Nachweis Internetverbindungen, als Beweis, dass man an diesem Tag zu Hause war

vor 6 Stunden

Von  einer  Behörde  wird  behauptet,  dass  ich  an  einem  bestimmten  Tag  und  zu  einer  bestimmten  Uhrzeit  an  einem  Ort, an  dem  ich  noch  nie  war, rechtswidrig  gehandelt  habe. Genauer  möchte  ich  nicht  darauf  eingehen. Gibt  es  die  Möglichkeit  über  Nachweise  von  z.B. Internetzugriffen  (Internetzugang  zu  Hause)  oder  Mobilfunkdaten, zu  beweisen, dass  ich  an  diesem  Tag  zu  Hause  war?  Ich  freue  mich  über  alle  Vorschläge, da  das  eine  belastende  Situation  für  mich  ist.

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vor 2 Stunden

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 5 Stunden

      Mobilfunkdaten etc. kann alles von Polizei, Staatsanwaltschaft etc. eingeholt werden, du als „normaler“ Kunde kannst das nicht.

      Nutzung von Internet zuhause könntest du im Router nachschauen (je nach Routermodell) jedoch kann ich mir nicht vorstellen dass so was als „Beweis“ gilt.

      0

    • vor 5 Stunden

      Dein Router ist eh die ganze Zeit on .. also nein , vom Anschluss her bekommst das nicht.

      Mobilfunkverbindungsdaten könnte man sicher mit nem Beschluss von nem Richter besorgen ABER auch nur x - 7 Tage. 

      Länger gibt es Diagnosedaten nicht.

      Wenn du daheim am PC warst, könntest als Beispiel mit den Logs deines PCs was aussagen. 

      Am besten besprichst du das alles aber mit nem passenden Fachanwalt. 

      0

    • vor 5 Stunden

      user_6aa8ba

      da  das  eine  belastende  Situation  für  mich  ist

      Von  einer  Behörde  wird  behauptet,  dass  ich  an  einem  bestimmten  Tag  und  zu  einer  bestimmten  Uhrzeit  an  einem  Ort, an  dem  ich  noch  nie  war, rechtswidrig  gehandelt  habe. Genauer  möchte  ich  nicht  darauf  eingehen. Gibt  es  die  Möglichkeit  über  Nachweise  von  z.B. Internetzugriffen  (Internetzugang  zu  Hause)  oder  Mobilfunkdaten, zu  beweisen, dass  ich  an  diesem  Tag  zu  Hause  war?  Ich  freue  mich  über  alle  Vorschläge, da  das  eine  belastende  Situation  für  mich  ist.

      user_6aa8ba

      da  das  eine  belastende  Situation  für  mich  ist

      Einen "technischen Rat" habe ich nicht, aber vielleicht informierst Du dich eher in juristischer Richtung? Was irgendeine Behörde denkt, behauptet oder möchte kann Dir egal sein und irgendein halbgarer "Beweis" wird bei der Behörde nichts nutzen. Nicht Du musst nachweisen, zuhause gewesen zu sein.

      0

    • vor 5 Stunden

      @user_6aa8ba 

      Ich denke auch, dass da die Unterstützung durch einen Juristen sinnvoll ist.

      Wobei ich aber auch zu bedenken gebe, dass der Nachweis, dass zu einer bestimmten Zeit an deinem Computer eine oder mehrere Internetverbindungen bestanden, ja noch lange nicht bestätigt, dass du die Tastatur bedient hast.😉

      3

      von

      vor 5 Stunden

      In  dem  Haushalt  leben  insgesamt  zwei  Personen. Die  andere  war  zu  dieser  Zeit  am  Arbeitsplatz, was  über  Arbeitsnachweise  belegt  werden  kann.

      0

      von

      vor 5 Stunden

      @user_6aa8ba ,

      Wenn Du Google Maps nutzt und "Zeitachse" aktiviert hast, könntest Du damit vielkeicht beweisen, wo Du zu dem Zeitpunkt tatsächlich warst.

      Ich kenne einige Personen, die das in Familie aktiviert haben.

      von

      vor 5 Stunden

      Das mit dem Zugriff auf die Zeitachse funktioniert übrigens nur noch am Smartphone, nicht mehr am PC.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      Ein  Anwalt  wurde  gestern  beauftragt.

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      1

      von

      vor 5 Stunden

      user_6aa8ba
      Ein  Anwalt  wurde  gestern  beauftragt.

      Ein  Anwalt  wurde  gestern  beauftragt.

      user_6aa8ba

      Ein  Anwalt  wurde  gestern  beauftragt.

      Dann lass den seinen Job machen!

