Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Schufa
vor 2 Jahren
Ich habe durch eine Schufa Auskunft erfahren, dass seit 2014 eine offene Forderung besteht- worüber wird nicht mitgeteilt.
Ich habe allerdings nie eine Mahnung erhalten oder Post von einem Inkasso Büro. Wie ist das weitere Vorgehen?
269
0
3
Akzeptierte Lösungen
Alle Antworten
Sortieren
Älteste zuerst
Neueste zuerst
Älteste zuerst
Autor
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 3 Jahren
1338
0
11
vor 2 Jahren
882
0
2
vor 3 Jahren
611
0
2
CyberSW
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 2 Jahren
So wie immer ... du bestreitest gegenüber der Schufa die Forderung.
Die Schufa leitet dies an den Eintragenden weiter, welcher dann nachweisen muss, dass die Forderung rechtskräftig besteht.
Kann er das nicht, löscht die Schufa die Forderung da bestrittene Forderungen nicht eingetragen werden dürfen.
6
2
Ältere Kommentare anzeigen
olliMD
Antwort
von
CyberSW
vor 2 Jahren
Nach der Suche über die Suchmaschine meines Mißtrauens habe ich folgendes gefunden @Sabine Va :
https://www.advocado.de/ratgeber/bank-und-kapitalmarktrecht/bonitaet/schufa-eintrag-loeschen.html#vorgehen
Das bedeutet.
1. Schufa Selbstauskunft anfordern (hast Du offensichtlich schon getan).
2. Das betreffende Unternehmen anfragen, welchen Grund es für den Eintrag gibt.
3. Bei falschen Schufaeinträgen dies der Schufa mitteilen, dafür gibt es Musterbriefe wie hier:
https://www.advocado.de/ratgeber/bank-und-kapitalmarktrecht/bonitaet/schufa-eintrag-loeschen-musterbrief.html
2