich nicht darauf eingehen. Gibt es die Möglichkeit über Nachweise von z.B. Internetzugriffen (Internetzugang zu Hause) oder Mobilfunkdaten, zu beweisen, dass ich an diesem Tag zu Hause war? Ich freue mich über alle Vorschläge, da das eine belastende Situation für mich ist.
Einige Aspekte wurden bereits beleuchtet.
Ich vermute ein "Beweis" ist von vorneherein schwierig, vielleicht am besten geeignet ein Zeuge.
Alle elektronische Info ist ja höchstens eine Plausibilisierung, denn das fragliche Gerät zu welchem man möglicherweise ein Protokoll findet muss ja nicht von Dir genutzt worden sein.
Ich vermute, dass die Anforderung an die Beweiskraft sowieso mit der Schwere des Vorwurfs steigt.
Beispielsweise (zu eine Art worst case) falls jemand einen Mord planen sollte, so würde diese Person möglicherweise von vorneherein irgendwelche Indizien so hintricksen (z.B. PC läuft daheim, Du greifst per Teamviewer von unterwegs aus zu und suggerierst, dass Du daheim warst). Wenn es dagegen um ein Parkvergehen ginge, dann dürfte kaum jemand an einen anderen Ort fahren, um dort vorsätzlich falsch zu parken und hierzu alles daheim vorbereiten.
Übrigens ist es EIGENTLICH so, dass man DIR beweisen muss, dass Du das warst... nicht, dass Du DENEN Beweisen musst, dass Du das nicht warst.
Einen Beweis zu führen, dass man etwas NICHT getan hat ist so unglaublich viel schwieriger.
Aber klar, mit einem Beweis, dass Du daheim warst, gerätst Du u.U. schneller aus dem Fokus.
Als mögliche Plausibilisierung fällt mir noch ein: vielleicht hast Du eine Anrufliste aus der hervorgeht, dass am fraglichen Tag ein Festnetzgespräch geführt wurde, am besten ein längeres.
0
vor 3 Stunden
Dein Festnetz Internet Vertrag kann jeder andere benutzt haben und dein Mobilfunkgerät kann eingeschaltet zuhause liegen um dir ein Alibi zu verschaffen. Beides nicht Beweis fähig. Nur wie bereits erwähnt können das die Polizei und andere polizeilichen Organe in Erfahrung bringen lassen, Du als private Person jedenfalls nicht
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vor 3 Stunden
Folgende Daten können (als Indiz) verwendet werden:
Viele Grüße
GigaFiberOhneGigaSpeed
0
vor 3 Stunden
Ich habe noch ein Chatprotokoll des betreffenden Tages gefunden, welches mit einer Bankmitarbeiterin über das online-banking geführt wurde.
0
16
von
vor 46 Minuten
Dich habe ich auch nicht gemeint. Ich meine mehr einen seeeeehr langen Beitrag 😉
Von mir nicht.
Dich habe ich auch nicht gemeint. Ich meine mehr einen seeeeehr langen Beitrag 😉
hier übertriebener weise vorgeschlagen (teilweise wohl mit chatgpd o.ä.)
Im Schreiben steht, dass die Lichtbilder haben, aber ich kann ja dann nicht darauf zu sehen sein.
Also brauchst du nichts von dem zu machen, was dir hier übertriebener weise vorgeschlagen (teilweise wohl mit chatgpd o.ä.) wurde. Einen Anwalt hast du bereits. Und entweder bist du auf den Bildern, dann hast du ein Problem. Oder du bist nicht auf den Bildern, dann ist doch alles gut.
@JuergenS1
Ich schlaue Dich gerne auf, es heißt korrekterweise ChatGPT. Meinen Beitrag habe ich vollständig selbst geschrieben.
Solange es dem Fragensteller helfen könnte, ist mir vollkommen egal, wie deine subjektive Wertung meiner Beiträge aussieht.
Aber wenn Du schon Feedback äußerst, dann gerne auch fair, direkt und beitragsbezogen. Es soll doch sicher auch bei den intendierten Empfängern, Rezipienten landen?
...es seidenn natürlich, es geht dabei nicht um konstruktives Feedback? 😉
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von
vor 23 Minuten
der ja die Bilder anfordern
Wenn schon ein Anwalt, an den Du in dem Fall wohl nicht vorbeikommen wirst, eingeschalten ist, dann wird der ja die Bilder anfordern und
schon ist klar wer darauf zu sehen ist.
Betreff Beweiskraft von Internetnutzung/Smartphone/Geolokalisation wurde ja schon genug geschrieben. Lässt sich alles viel zu leicht fälschen
und es bleiben wohl im Notfall wohl nur Zeugen, die dich gesehen haben
Such nach deinem Bild im Internet...mit ki kann man damit alles konstruieren..
Dein Anwalt soll die Behörde kontaktieren..az..
@user_6aa8ba
0
von
vor 18 Minuten
Danke an alle. Drückt mir die Daumen. Falls Ihr Interesse habt, gebe ich dann bekannt, wie es ausgegangen ist.
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von