Rechnungsbeitreibung aus dem Jahr 2014
28 days ago
Wenn ich hier mein Problem ausführlich shcildern würde, müsste man stundelang lesen.
stichwortartig folgendes Problem:
Schufaauskunft Anfang 2023zur Überprüfung angefordert; Feststellung Eintrag Telekom über 288,- aus demJahr 2014.
Telekom angeschrieben Löschung angefordert. Keine Anwort. Juni 2023 Telekom nochmals angeschrieben.
Antwort: ein Inkassobüro sei zuständig Forderung noch offen, erst bezahlen, dann Austragung.
Inkassobüro Juni 2023 angeschrieben mit bitte um Spezifizierung und Herreichung des Vertrages, der Rechnung, des Vollstreckungbescheides. keine Antwort.
Woher sollich so wissen, worum es sich handelt?
Bitte an Telekom einen Ansprechpartner bei ihnen zu benennen. Keine Antwort.
die Schreiben zwishcen dem Inkassodienst und mir gehen seit 2 Jahren hin und her. Ich bekomme keinen Vollstreckungsbescheid
vorgelegt. Einrede der Verjährung wird ignoriert, weitehin Mahnungen. Die Telekom selbst reagiert überhaupt nicht.
Im Frühling 2023 erhalte ich vom Inkassodiesnt eine Mahnung über einen geschuldeten Betrag von 272,0€ - ohne Kopie des Mahn-
oder Vollstreckungbescheides.
Seit Afang 2023 schlage ich mich mit diesem Problem herum . Wenn kein Vollstrekcungsbescheid vorliegt, und die Verjährung 2017
eingetreten ist, meine ich, muss die Telekom den Eintrag rückwirkend bei der Schufa löschen und kein Inkasso mehr betreiben.
Gibt es einen Asnprechpartner in der Rechtsabteilung für solche Fälle. Kann man die Rechtsabateilung überhaupt erreichen? Gibt es
eine Telefonnummer oder eine Emailadresse der Rechtsabteilung? Beim "Normalen" Callcenter konnte mir niemand helfen, die
sind selber hilflos.
Kann mir jemand helfen?
Beste Grüße von Lotta
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28 days ago
Was sagt denn das Inkasso-Unternehmen dazu wenn du die anrufst?
Die Telekom hat ja die Forderung abgetreten an das Inkasso, ob die das dann einfach so auf deinen Zuruf hin bei der Schufa rauslöschen glaube ich nicht.
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28 days ago
Die Telekom selbst reagiert überhaupt nicht.
Wenn ich hier mein Problem ausführlich shcildern würde, müsste man stundelang lesen.
stichwortartig folgendes Problem:
Schufaauskunft Anfang 2023zur Überprüfung angefordert; Feststellung Eintrag Telekom über 288,- aus demJahr 2014.
Telekom angeschrieben Löschung angefordert. Keine Anwort. Juni 2023 Telekom nochmals angeschrieben.
Antwort: ein Inkassobüro sei zuständig Forderung noch offen, erst bezahlen, dann Austragung.
Inkassobüro Juni 2023 angeschrieben mit bitte um Spezifizierung und Herreichung des Vertrages, der Rechnung, des Vollstreckungbescheides. keine Antwort.
Woher sollich so wissen, worum es sich handelt?
Bitte an Telekom einen Ansprechpartner bei ihnen zu benennen. Keine Antwort.
die Schreiben zwishcen dem Inkassodienst und mir gehen seit 2 Jahren hin und her. Ich bekomme keinen Vollstreckungsbescheid
vorgelegt. Einrede der Verjährung wird ignoriert, weitehin Mahnungen. Die Telekom selbst reagiert überhaupt nicht.
Im Frühling 2023 erhalte ich vom Inkassodiesnt eine Mahnung über einen geschuldeten Betrag von 272,0€ - ohne Kopie des Mahn-
oder Vollstreckungbescheides.
Seit Afang 2023 schlage ich mich mit diesem Problem herum . Wenn kein Vollstrekcungsbescheid vorliegt, und die Verjährung 2017
eingetreten ist, meine ich, muss die Telekom den Eintrag rückwirkend bei der Schufa löschen und kein Inkasso mehr betreiben.
Gibt es einen Asnprechpartner in der Rechtsabteilung für solche Fälle. Kann man die Rechtsabateilung überhaupt erreichen? Gibt es
eine Telefonnummer oder eine Emailadresse der Rechtsabteilung? Beim "Normalen" Callcenter konnte mir niemand helfen, die
sind selber hilflos.
Kann mir jemand helfen?
Beste Grüße von Lotta
Die Telekom hat die Forderung an das Inkasso verkauft - sie hat auch damit nichts mehr zu tun.
Alle erforderlichen Unterlagen müssen dem Inkasso vorliegen.
Diese sind dein einziger Ansprechpartner
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Answer
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28 days ago
Danke für die Antwort Steffen, ob sie die Forderung tatsächlich abgtreten hat, ist unklar. Es scheint mir nicht sehr wahrscheinlich, dass das Inkassobüro eine Forderung ohne Beleg kauft. Und das hätte mir dann doch schon sicherlich diesen vorgelegt. Die sind ja sicher nicht darauf aus, mir Briefe zu schreiben, sondern ihr Geld zu erhlaten. Deshalb vermute ich, dass die Telekom das Inkassoblüro mit der eintreibung beauftragt und selbst keinen Beleg für die Forderung hat. Kommt mir alles etwas eigenartig vor. Aber nochmals Danke für den Kommentar!