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      Hat dich evtl ein Nachbar gesehen ,

      Oder der Postboote oder warst beim Bäcker oder frag google Maps nach der Verfolgung deines smartphone.

      @user_6aa8ba 

      1

      von

      vor 5 Stunden

      Leider  nein. Der  Tag, um  den  es  geht,  ist  ungefähr  3,5  Monate  her. Von  diesem  Vorwurf  habe  ich  erst  am  Donnerstagabend  erfahren.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 5 Stunden

      user_6aa8ba

      Gibt  es  die  Möglichkeit  über  Nachweise  von  z.B. Internetzugriffen  (Internetzugang  zu  Hause)  oder  Mobilfunkdaten, zu  beweisen, dass  ich  an  diesem  Tag  zu  Hause  war?

      Von  einer  Behörde  wird  behauptet,  dass  ich  an  einem  bestimmten  Tag  und  zu  einer  bestimmten  Uhrzeit  an  einem  Ort, an  dem  ich  noch  nie  war, rechtswidrig  gehandelt  habe. Genauer  möchte  ich  nicht  darauf  eingehen. Gibt  es  die  Möglichkeit  über  Nachweise  von  z.B. Internetzugriffen  (Internetzugang  zu  Hause)  oder  Mobilfunkdaten, zu  beweisen, dass  ich  an  diesem  Tag  zu  Hause  war?  Ich  freue  mich  über  alle  Vorschläge, da  das  eine  belastende  Situation  für  mich  ist.

      user_6aa8ba

      Gibt  es  die  Möglichkeit  über  Nachweise  von  z.B. Internetzugriffen  (Internetzugang  zu  Hause)  oder  Mobilfunkdaten, zu  beweisen, dass  ich  an  diesem  Tag  zu  Hause  war?

      Einige Aspekte wurden bereits beleuchtet.

      Ich vermute ein "Beweis" ist von vorneherein schwierig, vielleicht am besten geeignet ein Zeuge.

      Alle elektronische Info ist ja höchstens eine Plausibilisierung, denn das fragliche Gerät zu welchem man möglicherweise ein Protokoll findet muss ja nicht von Dir genutzt worden sein.

      Ich vermute, dass die Anforderung an die Beweiskraft sowieso mit der Schwere des Vorwurfs steigt.

      Beispielsweise (zu eine Art worst case) falls jemand einen Mord planen sollte, so würde diese Person möglicherweise von vorneherein irgendwelche Indizien so hintricksen (z.B. PC läuft daheim, Du greifst per Teamviewer von unterwegs aus zu und suggerierst, dass Du daheim warst). Wenn es dagegen um ein Parkvergehen ginge, dann dürfte kaum jemand an einen anderen Ort fahren, um dort vorsätzlich falsch zu parken und hierzu alles daheim vorbereiten.

      Übrigens ist es EIGENTLICH so, dass man DIR beweisen muss, dass Du das warst... nicht, dass Du DENEN Beweisen musst, dass Du das nicht warst.

      Einen Beweis zu führen, dass man etwas NICHT getan hat ist so unglaublich viel schwieriger.

      Aber klar, mit einem Beweis, dass Du daheim warst, gerätst Du u.U. schneller aus dem Fokus.

      Als mögliche Plausibilisierung fällt mir noch ein: vielleicht hast Du eine Anrufliste aus der hervorgeht, dass am fraglichen Tag ein Festnetzgespräch geführt wurde, am besten ein längeres.

      0

    • vor 5 Stunden

      Dein Festnetz Internet Vertrag kann jeder andere benutzt haben und dein Mobilfunkgerät kann eingeschaltet zuhause liegen um dir ein Alibi zu verschaffen. Beides nicht Beweis fähig. Nur wie bereits erwähnt können das die Polizei und andere polizeilichen Organe in Erfahrung bringen lassen, Du als private Person jedenfalls nicht 

      0

    • vor 5 Stunden

      Folgende Daten können (als Indiz) verwendet werden:

