Reklamation ohne Kassenbeleg
6 years ago
Hallo an das Telekom-Team, ich benötige Ihre Hilfe!
Meine Mutter hat vor etwa einem Jahr ein Festnetztelefon Speedphone 11 mit Basis und AB im Telekom-Shop in Braunschweig gekauft. Nun ist das Gerät defekt und meine Mutter hat gestern in dieser Filiale versucht, das Telefon, das sie auch dabei hatte, zu reklamieren bzw. umzutauschen. Den Kassenbon kann sie leider nicht mehr finden.
Ihre Kollegen in der Filiale waren nicht bereit, diese Reklamation anzunehmen oder auch einen Umtausch einzuleiten. Zunächst hieß es, es ginge und man frage die Leitung, dann kam ein nein. Begründung fehlender Kassenbon. Schade!
Dieser Link, den auch eine andere Nutzerin zitiert, beschreibt das Recht auf Umtausch http://www.paragrafen-puzzle.de/wp/wp/umtausch-ohne-kassenbon.
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2 years ago
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6 years ago
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6 years ago
@iris-m
Umtausch nach über einem Jahr!?
Das dürfte wohl auch mit Kassenbon nicht funktionieren.
Allenfalls käme eine Gewährleistung in Frage.
Dazu müßtest du aber das Kaufdatum plausibel nachweisen und beweisen, das der Mangel schon bei Kauf des Gegenstandes vorhanden war oder in der ersten sechs Monaten aufgetreten ist.
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6 years ago
Herzlich willkommen @iris-m
Bestreitet der Verkäufer allerdings, dass Sie die Ware bei ihm gekauft haben, müssten Sie dies beweisen können. Dafür reicht aber auch die Abrechnung Ihrer Kreditkarte oder auch die Aussage eines Zeugen aus. Den Bon brauchen Sie nicht vorzulegen
Quelle das.de
Gibt es einen Zeugen der das glaubhaft bezeugen kann oder Abrechnungsbeleg der Bank , das per Karte gezahlt wurde ? Zum Beispiel § 437 BGB Umtausch wegen Mängel , aber nach 1 Jahr .... ?
Viele Grüße
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6 years ago
Dem zitierten Artikel kann man doch eindeutig entnehmen, dass ein Beweis über den Kauf geführt werden muß.
Im Übrigen gibt der Artikel nur die persönliche Meinung des Verfassers wieder, eine Bestätigung der Richtigkeit, z.B. durch Angabe eines Gerichtsurteils, konnte ich nicht erkennen.
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6 years ago
vielen Dank für Ihren Beitrag und entschuldigen Sie bitte meine verzögerte Antwort.
Was die Umtauschrechte im Shop betrifft, so muss auf jeden Fall ein Kaufnachweis erbracht werden. Ob es ein Kassenbeleg oder ein anderer eindeutiger Nachweis ist, ist nicht von Belang.
Über die gesetzlichen Garantieansprüche stellen wir uns nicht hinweg. Da das Speedphone 11 aber schon ein Jahr alt ist, verfällt der Garantieanspruch, da dieser nur ein halbes Jahr besteht.
Für die Reklamation des defekten Gerätes ist der Hersteller der korrekte Ansprechpartner, in diesem Falle VTech. In der Beidungsanleitung des Gerätes ist eine Kontakttelefonnummer und eine E-Mail angegeben und zwar auf Seite 73. Ich hoffe, dass Ihre Mutter schnell Ersatz erhält oder ggf. sogar schon erhalten hat.
Lieben Gruß
Diandra S.
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