Answer
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28 days ago
Guten Abend @Lotta Praten, vielen Dank noch einmal für das überaus nette Gespräch am Telefon. ☺️
Leider konnte ich jetzt nicht direkt helfen, aber ich recherchiere noch einmal ganz genau und wir setzen unsere Korrespondenz via E-Mail fort.
Darüber hinaus wünsche ich dir noch einen schönen Abend, meld' dich einfach, wenn noch etwas ist! 🌆
Lieben Gruß
Diandra
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from
28 days ago
@Lotta Praten
ich würde die Schufa anschreiben Widerspruch gegen den Eintrag einlegen und die sofortige Löschung des Eintrages verlangen.
Das ist ja auch dein eigentliche Ziel.
Das Inkassobüro muss dann selbsttätig werden.
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Answer
from
28 days ago
Danke Lutz, ich hatte das schon telefonisch versucht, bekam aber die lapidare Antwort, dass das nur der Beitreibende kann, dort müßte ich mir das schriftllich bestätigen lassen, was aber nicht geschehen wird.
Unlogged in user
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from
28 days ago
Also da du alles schon gemacht hast mit den inkassobüro bleibt da wohl nur noch eine Lösung.
Die negative Feststellungsklage
Eine negative Feststellungsklage gegen ein Inkassounternehmen dient dazu, gerichtlich festzustellen, dass eine geltend gemachte Forderung nicht besteht. Diese Klageart ist besonders nützlich, wenn du dir sicher bist, keine Schuld gegenüber dem Inkassounternehmen zu haben und dir gleichzeitig ein rechtskräftiges Urteil wünschst, das dies bestätigt.
Hinweis in eigener Sache.
Dies ist meine persönliche Meinung
Ich bin Privatpersonen und kein Anwalt.
Dieses ist KEINE Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetz
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28 days ago
Danke für die konstruktive Antwort. Ich werde das selbsverständlich noch recherchieren, aber auf die Idee bin ich noch nicht gekommen.
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from
28 days ago
Ich bin kein Jurist, daher die Frage, wird ein Schufaeintrag gelöscht, wenn die Forderung zwar verjährt ist und die ursprünglich berechtigte Forderung tatsächlich aber nie beglichen wurde?
Ich meine das ist doch dann auch ein Umstand, den andere mögliche Gläubiger interessieren könnte bei ihren Entscheidungen bzgl. der Kreditwürdigkeit eines neuen Kunden.
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from
25 days ago
Lieber Ludwig, leider kann ich das nicht beantworten, weil ich so weit juristisch noch nicht vorgedrungen bin. In meinem Fall gehe ich davon aus, dass die Fordreung unberechtigt ist, da mir weder die Vertragsnummer, der Anshcluß,d.h. die Telefonummer, auf die sich die Forderung bezieht, noch irgendein Hinweis mitgeteilt wird, zu dem ich die Forderung zuordnen könnte, aboslut nichts. Mir wird lediglich der Gläubiger, die angeblich geschuldete Summe und die dazu aufgelaufenen Kosten mitgeteilt. Da wir alle für Unterlagen eine Aufbewahrungsplicht von 10 Jahren haben, kann ich nicht mal im Archiv kramen, um selbst fündig zu werden.
Lange Rede...., als Laie würde ich sagen, ja, wenn die Forderung verjährt ist, müßte auch der Eintrag gelöscht werden, da es die Forderung ja nicht mehr gibt. Sie bleibt aber meines Wissen, auch nach einer Begleichung, 3 Jahre danach noch stehen. Und , soweit mir bekannt ist, muss man dann den Gläubiger auffordern, sie bei der Schufa löschen zu lassen.
Answer
from
25 days ago
Da wir alle für Unterlagen eine Aufbewahrungsplicht von 10 Jahren haben, kann ich nicht mal im Archiv kramen, um selbst fündig zu werden.
Lieber Ludwig, leider kann ich das nicht beantworten, weil ich so weit juristisch noch nicht vorgedrungen bin. In meinem Fall gehe ich davon aus, dass die Fordreung unberechtigt ist, da mir weder die Vertragsnummer, der Anshcluß,d.h. die Telefonummer, auf die sich die Forderung bezieht, noch irgendein Hinweis mitgeteilt wird, zu dem ich die Forderung zuordnen könnte, aboslut nichts. Mir wird lediglich der Gläubiger, die angeblich geschuldete Summe und die dazu aufgelaufenen Kosten mitgeteilt. Da wir alle für Unterlagen eine Aufbewahrungsplicht von 10 Jahren haben, kann ich nicht mal im Archiv kramen, um selbst fündig zu werden.
Lange Rede...., als Laie würde ich sagen, ja, wenn die Forderung verjährt ist, müßte auch der Eintrag gelöscht werden, da es die Forderung ja nicht mehr gibt. Sie bleibt aber meines Wissen, auch nach einer Begleichung, 3 Jahre danach noch stehen. Und , soweit mir bekannt ist, muss man dann den Gläubiger auffordern, sie bei der Schufa löschen zu lassen.
Die Frist war ja aber 2023 noch nicht abgelaufen - danach Unterlagen zu abhängigen Vorgängen zu vernichten ist nicht sehr weise.
Ob die Forderung verjährt ist oder nicht hängt von vielen,Faktoren ab. Das kann nur ein Jurist beurteilen und auch der braucht alle Unterlagen
Unlogged in user
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from
28 days ago
Übrigens ist die Schufa nicht die einzigste Auskunftei. Eventuell auch mal bei den üblichen Verdächtigen eine Auskunft einholen, was dort alles an Daten über einen gespeichert ist.
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25 days ago
Danke Berti für den Tipp! Entscheidend aber ist die Schufa, da im "Normalfall" der Kreditgeber, Lieferant etc. sich Auskunft bei der Schufa einholt.
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