      • Anschluss Aktivität ist kein Beweis, aber vllt. ein Indiz, dass man wirklich zuhause war
      • Mobilfunkmast Daten (Standort Korrelation)
      • Anrufhistorie aus dem Router Log, sofern Du ausgehend telefoniert hast
        • Personen die Dir ein Alibi geben können, weil sie mit Dir telefoniert haben, CLIR /Festnetz Rufnummern sind Standort-gebunden
        • Unternehmen, Supportkontakte
        • Arzttermin Organisation
        • usw.
        • Anrufhistorie des Gegenübers, sofern keine Nummernunterdrückung genutzt wurde
        • Einzelverbindungsnachweis deiner ISPs/SIP Provider samt IP Log
        • fordere eine Einfrierung der Daten beim Konzerndatenschutz der Telekom bzw. entsprechenden Providern an, vllt. können die die Logs "retten/einfrieren", sollten diese noch nicht angefragt worden sein
      • Fritzboxen mit aktuellen Firmwares erfassen standardmäßig Datenmengen für Down- und Upstream deines Anschlusses. Diese sind auf Wochen oder Monate verdichtet einsehbar. Evtl. tun andere Geräte dies auch.
      • Browserhistorie, Downloadhistorie verschiedener Geräte sofern diese aktiviert sind
      • Standort Cachedaten von Android/iOS (erfordert Forensiker)
      • Zeitstempel auf dem PC (z.B. eventvwr.msc auf Windows)
      • Ereignisanzeige des Routers sofern WLAN Logins genutzt worden sind (war dein Handy zum Zeitpunkt nicht beim betroffenen Mobilfunkmast sondern nur im WLAN, warst Du sehr wahrscheinlich zuhause), muss in Fritzbox leider separat aktiviert worden sein
      • Ereignisanzeigen, Zeitstempel Arbeitscomputer
      • andere Freizeitaktivitäten, Arbeitsaktivitäten samt Beweisen, Indizien
      • Fordere bei Over the Top Diensteanbietern, Providern IP Logs an. IP Adressen lassen sich einer sehr groben Geolokation zuordnen. Bezieht sich der Tatvorwurf auf einen Ort hunderte Kilometer entfernt, ist es unwahrscheinlich, dass man zur selben Zeit von einem anderen Ort aus aus dem Mobilfunknetz aktiv war
        • Diese IP Geolokationszuordnungen können ein Gegenindiz sein
      • Evtl. hat dein Auto deinen Standort geloggt oder ein Reiseziel (Steuergeräte Diagnosedaten, Navigationsgerät Diagnosedaten und Routenziele, Versicherer Blackbox bei Tarifen mit Fahrweisen-basierter Abrechnung)
      • Kamera Aufnahmen von betroffener Zeit und Ort von deiner Aktivität, an der Du wirklich warst. Beispiel: Warst Du in Bayern einkaufen und wurdest im Einkaufszentrum dort gefilmt, kannst Du nicht in Berlin gewesen sein. Die meisten Unternehmen löschen Daten innerhalb von 3 Tagen bis 4 Wochen.
      • Indikatoren für Reisezeiten. Beispiel: Du warst um 10 Uhr im Bioladen einkaufen. Ohne Privatjet kannst Du nicht bis zum Tatzeitpunkt zu Ort X gereist sein in X Minuten.
        • Quittungen, Sichtungen (Personen, die Dich gesehen haben, Alibi)
        • Routenberechnungen
        • Stauaufkommen
        • Blitzerfotos
      • Bankaktivitäten, Termine
        • Nutzung digitaler Zahlungsmittel, Uhr, Apple Card, Smartwatch, iPhone Wallet, Girocard - Zahlungsterminals sind meist Standort-gebunden, es fallen meist IP Logs an.
        • Nutzung der EC Karte an Terminals, Kassen, Unterschriften für Zahlvorgänge, Kreditkartenvorgänge
      • Korreliere und sammele soviele Daten wie möglich, die dich entlasten
      • Einige Dinge kann man faken aber viele Dinge zusammen passend zu faken wird immer unwahrscheinlicher, schwieriger, können entlastend/belastend sein
        • Bespreche mit einem Anwalt ob ein Teilen dieser Informationen mit der Polizei strategisch smart ist oder besser vor Gericht erfolgen sollte
      • Bespreche dich mit einem Fachanwalt
        • Erfülle Pflichten, denen Du nachkommen musst und versäume Nichts, was Du nicht versäumen darfst bzw. man laut Fachanwalt erfüllen muss.
      • Spreche vor Gericht, nicht vor der Polizei
        • die Polizei hat die Aufgabe, Ihre Fallakte zu füllen
        • Du musst nicht dabei helfen, Ihre Arbeit zu erledigen
          • Jede Information kann Dir dienen oder gegen Dich verwendet werden - vergiss' das nicht.
          • Die Polizei kann werten und Empfehlungen aussprechen - sie kann für dich oder gegen dich sein. In Verhören werden unfaire Taktiken verwendet, mit denen die Polizei Ihre Aufgabe erfüllen möchte - die Akte zu füllen und Informationen zu sammeln. Die Polizei arbeitet nicht transparent und setzt psychologisch-strategisch manipulative Taktiken, Techniken usw. ein. Nettigkeit ist Teil der Strategie, oft nur gespielt. Verhörspezialisten sind taktisch und strategisch geschult.
            • Du wahrscheinlich nicht! D.h. Du bist in jedem Fall weit unterlegen bei jedem Satz, den Du sprichst.
            • Du stehst unter Druck. Die Polizei sehr wahrscheinlich nicht. Auch hier bist Du emotional unterlegen.
        • In den meisten Fällen ist es strategisch unklug,  mit der Polizei zu kooperieren - auch dann, wenn man unschuldig ist
        • Du bist eine Fallnummer, Akte, Arbeitsfall für sie. Daily Business. Mehr nicht. Vergiss' das nicht.
        • In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung - Im Zweifel für den Angeklagten
          • Normalerweise muss man Dir das Vorgeworfene nachweisen, beweisen - nicht andersrum.
          • Es schadet nicht, Gegenindizien und Beweise zur Hand zu haben und eine Gegenstrategie zu entwickeln - auch wenn man unschuldig ist. Im schlechtesten Fall hilft Dir diese Informationsgrundlage möglicherweise.

