Rechnungsbeitreibung aus dem Jahr 2014
vor einem Tag
Wenn ich hier mein Problem ausführlich shcildern würde, müsste man stundelang lesen.
stichwortartig folgendes Problem:
Schufaauskunft Anfang 2023zur Überprüfung angefordert; Feststellung Eintrag Telekom über 288,- aus demJahr 2014.
Telekom angeschrieben Löschung angefordert. Keine Anwort. Juni 2023 Telekom nochmals angeschrieben.
Antwort: ein Inkassobüro sei zuständig Forderung noch offen, erst bezahlen, dann Austragung.
Inkassobüro Juni 2023 angeschrieben mit bitte um Spezifizierung und Herreichung des Vertrages, der Rechnung, des Vollstreckungbescheides. keine Antwort.
Woher sollich so wissen, worum es sich handelt?
Bitte an Telekom einen Ansprechpartner bei ihnen zu benennen. Keine Antwort.
die Schreiben zwishcen dem Inkassodienst und mir gehen seit 2 Jahren hin und her. Ich bekomme keinen Vollstreckungsbescheid
vorgelegt. Einrede der Verjährung wird ignoriert, weitehin Mahnungen. Die Telekom selbst reagiert überhaupt nicht.
Im Frühling 2023 erhalte ich vom Inkassodiesnt eine Mahnung über einen geschuldeten Betrag von 272,0€ - ohne Kopie des Mahn-
oder Vollstreckungbescheides.
Seit Afang 2023 schlage ich mich mit diesem Problem herum . Wenn kein Vollstrekcungsbescheid vorliegt, und die Verjährung 2017
eingetreten ist, meine ich, muss die Telekom den Eintrag rückwirkend bei der Schufa löschen und kein Inkasso mehr betreiben.
Gibt es einen Asnprechpartner in der Rechtsabteilung für solche Fälle. Kann man die Rechtsabateilung überhaupt erreichen? Gibt es
eine Telefonnummer oder eine Emailadresse der Rechtsabteilung? Beim "Normalen" Callcenter konnte mir niemand helfen, die
sind selber hilflos.
Kann mir jemand helfen?
Beste Grüße von Lotta
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vor 3 Jahren
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vor einem Tag
Was sagt denn das Inkasso-Unternehmen dazu wenn du die anrufst?
Die Telekom hat ja die Forderung abgetreten an das Inkasso, ob die das dann einfach so auf deinen Zuruf hin bei der Schufa rauslöschen glaube ich nicht.
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vor einem Tag
Die Telekom selbst reagiert überhaupt nicht.
Wenn ich hier mein Problem ausführlich shcildern würde, müsste man stundelang lesen.
stichwortartig folgendes Problem:
Schufaauskunft Anfang 2023zur Überprüfung angefordert; Feststellung Eintrag Telekom über 288,- aus demJahr 2014.
Telekom angeschrieben Löschung angefordert. Keine Anwort. Juni 2023 Telekom nochmals angeschrieben.
Antwort: ein Inkassobüro sei zuständig Forderung noch offen, erst bezahlen, dann Austragung.
Inkassobüro Juni 2023 angeschrieben mit bitte um Spezifizierung und Herreichung des Vertrages, der Rechnung, des Vollstreckungbescheides. keine Antwort.
Woher sollich so wissen, worum es sich handelt?
Bitte an Telekom einen Ansprechpartner bei ihnen zu benennen. Keine Antwort.
die Schreiben zwishcen dem Inkassodienst und mir gehen seit 2 Jahren hin und her. Ich bekomme keinen Vollstreckungsbescheid
vorgelegt. Einrede der Verjährung wird ignoriert, weitehin Mahnungen. Die Telekom selbst reagiert überhaupt nicht.
Im Frühling 2023 erhalte ich vom Inkassodiesnt eine Mahnung über einen geschuldeten Betrag von 272,0€ - ohne Kopie des Mahn-
oder Vollstreckungbescheides.
Seit Afang 2023 schlage ich mich mit diesem Problem herum . Wenn kein Vollstrekcungsbescheid vorliegt, und die Verjährung 2017
eingetreten ist, meine ich, muss die Telekom den Eintrag rückwirkend bei der Schufa löschen und kein Inkasso mehr betreiben.
