Bei Beauftragung aus dem Letzten Jahr kein Vorteilsbonus möglich?

vor 4 Jahren

Hallo Zusammen
wir habe im Jahr 2020 einen Anschlußwechsel mit Anbieterwechsel beauftragt, der nun im Oktober 2021 umgesetzt wurde. Nachdem nun auch das TV geht stellten wir fest, dass bei keinem Sender ein Restart möglich ist.
Ein Anruf bei der Hotline ergab dass unser Anschluß nun in einem alten Tarif steckt wo das noch nicht möglich war.

Abgeschlossen haben wir den "L" Tarif.

Nun kann man den Vertrag wohl neu einstellen, allerdings soll dann der Vorteilsbonus entfallen.

An wen kann ich mich diesbzüglich wenden, da der Vertrieb und wohl auch die Technikhotline da wohl nichts machen kann.

 

Gruß Bobbypin

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    • vor 4 Jahren

      Hallo @Bobbypin 

      Mit jedem Tarifwechsel verfällt ein Vertragsbonus.

      Da lässt sich nix daran rütteln.

       

      Somit müssen Sie sich entscheiden, was ihnen wichtiger ist, ein Restart bei fast allen Sendern (außer Pro7Sat1-Gruppe) oder der Preisvorteil.

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      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Komischweise wäre bei dem alten Vertrag aber auch der Restart drin gewesen.

      Bei allen neuen Verträgen ist grundsätzlich der Restart seit November 2020 drin.

      Also hätte doch bei der schaltung im Oktober 2021 direkt der Restart mit drinn sein müssen.

      Er läuft ja schließlich erst 8 Tage und es handelt sich auch nicht um einen Tarifwechsel !!!!

      Ich möchte einfach nur, das mein Vertrag auch so funktioniert wie er abgeschlossen wurde.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Bobbypin

      Komischweise wäre bei dem alten Vertrag aber auch der Restart drin gewesen. Bei allen neuen Verträgen ist grundsätzlich der Restart seit November 2020 drin. Also hätte doch bei der schaltung im Oktober 2021 direkt der Restart mit drinn sein müssen. Er läuft ja schließlich erst 8 Tage und es handelt sich auch nicht um einen Tarifwechsel !!!! Ich möchte einfach nur, das mein Vertrag auch so funktioniert wie er abgeschlossen wurde.

      Komischweise wäre bei dem alten Vertrag aber auch der Restart drin gewesen.

      Bei allen neuen Verträgen ist grundsätzlich der Restart seit November 2020 drin.

      Also hätte doch bei der schaltung im Oktober 2021 direkt der Restart mit drinn sein müssen.

      Er läuft ja schließlich erst 8 Tage und es handelt sich auch nicht um einen Tarifwechsel !!!!

      Ich möchte einfach nur, das mein Vertrag auch so funktioniert wie er abgeschlossen wurde.

      Bobbypin

      Komischweise wäre bei dem alten Vertrag aber auch der Restart drin gewesen.

      Bei allen neuen Verträgen ist grundsätzlich der Restart seit November 2020 drin.

      Also hätte doch bei der schaltung im Oktober 2021 direkt der Restart mit drinn sein müssen.

      Er läuft ja schließlich erst 8 Tage und es handelt sich auch nicht um einen Tarifwechsel !!!!

      Ich möchte einfach nur, das mein Vertrag auch so funktioniert wie er abgeschlossen wurde.


      @Bobbypin  dann musst widerrufen. Widerruf beginnt allerdings mit erhalt der Auftragsbestätigung und nicht erst ab Schaltung.

      Sonst gibt es keine Möglichkeit 

       

      Welche ist es eigentlich jetzt aktuell 

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Bobbypin

      Bei allen neuen Verträgen ist grundsätzlich der Restart seit November 2020 drin.

      Bei allen neuen Verträgen ist grundsätzlich der Restart seit November 2020 drin.
      Bobbypin
      Bei allen neuen Verträgen ist grundsätzlich der Restart seit November 2020 drin.

      Bei allen, welche ab dem Laufe des 17.11.2020 heraus gekommen sind. https://telekomhilft.telekom.de/t5/Fernsehen/Sammelthread-Alle-Infos-rund-um-die-neuen-MagentaTV-Tarife/m-p/4850011#M426126

       

      Hat man vorher gebucht, bevor im Laufe des Tages die neuen Tarife scharf geschalten wurden, dann hatte man noch die alte Tarif-Auswahl. Wer also z.B. am 16.11.2020 MagentaZuhause mit TV gebucht hat (und nicht MagentaZuhause mit TV Plus oder nicht MagentaZuhause mit TV Netflix gebucht hat), hat sich einen Tarif gebucht, der kein Restarten inklusive hat, egal, wann der Tarif später geschalten werden werden würde. Das gleiche, wenn man vor (war es 09:00 Uhr) einer bestimmten Uhrzeit am 17.11.2020 gebucht hatte, also bevor die neuen Tarif scharf geschalten wurden.

       

      Ausschlaggebend ist der Buchungszeitpunkt, nicht der Bereitstellungszeitpunkt. Was wurde genau gebucht zum Buchungszeitpunkt? Wahrscheinlich nur MagentaZuhause mit TV.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Bobbypin

      Ein Anruf bei der Hotline ergab dass unser Anschluß nun in einem alten Tarif steckt wo das noch nicht möglich war.

      Ein Anruf bei der Hotline ergab dass unser Anschluß nun in einem alten Tarif steckt wo das noch nicht möglich war.
      Bobbypin
      Ein Anruf bei der Hotline ergab dass unser Anschluß nun in einem alten Tarif steckt wo das noch nicht möglich war.