      Viele Grüße

      GigaFiberOhneGigaSpeed

      0

    • vor 4 Stunden

      Ich  habe  noch  ein  Chatprotokoll  des  betreffenden  Tages  gefunden, welches  mit  einer  Bankmitarbeiterin  über  das  online-banking  geführt  wurde. 

      0

      16

      von

      vor 2 Stunden

      JuergenS1

      Dich habe ich auch nicht gemeint. Ich meine mehr einen seeeeehr langen Beitrag 😉

      BigWoelfi2

      Von mir nicht.

      Von mir nicht. Ich habe mit solchen Dingen von Berufs wegen zu tun gehabt, bevor ich 2010 in Pension gegangen bin.😊
      BigWoelfi2

      Von mir nicht.

      Dich habe ich auch nicht gemeint. Ich meine mehr einen seeeeehr langen Beitrag 😉

      JuergenS1

      Dich habe ich auch nicht gemeint. Ich meine mehr einen seeeeehr langen Beitrag 😉

      JuergenS1

      hier übertriebener weise vorgeschlagen (teilweise wohl mit chatgpd o.ä.)

      user_6aa8ba
      Im  Schreiben  steht, dass  die  Lichtbilder  haben, aber  ich  kann  ja  dann  nicht  darauf  zu  sehen  sein.

      Im  Schreiben  steht, dass  die  Lichtbilder  haben, aber  ich  kann  ja  dann  nicht  darauf  zu  sehen  sein.

      user_6aa8ba

      Im  Schreiben  steht, dass  die  Lichtbilder  haben, aber  ich  kann  ja  dann  nicht  darauf  zu  sehen  sein.

      Also brauchst du nichts von dem zu machen, was dir hier übertriebener weise vorgeschlagen (teilweise wohl mit chatgpd o.ä.) wurde.  Einen Anwalt hast du bereits. Und entweder bist du  auf den Bildern, dann hast du ein Problem. Oder du bist nicht auf den Bildern, dann ist doch alles gut.

      JuergenS1

      hier übertriebener weise vorgeschlagen (teilweise wohl mit chatgpd o.ä.)

      @JuergenS1 

      Ich schlaue Dich gerne auf, es heißt korrekterweise ChatGPT. Meinen Beitrag habe ich vollständig selbst geschrieben.

      Solange es dem Fragensteller helfen könnte, ist mir vollkommen egal, wie deine subjektive Wertung meiner Beiträge aussieht.

      Aber wenn Du schon Feedback äußerst, dann gerne auch fair, direkt und beitragsbezogen. Es soll doch sicher auch bei den intendierten Empfängern, Rezipienten landen?

      ...es seidenn natürlich, es geht dabei nicht um konstruktives Feedback? 😉

      0

      von

      vor 2 Stunden

      aluny

      der ja die Bilder anfordern

      Wenn schon ein Anwalt, an den Du in dem Fall wohl nicht vorbeikommen wirst,  eingeschalten ist, dann wird der ja die Bilder anfordern und

      schon ist klar wer darauf zu sehen ist.

      Betreff Beweiskraft von Internetnutzung/Smartphone/Geolokalisation wurde ja schon genug geschrieben. Lässt sich alles viel zu leicht fälschen

      und es bleiben wohl im Notfall wohl nur Zeugen, die dich gesehen haben

      aluny

      der ja die Bilder anfordern

      Such nach deinem Bild im Internet...mit ki kann man damit alles konstruieren..

      Dein Anwalt soll die Behörde kontaktieren..az..

      @user_6aa8ba 

      0

      von

      vor 2 Stunden

      Danke  an  alle. Drückt  mir  die  Daumen. Falls  Ihr  Interesse  habt, gebe  ich  dann  bekannt, wie  es  ausgegangen  ist.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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