Gibt es einen Asnprechpartner in der Rechtsabteilung für solche Fälle. Kann man die Rechtsabateilung überhaupt erreichen? Gibt es
eine Telefonnummer oder eine Emailadresse der Rechtsabteilung? Beim "Normalen" Callcenter konnte mir niemand helfen, die
sind selber hilflos.
Kann mir jemand helfen?
Beste Grüße von Lotta
Die Telekom hat die Forderung an das Inkasso verkauft - sie hat auch damit nichts mehr zu tun.
Alle erforderlichen Unterlagen müssen dem Inkasso vorliegen.
Diese sind dein einziger Ansprechpartner
2
Antwort
von
vor einem Tag
Danke für die Antwort Steffen, ob sie die Forderung tatsächlich abgtreten hat, ist unklar. Es scheint mir nicht sehr wahrscheinlich, dass das Inkassobüro eine Forderung ohne Beleg kauft. Und das hätte mir dann doch schon sicherlich diesen vorgelegt. Die sind ja sicher nicht darauf aus, mir Briefe zu schreiben, sondern ihr Geld zu erhlaten. Deshalb vermute ich, dass die Telekom das Inkassoblüro mit der eintreibung beauftragt und selbst keinen Beleg für die Forderung hat. Kommt mir alles etwas eigenartig vor. Aber nochmals Danke für den Kommentar!
Antwort
von
vor einem Tag
Guten Abend @Lotta Praten, vielen Dank noch einmal für das überaus nette Gespräch am Telefon. ☺️
Leider konnte ich jetzt nicht direkt helfen, aber ich recherchiere noch einmal ganz genau und wir setzen unsere Korrespondenz via E-Mail fort.
Darüber hinaus wünsche ich dir noch einen schönen Abend, meld' dich einfach, wenn noch etwas ist! 🌆
Lieben Gruß
Diandra
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Tag
@Lotta Praten
ich würde die Schufa anschreiben Widerspruch gegen den Eintrag einlegen und die sofortige Löschung des Eintrages verlangen.
Das ist ja auch dein eigentliche Ziel.
Das Inkassobüro muss dann selbsttätig werden.
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Antwort
von
vor einem Tag
Danke Lutz, ich hatte das schon telefonisch versucht, bekam aber die lapidare Antwort, dass das nur der Beitreibende kann, dort müßte ich mir das schriftllich bestätigen lassen, was aber nicht geschehen wird.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Tag
Also da du alles schon gemacht hast mit den inkassobüro bleibt da wohl nur noch eine Lösung.
Die negative Feststellungsklage
Eine negative Feststellungsklage gegen ein Inkassounternehmen dient dazu, gerichtlich festzustellen, dass eine geltend gemachte Forderung nicht besteht. Diese Klageart ist besonders nützlich, wenn du dir sicher bist, keine Schuld gegenüber dem Inkassounternehmen zu haben und dir gleichzeitig ein rechtskräftiges Urteil wünschst, das dies bestätigt.
Hinweis in eigener Sache.
Dies ist meine persönliche Meinung
Ich bin Privatpersonen und kein Anwalt.
Dieses ist KEINE Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetz
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Antwort
von
vor einem Tag
Danke für die konstruktive Antwort. Ich werde das selbsverständlich noch recherchieren, aber auf die Idee bin ich noch nicht gekommen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Tag
Ich bin kein Jurist, daher die Frage, wird ein Schufaeintrag gelöscht, wenn die Forderung zwar verjährt ist und die ursprünglich berechtigte Forderung tatsächlich aber nie beglichen wurde?
Ich meine das ist doch dann auch ein Umstand, den andere mögliche Gläubiger interessieren könnte bei ihren Entscheidungen bzgl. der Kreditwürdigkeit eines neuen Kunden.
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vor 22 Stunden
Übrigens ist die Schufa nicht die einzigste Auskunftei. Eventuell auch mal bei den üblichen Verdächtigen eine Auskunft einholen, was dort alles an Daten über einen gespeichert ist.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von