Gelöst

Offene Forderung Schufa

vor 2 Jahren

Liebe Community,

ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt!

Ich habe eine Schufa- Selbstauskunft eingeholt und festgestellt, dass ich einen Eintrag aus dem Jahre 2016 habe, bei dem der Gläubiger die deutsche Telekom ist.

Ich habe die offene Forderung bis 20218 abbezahlt (meiner Meinung nach).

Anschließend habe ich auch keine Mahnungen erhalten (seit 2018!!).

Nun ist scheinbar noch ein Restbetrag offen, den ich nicht nachvollziehen kann und beim Kundenservice kann mir auch niemand Auskunft geben, ob und wohin ich die offene Forderung überweisen muss. Inkassounternehmen nicht bekannt.

Ich wundere mich, warum ich nie wieder eine Mahnung o.ä. erhalten habe und hatte nicht mit einem Eintrag gerechnet.

Ich habe gelesen, dass eine Dame hier ein ähnliches Problem hatte, das gelöst wurde und hoffe dringlichst, dass mir hier auch geholfen werden kann. Ich bin ziemlich verzweifelt.

 

Liebe Grüße und Dank im Voraus!!

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    • vor 2 Jahren

      LisaEid

      Inkassounternehmen nicht bekannt.

      Inkassounternehmen nicht bekannt.
      LisaEid
      Inkassounternehmen nicht bekannt.

      Wurde die offene Forderung (vmtl. in Raten?) immer an die Telekom bezahlt? Ich lese hier immer, dass offene Forderungen an ein Inkassounternehmen abgetreten werden und die Telekom somit raus ist. Daher wundert es mich, dass das Inkassounternehmen unbekannt ist.

       

      Ich habe gelesen, dass eine Dame hier ein ähnliches Problem hatte, das gelöst wurde

      Ich habe gelesen, dass eine Dame hier ein ähnliches Problem hatte, das gelöst wurde
      Ich habe gelesen, dass eine Dame hier ein ähnliches Problem hatte, das gelöst wurde

      Hast auch ein Link dazu? (Ich müßte mir davon selbst ein Bild machen)

      4

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @jessidarlene  hat auch etwas dazu gepostet 

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      So machen wir immer:

      - Der Schufa mitteilen, dass man die Forderung bestreitet. (nicht bekannt, def. keinen Titel und dazu verjährt)

      - Die Schufa fordert den eintragenden auf, die Rechtmäßigkeit der Forderung zu erklären. 

      - Gleichzeitig muss die Forderung aber auch gelöscht werden, da strittige untitulierte Forderungen nicht eingetragen werden dürfen. 

       

      Aus dem Punkt 2 bekommst dann aber auch zu hören, ob der Eintragende an der Forderung fest hält und was die nun ist oder ob die gelöscht wird weil se doch nicht mehr besteht. 

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Auf welchem Wege muss ich das denn der Schufa mitteilen? Gibt es ein Formular?

      Ich habe die Unterlagen der Schufa zugesendet bekommen und anschließend auch mit dem Service telefoniert.

      Der Herr meinte, dass es in den Unterlagen stehen würde, wenn die Forderung tituliert sei. Das ist nicht der Fall. Muss ich mich noch an anderer Stelle informieren?

      Vielen Dank!!

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      LisaEid

      Nun ist scheinbar noch ein Restbetrag offen, den ich nicht nachvollziehen kann und beim Kundenservice kann mir auch niemand Auskunft geben, ob und wohin ich die offene Forderung überweisen muss. Inkassounternehmen nicht bekannt.

      Nun ist scheinbar noch ein Restbetrag offen, den ich nicht nachvollziehen kann und beim Kundenservice kann mir auch niemand Auskunft geben, ob und wohin ich die offene Forderung überweisen muss. Inkassounternehmen nicht bekannt.
      LisaEid
      Nun ist scheinbar noch ein Restbetrag offen, den ich nicht nachvollziehen kann und beim Kundenservice kann mir auch niemand Auskunft geben, ob und wohin ich die offene Forderung überweisen muss. Inkassounternehmen nicht bekannt.

      Kannst Du aber in Kontoauszügen Deiner Bank feststellen, wohin Du die Überweisungen getätigt hast, oder?

      2

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Das ist leider ein längerer Vorgang, weil ich die letzten Jahre in Österreich gelebt habe und die Raten auch von dort aus am Ende geleistet wurden. Online kann ich nur die Kontobewegungen der letzten drei Jahre einsehen, deshalb läuft der Antrag auf Ausstellung 2017/2018 ...

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hallo @LisaEid

       

      vielen Dank für Deinen Beitrag Fröhlich 

       

      Am Besten wartest Du erstmal auf Deine Auszüge der Bank und wendest Dich dann an das Inkasso. An die Schufa brauchst Du Dich nicht wenden. 

       

      Falls Du noch weitere Fragen hast, dann melde Dich gerne wieder. Fröhlich

       

      Liebe Grüße

      Neele G.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Hallo @LisaEid

       

      vielen Dank für Deinen Beitrag Fröhlich 

       

      Am Besten wartest Du erstmal auf Deine Auszüge der Bank und wendest Dich dann an das Inkasso. An die Schufa brauchst Du Dich nicht wenden. 

       

      Falls Du noch weitere Fragen hast, dann melde Dich gerne wieder. Fröhlich

       

      Liebe Grüße

      Neele G.

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      Uneingeloggter Nutzer

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