      Auch damals gab es schon MagentaTV Tarife, welche du hättest buchen können, in dem das Restarten inklusive gewesen wäre, ein kleines bisschen teurer als der von Euch gebuchte, aber nicht viel. Ich habe selbst so einen Tarif jahrelang genutzt, und gerne immer wieder regestartet. Ihr habt damals also leider die falsche Wahl getroffen, wenn Ihr auf Restarten Wert legt.

       

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      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Bobbypin

      Werde Montag erstmal mit dem "Kollegen" reden, der mir das Verkauft hat und jetzt auch noch behauptet es müsste alles so funktionieren.

      Werde Montag erstmal mit dem "Kollegen" reden, der mir das Verkauft hat und jetzt auch noch behauptet es müsste alles so funktionieren.

      Bobbypin

      Werde Montag erstmal mit dem "Kollegen" reden, der mir das Verkauft hat und jetzt auch noch behauptet es müsste alles so funktionieren.


      Danke für die Rückmeldung; aber das wird das "Problem" ja nicht lösen, es ist der falsche Tarif für die Anforderung "restart", und genau den hast Du bestellt. Und dassiehst Du ja auch so:

       

      Bobbypin

      An wen kann ich mich diesbzüglich wenden, da der Vertrieb und wohl auch die Technikhotline da wohl nichts machen kann.

      An wen kann ich mich diesbzüglich wenden, da der Vertrieb und wohl auch die Technikhotline da wohl nichts machen kann.
      Bobbypin
      An wen kann ich mich diesbzüglich wenden, da der Vertrieb und wohl auch die Technikhotline da wohl nichts machen kann.

      Und da in Deiner Auftragsbestätigung nichts von "Restart" steht wird das auch alles nix.

       

      Ich sehe nur die Möglichkeiten

      - alles so lassen

      - Upgrade , mit den gennnten Nebenwirkungen

       

      Eventuell könnte für Fall 2 das @Telekom-hilft-Team helfen, aber die Aussichten sind m.E. nicht gut.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Bobbypin 

      das wäre doch ein geschickter Verhandlungsanknüpfungspunkt bzgl. Stichwort "Fehlberatung". Wenn Ihr letztes Jahr eindeutig die Sendung-Restarten-Funktion gewünscht und verlangt hattet, aber er sogar jetzt noch (oder oder einer seiner Kollegen behauptet), bei dem letztjährig gebuchten Tarif, wäre das damals dabei gewesen, dann könnte sich doch ein gewisser Lösungs-Spielraum ergeben.

       

      Ich persönlich würde einen Dritten aus dem Bekannten-Kreis als Zeuge (für den Fall des Falles) mitnehmen, der sich aber eher unbeteiligt verhalten sollte, damit der Berater sich nicht von vornherein bedroht fühlt und deshalb nicht stärker in eine Abwehrstellung geht.

      Und dann nochmals denjenigen darauf ansprechen, der behauptet, in dem gebuchten Tarif wäre die "Sendung restarten"-Funktion dabei gewesen. Sich etwas dumm stellen. Wenn derjenige wieder behauptet, das wäre im damals gebuchten Tarif dabei gewesen, dann konfrontiere ihn mit unseren Infos: in dem Tarif mit dem Namen (vollständiger Tarifname) war nie die Restarten-Funktion für Sendungen enthalten. Die hat es erst ab "MagentaZuhause ... mit (Magenta)TV Plus" gegeben.

      Wenn nun klar gestellt ist, es gab einen menschlichen Fehler, der sogar beim letzten Nachfragen wiederholt worden war (behauptet in dem tatsächlich gebuchten Tarif wäre Restarten dabei gewesen, obwohl nie der Fall), dann das Problem (vorzeitiger Verlust von Sonderkonditionen für eine Weile oder Bonus), wenn man nun nachträglich umbucht auf einen der aktuellen Tarife, welche Restarten haben, thematisieren.

       

      Wie könnte der Shop dabei dir einen Ausgleich dafür schaffen? Dir ganz oder teilweise entgegenkommen?

      Beispielsweise dir etwas gutschreiben, auf Provisionsanteile verzichten um sie dir als Sonderkonditionen zukommen zu lassen, beim Wechsel andere Vorteile verschaffen, ... . Lasse dir das schriftlich geben, dass du etwas in der Hand hast, mit Unterschrift und Stempel.

      Womöglich könnte das der Leiter des Shops?

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Sherlocka

      Stichwort "Fehlberatung". Wenn Ihr letztes Jahr eindeutig die Sendung-Restarten-Funktion gewünscht und verlangt hattet,

      Stichwort "Fehlberatung". Wenn Ihr letztes Jahr eindeutig die Sendung-Restarten-Funktion gewünscht und verlangt hattet,
      Sherlocka
      Stichwort "Fehlberatung". Wenn Ihr letztes Jahr eindeutig die Sendung-Restarten-Funktion gewünscht und verlangt hattet,

      Naja, bis gestern war dem TE der Unterschied zwischen "Restart" und "Replay" nicht bekannt, vielleicht dann doch eher ein Mißverständnis?

       

      Und auch das hier scheint mir zweifelhaft:

      "(Abgesehen davon sind meines Wissens auch alle alten Verträge kostenneutral nun auf Restart umgestellt worden)"

       

      Und der Vertrag wird mit der AB wirksam, wo genau steht was enthalten ist.

       

      (warum wird jetzt die Anzahl Antworten immer falsch angezeigt? Immer nur die der letzten Seite? Lästig)

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Hallo und willkommen @Bobbypin,

      die Aussage der Hotline ist korrekt - der Tarif kann zwar umgestellt werden, aber dann entfiele der Vorteilsbonus.
      Eine andere Möglichkeit sehe ich hier auch nicht, tut mir leid.

      Liebe Grüße
      Nicole G.

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