Reklamation & Beschwerde

vor 3 Jahren

1., Sachverhalt:

Von einem seit 2017 bestehenden Magenta M DSL-Vertrag (50mbit) war beabsichtigt, nach einer erfolgten & positiven online-Verfügbarkeitsabfrage auf Magenta XL (250 mbit) zu wechseln.

Dieser Wechsel konnte nicht vollzogen werden, da im Bestellvorgang maximal der niedrigere Tarif Magenta L (100 mbit)

am Standort buchbar war. Eine telef. Rückfrage mit Leitungsmessung ergab gleiche Auskunft (24.11.2021 max 100 mbit).

Daraufhin wurde der Tarif Magenta L gebucht (24.11.2021).

 

Am 30.11.2021 wurde durch eine erneute Breitbandmessung festgestellt, dass 250 mbit am Standort wohl doch realisierbar sind, woraufhin der Tarifauftrag für Magenta L (100 mbit) vom 24.11.2021 fristgerecht widerrufen wurde.

 

Der Widerruf wurde schriftl. bestätigt, die Vertragslaufzeit des bestehenden & gültigen Altvertrages (Magenta M) jedoch neu auf weitere 24 Monate (30.11.2023) gesetzt. Dies ist nicht konform & zulässig mit aktuellen Bestimmungen des Widerrufsrechts!

 

2., Beschwerde über die Unhöflichkeit/Unverschämtheit des Call Center Mitarbeiters bei Reklamation:

Bei telef. Reklamation des o.g Umstandes (Rücksetzen auf korrekte Vertragslaufzeit) wurde seitens des Call Center Agents das Gespräch (15.12.2012 / 09:06-09:16) durch abruptes auflegen beendet.

 

Das ist - milde ausgedrückt - eine blanke Unverschämtheit im Umgang mit Kunden!

384

8

  • vor 3 Jahren

    Alexander Lochbrunner

    Am 30.11.2021 wurde durch eine erneute Breitbandmessung festgestellt, dass 250 mbit am Standort wohl doch realisierbar sind, woraufhin der Tarifauftrag für Magenta L (100 mbit) vom 24.11.2021 fristgerecht widerrufen wurde.

    Am 30.11.2021 wurde durch eine erneute Breitbandmessung festgestellt, dass 250 mbit am Standort wohl doch realisierbar sind, woraufhin der Tarifauftrag für Magenta L (100 mbit) vom 24.11.2021 fristgerecht widerrufen wurde.
    Alexander Lochbrunner
    Am 30.11.2021 wurde durch eine erneute Breitbandmessung festgestellt, dass 250 mbit am Standort wohl doch realisierbar sind, woraufhin der Tarifauftrag für Magenta L (100 mbit) vom 24.11.2021 fristgerecht widerrufen wurde.

    warum dass denn? warum nicht einfach auf den XL gewechselt?

    Immer so ein Aktionissmuss.

     

    Natürlich muss die Vertragslaufzeit nun wieder auf alte Werte angepasst werden 

     

     

    1

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Wie wollen sie bitte von "M" auf "XL" wechseln, wenn online zwar eine positive Verfügbarkeit gemeldet wird,

    im dann folgenden Bestellprozess aber maximal "L" buchbar ist?

     

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 3 Jahren

    @Alexander Lochbrunner 

    Im Kunden helfen Kunden Forum kann ich Ihnen empfehlen, den Beschwerdeweg zu nutzen:

     

    https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/wie-kann-ich-mich-beschweren?samChecked=true

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 3 Jahren

    Hallo @Alexander Lochbrunner 

    Alexander Lochbrunner

    Am 30.11.2021 wurde durch eine erneute Breitbandmessung festgestellt, dass 250 mbit am Standort wohl doch realisierbar sind, woraufhin der Tarifauftrag für Magenta L (100 mbit) vom 24.11.2021 fristgerecht widerrufen wurde.

    Am 30.11.2021 wurde durch eine erneute Breitbandmessung festgestellt, dass 250 mbit am Standort wohl doch realisierbar sind, woraufhin der Tarifauftrag für Magenta L (100 mbit) vom 24.11.2021 fristgerecht widerrufen wurde.
    Alexander Lochbrunner
    Am 30.11.2021 wurde durch eine erneute Breitbandmessung festgestellt, dass 250 mbit am Standort wohl doch realisierbar sind, woraufhin der Tarifauftrag für Magenta L (100 mbit) vom 24.11.2021 fristgerecht widerrufen wurde.

    Wie kann man mit einer 100Mbit/s-Leitung über eine Breitbandmessung feststellen das 250Mbit/s möglich sind?

    Das ist technisch gar nicht möglich. Wenn hat man höchstens etwas mehr als 100Mbit/s gemessen, z.B. 112Mbit/s.

     

    Und warum macht man kein Upgrade statt zu widerrufen?

     

    Die Anpassung der Laufzeit muss auf jeden Fall erfolgen. 

    4

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Alexander Lochbrunner

    Wie das mit der Messung geht? Bei einem Wettbewerber und/oder der Bundesnetzagentur eine Messung durchführen lassen, welche dann andere (hier: bessere) Werte bestätigen

    Wie das mit der Messung geht?

    Bei einem Wettbewerber und/oder der Bundesnetzagentur eine Messung durchführen lassen,

    welche dann andere (hier: bessere) Werte bestätigen

    Alexander Lochbrunner

    Wie das mit der Messung geht?

    Bei einem Wettbewerber und/oder der Bundesnetzagentur eine Messung durchführen lassen,

    welche dann andere (hier: bessere) Werte bestätigen


    Wenn ihr Vertrag nur 100Mbit/s hat, kann ich keine 250Mbit/s messen. Egal über welchen Speedtest ich das mache.

     

    Wenn kann ich das höchstens in Verfügbarkeitscheck sehen.

     

    Ansonsten könnte man ja mit einem 100Mbit/s-Vertrag 250Mbit/s nutzen.

    Ich steige somit aus, da hier wohl gezaubert wird.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

Antwort

von

Das könnte Ihnen auch weiterhelfen

in  

205

0

1

Gelöst

vor 6 Jahren

in  

683

2

2

in  

392

0

3

Gelöst

vor 2 Monaten

1052

0

2

Gelöst

vor 10 Jahren

in  

5117

2

5